Mit dem Roller in die Schweiz
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Mit dem Roller in die Schweiz
Abend!
Ich wohn an der Grenze zur Schweiz. Nun frag ich mich ob ich mit meinem Roller und dem Versicherungskennzeichen einfach so rüber ins Nachbardorf darf. Und wenn ja, muß ich noch irgendwelche Bedingungen erfüllen?
Habe dort noch keinen deutschen Roller gesehen, eben so wenig einen schweizerischen hier...
Und wenn ich denn drüben bin, welche Straßen darf ich nicht nutzen, und wie schauts mit dem Parken aus? Hat vielleicht jemand Erfahrungen?
Gruß
Stephan
Ich wohn an der Grenze zur Schweiz. Nun frag ich mich ob ich mit meinem Roller und dem Versicherungskennzeichen einfach so rüber ins Nachbardorf darf. Und wenn ja, muß ich noch irgendwelche Bedingungen erfüllen?
Habe dort noch keinen deutschen Roller gesehen, eben so wenig einen schweizerischen hier...
Und wenn ich denn drüben bin, welche Straßen darf ich nicht nutzen, und wie schauts mit dem Parken aus? Hat vielleicht jemand Erfahrungen?
Gruß
Stephan
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Hallo!
Ich habe meinen Beitrag gelöscht!
Tschau...
OldGrandPa
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OldGrandPa
Zuletzt geändert von OldGrandPa am 23.05.2009, 03:11, insgesamt 1-mal geändert.
Mein Vitality 4T verflucht den Tag an dem ich ihn gekauft habe...
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Mal sehen ob noch jemand Erfahrungen hat, was die Schweiz angeht. Ansonsten frag ich mal den V-Mann wenn ich das neue Kennzeichen nächste Woche hole.
Schaffhausen hört sich schonmal gut an, ich wär' dabei. Wohne in Singen - nur einen Steinwurf entfernt.
Mir würde eine Fahrt von hier über Schaffhausen (Neuhausen: Rheinfall) am Schweizer Ufer entlang über Konstanz zurück Richtung Singen/Schaffhausen vorschweben.
Gruß
Stephan
Schaffhausen hört sich schonmal gut an, ich wär' dabei. Wohne in Singen - nur einen Steinwurf entfernt.
Mir würde eine Fahrt von hier über Schaffhausen (Neuhausen: Rheinfall) am Schweizer Ufer entlang über Konstanz zurück Richtung Singen/Schaffhausen vorschweben.
Gruß
Stephan
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Hi,
also nach allem was ich bis jetzt so gehört habe, ist es nicht die Frage ob, sondern wie. Ich könnte mir vorstellen, das es abweichende Regelungen gibt, wie die Fuffi einzusetzen ist. Ich hatte die FRage ja schon gestellt, was man in Deutschland darf und was nicht. Vielleicht ist das in den einzelnen Ländern anders!?
LG
Chris
also nach allem was ich bis jetzt so gehört habe, ist es nicht die Frage ob, sondern wie. Ich könnte mir vorstellen, das es abweichende Regelungen gibt, wie die Fuffi einzusetzen ist. Ich hatte die FRage ja schon gestellt, was man in Deutschland darf und was nicht. Vielleicht ist das in den einzelnen Ländern anders!?
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ich hab mich vor einiger zeit ja auchmal schlau gemacht (rollertour in die schweiz ^^) und bin eben auch auf das mit der durchgestrichenen liste gestoßen, ansonsten schauts so aus (bei schweizern eingeholte info) roller (50ccm)50km/h, auser es ist anders in den fahrzeugpapieren drin.
edit: kann aber auch alles falsch sein ^^ im internet nur glauben was man auserhalb des pc´s auch schriftlich hat ^^
edit: kann aber auch alles falsch sein ^^ im internet nur glauben was man auserhalb des pc´s auch schriftlich hat ^^
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Hi,
Geltungsbereich steht in den Versicherungsbedingungen.
Als Versicherungsnachweis im Ausland gilt die Internationale ("Grüne") Versicherungskarte wie z.B. für Pkw auch (in manchen Ländern wollen sie die im Zweifelsfall auch sehen). Es müssen die betreffenden Länder aufgeführt bzw. dürfen nicht durchgestrichen sein. Ansonsten gelten internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Zulassung von Kfz der jeweiligen Heimatländer. Für nicht zulassungspflichtige Kfz die entsprechende Regelung mit gültigem Versicherungskennzeichen. Höchstgeschwindigkeit wie in den Papieren eingetragen.
Gruß Longrider
Geltungsbereich steht in den Versicherungsbedingungen.
Als Versicherungsnachweis im Ausland gilt die Internationale ("Grüne") Versicherungskarte wie z.B. für Pkw auch (in manchen Ländern wollen sie die im Zweifelsfall auch sehen). Es müssen die betreffenden Länder aufgeführt bzw. dürfen nicht durchgestrichen sein. Ansonsten gelten internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Zulassung von Kfz der jeweiligen Heimatländer. Für nicht zulassungspflichtige Kfz die entsprechende Regelung mit gültigem Versicherungskennzeichen. Höchstgeschwindigkeit wie in den Papieren eingetragen.
Gruß Longrider
War auch schon mit dem 50er Roller in der Schweiz und hatte nur freundlichen Kontakt mit den Ordnungshütern.
Sogar als deutscher Radfahrer hat man keine Probleme, obwohl die Schweizer eine Velo-Vignette (Haftpflicht-Versicherung) brauchen!
Die Schweiz ist dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr beigetreten, dort gibt es viele bürokratische Erleichterungen für Touristen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/index.html
Sogar als deutscher Radfahrer hat man keine Probleme, obwohl die Schweizer eine Velo-Vignette (Haftpflicht-Versicherung) brauchen!
Die Schweiz ist dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr beigetreten, dort gibt es viele bürokratische Erleichterungen für Touristen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/index.html
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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