Seite 1 von 1
Super Fever ZX ersatzpapiere woher nur...
Verfasst: 15.02.2012, 01:14
von lolia1987
hallo leute wollte mir ersatzpapiere beim Import bestellen der Sagte er hätte keine mehr sollte mein TÜv versuchen hab da mal angreufen die können mir auhc nicht hilfen. Es muss doch eine möglichkeit geben eine Zweitschrift oder so zu bekommen ich weiss noch nicht mal wie alt der ist hoffe ihr könnt mir tips geben wo ich ersatzpapiere bekommen für 25er
hier mal die Ramennummer RFBSC10AS62XXXXX vielleicht könnt ihr mir schon sagen wie alt das fahrzeug ist und auch was ich machen soll ^^
Verfasst: 15.02.2012, 06:56
von TomBone
Ersatzpapiere bekommste vom KBA in Flensburg!
0461-3161520
oder
anja.macom@kba.de ( falls es sie noch gibt) Habe dort 2011 neue Papiere beantragt.
Verfasst: 15.02.2012, 07:47
von MeisterZIP
@TomBone : Falsch !
Richtig : Erst gehst du zur Polizei , eine Bescheingung holen , dass dein Fahrzeug nicht zur Fahndung aussteht .
Damit dann zum STVA , Antrag auf Ausstellung einer Zweitbetriebserlaubnis beantragen .
Damit dann zum TÜV , die haben Datenblätter .
Damit bekommst du aber nur 50km/h-Papiere , weil der Roller nachträglich auf 25km/h gedrosselt wurde . Also danach noch Drossel kaufen , ab zum TÜV und eintragen lassen , dann zum STVA und die Papiere siegeln lassen .
MeisterZIP
Verfasst: 15.02.2012, 08:10
von Daxthomas
So isses Meister ! Ist'n langer Weg. Auch mittlerweile für Händler.

Verfasst: 15.02.2012, 16:16
von lolia1987
toll war heute beim straßenverkersamt die können mir nicht weiter hilfen hatte die bescheinigung von der Polizei dabei und dann sagte die frau hier sind sie falsch was mach ich den jetzt. Es kann doch nicht so schwer sein papiere zu bekommen für das Fahrzeug.Die meint hier bkeommen sie keine Zweitschrift ...
Verfasst: 15.02.2012, 17:05
von Daxthomas
Dann versuchs mal beim Tüv, wenn die das Datenblatt haben können die dir Papiere ausstellen.
Wenn nicht dann die Unbedenklichkeisbescheinigung und von der Rennleitung absegnen lassen. Eventuell noch eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Dann beim Hersteller beantragen. Es ist aber von Region zu Region anders.
Verfasst: 15.02.2012, 18:38
von TomBone
MeisterZIP hat geschrieben:@TomBone : Falsch !
Richtig : Erst gehst du zur Polizei , eine Bescheingung holen , dass dein Fahrzeug nicht zur Fahndung aussteht .
Damit dann zum STVA , Antrag auf Ausstellung einer Zweitbetriebserlaubnis beantragen .
Damit dann zum TÜV , die haben Datenblätter .
Damit bekommst du aber nur 50km/h-Papiere , weil der Roller nachträglich auf 25km/h gedrosselt wurde . Also danach noch Drossel kaufen , ab zum TÜV und eintragen lassen , dann zum STVA und die Papiere siegeln lassen .
MeisterZIP
Und wieso war es dann möglich die "unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei" an die Dame per e-mail zu senden? Kann Dir gerne per PN die Ausführung die ich vom KBA bekommen habe zusenden.
Verfasst: 15.02.2012, 18:53
von Daxthomas
Es ist von Region zu Region anders !!!
Versuchs beim Tüv !
Verfasst: 16.02.2012, 23:13
von lolia1987
also habe jetzt nach dem X anruf bei Kymco ein Datenblatt bekommen steht kraftfahr -bundesamt abe damit muss ich jetzt zum tüv richtig?
Verfasst: 17.02.2012, 08:24
von Daxthomas
Ja mach hin !!