Hi,
Ich verstehe nicht warum man einen Roller 50ccm nicht mit 70 km/h fahren darf. Wenn man den Autoführerschein hat. 1.) Mit dem Auto darf ich ja theoretisch 330 km/h fahren wenn ich mir das Auto leisten kann. 2.) Die Frage mit der Bremskraft stellt sich für mich nicht in Frage da der Agility 125ccm die gleiche Bremsanlage hat. Bremsscheibe und Blockbremse oder so.
mfg Rapier
Warum darf man das nicht?
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Je nach Schwierigkeitsgrad benötigt man eben eine gewisse Ausbildung, die gewährleistet sein muss. Prinzipiell müsste man eigentlich, wenn man den PKW-Schein macht, mindestens 2 Einweisungsstunden auf einem 50er Roller machen, aber das ist ein Thema für sich.
Ein Grund ist sicherlich, dass man solch untermotorisierte Fahrzeuge nicht auf Kraftfahrstraßen haben möchte, denn dazu müssten die mit einer BbH von über 60 km/h eingetragen sein.
Man hat nun einmal die Motorrad-Berechtigungen in drei unterschiedliche Klassen eingeteilt (M, A1 und A) und gerade bei Motorrädern ist das Fahrverhalten bei verschiedenen Fahrzeug- und Leistungsgewichten schon enorm unterschiedlich.
Genau genommen müsste es beim PKW auch einen Stufenführerschein geben, der bis zu einem gewissen Alter bestimmte Leistungsgewichte ausschließt. Gut, rasen kann man mit jedem Fahrzeug, aber besser wäre es.
Mit dem neuen B-Schein darf man auch keine Anhänger über einem gewissen Gewicht ziehen (Einzel- und Gesamtgewicht des Gespanns sind da zu berücksichtigen). Warum dort diese kleinen Unterschiedungen gemacht wurden, weiß wohl auch keiner so genau. Ein leichter, ungebremster Anhänger ist auch nicht viel anders, als ein schwerer mit eigener Bremsanlage. Da frage ich mich, was machen eigentlich diejenigen mit dem einfachen B-Schein, wenn die mal ein anderes Fahrzeug abschleppen müssen. Gilt das dann als Anhänger und man fährt u.U. ohne Fahrerlaubnis?
Also: Mache Bestimmungen haben ihren Sinn, wie auch, dass 50er eben nicht 70km/h fahren dürfen (60 wäre ok), und andere Bestimmungen eben weniger.
Was ich nicht verstehe ist die Sache, dass man hier nicht, wie in der Schweiz möglich, seine 50er offen ohne teure Einzelabnahme als Kraftrad anmelden kann, wenn man den entsprechenden Führerschein (A) besitzt. Das würde Sinn machen.
Ein Grund ist sicherlich, dass man solch untermotorisierte Fahrzeuge nicht auf Kraftfahrstraßen haben möchte, denn dazu müssten die mit einer BbH von über 60 km/h eingetragen sein.
Man hat nun einmal die Motorrad-Berechtigungen in drei unterschiedliche Klassen eingeteilt (M, A1 und A) und gerade bei Motorrädern ist das Fahrverhalten bei verschiedenen Fahrzeug- und Leistungsgewichten schon enorm unterschiedlich.
Genau genommen müsste es beim PKW auch einen Stufenführerschein geben, der bis zu einem gewissen Alter bestimmte Leistungsgewichte ausschließt. Gut, rasen kann man mit jedem Fahrzeug, aber besser wäre es.
Mit dem neuen B-Schein darf man auch keine Anhänger über einem gewissen Gewicht ziehen (Einzel- und Gesamtgewicht des Gespanns sind da zu berücksichtigen). Warum dort diese kleinen Unterschiedungen gemacht wurden, weiß wohl auch keiner so genau. Ein leichter, ungebremster Anhänger ist auch nicht viel anders, als ein schwerer mit eigener Bremsanlage. Da frage ich mich, was machen eigentlich diejenigen mit dem einfachen B-Schein, wenn die mal ein anderes Fahrzeug abschleppen müssen. Gilt das dann als Anhänger und man fährt u.U. ohne Fahrerlaubnis?
Also: Mache Bestimmungen haben ihren Sinn, wie auch, dass 50er eben nicht 70km/h fahren dürfen (60 wäre ok), und andere Bestimmungen eben weniger.
