Soweit ich weiß , ist es Inhabern eines Führerscheins Klasse 4 , ausgestellt vor dem 01.12.1954 !!! ursprünglich erlaubt gewesen , Fahrzeuge wie das "Goggomobil" mit 250ccm zu fahren . Diese Regelung wurde meines Wissens nach aufgehoben , sodass Inhaber dieses Führerscheins ( halt ausgestellt vor dem 01.12.1954 ) inzwischen damit auch Motorräder ohne Leistungs/Hubraumbeschränkung fahren dürfen .
Stimmt das ?
Auf der Seite des Fahrlehrerverbands BW , wo man sich sehr gut über alle möglichen Ausnahmeregelungen informieren kann , habe ich nichts (mehr) darüber gefunden ...
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Das Bundesministerium der Justiz hilft weiter:
http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage_3_104.html
Aber ohne Umschreibung dürfen keine offenen Motorräder gefahren werden, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
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Bei einer Umschreibung wäre A1 zu wenig und bei A gibt es keine 250ccm Grenze (mehr).
Nicht einmal als beschränkende Schlüsselzahl wie z.B. bei Umschreibung der alten Klasse 3 auf CE mit Schlüsselzahl 79.
Es gibt zwar etliche Codes für Krafträder (beginnend mit 44), aber die scheinen sich mehr auf Personen mit Handicaps zu beziehen.
An eine 250ccm Grenze haben Politiker nicht (mehr) gedacht oder für nötig erachtet. Also muß jetzt A ohne Beschränkung erteilt werden.
Nicht einmal als beschränkende Schlüsselzahl wie z.B. bei Umschreibung der alten Klasse 3 auf CE mit Schlüsselzahl 79.
Es gibt zwar etliche Codes für Krafträder (beginnend mit 44), aber die scheinen sich mehr auf Personen mit Handicaps zu beziehen.
An eine 250ccm Grenze haben Politiker nicht (mehr) gedacht oder für nötig erachtet. Also muß jetzt A ohne Beschränkung erteilt werden.
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