So, nun hat´s mich auch erwischt
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So, nun hat´s mich auch erwischt
Hallo,
ich stehe nun auch ohne Roller da.
Gestern auf dem Weg aus der Stadt bin ich an der roten Ampel stehend (für ca 3 Sek.) von zwei Grazien in einem Nissan Note voll auf die Hörner genommen worden, d. h. sie konnten nicht mehr bremsen und sind achtern auf mich draufgeknallt.
Polizei etc, Verwarnungsgeld für die Fahrerin, ich heute mit Prellungen und Zerrungen beim Arzt.
Roller steht demoliert vor der Tür, wird wohl die Tage abgeholt zur Reparatur, hoffe, daß die gegnerische Versicherung keinen Ärgher macht.
So ist die Sorge mit der Batterie und deren Austausch jetzt nebensächlich, hoffe, daß mein Roller nach der Reparatur wieder voll ok ist.
Gruß,
Ben
ich stehe nun auch ohne Roller da.
Gestern auf dem Weg aus der Stadt bin ich an der roten Ampel stehend (für ca 3 Sek.) von zwei Grazien in einem Nissan Note voll auf die Hörner genommen worden, d. h. sie konnten nicht mehr bremsen und sind achtern auf mich draufgeknallt.
Polizei etc, Verwarnungsgeld für die Fahrerin, ich heute mit Prellungen und Zerrungen beim Arzt.
Roller steht demoliert vor der Tür, wird wohl die Tage abgeholt zur Reparatur, hoffe, daß die gegnerische Versicherung keinen Ärgher macht.
So ist die Sorge mit der Batterie und deren Austausch jetzt nebensächlich, hoffe, daß mein Roller nach der Reparatur wieder voll ok ist.
Gruß,
Ben
- Yagerette
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Hallo BMWBen!
Ich bin neu hier im Forum und wollte mich zunächst einmal ein wenig einlesen. Da stoße ich gleich auf Deine "Unfallmeldung".
Da sitzt einem ja bekanntlich der Schrecken in den Gliedern, was!?
Erst recht, wenn man nur auf zwei Rädern unterwegs ist u. man das Übel nicht mal vorher kommen sieht...!
Ich hoffe, Du bist nur mit leichten Blessuren davon gekommen!?
Wenn man Dir von hinten in den Roller donnert, dürfte die Schuldfrage ja eigentlich geklärt sein und demnach auch die gegnerische Versicherung keine Probelem machen.
Blech und Plastik kann man ja bekanntlich ersetzen...!
Ich wünsche Dir auf jeden Fall gute Besserung - auch für den Roller!!!
Gruß
Yagerette
Ich bin neu hier im Forum und wollte mich zunächst einmal ein wenig einlesen. Da stoße ich gleich auf Deine "Unfallmeldung".

Da sitzt einem ja bekanntlich der Schrecken in den Gliedern, was!?
Erst recht, wenn man nur auf zwei Rädern unterwegs ist u. man das Übel nicht mal vorher kommen sieht...!
Ich hoffe, Du bist nur mit leichten Blessuren davon gekommen!?
Wenn man Dir von hinten in den Roller donnert, dürfte die Schuldfrage ja eigentlich geklärt sein und demnach auch die gegnerische Versicherung keine Probelem machen.
Blech und Plastik kann man ja bekanntlich ersetzen...!

Ich wünsche Dir auf jeden Fall gute Besserung - auch für den Roller!!!
Gruß
Yagerette

