Regelungen für 50er-Roller bei Auslandsfahrten
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 176
- Registriert: 04.10.2008, 09:56
- Kontaktdaten:
Regelungen für 50er-Roller bei Auslandsfahrten
Hi,
welche Regelungen/Bestimmungen/Vorschriften für 50er-Roller gelten für Fahrten ins Ausland? (insb. Versicherung, Versicherungskennzeichen, evtl. "grüne Versicherungskarte", sonstiges)
Innerhalb der EU: Gibt es unterschiedliche Vorschriften?
Wie ist es außerhalb der EU, z.B. Kroatien?
Weiß jemand Bescheid über "Tender To" bei Yachten?
Gibt es für diese Themen ein (gutes) Internetportal?
Gerne auch Erfahrungsberichte...
Gruß Longrider
welche Regelungen/Bestimmungen/Vorschriften für 50er-Roller gelten für Fahrten ins Ausland? (insb. Versicherung, Versicherungskennzeichen, evtl. "grüne Versicherungskarte", sonstiges)
Innerhalb der EU: Gibt es unterschiedliche Vorschriften?
Wie ist es außerhalb der EU, z.B. Kroatien?
Weiß jemand Bescheid über "Tender To" bei Yachten?
Gibt es für diese Themen ein (gutes) Internetportal?
Gerne auch Erfahrungsberichte...
Gruß Longrider
- Claus
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 201
- Registriert: 31.10.2008, 01:53
- Wohnort: Bindlach - oberfränkisches Festland
- Kontaktdaten:
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 170
- Registriert: 29.02.2008, 22:28
- Wohnort: Weidling (bei Wien)
- Kontaktdaten:
aw
hallo,
ich befasse mich auch grad mit diesem thema. würde nämlich gern mal mit meiner 50er people (b-schein) nach ungarn oder tschechien fahren.
ich werde wahrscheinlich beim öamtc anrufen, weil im web findet man dazu nur sehr dürftige infos...
ich befasse mich auch grad mit diesem thema. würde nämlich gern mal mit meiner 50er people (b-schein) nach ungarn oder tschechien fahren.
ich werde wahrscheinlich beim öamtc anrufen, weil im web findet man dazu nur sehr dürftige infos...
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 170
- Registriert: 29.02.2008, 22:28
- Wohnort: Weidling (bei Wien)
- Kontaktdaten:
aw
so...
jetzt habe ich schon weitere infos (falls es jemanden interessiert )
will man mit einem fuffi-roller nach tschechien oder in die slowakei fahren, so wird ein A-Schein (Motorradschein) benötigt. Nur mit dem B-Schein darf man mit dem Fuffi nicht in Tschechien und der Slowakei fahren.
(Quelle: http://www.oeamtc.at/reise/laender/)
Werde aber noch weiterrecherchieren und die Infos dann hier bekanntgeben
jetzt habe ich schon weitere infos (falls es jemanden interessiert )
will man mit einem fuffi-roller nach tschechien oder in die slowakei fahren, so wird ein A-Schein (Motorradschein) benötigt. Nur mit dem B-Schein darf man mit dem Fuffi nicht in Tschechien und der Slowakei fahren.
(Quelle: http://www.oeamtc.at/reise/laender/)
Werde aber noch weiterrecherchieren und die Infos dann hier bekanntgeben
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 170
- Registriert: 29.02.2008, 22:28
- Wohnort: Weidling (bei Wien)
- Kontaktdaten:
aw
In Ungarn darf mit gültigem B-Führerschein ein 50 ccm Roller gefahren werden.
Zudem benötigen Fuffis in Ungarn auch kein Pickerl (TÜV sagt man in Deutschland dazu?) und kein Kennzeichen .
Ich frage mich jetzt nur, ob mit meinem Fuffi und abgelaufenem Pickerl (bin schon in der 4 monatigen "Toleranzfrist") in Ungarn trotzdem bestraft werden kann Wahrscheinlich schon
Zudem benötigen Fuffis in Ungarn auch kein Pickerl (TÜV sagt man in Deutschland dazu?) und kein Kennzeichen .
Ich frage mich jetzt nur, ob mit meinem Fuffi und abgelaufenem Pickerl (bin schon in der 4 monatigen "Toleranzfrist") in Ungarn trotzdem bestraft werden kann Wahrscheinlich schon
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 170
- Registriert: 29.02.2008, 22:28
- Wohnort: Weidling (bei Wien)
- Kontaktdaten:
-
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 176
- Registriert: 04.10.2008, 09:56
- Kontaktdaten:
Re: aw
Wird die Klasse M in D bei Klasse B nicht automatisch mit eingetragen?theroof hat geschrieben:so...
jetzt habe ich schon weitere infos (falls es jemanden interessiert )
will man mit einem fuffi-roller nach tschechien oder in die slowakei fahren, so wird ein A-Schein (Motorradschein) benötigt. Nur mit dem B-Schein darf man mit dem Fuffi nicht in Tschechien und der Slowakei fahren.
(Quelle: http://www.oeamtc.at/reise/laender/)
Werde aber noch weiterrecherchieren und die Infos dann hier bekanntgeben
Wie ist das mit der alten Klasse 3?
