Also füher (zu der Zeit, als ich noch mit dem Mofa unterwegs war, also etwa vor 20 Jahren!!!) durfte der Anhänger nicht breiter als 1 Meter sein. Selbverständlich mußte er eine ordentliche Beleuchtung aufweisen. Als Kennzeichen reichte ein Widerholungskennzeichen - d. h. man hat einfach das originale Versicherungskennzeichen auf Papier/Holz usw. nachgemacht und an den Anhänger geschraubt. Im Fahrradfachhandel gab es dann eine Anhängerkupplung, welche an das Mofa angeschraubt wurde.
So, und jetzt zu meinem Problem: Ich habe keine Ahnung, was sich bis heute daran geändert hat. Der TÜV müßte genaueres wissen - frage doch dort mal genau nach!!!
Viel Erfolg
laser14
*** Yager GT 200 i ** BMW K 1100 RS *** Meine Oma hat immer gesagt: Nimm dir Zeit und nicht das Leben!!!