Viele Grüße
*Yagerette*
Zitat:
„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
Martin Luther King
*Yagerette*
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Hallo BMWBen,
auch ich wünsche Dir gute Besserung und dass Du bald wieder mit Deinem Roller unbeschwert fahren kannst.
Eins läßt mich an Deiner Schilderung allerdings stutzen: Du schreibst, die Fahrerin hat bei der Polizei ein Verwarngeld zahlen müssen. Ich schließe daraus, dass Du bei der Unfallaufnahme, noch unter dem Eindruck des soeben Geschehenen stehend, den Polizeibeamten nichts von Deinen Prellungen und Zerrungen gesagt hast. Denn sonst wäre da nichts mit Verwarngeld, sondern die ganze Sache wäre als fahrlässige Körperverletzung i.V. mit Verkehrsunfall aufgenommen worden und man hätte Dir einen Strafantrag (mit den Alternativen Strafantrag, Vorbehalt eines Strafantrages, kein Strafantrag) vorgelegt. Falls das so sein sollte, rate ich Dir dringend, der Polizei Deine Verletzungen nachzumelden (wichtig, bei bleibenden Gesundheitsschäden), um eventuellen Problemen mit der Versicherung der Autofahrerin vorzubeugen!
Gruß von Gevatter Obelix
auch ich wünsche Dir gute Besserung und dass Du bald wieder mit Deinem Roller unbeschwert fahren kannst.
Eins läßt mich an Deiner Schilderung allerdings stutzen: Du schreibst, die Fahrerin hat bei der Polizei ein Verwarngeld zahlen müssen. Ich schließe daraus, dass Du bei der Unfallaufnahme, noch unter dem Eindruck des soeben Geschehenen stehend, den Polizeibeamten nichts von Deinen Prellungen und Zerrungen gesagt hast. Denn sonst wäre da nichts mit Verwarngeld, sondern die ganze Sache wäre als fahrlässige Körperverletzung i.V. mit Verkehrsunfall aufgenommen worden und man hätte Dir einen Strafantrag (mit den Alternativen Strafantrag, Vorbehalt eines Strafantrages, kein Strafantrag) vorgelegt. Falls das so sein sollte, rate ich Dir dringend, der Polizei Deine Verletzungen nachzumelden (wichtig, bei bleibenden Gesundheitsschäden), um eventuellen Problemen mit der Versicherung der Autofahrerin vorzubeugen!
Gruß von Gevatter Obelix
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Hi brumm-brummBär!
Danke für die freundliche Begrüßung!
Ja, bestimmt könnte man in Zukunft mal mit einem netten "Trüppchen" ein paar Runden durch die Landschaft drehen. Bad Laer liegt ja schließlich auch nicht auf einem fernen Planeten!
Ich fahre einen Yager GT 200i, allerdings erst seit einigen Monaten.
Habe erst schlappe 2000 km runter. Ich muss gestehen, dass ich mit dem Roller überwiegend nur bei gutem Wetter gefahren bin.
Es ist mein erster Roller. Vorher bin ich viele Jahre (ganzjährig) Motorrad gefahren und über Honda CBR 1000F, Suzuki GSX 750, usw. "auf den Roller gekommen". Aber ich muss sagen, scootern macht mir irre Spaß!!!!
@Ben:
Da hat gevatterobelix wirklich Recht. Hatte ich bei der Erstellung meines ersten Beitrages glatt überlesen...
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden steht die fahrl. Körperverl. im Raume und es wird eine Verkehrsunfallanzeige durch die Polizei geschrieben. Voraussetzung ist natürlich, dass der Umstand -ein Beteiligter wurde verletzt- bei der Unfallaufnahme bekannt ist.
Dann scheidet ein Verwarnungsgeld gegen den Unfallverursacher aus. Die Unfallanzeige geht über die Sachbearbeitung der Polente zur zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft klärt dann, ob Fahrlässigkeit erkennbar ist u. die Straftat aufgrund des Vorliegens eines sog. "besonderen öffentlichen Interesses" von Amts wegen verfolgt wird oder gar ein Strafantrag (wird aber bei der Unfallaufnahme vor Ort nicht von Interesse sein) erforderlich wird.
Auf jeden Fall solltest Du Deine Verletzungen bei der Sachbearbeitung der Polizei nachmelden, um den Personenschaden dort dokumentieren zu lassen. Ein ärztliches Attest ist in dem Zusammenhang sicherlich von Vorteil. Das Vorgehen ist zu empfehlen, um Deine zivilrechtlichen Ansprüche (wie ggfls. Schmerzensgeld usw.) zu sichern. (...)
Dann könnte/sollte man aus zivilrechtl. Sicht zu einem Anwalt gehen, der Deine Interessen vertritt u. Deine Ansprüche (s.o.) durchsetzt.
->also, muss man nicht so machen - sollte man aber, wenn man bei einem Verkehrsunfall nicht unerheblich verletzt wird.<-
P.S.: Ich hoffe, ich hab Dich nicht zu sehr zugetextet!
Gruß
Yagerette

Danke für die freundliche Begrüßung!
Ja, bestimmt könnte man in Zukunft mal mit einem netten "Trüppchen" ein paar Runden durch die Landschaft drehen. Bad Laer liegt ja schließlich auch nicht auf einem fernen Planeten!
Ich fahre einen Yager GT 200i, allerdings erst seit einigen Monaten.
Habe erst schlappe 2000 km runter. Ich muss gestehen, dass ich mit dem Roller überwiegend nur bei gutem Wetter gefahren bin.

