Bremslicht anzapfen
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Bremslicht anzapfen
Guten Morgen zusammen,
wo kann man beim GD am Besten das Bremslicht "anzapfen"? Kann mir einer die Farben der beiden Leitungen nennen?
wo kann man beim GD am Besten das Bremslicht "anzapfen"? Kann mir einer die Farben der beiden Leitungen nennen?
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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Suzuki Burgman AN 650 L2 (Schwarz)
Erstzulassung = 20. März 2012
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- ccmskates
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Hi,
darf ich mal ganz naiv fragen wofür man das Bremslicht anzapfen könnte?
LG
darf ich mal ganz naiv fragen wofür man das Bremslicht anzapfen könnte?
LG
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Kymco Scout SC10A 50ccm
http://www.orbitsmileaward.at/vote/wien/102993/Marcel
BITTE VOTEN!!! -- DANKE
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Genau so ist es,
ich habe mir für mein Givi-Topcase ein Zusatzbremslicht gekauft und werde dies nun nach Meister Zip's Hinweis anschalten.
ich habe mir für mein Givi-Topcase ein Zusatzbremslicht gekauft und werde dies nun nach Meister Zip's Hinweis anschalten.
Gruß aus der Domstadt Köln mj-audio / Michael
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Suzuki Burgman AN 650 L2 (Schwarz)
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Leider nicht, es ist an Zweirädern sinnigerweise nur ein Bremnslicht erlaubt...
Germanistan=Paragraphenland
siehe auch hiier
www.v-stromforum.de/viewtopic.php?t=2156
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Also im §53 Abs.2 steht drin, dass bei einem Kraftrad das eine Geschwindigkeit von 50 kmh nicht überschreitet keine Bremsleuchte Vorschrift ist.
Dann steht da halt noch drin das an einem Krad nur eine Bremsleuchte zulässig ist.
Wie ist das dann bei dem Piaggio Super Hexagon?
Sind das getrennte Bremslichter oder befinden die sich in einer gemeinsamen Beleuchtungseinheit?
Also ich würde es darauf ankommen lassen. und einen Schalter mit verbauen, falls die Staatsgewalt sich doch angesprochen fühlen sollte würde ich erst einmal auf das e-Prüfzeichen verweisen und wenn es nicht hilft halt den Schalter betätigen.
Oder Du machst eine Zusatzrückleuchte daraus, die halt mit der normalen Beleuchtung leuchtet.
Davon steht nix im Text des §53, dort wird in dem Zusammenhang halt nur auf eine Bremsleuchte verwiesen.
Hier ist mal der gesamte Text zu §53 Abs.2:
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
Grujß, Mario
Dann steht da halt noch drin das an einem Krad nur eine Bremsleuchte zulässig ist.
Wie ist das dann bei dem Piaggio Super Hexagon?
Sind das getrennte Bremslichter oder befinden die sich in einer gemeinsamen Beleuchtungseinheit?
Also ich würde es darauf ankommen lassen. und einen Schalter mit verbauen, falls die Staatsgewalt sich doch angesprochen fühlen sollte würde ich erst einmal auf das e-Prüfzeichen verweisen und wenn es nicht hilft halt den Schalter betätigen.
Oder Du machst eine Zusatzrückleuchte daraus, die halt mit der normalen Beleuchtung leuchtet.
Davon steht nix im Text des §53, dort wird in dem Zusammenhang halt nur auf eine Bremsleuchte verwiesen.
Hier ist mal der gesamte Text zu §53 Abs.2:
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
Grujß, Mario
- Ulrich
- Kymco-King
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Ich argumentiere so:
Topcase ist nicht "Teil des Fahrzeugs", da ohne Werkzeug in Sekunden lösbar (Die Verkabelung des Bremslichtes im Topcase ist per Stecker/Kupplung gemacht).
Topcase ist auch kein "Zubehör" das Eintrag oder "ABE" benötigt.... -
daher:
Topcase ist "Ladung" (!) - und die ist ordnungsgemäß gesichert!
Neulich wurde mein Fahrzeug nämlich äußerst argwöhnisch vom Auge des Gesetzes beäugt ("Allgemeine Verkehrskontrolle"), und (wie erwartet) gefiel dem Uniformierten das Bremslicht nicht...
Er konnte jedoch meiner Argumentation folgen, und so ließ er mich zweifelnden Blickes fahren...
Äh, ja, zum TÜV fahre ich natürlich ohne Topcase...., dann gibt´s da auch nix zu meckern,
grinst
der Ulrich
Topcase ist nicht "Teil des Fahrzeugs", da ohne Werkzeug in Sekunden lösbar (Die Verkabelung des Bremslichtes im Topcase ist per Stecker/Kupplung gemacht).
Topcase ist auch kein "Zubehör" das Eintrag oder "ABE" benötigt.... -
daher:
Topcase ist "Ladung" (!) - und die ist ordnungsgemäß gesichert!
Neulich wurde mein Fahrzeug nämlich äußerst argwöhnisch vom Auge des Gesetzes beäugt ("Allgemeine Verkehrskontrolle"), und (wie erwartet) gefiel dem Uniformierten das Bremslicht nicht...
Er konnte jedoch meiner Argumentation folgen, und so ließ er mich zweifelnden Blickes fahren...

Äh, ja, zum TÜV fahre ich natürlich ohne Topcase...., dann gibt´s da auch nix zu meckern,
grinst
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
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Carpe noctem...
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