Ja, in Deutschland ist Klasse M normalerweise automatisch bei B dabei, oder bei Umschreibung des alten 3er.
Es kann (selten) vorkommen, daß Klasse B ohne Klasse M erteilt wurde (z.B. Behinderte die sich zwar alleine vom Rolli in den Fahrersitz heben können, ein Möppi aber dann doch zu labil wäre).
Jetzt kenne ich die Regeln in CZ nicht.
Möglicherweise kennen die gar keine Klasse M (müssen die auch nicht, ist keine Basis-Fahrerlaubnisklasse), so wie z.B. Österreich keinen A1 kennt.
Dann müssten Tschechen in ihrer Heimat den Motorradführerschein machen.
Sollten die aber ähnliche Regeln wie in D haben (FeV §28 (1)), so wäre es Touristen trotzdem möglich, dort von ihrer Klasse M Gebrauch zu machen.
Doch auch hier Vorsicht: Die Anerkennung kann wiederrum auf Volljährige beschränkt werden, wie es Österreich mit dem ausländischen A1 macht.
Es kann (selten) vorkommen, daß Klasse B ohne Klasse M erteilt wurde (z.B. Behinderte die sich zwar alleine vom Rolli in den Fahrersitz heben können, ein Möppi aber dann doch zu labil wäre).
Jetzt kenne ich die Regeln in CZ nicht.
Möglicherweise kennen die gar keine Klasse M (müssen die auch nicht, ist keine Basis-Fahrerlaubnisklasse), so wie z.B. Österreich keinen A1 kennt.
Dann müssten Tschechen in ihrer Heimat den Motorradführerschein machen.
Sollten die aber ähnliche Regeln wie in D haben (FeV §28 (1)), so wäre es Touristen trotzdem möglich, dort von ihrer Klasse M Gebrauch zu machen.
Doch auch hier Vorsicht: Die Anerkennung kann wiederrum auf Volljährige beschränkt werden, wie es Österreich mit dem ausländischen A1 macht.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
-
- Profi
- Beiträge: 591
- Registriert: 14.01.2009, 14:43
- Kontaktdaten:
Österreich erkennt den A1 bei Minderjährigen nicht an. A1 ist keine homologierte Klasse, deswegen keine Verpflichtung. Die Ösis haben stattdessen nur "B 111".Cityuser hat geschrieben:Ah dazu gerade eine Frage: Wenn ich den A1 habe, darf ich dann eigentlich mit dem fuffie nach Österreich? Und sind die nicht theoretisch verpflichtet die Scheine anzuerkennen?
Da Du mit dem A1 aber auch Klasse M mitbekommen hast und M anerkannt wird, darfst Du dort mit dem Fuffie fahren.
Aber nicht mit dem 125er! Erst ab 18 Jahre.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
- Ulrich
- Kymco-King
- Beiträge: 5519
- Registriert: 17.07.2008, 17:43
- Wohnort: Ibbenbüren
- Hat sich bedankt: 32 Mal
- Danksagung erhalten: 189 Mal
- Kontaktdaten:
Na ja, ist ja ein alter Hut:
Die spinnen, die Ösi´s...
...und deren brutales "Abzock-Verhalten" besonders Gästen gegenüber ist ja nun hinlänglich bekannt.
Ich muß da nicht hin, und auch nicht durch fahren:
1.) ...fahre ich lieber einen Umweg, und
2.) ...na ja, so toll ist das da nicht wirklich: Kann ich gut darauf verzichten!
"Ösi´s" halt...
zuckt die Schultern
der Ulrich
Die spinnen, die Ösi´s...
...und deren brutales "Abzock-Verhalten" besonders Gästen gegenüber ist ja nun hinlänglich bekannt.
Ich muß da nicht hin, und auch nicht durch fahren:
1.) ...fahre ich lieber einen Umweg, und
2.) ...na ja, so toll ist das da nicht wirklich: Kann ich gut darauf verzichten!
"Ösi´s" halt...
zuckt die Schultern
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
____________
Carpe noctem...
- h0lzfaeller
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 489
- Registriert: 26.07.2008, 12:20
- Wohnort: Bottrop "Die Mitte vom Nichts"
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Kontaktdaten:
DankeschönUlrich hat geschrieben:Na ja, ist ja ein alter Hut:
Die spinnen, die Ösi´s...
"Ösi´s" halt...
zuckt die Schultern
der Ulrich
So, mal ne andere Frage.
Ich als "EXILÖSI" hab natürlich meinen Führerschein hier in D gemacht.
Besteht für mich die Möglichkeit in Österreich den Befähigungsnachweis ab zu legen und dann dort 125er zu fahren.
Oder müßte ich dort trotzdem den Motorradlappen machen?
War zwar schon mal mit meinem 50er in Austria aber man wäre mit einem 125er dort doch etwas mobiler was die Fahrten auf Autobahnen angeht.
Ist halt ein Piefke.h0lzfaeller hat geschrieben:Dankeschön
Für den Führerschein gilt das Wohnortprinzip. Wo man wohnt (mind. 185 Tage), macht man den Führerschein. Du müsstest den also in Deutschland machen.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast