FS Klasse 3 von 1994 und 45km/h Regelung
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FS Klasse 3 von 1994 und 45km/h Regelung
Hallo,
wer kann mir definitiv sagen, wie es sich mit dem alten Führerschein Klasse 3 von 1994 verhält, wenn man mit einem Roller der in die neue 45 km/h Regelung fällt mit ca. 52-55 km laut Tacho angehalten wird.
Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder hat meine Klasse 3 eine sogenannte Besitzstandwahrung und berechtigt mich in jedem Fall Fahrzeuge bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren, egal wann diese zugelassen worden sind?
Viele Grüße
schwarzi
wer kann mir definitiv sagen, wie es sich mit dem alten Führerschein Klasse 3 von 1994 verhält, wenn man mit einem Roller der in die neue 45 km/h Regelung fällt mit ca. 52-55 km laut Tacho angehalten wird.
Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder hat meine Klasse 3 eine sogenannte Besitzstandwahrung und berechtigt mich in jedem Fall Fahrzeuge bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren, egal wann diese zugelassen worden sind?
Viele Grüße
schwarzi
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- andiz
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Die Besitzstandswahrung gilt nur für den Fahrzeugtyp, in dem Falle Kleinkraftrad. Es gibt KKR mit 40, 45, 50 und 60 km/h BBH, die Du alle mit dem FS Klasse 3 innerhalb ihrer individuellen Grenzen fahren darfst.
Bei 52-55km/h Tacho dürfte der Roller eigentlich nicht schneller als echte 45 km/h fahren, Du kannst das ja mal mittels GPS überprüfen.
Und falls Dein Gerät (wie bei mir der Fall) nicht per DZB, sondern per Leistungsbegrenzung gedrosselt ist, kann man dir bergab und/oder mit kräftigem Rückenwind selbst mit 60 echten km/h niemand etwas (außer vielleicht das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkjeit, falls gegeben), weil die BBH in der Ebene ohne Windeinflüsse definiert wird.
Bei 52-55km/h Tacho dürfte der Roller eigentlich nicht schneller als echte 45 km/h fahren, Du kannst das ja mal mittels GPS überprüfen.
Und falls Dein Gerät (wie bei mir der Fall) nicht per DZB, sondern per Leistungsbegrenzung gedrosselt ist, kann man dir bergab und/oder mit kräftigem Rückenwind selbst mit 60 echten km/h niemand etwas (außer vielleicht das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkjeit, falls gegeben), weil die BBH in der Ebene ohne Windeinflüsse definiert wird.
Zuletzt geändert von andiz am 14.05.2008, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
- tim
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Re: FS Klasse 3 von 1994 und 45km/h Regelung
Du hast die "Besitzstandswahrung" falsch verknüpft: Diese bezieht sich auf das, was Du fahren darfst . . . und nicht auf die ABE des Rollers. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die du sauber trennen musst.schwarzi hat geschrieben:Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder hat meine Klasse 3 eine sogenannte Besitzstandwahrung und berechtigt mich in jedem Fall Fahrzeuge bis 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zu fahren, egal wann diese zugelassen worden sind?
Die "Besitzstandswahrung" existiert auch hier: Du darfst die alten Roller fahren, die noch nicht auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gedrosselt wurden.
Fährst Du aber einen Roller, der maximal 45 km/h fahren darf, deutlich schneller, so fährst du ein Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist - und kriegst aufgrund deines Führerscheins nicht auch noch eine Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein. Eine Anzeige kriegst Du trotzdem.
gruss tim
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Hier ist erklärt, wie ein Kleinkraftrad definiert wird und welcher Führerschein dafür benötigt wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad
Gruß, birdie
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Gruß, birdie
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Hallo,
...ihr habt ja recht Es gab nur im Internet widersprüchliche Aussagen, da ja in den "alten" Fs Klasse 3 noch eine Begrenzung von 50 km/h steht.
Deshab war ich der Meinung, wenn mein Roller laut Tacho 50 km/h schnell fährt kann mir keiner nachsagen ich sei ohne gültigen Fs unterwegs. Ich darf ja laut meiner Pappe 50 km/h schnell sein.
Dann hat die Gesetzgebung ja quasi meine Eintragung im Fs ausgehebelt
So muss man das also sehen, gelle?
