funtastatic hat geschrieben:
Falls ich mich für den Heidenau entscheiden sollte was ich mit hoher Wahrscheinlichkeit denke so könntest Du, gevatterobelix mir einen Scan anfertigen vom Orginalschreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung? Das wäre echt klasse
Lg Heiko
Hallo Heiko,
sowohl meine Fragestellung, als auch die Beantwortung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgten per E-Mail. Die Antwort habe ich hier, mit Ausnahme meines Namens, vollständig eingestellt.
In den Wintern 2010/2011 und 2011/2012 habe ich wegen der am 26.11.2010 wirksam gewordenen Neuregelung der Winterreifenpflicht auf meinem Yager GT die von Velojogi genannten Heidenau Snowtex (ebenfalls K 62 / K 58 mod.) gefahren. Diese haben gegenüber den Allwetterreifen eine spürbare Verbesserung auf Schnee und Eis gebracht. Meiner Meinung nach sind solche reinen Winterreifen aber nur in Gegenden mit dauerhaften Wintern zwingend erforderlich, denn der saisonal bedingte Reifenwechsel kostet Geld, dessen Ausgabe sich wegen vielleicht 5 - 10 tatsächlichen Wintertagen kaum lohnt. Insofern ist Entscheid über die Petition 15595 als Fortschritt zu bezeichnen:
"Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitestgehend
entsprochen wird.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, motorisierte Zweiräder von der
"Winterreifenpflicht" nach § 2 Abs. 3a Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
zu
befreien bzw. nur eine allgemeine Grobstollenbereifung gesetzlich
vorzuschreiben. Hierzu liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche
Petition mit 950 Mitzeichnungen und weitere sachgleiche Eingaben vor.
Alle Petitionen werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass dabei nicht auf jeden
einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann. Zur Begründung des
Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes angeführt:
Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenregelung sei grundsätzlich
sinnvoll. Für motorisierte Zweiräder gäbe es aber kaum Winterreifen,
die
der gesetzlichen Anforderung nach Wintertauglichkeit - Kennzeichnung
Schneeflockensymbol oder M+S-Reifen - entsprächen. Viele Fahrer
verwendeten daher im Winter handelsübliche Reifen mit grobstolligem
Profil. Diese eigneten sich gut für den Wintereinsatz. Da die
erforderliche Kennzeichnung jedoch nicht gegeben sei, würden
Bußgeldbescheide ausgestellt, obwohl wintertaugliche Reifen genutzt
würden. Für Mofas gäbe es gar keine speziellen Winterreifen. Sie würden
wie Fahrräder vor allem auf Radwegen gefahren, daher sollten sie wie
diese von jeder Reifenvorschrift befreit werden. In diesem Zusammenhang
sei darauf aufmerksam zu machen, dass Bürger, die auf die Nutzung von
Zweirädern angewiesen seien, im Übrigen ganzjährig
Versicherungsbeiträge
entrichten. Die Winterreifenvorschrift schließe sie jedoch zeitweise
von
der Nutzung ihres Fahrzeuges aus, was faktisch einem Fahrverbot
gleichkäme. Es sei wichtiger, dass Reifen in der Praxis den
winterlichen
Anforderungen tatsächlich genügen würden, anstatt auf einer
theoretischen Kennzeichung zu beharren. Wegen weiterer Einzelheiten
wird
auf die einzelnen Zuschriften verwiesen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a
Satz 1 StVO wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-
oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden,
welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates
vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai
1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46
vom
17. Februar 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen
Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Vorschrift verpflichtet demnach alle Kraftfahrer, bei den genannten
Wetterverhältnissen nur mit Reifen mit groben Profilrillen und/oder
Stollen zu fahren. Betroffen von dieser Pflicht sind alle
Kraftfahrzeuge, demnach auch motorisierte Zweiräder. M+S-Reifen
(englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) erfüllen die
genannten Anforderungen als Winterreifen. Zugelassen sind aber auch
Ganzjahresreifen. Entscheidend ist das Profil der Lauffläche und die
Struktur der Reifen, da sie auf Matsch, frischem oder schmelzendem
Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als normale
Reifen. Es trifft zu, dass nicht für alle motorisierten Zweiräder
Reifen
mit diesen Eigenschaften auf dem Markt vorhanden sind. Die Annahme in
den Eingaben, wonach eine gesetzliche Kennzeichnung festlege, ob ein
Reifen ein M+S-Reifen ist oder nicht, entspricht jedoch nicht den
Tatsachen. Die Wintertauglichkeit hängt einzig und allein von der
Ausstattung der Reifen mit groben Profilrillen ab. Sind diese
vorhanden,
droht dem Zweiradfahrer kein Bußgeldbescheid.
Der Petitionsausschuss schließt sich dem Hinweis des BMVBS an, dass im
Interesse der Sicherheit der Zweiradfahrer und der übrigen
Verkehrsteilnehmer bei winterlichen Straßenverhältnissen generell von
der Nutzung motorisierter Zweiräder abgesehen werden sollte.
Der Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen der Petition, Winterreifen
unabhängig von einer gesetzlichen Kennzeichnung nach tatsächlicher
Wintertauglichkeit zu nutzen, bereits Rechnung getragen wird. Einer
Befreiung von Reifenvorschriften für Mopeds kann er nicht zustimmen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition
weitestgehend Rechnung getragen wird."
Meine persönliche Schlußfolgerung daraus sieht nun so aus: Ich habe meinen Kymco Movie S 125i mit den Allwetterreifen Heidenau K 58
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... l=9&pic=43 vorn und den K 58 mod.
http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... =50&pic=44 hinten ausgerüstet. Die werde ich nun ganzjährig fahren. Die Produktdatenblätter, der Entscheid des Petitionsausschusses und das an mich gerichtete Antwortschreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden ausgedruckt und im Dokumentenfach meines Topcase als Argumentationshilfe bei Eventualitäten deponiert.
Traurig, aber wahr, mangels glasklarer gesetzlicher Regelung und fehlender Bereitschaft des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Landesbehörden vom Entscheid über die Petition 15595 in Kenntnis zu setzen, muß man als Rollerfahrer eine halbe Gesetzessammlung mitschleppen!
Gruß von Gevatter Obelix