Was ich nicht verstehe ist die Sache, dass man hier nicht, wie in der Schweiz möglich, seine 50er offen ohne teure Einzelabnahme als Kraftrad anmelden kann, wenn man den entsprechenden Führerschein (A) besitzt. Das würde Sinn machen.
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Hallo,
Andreas, die deutschen Bürokraten waren schon immer etwas besonderes und jetzt noch Vorgaben aus Brüssel (die nur von den deutschen Behörden so rigoros umgesetzt werden)....
Aber in vielen Dingen sind sie ja schon flexibler geworden TÜV Eintragungen z.B. sind heute wesentlich einfacher als noch vor 10 Jahren, mal sehen, vielleicht werden sie auch noch mal menschlicher hier?!
Das mit dem Abschleppen ist eine interessante Frage, betrifft mich zwar nicht, aber z.B. meinen Sohn, muß ich mich mal schlau machen, hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht und in der Fahrschule haben sie sowas nicht besprochen, sagt er.
Gruß Peter
Andreas, die deutschen Bürokraten waren schon immer etwas besonderes und jetzt noch Vorgaben aus Brüssel (die nur von den deutschen Behörden so rigoros umgesetzt werden)....

Aber in vielen Dingen sind sie ja schon flexibler geworden TÜV Eintragungen z.B. sind heute wesentlich einfacher als noch vor 10 Jahren, mal sehen, vielleicht werden sie auch noch mal menschlicher hier?!
Das mit dem Abschleppen ist eine interessante Frage, betrifft mich zwar nicht, aber z.B. meinen Sohn, muß ich mich mal schlau machen, hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht und in der Fahrschule haben sie sowas nicht besprochen, sagt er.
Gruß Peter
Abschleppen zur Nothilfe ist und bleibt erlaubt.andiz hat geschrieben:Da frage ich mich, was machen eigentlich diejenigen mit dem einfachen B-Schein, wenn die mal ein anderes Fahrzeug abschleppen müssen.
Aber bitte wirklich nur ein zugelassenes und versichertes und havariertes Fahrzeug zur nächsten Werkstatt etc.
Ich kenne die CH-Regeln nicht, aber in der EU muß ein Kraftrad Euro3 erfüllen. Kleinkraftrad nur Euro2 nach einem ganz anderen Norm-Zyklus.Was ich nicht verstehe ist die Sache, dass man hier nicht, wie in der Schweiz möglich, seine 50er offen ohne teure Einzelabnahme als Kraftrad anmelden kann, wenn man den entsprechenden Führerschein (A) besitzt.
Möglich ist es prinzipiell schon, aber der Umbau auf Einspritzung, Lambdasonde und G-Kat nebst dem nötigen Abgasgutachten ist nicht billig.
Einen alten 50ccm 2T Vergaser kriegt man jedenfalls nicht auf Euro3.
Gäbe es 50ccm (Klein)Krafträder die mit geringen Modifikationen (Drosseln) sowohl in der einen als auch in der anderen Fahrzeugklasse zugelassen wären, wäre es ein Klacks.
Aber wo ist ein 50ccm Euro3 Kraftrad?
Ja, früher zu Zeiten von Kreidler und Zündapp, da gab es die als Moped und Mopped.
Und bei diesen bereits in Verkehr befindlichen Oldies geht so eine Umschreibung immer noch.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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hmm, die 50er Agility mmc erfüllt doch die Euro 3-Norm...tomS hat geschrieben: Gäbe es 50ccm (Klein)Krafträder die mit geringen Modifikationen (Drosseln) sowohl in der einen als auch in der anderen Fahrzeugklasse zugelassen wären, wäre es ein Klacks.
Aber wo ist ein 50ccm Euro3 Kraftrad?
...leider gibt es keine passenden 80er Sätze mit ABE oder Teilegutachten, ist nicht das das Problem?
Aber im Gründe müsste dann doch die Agility, wenn man sie nur "entkorkt", wie es manche hier nennen, legal als Kraftrad anzumelden sein?
Naja, aber nur im Grunde, denn die BA gilt ja nur speziell für das eine Setup mit der Drossel... Deutschland und sein Gesetze und Regelungen

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