Weitere folgen nach fahren ohne BE

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
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mopedfreak
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Weitere folgen nach fahren ohne BE

Beitrag von mopedfreak »

Hi,

ich schreibe mal meine Fragen in einen Extrabeitrag.

ich wurde ja wie unter dem Beitrag "Auspuff" im Subforum "Super 8" beschrieben, von der Polizei angehalten. Ich bekomme nun ein Bußgeld in höhe von 50 Euro und 3 Punkte wegen fahren ohne gültige Betriebserlaubnis.

1. Ich habe meinen Autoführerschein 2006 gemacht und meinen Motorradführerschein 2008. Ich bin doch schon aus der Probezeit raus, oder? Bisher habe ich mir jedenfalls noch nichts zu schulden kommen lassen.

2. Wenn ich keine weiteren Punkte sammel, dann verfallen die 3 Pünktchen doch nach 2 Jahren, oder?

3. Kommen zu dem Bußgeld noch weitere Kosten wie z.B. Bearbeitungsgebühren dazu?

4. Ganz doofe Frage, Bitte nicht lachen: Kann ich die 50 Euro auch einer Gemeinnützigen Oranisation, Schule, Krankenhaus, oder ähnlichen Spenden? Ich finde es suspekt, das ich zusätzlich zu all den Steuern auch noch die 50 Euro in die Staatskasse pumpen soll, damit die dann irgendeiner sinnlosen Bankenrettung zugute kommen.


Viele Grüße, Mopedfreak
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h0lzfaeller
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Beitrag von h0lzfaeller »

Stell Deine Fragen mal da, dort kann man Dir bestimmt besser antworten.
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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Probezeit für den Motorradführerschein kann durchaus sein ...
Bearbeitungsgebühren gibt es bestimmt , ebenfalls Kosten für den TÜV . Und leider kannst du nicht spenden , der Staat ( bzw. die Kommune ) bekommt alles ...

Dass der Auspuff zu laut ist , wissen wir ja nach deiner Tonaufnahme ... Da hilft auch das Prüfzeichen nicht , denn da hat wohl jemand geschlampt ... Ich würde die Kosten aber weiterreichen , weil es unter die sog. Herstellerhaftung fällt . Sprich das mal mit deinem Händler ab .

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tomS
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Re: Weitere folgen nach fahren ohne BE

Beitrag von tomS »

1. Ja. Probezeit gibt es nur einmal

2. Ja. Diese schon. Punkte aus Straftaten/Alk/... haben andere Tilgungsfristen.

3. Ja. Rund 23,50 Euro mit jedem Bußgeldbescheid.

4. Nein, nur zusätzlich.

Und wie gerade gemerkt:
Der Leovince 4road hat an einem 50ccm überhaupt nichts zu suchen. Wer hat ihn für diesen Roller gekauft, wer hat ihn angebaut?
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Thomas,

Ich danke Dir erstmal für die Info´s. Das hilft mir schon weiter. Schade das ich das Bußgeld nicht Spenden kann.

ich glaube ich meine eher Leovince Scoot, nicht 4Road. Der 4Road war für Größere Roller.

Der Roller ist wieder mit dem Original Auspuff ausgestattet, der TÜV-Mann hat ihn auch abgesegnet und Morgen kann ich den Roller wieder abholen.
Der TÜV kostet 20 Euro.

Mein Fazit: Nie wieder.

Grüße, Mopedfreak
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Dimi

Beitrag von Dimi »

MeisterZIP hat geschrieben: ...Dass der Auspuff zu laut ist , wissen wir ja nach deiner Tonaufnahme ... Da hilft auch das Prüfzeichen nicht , denn da hat wohl jemand geschlampt ... Ich würde die Kosten aber weiterreichen , weil es unter die sog. Herstellerhaftung fällt ...
MeisterZIP
Hallo,
zu beachten ist:
wird ein Zubehörauspuff im Laufe der Zeit lauter,
so ist der Halter und nicht der Hersteller in der Pflicht.
Ggfs muß der Auspuff/dämmstoff erneuert werden...
Gruß

Dimi
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

Dem würde ich so nicht zustimmen wollen, Dimi.

