Im Moment habe ich wieder alle Drosseln eingebaut da meine Tochter ab Sommer das Fahrzeug als Mofa nutzen will.
Als ich vorhin die Papiere für eine erneute Tüv-Vorführung zusammensuchte, viel mir eine alte Betriebserlaubnis in die Hände worin der Roller als Mofa zugelassen ist.
Frage: Ist diese Betriebserlaubnis noch gültig wenn ich diese mit dem TÜV-Gutachten mitführe und das Mofa so wie im Gutachten beschrieben gedrosselt ist?
Kann ich mir eine erneute Vorführung und Umschreibung ersparen?
Hier ein Bild der Betriebserlaubnis.
Günter
