Maximale Breite der Beladung

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Longrider
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Maximale Breite der Beladung

Beitrag von Longrider »

Hi,

wie breit darf die (ordnungsgemäß gesicherte) Beladung bei einem Roller sein?

Gruß
Longrider
rollerklaus
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Beitrag von rollerklaus »

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

Ob das auch für Roller gilt weiß ich nicht!

Gruß
Rollerklaus
SYM HD
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Claus
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Beitrag von Claus »

Ich hab das so im Hinterkopf, das die Beladung die Fahrzeugbreite nicht überschreiten darf.
(Irgendwo mal gelesen, aber es klingt logisch)
Bild Gruß Claus
zoc
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Ladebereite 1m ?

Beitrag von zoc »

Also, wenn ich recht verstanden habe, darf Ladung ohne Fähnchen seitlich bis zu je 40 cm über die Seitenlampen herausragen.

Mein Yager hat ~20cm breite Rückleuchten, die Vorderbeleuchtung ist noch breiter.

Also darf ich einen 1m breiten Koffer auf den Durchstieg stellen, falls er ausreichend befestigt ist, der Lenker nicht blockiert wird, und ich meine Beine fahrsicher verstauen kann. Oder?

Habe letztens einen kleineren 15kg-Nähmaschinenkoffer so 30 km weit transportiert. Nur mit einem Gummiriemen an Koffergriff und Fußrasten gesichert.
Die Straßenlage ist einwandfrei, nur die Beine ermüden.
100 kg
Yager GT 125
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tjoris
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Beitrag von tjoris »

ich "missbrauche" meine agi auch abunzu zum getränke holen, leute abholen, sachen rumfahre/ausliefern usw.
bin schon einige male mit 2 großen sixpacks (wasser) im fußraum und einem hinten drauf gefahren, da waren auch die grünen freunde dabei, die haben nix gesagt oder gemacht. also denk ich schon das du recht hast zoc, solange es den ordnungsgemäßen fahrbetrieb nicht stört, dürfte es legal sein.
Bild Opel Vectra 3.2 V6
tomS
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Beitrag von tomS »

Der zutreffende § wurde ja schon gefunden. Ergänzen würde ich noch StVO §23 (1).
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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JTH
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Beitrag von JTH »

Die theoretisch maximale Breite beträgt 2,55m. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40cm über Lichtaustrittsflächen der Beleuchtung über, so ist die Ladung gesondert kenntlich zu machen.
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