Wenn der Auspuff straßenzugelassen ist, dann ist dieses eine zugesicherte Eigenschaft, die der Hersteller gegenüber dem Käufer äußert, sonst wäre das Zulassungsverfahren an sich sinnlos.

Natürlich kann sich diese Eigenschaft durch Benutzung verändern und solange die Veränderung auf Einflüsse zurück geht, die beim normalen Gebrauch unüblich sind, dürfte der Hersteller aus der Sache heraus sein. Aber sowie es sich um normale Dinge wie das Fahren handelt, sehe ich hier die Verpflichtung, die zugesicherte Eigenschaft in einem üblichen Rahmen auch aufrecht zu erhalten.

Bleibt für mich die Frage, was ein üblicher Rahmen wäre. Beim Fahrzeug würde ich dieses an Inspektionsintervallen festmachen, die für eine Überprüfung und ggf. Nachbesserung vom Hersteller vorgesehen sind. Wer länger ungewartet mit einem Roller fährt, darf sich nicht wundern, wenn dieser die Verkehrssicherheit verliert.
Bei Teilen, die keine expliziten Wartungsintervalle oder andere Vorgaben haben, würde ich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen heran ziehen: Im 1. Halbjahr wird unterstellt, dass ein Mangel von vornherein im Gegenstand war und der Händler muss das Gegenteil nachweisen. In den Halbjahren 2 bis 4 der Zweijahresfrist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon seit Anfang an in der Ware war.

Da der Auspuff wohl noch recht neu ist, sollte er IMHO also ein halbes Jahr die Zulassungsvorgaben erfüllen und auch nicht nachgedämpft werden müssen, es sei denn, der Hersteller schreibt es irgendwo in den Warenbeilagen vor.

Unsicher wäre ich allerdings, ob der Händler, der für die Gewährleistung zuständig ist, die zugesicherten Eigenschaften des Herstellers vertreten muss bzw. ob diese Zusicherung durch den Verkauf als durch ihn gemacht gilt oder ob man in diesem Falle den Hersteller heran ziehen müsste.

Viele Grüße
Dieter
Dimi

Beitrag von Dimi »

Hi,
ist schon klar;ich spreche nicht von einem Auspuff
der in der Gewährleistungszeit seine Aufgabe nicht mehr erfüllt...
Aber wenn ich mir(beim Motorrad) eine AKRAPOVIC-Anlage kaufe
bleibt diese auch länger dran.DANN liegts in meiner Verantwortung
bei "Verschleiß" sorge für zu tragen,das er z.B.dicht ist/nicht zu laut wird usw.
Gruß

Dimi
ps.den Wortlaut von meinem vorigem Beitrag
habe ich übrigens vom TÜV Süd(also nicht eine Vermutung o.ä.
von mir!)
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Beitrag von punkerente »

Dann sind wir uns einig!

Mopedfreaks Auspuff ist, wenn ich mich recht erinnere, noch recht frisch, daher mein Missverständnis.

Viele Grüße
Dieter
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Zusammen,

zwei Fragen hätte ich noch:

Ist es zulässig, das nur ein einziger Beamter die kontrolle durchführt? Er hätte ja keinen Zeugen.

Da wir in einem Bürokratischen Staat leben: Wenn ich gegen den Bußgeldbescheid widerspruch einlege, hat es für mich folgen wenn der widerspruch nicht rechtens wäre, oder ist es manchmal klüger still zu halten und Brav sein Bußgeld zu zahlen?