@cogliostro
Mein Roller lief die ganze Zeit laut Tacho 47 km/h und ich wollte meinem Händler schon in den Allerwetesten treten, weil er sich weigerte etwas dagegen zu tun.
Nach Einbau eines anderen Riemens (Mallossi) fuhr er tatsächlich lockere 55 km/h und das schon seit 4500 km.
@alle...Vielen Dank für die Aufklärung
Schwarzi
...ihr habt ja recht Es gab nur im Internet widersprüchliche Aussagen, da ja in den "alten" Fs Klasse 3 noch eine Begrenzung von 50 km/h steht.
Deshab war ich der Meinung, wenn mein Roller laut Tacho 50 km/h schnell fährt kann mir keiner nachsagen ich sei ohne gültigen Fs unterwegs. Ich darf ja laut meiner Pappe 50 km/h schnell sein.
Dann hat die Gesetzgebung ja quasi meine Eintragung im Fs ausgehebelt
So muss man das also sehen, gelle?
@cogliostro
Mein Roller lief die ganze Zeit laut Tacho 47 km/h und ich wollte meinem Händler schon in den Allerwetesten treten, weil er sich weigerte etwas dagegen zu tun.
Nach Einbau eines anderen Riemens (Mallossi) fuhr er tatsächlich lockere 55 km/h und das schon seit 4500 km.
@alle...Vielen Dank für die Aufklärung
Schwarzi
[quote="schwarzi"]Es gab nur im Internet widersprüchliche Aussagen, da ja in den "alten" Fs Klasse 3 noch eine Begrenzung von 50 km/h steht.[/quote]Zeig mal her! In meinem grauen Lappen steht das nicht. Da steht als FE-Klassen 1-2-3-4-5 und das nicht zutreffende soll durchgestrichen werden.
Die Fahrerlaubnis erlaubt keine bestimmte Geschwindigkeit, sondern nur eine bestimmte Fahrzeugklasse!
Schon zu Zeiten meines grauen Lappens gab es verschiedeene Kleinkrafträder. Mit manchen alten durfte man eben nur 40 fahren, weil die nur dafür zugelassen worden sind.
Die Fahrerlaubnis erlaubt keine bestimmte Geschwindigkeit, sondern nur eine bestimmte Fahrzeugklasse!
Schon zu Zeiten meines grauen Lappens gab es verschiedeene Kleinkrafträder. Mit manchen alten durfte man eben nur 40 fahren, weil die nur dafür zugelassen worden sind.
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(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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@tomS
In meinem "rosa" FS" von 1994 steht:
...einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h....
das ist verwirrend.
Man legt in meinem Fs 3 und 4 fest welche Höchstgeschwindigkeit ich fahren darf und "kastriert" diesen später per Eu Regelung auf 45 km/h wenn ich ein neueres Gefährt wie den Kymco Agility MMC bewege.
Komplizierter geht es nicht
Gruß
schwarzi
In meinem "rosa" FS" von 1994 steht:
...einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h....
das ist verwirrend.
Man legt in meinem Fs 3 und 4 fest welche Höchstgeschwindigkeit ich fahren darf und "kastriert" diesen später per Eu Regelung auf 45 km/h wenn ich ein neueres Gefährt wie den Kymco Agility MMC bewege.
Komplizierter geht es nicht
Gruß
schwarzi
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Wieso ist das verwirrend? Ein solches Fahrzeug (z.B. ein älteres Modell) darfst du fahren. Ebensogut darfst du damit auch ein Mofa fahren. Der FS beschreibt nur, was du maximal fahren darfst.schwarzi hat geschrieben:In meinem "rosa" FS" von 1994 steht:
...einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h....
das ist verwirrend.
Du vermischt das unzulässigerweise mit den Vorschriften für die Verkehrsmittel. Ich habe z.B. einen Motorradführerschein ("offener" Einser). Damit darf ich auch Mofa fahren. Aus dem Führerschein aber abzuleiten, dass ich mit diesem Mofa deshalb legal 200 km/h fahren darf . . . Merkwürdige Logik.
gruss tim
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Der Führer war ein armes Schwein;
er hatte keinen Führerschein.
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