Kann mir jemand bei einer Worterklärung helfen???
- Rapier
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Kann mir jemand bei einer Worterklärung helfen???
Hi all,
Was Bedeutet gerichtlich gesehen. Sicherstellung und Beschlagnahmung?
gruße Rapier
Was Bedeutet gerichtlich gesehen. Sicherstellung und Beschlagnahmung?
gruße Rapier
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- Spanner
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Hi,
schau doch mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherstellung_(Recht)
oder hier : http://www.bikerunion.de/modules.php?na ... tit&lid=27 -
Gruß
Spanner
schau doch mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherstellung_(Recht)
oder hier : http://www.bikerunion.de/modules.php?na ... tit&lid=27 -
Gruß
Spanner
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- punkerente
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Hallo, Rapier,
das Ganze sagt dir vereinfacht nur, dass dir durch eine staatliche Macht wie der Polizei etwas weggenommen wurde und die Begründung dazu in einem Gesetz steht - kleinere Ausnahmen mag es geben.
Was mit den beschlagnahmten Sachen passiert, hängt von verschiedenen Punkten ab. Das kann von der Herausgabe bis zur Vernichtung reichen. Geht es noch um deine Tuningteile für den Agi? Die siehst du wohl eher nicht mehr wieder.
Viele Grüße
Dieter
das Ganze sagt dir vereinfacht nur, dass dir durch eine staatliche Macht wie der Polizei etwas weggenommen wurde und die Begründung dazu in einem Gesetz steht - kleinere Ausnahmen mag es geben.
Was mit den beschlagnahmten Sachen passiert, hängt von verschiedenen Punkten ab. Das kann von der Herausgabe bis zur Vernichtung reichen. Geht es noch um deine Tuningteile für den Agi? Die siehst du wohl eher nicht mehr wieder.
Viele Grüße
Dieter
- Laser14
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Hallo, Rapier!
Sicherstellung: Du wirst gefragt, ob du eine bestimmte Sache freiwillig heraus gibst. Du antwortest "ja" und gibst das betreffende Teil ab.
Beschlagnahme: Dir wirst gefragt, ob du eine bestimmte Sache freiwillig heraus gibst. Du antwortest "nein" und dir wird das betreffende Teil trotzdem weggenommen - nun aber gegen deinen Willen.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Laser14
Sicherstellung: Du wirst gefragt, ob du eine bestimmte Sache freiwillig heraus gibst. Du antwortest "ja" und gibst das betreffende Teil ab.
Beschlagnahme: Dir wirst gefragt, ob du eine bestimmte Sache freiwillig heraus gibst. Du antwortest "nein" und dir wird das betreffende Teil trotzdem weggenommen - nun aber gegen deinen Willen.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Laser14
*** Yager GT 200 i ** BMW K 1100 RS *** Meine Oma hat immer gesagt: Nimm dir Zeit und nicht das Leben!!!
Bei einer Beschlagnahme (also quasi Sicherstellung trotz Widerspruch) muß ein Richter binnen 3 Tagen über die Zulässigkeit entscheiden.
Das kann die Angelegenheit um diese Frist verzögern (z.B. wird das sichergestellte Möp derweil nicht untersucht), aber wenn der Richter für einen entscheidet, hat man es auch gleich wieder (was sonst Wochen dauern kann). Muß man also abwägen, ob der Richter wirklich einen "übereifrigen" Polizisten annehmen wird.
In beiden Fällen sollte man schriftliches Verzeichnis bekommen, welche Gegenstände sichergestellt/beschlagnahmt wurden.
Wenn es um gröbere Strafsachen geht, besser mit Widerspruch, sonst wühlen sich die Polizisten durch intime Angelegenheiten (manche Sachen dürfen aber gar nicht beschlagnahmt werden) und haben schon "unnötige" Erkenntnisse die vor Gericht nur schwer wieder wegzudiskutieren sind.
Das kann die Angelegenheit um diese Frist verzögern (z.B. wird das sichergestellte Möp derweil nicht untersucht), aber wenn der Richter für einen entscheidet, hat man es auch gleich wieder (was sonst Wochen dauern kann). Muß man also abwägen, ob der Richter wirklich einen "übereifrigen" Polizisten annehmen wird.
In beiden Fällen sollte man schriftliches Verzeichnis bekommen, welche Gegenstände sichergestellt/beschlagnahmt wurden.
Wenn es um gröbere Strafsachen geht, besser mit Widerspruch, sonst wühlen sich die Polizisten durch intime Angelegenheiten (manche Sachen dürfen aber gar nicht beschlagnahmt werden) und haben schon "unnötige" Erkenntnisse die vor Gericht nur schwer wieder wegzudiskutieren sind.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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- Rapier
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Die Polizei hat jetzt immer noch meine sichergestellte orginale CDI.
Ich möchte gerne wissen ob ich wenn ich meinen Führerschein habe ob ich das eventuell wider bekommen könnte.
Beschlagnahme zur Beweismittelsicherung gem. §§ 94, 98 StPO (Zweck: Sicherung des Strafverfahrens gegen Beweisverlust)
Das trifft zu.
@ all Danke für eure Antworten
Ich möchte gerne wissen ob ich wenn ich meinen Führerschein habe ob ich das eventuell wider bekommen könnte.
Beschlagnahme zur Beweismittelsicherung gem. §§ 94, 98 StPO (Zweck: Sicherung des Strafverfahrens gegen Beweisverlust)
Das trifft zu.
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- Apfelkuchen
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