Grüße, Mopedfreak
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Beitrag von punkerente »

Da eine Maßnahme einer Behörde auch durch einen einzelnen Beamten erfolgen kann, reicht einer davon, um dir zu sagen, wie du dich verhalten sollst. Wie hinterher die Beweisführung erfolgt, sei dahin gestellt.
Und solch eine behördliche Handlung kann natürlich auch Rechtsfehler beinhalten - dafür gibt es dann die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen. Du wirst danach eine rechtsfehlerfreiere Entscheidung bekommen.

Und gegen einen Bußgeldbescheid gibt es auch Rechtsmittel - ich glaube, dass er hier Einspruch heißt, was aber egal ist. Die Behörde muss deine Widerworte ohnehin interpretieren, weil du kein Fachmann bist. Ob diese sinnvoll sind, hängt davon ab, ob deine Fehlhandlung eindeutig und die gewählte Buße oben oder unten auf der jeweiligen Skala zu finden sind. Bei eindeutiger Tat und milder Ahndung ist ein Einspruch eher ungeschickt. Umgedreht hat man ja nichts zu verlieren.

Aber das ist alles blanke Theorie. Der Einzelfall kann immer abweichen und andere Lösungen sinnvoll machen. In einem Gerichtsverfahren, das wir heute erlebten, hat sich der Beklagte nach allen Regeln der vom Anwalt geführten Wahrheitsdehnung gewehrt und wurde, weil die Zeugen dagegen eher vorsichtig waren, so richtig verknackt. "Si tacuisses, philosophus mansisses." ("Wenn du geschwiegen hättest, wärest du ein Philosoph geblieben.") Und manchmal ist es einfacher, 23,76 € zu zahlen als 3 Jahre zu prozessieren...

Viele Grüße
Dieter
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Dieter,

vielen Dank für Deine ausführliche Info. Ich gebe Dir vollkommen recht, das es effektiver ist das Bußgeld zu zahlen, als einen heiden Aufriss wegen den paar Kröten zu machen.

viele Grüße, Mopedfreak
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Apfelkuchen
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Beitrag von Apfelkuchen »

Da wir in einem Bürokratischen Staat leben: Wenn ich gegen den Bußgeldbescheid widerspruch einlege, hat es für mich folgen wenn der widerspruch nicht rechtens wäre, oder ist es manchmal klüger still zu halten und Brav sein Bußgeld zu zahlen?
Di selbst weißt doch das Deine Tröte zu laut war. Du bist erwischt worden, also zahlen und freundlich sein.

Wenn Du natürlich der Meinung bist, der Auspuff ist ok, der Polizist hat sich in der Kontrolle falsch verhalten bzw. irgendetwas war nicht in Ordnung, dann lege Widerspruch ein.

Apfelkuchen 8)
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo apfelkuchen,

die Esse war schon um einiges Lauter als das Original, hatte aber eine ABE.
Die ABE hatte aber gar nicht interessiert, weil weil lt. Aussage des Beamten "Jeder Austauschauspuff nur so laut sein darf wie das Original, bzw. den wert in der Betriebserlaubnis nicht übersteigen darf". Wozu brauche ich da eine ABE???


Grüße, Mopedfreak
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yager200
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Beitrag von yager200 »

hallo mopedfreak,
ich habe dein prob mit der polizei verfolgt.das argument des beamten
passt eigentlich nicht.in der abe müsste doch ein anderer db wert(höherer) angegeben sein.

wenn du breitreifen mit abe montierst sind die auch breiter.

der abstand bei der messung hätte mindestens 1m im winkel von 45°
betragen müssen und nur bei 3/4 vollgas und niemals bei vollgas(höchstdrehzahl) mit fehlzündungen im begrenzer.

an dem platz der messug dürfen keine gebäude fahrzeuge oder andere personen sich in nähere umgebung aufhalten die das geräusch ablenken oder zurück prallen lassen.

hättes du nicht versuchen können beim TÜV eine gegenmessung machen zu lassen?
natürlich in anbetracht der geringen strafe von 50 euro fragt man sich
was sinnvoll ist,aber die 3 punkte würden mich stören wenn man dir die strafe aufgezwungen hat.
auserdem würde mich interessieren wer die kosten des gutachter bezahlt
hätte wenn dein auspuff bei der messung i.o. gewesen wäre.

gruss yager200
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Apfelkuchen
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Beitrag von Apfelkuchen »

Schilder doch dem Hersteller mal Dein Problem. Vielleicht kennt er das Problem schon und kann Dir helfen.


