Hallo Pumpi74,
da kann ich Alex nur beipflichten, hatte mich mit dem Thema, da Ganzjahresallwetterfahrer, zwangsläufig ausführlich beschäftigt:
Mit Einführung der Neufassung von § 2 Abs. 3a StVO bestand meinerseits Zweifel daran, dass der Gesetzestext wegen seines Bezugs auf die Richtlinie 92/23/EWG tatsächlich eine Winterreifenpflicht für motorisierte Zweiradfahrzeuge einschließt, weshalb ich eine diesbezügliche Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestellt hatte. Die Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lautete wie folgt:
"Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Mail.
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder und Motorroller.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010 vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemit ... list%253D2
Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Schulz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin"
Nun schreibst Du ja selbst, dass Du bei Eis-, Schnee-, bzw. Reifglätte nicht mit Deinem Roller zu fahren gedenkst, was ich in Anbetracht von Gewicht und Leistung des 500er auch für sehr vernünftig halte. Ich selbst fahre meinen Yager GT 200i zwangsläufig immer und halte ihn bezüglich Gewicht und Leistung für die absolute Obergrenze des bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (so wie sie § 2 Abs. 3a StVO definiert) noch Beherrschbaren. Insofern kann ich Dir tatsächlich die normalen Heidenau K 66-Allwetterreifen
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =58&pic=60 für den ganzjährigen Einsatz, im ohnehin eher schneearmen Hamburg, empfehlen. Die K 66 Snowtex
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =98&pic=60 werden aller Voraussicht nach auf Deinem leistungsstarken Roller bei Ganzjahreseinsatz zu schnell im Sommerhalbjahr verschleißen. Ich selbst bin mit den Heidenau-Allwetterreifen (K 58, K 62/K58) auf meinen Rollern (125 ccm bzw. 176 ccm) auch bei strengen Wintern in unserer Region (oberes Elbtal / Osterzgebirge) bisher gut klar gekommen. Nur die Neufassung der Winterreifenpflicht hat mich im vergangenen Winter zum Wechsel zu echten Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung (K 62 Snowtex / K58 Snowtex) veranlasst, wobei ich tatsächlich eine Verbesserung bei Glätte habe feststellen können.
Gruß von Gevatter Obelix