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Hier steht alles zum Downtown 125i / ABS und Downtown ab 2015 ... Komm rein !
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Karl 47
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Beitrag von Karl 47 »

Hallo , haben die Original- / Erstreifen des DT 125 auch die gelben Markierungen als Abnutzungskennung ?

Schönen So -abend Karl
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Adler
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Beitrag von Adler »

hallo,
kann ich nicht sagen ,aber 1,6 mm sollten auch für moppeds gelten

grüsse jörg
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Die originalen ?? Oft Kenda (Holzreifen) nein, da ist nichts !! 1,6 min. und gut.
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Karl 47
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Beitrag von Karl 47 »

Danke für die Beantwortung meiner Frage !

Karl
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MrSakamoto
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Beitrag von MrSakamoto »

Bei Mofas, Leicht- und Kleinkrafträdern (und dazu gehört ja der 125er, nicht wahr?) darf die Profiltiefe an keiner Stelle 1 mm nicht unterschreiten.
Gruß aus dem südlichen Münsterland
Holger

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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Bei Mofas 1mm und bei den 50ern. Alles andere größere 1,6.
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Beitrag von MrSakamoto »

Nein Daxi,

Du irrst :mrgreen:

STVZO §36 Bereifung und Laufflächen

(1) ...

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Wenn Du es nicht glaubst, schaue doch bei http://www.juris.de selbst nach.
Gruß aus dem südlichen Münsterland
Holger

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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern :shock:
Also 125er die als Leichtkrafträder laufen dürfen 1mm haben. Cool !! Ruf mal unseen Tüv an und erklär es denen !!
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Beitrag von goldmann01 »

Es müss
en bei Zweirädern ein Restprofil von 1,6mm sein.
Nur noch Rentner..
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Beitrag von MrSakamoto »

Daxthomas hat geschrieben:...Also 125er die als Leichtkrafträder laufen dürfen 1mm haben. Cool !! Ruf mal unseen Tüv an und erklär es denen !!
Wie bitte ist denn "Leichtkraftrad" definiert? Mehr als 50 und maximal 125 cm³. Alle 125er bis 11 kW sind Leicht-Krads. Wo hast Du damit ein Problem? Wenn Dein Tüver nicht weiß, dass ein einziger Millimeter genügt (unabhängig von der Frage, ob es sinnig ist!), dann halte ihm doch den o.a. Paragraphen einfach mal unter die Nase. :mrgreen:

@goldmann01: Nichts muss - wir sind hier nicht bei den "großen" Maschinen. Schau Du dir den §36 (2) STVZO auch mal an, ich habe nicht umsonst extra den Link mit angegeben :wink:

Ansonsten werft doch einfach die Glasgugel an... :evil:
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Holger

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Beitrag von norgol »


Was zu einem Leichtkraftrad zählt,siehe hier!

Gruß norgol




[size=18]http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad[/size]
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