Es ist mein erster Roller. Vorher bin ich viele Jahre (ganzjährig) Motorrad gefahren und über Honda CBR 1000F, Suzuki GSX 750, usw. "auf den Roller gekommen". Aber ich muss sagen, scootern macht mir irre Spaß!!!!
@Ben:
Da hat gevatterobelix wirklich Recht. Hatte ich bei der Erstellung meines ersten Beitrages glatt überlesen...
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden steht die fahrl. Körperverl. im Raume und es wird eine Verkehrsunfallanzeige durch die Polizei geschrieben. Voraussetzung ist natürlich, dass der Umstand -ein Beteiligter wurde verletzt- bei der Unfallaufnahme bekannt ist.
Dann scheidet ein Verwarnungsgeld gegen den Unfallverursacher aus. Die Unfallanzeige geht über die Sachbearbeitung der Polente zur zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft klärt dann, ob Fahrlässigkeit erkennbar ist u. die Straftat aufgrund des Vorliegens eines sog. "besonderen öffentlichen Interesses" von Amts wegen verfolgt wird oder gar ein Strafantrag (wird aber bei der Unfallaufnahme vor Ort nicht von Interesse sein) erforderlich wird.
Auf jeden Fall solltest Du Deine Verletzungen bei der Sachbearbeitung der Polizei nachmelden, um den Personenschaden dort dokumentieren zu lassen. Ein ärztliches Attest ist in dem Zusammenhang sicherlich von Vorteil. Das Vorgehen ist zu empfehlen, um Deine zivilrechtlichen Ansprüche (wie ggfls. Schmerzensgeld usw.) zu sichern. (...)
Dann könnte/sollte man aus zivilrechtl. Sicht zu einem Anwalt gehen, der Deine Interessen vertritt u. Deine Ansprüche (s.o.) durchsetzt.
->also, muss man nicht so machen - sollte man aber, wenn man bei einem Verkehrsunfall nicht unerheblich verletzt wird.<-
P.S.: Ich hoffe, ich hab Dich nicht zu sehr zugetextet!

Gruß
Yagerette

Viele Grüße
*Yagerette*
Zitat:
„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
Martin Luther King
*Yagerette*
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Martin Luther King
Moin BMW Ben
Erstmal an Dich, Gute Besserung und alles Liebe.
Na da scheinen ja die beiden Grazien echt gepennt zu haben...
Sowas ähnliches passierte mir auch, da sagte die Fahrerin damals, sie sah mich nicht, weil die Sonne so tief stand
Allerdings muss ich dazu sagen, mein damaliger GD und ich, überstanden es mit Schrecken und nicht mehr.
Ich hoffe dein Yager überstand das ohne Totalschaden...
Wichtig ist aber, dass Du es gut überstanden hast, nicht auszudenken, Du wärst über die Ampel geschoben....
Alles Gute Dir
Lieben Gruß, Grandma
Erstmal an Dich, Gute Besserung und alles Liebe.
Na da scheinen ja die beiden Grazien echt gepennt zu haben...

Sowas ähnliches passierte mir auch, da sagte die Fahrerin damals, sie sah mich nicht, weil die Sonne so tief stand

Ich hoffe dein Yager überstand das ohne Totalschaden...
Wichtig ist aber, dass Du es gut überstanden hast, nicht auszudenken, Du wärst über die Ampel geschoben....
Alles Gute Dir

Lieben Gruß, Grandma
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Ja, danke für Eure Anteilnahme.
Hab noch ein bißchen Schmerzen im Handgelenk, sonst alles ok.
Heute hab ich den Yager vom Händler abgeholt, fertig repariert.
Er hat sich auch um den Versicherungskram teilweise gekümmert, obwohl ich auch Druck machen mußte.
Hätten die sich noch weiter quergestellt, wäre ich auch zum Anwalt gegangen.
War echt teuer, der blöde Schaden....
Gruß,
Ben
Hab noch ein bißchen Schmerzen im Handgelenk, sonst alles ok.
Heute hab ich den Yager vom Händler abgeholt, fertig repariert.
Er hat sich auch um den Versicherungskram teilweise gekümmert, obwohl ich auch Druck machen mußte.
Hätten die sich noch weiter quergestellt, wäre ich auch zum Anwalt gegangen.
War echt teuer, der blöde Schaden....
Gruß,
Ben
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Moin BenBMWBen hat geschrieben:Hallo,
lese gerade noch mal genau durch, was Gevatterobelix geschrieben hat.
Ich kenn mich damit wirklich nicht aus.
Die Schmerzen kamen erst ca 1-2 Tage nach dem Unfall.
Direkt nach dem Sturz war alles ok.
Hätte da wohl noch einiges mit Schmerzensgeld machen können....
Naja, ist vorbei.
Gruß,
Ben
Du warst auch sicherlich beim Arzt, oder ? Und der weis doch woher und was Du hast...
Für eine Meldung bei der Polizei bzw sich einen Anwalt dazu zu nehmen usw, ist es nicht zu spät. Es ist bekannt, dass unter Schockeinwirkung, Schmerzen erstmal nicht auftreten. Manchmal auch erst sogar wirklich nach 1-2 Tagen...
Alles Gute weiterhin
Lieben Gruß, Grandma
- Bandit112
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