Vielleicht weiß jemand, welche Änderungen grundsätzlich durchgeführt wurden. Ich habe gehört, dass bei Leichtkrafträdern ab der Euro 5 eine Filterung der Benzindämpfe (Aktivkohlefilter wahrscheinlich) verpflichtend wurde, gilt dies auch für Kleinkrafträder? Wie sieht es außerdem mit der Schubabschaltung aus? Diese Einrichtung wurde bei Zweirädern bisher ja recht stiefmütterlich behandelt (bei Pkw ist sie grundsätzlich an Bord, spätestens wenn eine Einspritzanlage verbaut ist), gibt´s die ab Euro 5 grundsätzlich? Was macht das Thema "On Board Diagnose"? Angeblich soll da ab 2024 ja was kommen. Wenn jemand Ahnung hat, gerne losballern, liebend gerne auch detailliert, bin sehr interessiert.
