Reifen
- Adler
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Nein Daxi,
Du irrst
STVZO §36 Bereifung und Laufflächen
(1) ...
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Wenn Du es nicht glaubst, schaue doch bei http://www.juris.de selbst nach.
Du irrst

STVZO §36 Bereifung und Laufflächen
(1) ...
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
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Wie bitte ist denn "Leichtkraftrad" definiert? Mehr als 50 und maximal 125 cm³. Alle 125er bis 11 kW sind Leicht-Krads. Wo hast Du damit ein Problem? Wenn Dein Tüver nicht weiß, dass ein einziger Millimeter genügt (unabhängig von der Frage, ob es sinnig ist!), dann halte ihm doch den o.a. Paragraphen einfach mal unter die Nase.Daxthomas hat geschrieben:...Also 125er die als Leichtkrafträder laufen dürfen 1mm haben. Cool !! Ruf mal unseen Tüv an und erklär es denen !!

@goldmann01: Nichts muss - wir sind hier nicht bei den "großen" Maschinen. Schau Du dir den §36 (2) STVZO auch mal an, ich habe nicht umsonst extra den Link mit angegeben

Ansonsten werft doch einfach die Glasgugel an...

- norgol
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Was zu einem Leichtkraftrad zählt,siehe hier!
Gruß norgol
[size=18]http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad[/size]
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