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Beitrag von mopedfreak »

Hallo,

die Messung fand ca. 5 meter vom Polizeirevier am Straßenrand statt. Der Abstand Messgerät-Auspuff betrug ca. 50 cm.
Der Beamte hat den Standgas-Geräuschpegel gewertet. In der ABE steht kein Geräuschpegel. Laut seiner meinung würde ein Gutachter 250 Euro kosten, er hatte mir ja mehrmals damit gedroht, weil ich ihm widersprochen habe. Das waren aber alles dinge die 100% stimmten.
Wenn der Bußgeldbescheid kommt, dann werde ich mal weiter entscheiden. Ich weiß nicht, ob mein Händler als zeuge dienen könnte.
Was mich auch interessiert: Wenn ich völlig im Recht wäre, wer bezahlt dann meinen Ausfall den ich erlitten habe, weil ich zu spät auf Arbeit kam, und Abends 3 Stunden eher gegangen bin? Wer bezahlt meine Abschleppkosten, meine Ummontagekosten und den TÜV-Mann?

Grüße, Mopedfreak
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Beitrag von tomS »

mopedfreak hat geschrieben:Was mich auch interessiert: Wenn ich völlig im Recht wäre, wer bezahlt dann ...
Nachweisbar und zwangsweise erlittene finanzielle Schäden trägt die Staatskasse.
Arbeitszeitverlust wäre nur dann in Euro bezifferbar, wenn Du nach Stunden bezahlt wirst.
Ummontage und TÜV wäre aber gar nicht nötig gewesen, wenn alles legal gewesen wäre.

Aber mal im Ernst:
Ein normaler 50ccm 4T ist so etwas von leise. Wenn den ein Grünrock auf seiner dicken Boxer-BMW überhaupt hört, dann war der Flüster-4T wohl doch nicht mehr ganz so leise.
Abgas und Geräusch dürfen sich eben nicht verschlechtern. Steht klipp und klar in den §§.
Und die ABE eines Herstellers kann die §§ nicht außer Kraft setzen. Wo kämen wir denn da hin, dann gäbe es bald noch Lex BMW, Lex Audi, Lex ...
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Thomas,

wir kommen der sache schon ein stück näher. Das heißt also, das der Auspuff trotz ABE nicht unbedingt zulässig sein muss? Und der Geräuschpegel darf unter keinen umständen lauter sein als in der Betriebserlaubnis des Rollers angegeben, bwohl der Auspuff eine ABE für diesen Roller/Motor hat?

Noch eine Frage: Es ist ja Verboten mit Ohrhörern in beiden Ohren zu fahren. Was ist aber mit Ohropax die viele Motorradfahrer gegen die Windgeräusche benutzen. Und darf ich in meinem Helm zwei Lautsprecher für Sprechfunk und Musik haben?

vielen Dank für die Aufklärung und mit besten Grüßen, Mopedfreak
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Beitrag von tomS »

mopedfreak hat geschrieben:wir kommen der sache schon ein stück näher. Das heißt also, das der Auspuff trotz ABE nicht unbedingt zulässig sein muss?
Genau.
Noch eine Frage: Es ist ja Verboten mit Ohrhörern in beiden Ohren zu fahren. Was ist aber mit Ohropax die viele Motorradfahrer gegen die Windgeräusche benutzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html
Geräte welche das Gehör beeinträchtigen, sind verboten. Ohropax (oder der Helm!) ist kein Gerät (im Sinne der StVO), ein Walkman schon.
Auch wird niemand was sagen, wenn eine Frau mit Kopftuch Pkw fährt.

