Kritik an der Kritik
Verfasst: 22.04.2008, 07:31
In einem anderen Thread habe ich die ausnehmend schlechte Betriebsanleitung des Kymco Agility gerügt.
Etliche wirklich relevante Dinge (hier: Richtungsgebundenheit des Tankdeckels) stehen nicht drin, und andere (z.B. Reifendruck) muß man mühsam im Text zusammensuchen.
Auf meine Klage erhielt ich vom Meister ZIP folgende Antwort:
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des Fahrzeugs. Mängel an und in ihr begründen ja auch durchaus Rechtsansprüche.
Wenn es so wäre, daß man Rügen, die den Hersteller betreffen, hier nicht mehr besprechen soll, dann könnte man das Forum glatt zumachen.
Was anderes ist es denn, wenn Probleme mit Vario, Vergaser, Zündung, Rost, Bremsen, Sitzbank, Tankstutzen, Reifen usw. usw. besprochen werden?
Das sind doch ALLES Sachen, die der Hersteller verzapft und zu verantworten hat. Und die werden ganz selbstverständlich hier beredet.
Warum also soll man einen wesentlichen Bestandteil des Rollers - also seine Betriebsanleitung - hier nicht ansprechen und kritisieren dürfen?
Ich bin nicht damit einverstanden, mir vorschreiben zu lassen, was ich hier im Forum kritisieren darf und was nicht.
Im übrigen: Die schöne Vorstellung, daß bei jeder Fahrzeugübergabe alle relevanten Punkte angesprochen werden, trifft ja wohl nur zum Teil zu.
Und selbst wenn das wirklich immer so ausnehmend sorgfältig passiert:
Was ist mit den Fahrern, die bei der Übergabe nicht dabei waren? Wer sagt denn, daß den Roller nur der Abholer fährt?
Und was ist, wenn ich einen gebrauchten Roller kaufe? Muß ich damit erst zum Händler fahren, um alles Wichtige über das Fahrzeug und seine Bedienung zu erfahren? Der würde sich bedanken!
Gerade aus diesem Grunde ist ja eine vollständige und verständliche Bedienungsanleitung so wichtig.
Ist sie fehlerhaft oder fehlt sie gar, so kann das sogar einen "erheblichen Mangel" im Sinne des Gesetzes darstellen und ggf. auch Schadenersatzforderungen begründen.
Bei möglichen Antworten bitte ich zu bedenken, daß ich oben
zwei verschiedene Themen angesprochen habe:
Erstens, was in diesem Forum angesprochen werden darf, und zweitens die Betriebsanleitung an sich.
Mir geht es hier mehr um den ersten Punkt.
Den zweiten könnte man ggf. in einem gesonderten Thread ansprechen.
Grüße
Der Zausel
Etliche wirklich relevante Dinge (hier: Richtungsgebundenheit des Tankdeckels) stehen nicht drin, und andere (z.B. Reifendruck) muß man mühsam im Text zusammensuchen.
Auf meine Klage erhielt ich vom Meister ZIP folgende Antwort:
Damit bin ich nun ÜBERHAUPT nicht einverstanden.MeisterZIP hat geschrieben:Wenn man den Hersteller rügt , oder den Importeur , dann sollte man das auch da machen und nicht hier .
Und wie schon geschrieben , es ist nicht der Hersteller / Importeur , an dem es ist , dir das Fahrzeug nachzubringen , sondern an deinem Händler . Und da ist der Ansatzpunkt für Kritik bei Beschreibungen .
MeisterZIP
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des Fahrzeugs. Mängel an und in ihr begründen ja auch durchaus Rechtsansprüche.
Wenn es so wäre, daß man Rügen, die den Hersteller betreffen, hier nicht mehr besprechen soll, dann könnte man das Forum glatt zumachen.
Was anderes ist es denn, wenn Probleme mit Vario, Vergaser, Zündung, Rost, Bremsen, Sitzbank, Tankstutzen, Reifen usw. usw. besprochen werden?
Das sind doch ALLES Sachen, die der Hersteller verzapft und zu verantworten hat. Und die werden ganz selbstverständlich hier beredet.
Warum also soll man einen wesentlichen Bestandteil des Rollers - also seine Betriebsanleitung - hier nicht ansprechen und kritisieren dürfen?
Ich bin nicht damit einverstanden, mir vorschreiben zu lassen, was ich hier im Forum kritisieren darf und was nicht.
Im übrigen: Die schöne Vorstellung, daß bei jeder Fahrzeugübergabe alle relevanten Punkte angesprochen werden, trifft ja wohl nur zum Teil zu.
Und selbst wenn das wirklich immer so ausnehmend sorgfältig passiert:
Was ist mit den Fahrern, die bei der Übergabe nicht dabei waren? Wer sagt denn, daß den Roller nur der Abholer fährt?
Und was ist, wenn ich einen gebrauchten Roller kaufe? Muß ich damit erst zum Händler fahren, um alles Wichtige über das Fahrzeug und seine Bedienung zu erfahren? Der würde sich bedanken!
Gerade aus diesem Grunde ist ja eine vollständige und verständliche Bedienungsanleitung so wichtig.
Ist sie fehlerhaft oder fehlt sie gar, so kann das sogar einen "erheblichen Mangel" im Sinne des Gesetzes darstellen und ggf. auch Schadenersatzforderungen begründen.
Bei möglichen Antworten bitte ich zu bedenken, daß ich oben
zwei verschiedene Themen angesprochen habe:
Erstens, was in diesem Forum angesprochen werden darf, und zweitens die Betriebsanleitung an sich.
Mir geht es hier mehr um den ersten Punkt.
Den zweiten könnte man ggf. in einem gesonderten Thread ansprechen.
Grüße
Der Zausel