LED Licht nach StVo erlaubt?
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LED Licht nach StVo erlaubt?
Ich überlege mir LED Glühlampen in meinen Roller zu verbauen.
Ist das überhaupt möglich und ist das nach StVo erlaubt, haben die überhaupt eine E Kennzeichnung oder brauchen die das nicht?
Verbauen würde ich die gerne im kompletten Roller.
Meines Wissens brauchen die auch weniger Energie und somit ist auch mehr für andere Verbraucher übrig.
Danke schon mal im Voraus
Ist das überhaupt möglich und ist das nach StVo erlaubt, haben die überhaupt eine E Kennzeichnung oder brauchen die das nicht?
Verbauen würde ich die gerne im kompletten Roller.
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Möglich ist es, sogar ganz easy. Es gibt extra LED Birnen mit allen Sockeln etc fertig. Erlaubt ist es nicht.
Ich betreibe mein Rücklicht auch mit einer LED Birne und das ohne Probleme. Die Polizei hat es bisher auch noch nicht gestört. Ich werde jetzt nach und nach komplett auf LED umrüsten, bis auf den Frontscheinwerfer. Ich denke da ist das zu offensichtlich und ich will nicht unbedingt die Aufmerksamkeit auf mich ziehen
Ich betreibe mein Rücklicht auch mit einer LED Birne und das ohne Probleme. Die Polizei hat es bisher auch noch nicht gestört. Ich werde jetzt nach und nach komplett auf LED umrüsten, bis auf den Frontscheinwerfer. Ich denke da ist das zu offensichtlich und ich will nicht unbedingt die Aufmerksamkeit auf mich ziehen
Man kann einen Roller nicht wie einen Menschen behandeln, ein Roller braucht Liebe
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Das Einsetzen von "LED-Glühobst" in Leuchten, die für Glühfaden-Birnen zugelassen sind, ist nicht erlaubt. (StVZO und EU-Richtlinien beachten)
Man kann es als Rattenschwanz sehen:
unerlaubte Leuchtmittel in einer Leuchte führen zum erlöschen der BE dieser "veränderten" Leuchte, weswegen sie dann als nicht vorhanden gesehen werden kann, was wiederum dazu führt, dass die BE des Fahrzeuges erlischt, weil entsprechende Leuchte nicht vorhanden ist...
Erlaubt wäre, wenn du z.B. alte Leuchten ausbaust und durch zugelassene LED-Leuchten ersetzt.
Im WEB gibt es einige interessante LED-Leuchten(kombinationen) mit E-Zulassung für en Ein-, An- und Aufbau.
Das Problem ist aber meist: passen diese Leuchten optisch zum jeweiligen Fahrzeug oder muss ich Fahrzeugformen cleanen/anpassen?
Möglich wäre also sozusagen (fast) alles... - Nur dass vieles nicht erlaubt ist.
Auch betreffs deiner dir vorschwebenden Klarglasoptik:
Du musst schauen, dass diese Leuchten allesamt zugelassen sind und wie du sie ins Fahrzeug einpasst, dass die Vorschriften der Sichtbarkeit der Leuchtflächen eingehalten wird.
Interessante Lektüren dürften sein:
http://www.dekra.de/de/fahrzeugbeleuchtung
http://www.dekra.de/de/1471
http://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100
(Leider: Stand 2006)
http://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100
Man kann es als Rattenschwanz sehen:
unerlaubte Leuchtmittel in einer Leuchte führen zum erlöschen der BE dieser "veränderten" Leuchte, weswegen sie dann als nicht vorhanden gesehen werden kann, was wiederum dazu führt, dass die BE des Fahrzeuges erlischt, weil entsprechende Leuchte nicht vorhanden ist...
Erlaubt wäre, wenn du z.B. alte Leuchten ausbaust und durch zugelassene LED-Leuchten ersetzt.
Im WEB gibt es einige interessante LED-Leuchten(kombinationen) mit E-Zulassung für en Ein-, An- und Aufbau.
Das Problem ist aber meist: passen diese Leuchten optisch zum jeweiligen Fahrzeug oder muss ich Fahrzeugformen cleanen/anpassen?
Möglich wäre also sozusagen (fast) alles... - Nur dass vieles nicht erlaubt ist.
Auch betreffs deiner dir vorschwebenden Klarglasoptik:
Du musst schauen, dass diese Leuchten allesamt zugelassen sind und wie du sie ins Fahrzeug einpasst, dass die Vorschriften der Sichtbarkeit der Leuchtflächen eingehalten wird.
Interessante Lektüren dürften sein:
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http://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100
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Gruß Frank
Was ist Elektrizität?
Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
DAS ist Elektrizität!
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Erlaubt wäre, wenn du z.B. alte Leuchten ausbaust und durch zugelassene LED-Leuchten ersetzt.
Im WEB gibt es einige interessante LED-Leuchten(kombinationen) mit E-Zulassung für en Ein-, An- und Aufbau.
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Wenn mir mal sagen die Glühlampen aus unerfindlichen Gründen kaputt gehen dann könnte ich diese mit LED Leuchten mit entsprechender E Zulassung einbauen?
Ist das so korrekt?
Im WEB gibt es einige interessante LED-Leuchten(kombinationen) mit E-Zulassung für en Ein-, An- und Aufbau.
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Wenn mir mal sagen die Glühlampen aus unerfindlichen Gründen kaputt gehen dann könnte ich diese mit LED Leuchten mit entsprechender E Zulassung einbauen?