Lautsprecher im Helm sind kein Problem, wenn ausgeschaltet. Dann wird das Gehör logischerweise nicht beeinträchtigt.
Gibt es diese Helme nicht schon serienmäßig mit ECE-Norm?
Aber wenn man sich volldröhnen lässt...
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Thomas,

uch habe einen Nolan N103 mit Kommunikationskit. Das heißt, das im Helm ein Mikrofon und Lautsprecher sind. Damit kann man dann Telefonieren, Funken, mit dem Beifahrer unterhalten oder auch Musik hören.

viele Grüße, Mopedfreak
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Beitrag von punkerente »

Auch hier ist die Umsetzung wichtig. Wenn du einen Streifenwagen mit Sonderrechten nur am Blaulicht erkennst und das Martinshorn nicht hören kannst, war C.C.Catch einen Hauch zu deutlich im Ohr. Du hattest ja die Chance, akustisch am Verkehr teilzunehmen.

Anders ist ein rauschender Helm. Dagegen kannst du nicht wirklich vorgehen. Abkleben der Lärmstellen mit Klebeband könnte ja sogar gefährlich sein, wenn die Klebstoffe mit dem Helm reagieren.

Das Mittelmaß ist das Ziel - und außerdem eine gute Idee, um Hörgeräte-Hersteller etwas länger auf Distanz zuhalten...

Viele Grüße
Dieter
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Beitrag von tomS »

punkerente hat geschrieben:Auch hier ist die Umsetzung wichtig. Wenn du einen Streifenwagen mit Sonderrechten nur am Blaulicht erkennst und das Martinshorn nicht hören kannst
[/Klugscheißmodus on]
Sonderrechte (StVO §35) sind etwas anderes als Wegerechte (StVO §38 ).
[/Klugscheißmodus off]
Sonderrechte kann ein Aussenstehender nicht unbedingt erkennen (manchmal sollen die Täter die Polizei gar nicht aus 500m Entfernung hören können).
Wegerechte dagegen sollen andere Verkehrsteilnehmer erkennen können.
Aber diese feine Unterscheidung fällt auch manchem Polizisten schwer.
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Beitrag von punkerente »

autsch ... Punkt für dich ....

:wink:

Viele Grüße
Dieter
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Beitrag von werner2112 »

Na da kann mann doch mal sehen wie doof zum teil unsere Gesetze sind.
Mann darf nicht mit Kopfhörer bzw Ohrhörer Musik hören,Entschuldige mann darf schon nur nicht zu Laut.
Doch was ist mit meinem Arbeits Kollegen, der ist taub Stumm und hat den Führerschein,was glaubt ihr wie der das Martinshorn hört ?
Ich weiß es nämlich gar nicht.
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Beitrag von tomS »

werner2112 hat geschrieben:Doch was ist mit meinem Arbeits Kollegen, der ist taub Stumm und hat den Führerschein,was glaubt ihr wie der das Martinshorn hört ?
Der hat auch bestimmt zusätzlich ein ärztliches Gutachten beibringen müssen.
Hier trifft wohl wirklich der Spruch zu: Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Beitrag von punkerente »

Außerdem könnte man darüber nachdenken, ob ein Unterschied zwischen beiden "Nichthörern" besteht.

Ohne eigene Erfahrungen auf dem Gebiet habe ich von anderen gehört, dass Menschen, denen Sinne fehlen, diese durch andere Sinne ein wenig kompensieren. Ich will hier keine zynischen Kommentare locken, sondern kann mir tatsächlich vorstellen, dass ein Gehörloser durch seine Einschränkung gewohnt ist, die verbleibenden Sinne intensiver einzusetzen und so vielleicht mehr sieht und entdeckt - also auch das weiter entfernte blinkende Blaulicht.

Und der Fahrer, der sich laute Musik auf die Ohren packt, dürfte das Gegenteil erleben: Er konzentriert sich mehr auf die gewollte Unterhaltung und verliert Aufmerksamkeit für die Umgebung. Außerdem kann insbes. laute Musik auch Auswirkungen auf die Ausgeglichenheit haben, womit ich nicht Rock-Musik gleich Aggression meine. Vielmehr geht es generell um Stress für den Körper durch zu viele Eindrücke.

Ob das wirklich einen Unterschied macht, weiß ich nicht, aber ich könnte ihn mir vorstellen.

Viele Grüße
Dieter
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Dieter,

ich höre nie Musik laut. Ich möchte nur eine leichte Hintergrundmusik haben, genauso wie Du wenn Du Auto fährst.
Natürlich werden durch die Musik die gefühle angesprochen. Ich höre Hauptsächlich Musik die mich "berührt". Mit Techno, Schrantz, etc... kann ich nix anfangen. Da kann es dann auchmal vorkommen das man unter dem Helm mitsingt oder Pfeift.

viele Grüße, Mopedfreak
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Beitrag von Marflow »

Hallo miteinander,
punkerente hat geschrieben:Außerdem könnte man darüber nachdenken, ob ein Unterschied zwischen beiden "Nichthörern" besteht.

Ohne eigene Erfahrungen auf dem Gebiet habe ich von anderen gehört, dass Menschen, denen Sinne fehlen, diese durch andere Sinne ein wenig kompensieren. Ich will hier keine zynischen Kommentare locken, sondern kann mir tatsächlich vorstellen, dass ein Gehörloser durch seine Einschränkung gewohnt ist, die verbleibenden Sinne intensiver einzusetzen und so vielleicht mehr sieht und entdeckt - also auch das weiter entfernte blinkende Blaulicht.

Und der Fahrer, der sich laute Musik auf die Ohren packt, dürfte das Gegenteil erleben: Er konzentriert sich mehr auf die gewollte Unterhaltung und verliert Aufmerksamkeit für die Umgebung. Außerdem kann insbes. laute Musik auch Auswirkungen auf die Ausgeglichenheit haben, womit ich nicht Rock-Musik gleich Aggression meine. Vielmehr geht es generell um Stress für den Körper durch zu viele Eindrücke.

Ob das wirklich einen Unterschied macht, weiß ich nicht, aber ich könnte ihn mir vorstellen.

Viele Grüße
Dieter
Dieters Worte bestätige ich als hochgradig Schwerhöriger aus eigener Erfahrung. Eine Behinderung versucht der Organismus immer auszugleichen, sei es durch jahrelanges Training. Denkt nur an die Paralympics! Ich sehe auch vieles, was meine Mitmenschen nicht sehen. Das feit mich natürlich nicht gegen einen Zusammenstoß mit einer Feuerwehr im Einsatz. Sollen die Statistiker mal rausfinden, ob Hörende, Taube, Telefonierende oder Musikhörende mehr Unfälle verursachen. Meine Meinung: Musikhören mittels Ohrstöpsel lenkt ab. Bitte so was nicht mit Behinderungen vergleichen, das ist imho voll daneben!

Ciao
Marflow
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können.
--Mark Twain--
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Beitrag von punkerente »

mopedfreak hat geschrieben:Hallo Dieter,

ich höre nie Musik laut. ...

viele Grüße, Mopedfreak
Hallo, Mopedfreak,

das war auch nicht persönlich gemeint. Für mich war dieser Teil der Diskussion schon allgemeiner Natur.

Viele Grüße
Dieter
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Dieter,

das war auch nicht gegen Dich gerichtet. Sorry wenn Du das so empfunden hast. :wink:

Grüße, Mopedfreak
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