2017 und 2Takt-Aus ???
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2017 und 2Takt-Aus ???
Hallo Leute ! Hatte gelesen,das ab 2017 keine 2Takter mehr nach Deutschland importiert werden dürfen.Wegen der Abgasvorschriften. Beim Händler stehende können noch abverkauft werden.Da ich mir den Vitality 2Takt holen möchte,müsste ich ja sicherheitshalber noch dieses Jahr- 2016 zuschlagen.Der Kymco-Händler hier in Rinteln wusste heute auf Anfrage noch nichts davon....Weiss irgendjemand was genaues ? Torsten
- Rolleringo
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Re: 2017 und 2Takt-Aus ???
Das ist ja sch....
Hoffentlich werden weiterhin Teile in Deutschland verkauft.
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Der Auspuff dröhnt, der Kolben schreit, Zweitakt für die Ewigkeit
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Re: 2017 und 2Takt-Aus ???
Hallo Torsten,
es ist keine Panik nötig, denn so sieht´s aus:
Grundsätzlich: http://www.motorradonline.de/recht-und- ... ibt/757766
Euro 4 für Motorräder
Zweiräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typgenehmigung erhalten haben, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Ab dem 01.01.2017 gilt diese Norm auch für ältere Zweiräder, wenn Sie zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden.
Eine Ausnahme gilt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm. Diese Fahrzeuge müssen die Norm Euro 4 bei einer Typgenehmigung ab 01.01.2017 erreichen. Bei einer Erstzulassung ab 01.01.2018 gilt die Norm Euro 4 auch für ältere Kleinkrafträder.
Der Vitality 2T hat einen Hubraum bis 50 ccm und eine durch die Bauart bedingte Vmax bis 45 km/h. Da er eine Typgenehmigung, ausgestellt vor dem 01.01.2017 hat, muss er die Norm Euro 4 als im Jahr 2017 neu in Verkehr gebrachtes Kleinkraftrad also nicht erfüllen.
@Rolleringo: wegen der Ersatzteilversorgung musst Du keinen Gedanken verschwenden, die funktioniert noch Jahre, nachdem ein Modell vom Markt verschwunden ist.
Gruß von Gevatter Obelix
es ist keine Panik nötig, denn so sieht´s aus:
Grundsätzlich: http://www.motorradonline.de/recht-und- ... ibt/757766
Euro 4 für Motorräder
Zweiräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typgenehmigung erhalten haben, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Ab dem 01.01.2017 gilt diese Norm auch für ältere Zweiräder, wenn Sie zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden.
Eine Ausnahme gilt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm. Diese Fahrzeuge müssen die Norm Euro 4 bei einer Typgenehmigung ab 01.01.2017 erreichen. Bei einer Erstzulassung ab 01.01.2018 gilt die Norm Euro 4 auch für ältere Kleinkrafträder.
Der Vitality 2T hat einen Hubraum bis 50 ccm und eine durch die Bauart bedingte Vmax bis 45 km/h. Da er eine Typgenehmigung, ausgestellt vor dem 01.01.2017 hat, muss er die Norm Euro 4 als im Jahr 2017 neu in Verkehr gebrachtes Kleinkraftrad also nicht erfüllen.
@Rolleringo: wegen der Ersatzteilversorgung musst Du keinen Gedanken verschwenden, die funktioniert noch Jahre, nachdem ein Modell vom Markt verschwunden ist.
Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
- Rolleringo
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Re: 2017 und 2Takt-Aus ???
Na da bin ich aber beruhigt.
Danke für die ausfürliche Info.
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Re: 2017 und 2Takt-Aus ???
Hallo,
zwar nicht exakt zum Thema "vermutetes Verbot von Zweitaktern in Deutschland" passend, aber ebenfalls neue Ausrüstungspflichten motorisierter Zweiräder betreffend: http://zzip.de/forum/viewtopic.php?f=68&t=15214
Gruß von Gevatter Obelix
zwar nicht exakt zum Thema "vermutetes Verbot von Zweitaktern in Deutschland" passend, aber ebenfalls neue Ausrüstungspflichten motorisierter Zweiräder betreffend: http://zzip.de/forum/viewtopic.php?f=68&t=15214
Gruß von Gevatter Obelix
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Re: 2017 und 2Takt-Aus ???
Dank dir für die Info,gevatterobelix. Dann bin ich ja beruhigt und hol' mir den Vitality erst nächstes Jahr im Frühling... Torsten
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