Ist das so korrekt?
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Ich fürchte, das hast Du mißverstanden.
Ein LED-Leuchtmittel ist in einem "normalen" Scheinwerfer nicht zulässig.
Du müsstest also die komplette Leuchten-Einheit tauschen gegen eine, in der LED-Leuchtmittel verbaut sind.
Dieser Scheinwerfer muß natürlich dann auch alle "unmöglichen" Zulassungsnummern tragen...
Eine für Dein Fahrzeug passende Lampe zu finden, dürfte wohl schwierig werden, ganz zu schweigen von den Kosten....
Ich selbst sehe das auch ein wenig lockerer:
Was sinnvoll erscheint wird an den Gaul geschraubt, dann wird gefahren, Punkt!
der Ulrich
Ein LED-Leuchtmittel ist in einem "normalen" Scheinwerfer nicht zulässig.
Du müsstest also die komplette Leuchten-Einheit tauschen gegen eine, in der LED-Leuchtmittel verbaut sind.
Dieser Scheinwerfer muß natürlich dann auch alle "unmöglichen" Zulassungsnummern tragen...
Eine für Dein Fahrzeug passende Lampe zu finden, dürfte wohl schwierig werden, ganz zu schweigen von den Kosten....
Ich selbst sehe das auch ein wenig lockerer:
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Carpe noctem...
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- Frank67
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Verwechsle bitte nicht Leuchte mit Leuchtmittel...Lipperland hat geschrieben:Erlaubt wäre, wenn du z.B. alte Leuchten ausbaust und durch zugelassene LED-Leuchten ersetzt.
Im WEB gibt es einige interessante LED-Leuchten(kombinationen) mit E-Zulassung für en Ein-, An- und Aufbau.
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Wenn mir mal sagen die Glühlampen aus unerfindlichen Gründen kaputt gehen dann könnte ich diese mit LED Leuchten mit entsprechender E Zulassung einbauen?
Ist das so korrekt?
Leuchtmittel sind z.B. die Glühbirnen
Leuchte ist das, wo die Glühbirne drinnen leuchtet.
===
Du kannst alte "Glühobstleuchten" aber gegen zugelassene LED-Leuchten ersetzen. Bei "L/R-paarigen" Leuchten musst du dann beide Leuchten wechseln. (V/H kann dagegen unabhängig voneinander ausgetauscht werden)
(L/R => links/rechts; V/H = vorne/hinten)
Aber wie bereits gesagt: Die Sichtbarkeit (siehe DEKRA "Lichttechnische Einrichtungen") muss berücksichtigt werden.
Und bei Blinkleuchten aufpassen, ob sie anhand der "Kennzeichnung" für vorne oder hinten oder universell gedacht sind. (ich glaube die Kennzeichnungs-Codes stehen auch in der "Broschüre")
Gruß Frank
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- Frank67
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... Und man bekommt neben der Antwort, ob der geplante Umbau zulässig oder nicht zulässig ist oft auch noch gute Tipps zur Umsetzung geplanter Umbauten, damit man später keine Probleme bekommt, wenn die Abnahme oder HU ansteht.
(...zumindest wenn der TÜV-er gut gelaunt ist)
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Gruß Frank
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- uwe_GT300
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es kommt noch ein wichtiger Aspekt hinzu. Als ich im letzten März einen Unfall hatte, hat ein Sachverständiger genau meinen Roller untersucht u.a. auch die Beleuchtung. Hätte ich daran gebastelt, hätte ich einen Grossteil meines Versicherungsschutzen verloren, so war der Autofahrer zu 100% schuld.
Also bitte aufpassen, wenn man bastelt.
Gruss Uwe
Also bitte aufpassen, wenn man bastelt.
Gruss Uwe
Uwe, seit 4/2015 mit People GT300i
- MeisterZIP
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Doch , auch bei Umbauten von 50ern muss man dies eintragen lassen , wenn man auf der legalen Seite bleiben möchte .Fipps hat geschrieben:Soviel ich weiß muss er mit dem "Fünfzgerle " nicht zum TÜV . Trotzdem kann
er inVerkehrs - kontrollen kommen , u. da sollte man auch beruhigt reinfahren können .
Frank hat recht , Lampen ( Leuchtmittel ) und Scheinwerfer/Blinker/Rücklichter etc. ( Leuchten ) müssen miteinander harmonieren .
MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
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Legal?
Vergiss es! Glühlampen strahlen ihr Licht relativ gleichmäßig ab . Darauf sind die Reflektoren im Yager ausgelegt. Ersetzt du nun Lampe gegen LED, wird nur in eine Richtung Licht abgegeben. Das gefällt keinem TÜV. Bei den Blinkern hast du noch zusätzlich das Problem, dass der Yager orangene Leuchtmittel braucht. Farbige LED's haben aber nur wenig Lichtleistung.
Vergiss es! Glühlampen strahlen ihr Licht relativ gleichmäßig ab . Darauf sind die Reflektoren im Yager ausgelegt. Ersetzt du nun Lampe gegen LED, wird nur in eine Richtung Licht abgegeben. Das gefällt keinem TÜV. Bei den Blinkern hast du noch zusätzlich das Problem, dass der Yager orangene Leuchtmittel braucht. Farbige LED's haben aber nur wenig Lichtleistung.
Yager GT50 4-Takt
Yup 50 2-Takt Mofaroller
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