Geblitze Motorradfahrer in Deutschland

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
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John
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Geblitze Motorradfahrer in Deutschland

Beitrag von John »

Hallo!

Soweit ich weiß muss ja in Deutschland beim Beweisfoto für eine Geschwindigkeitsübertretung von einem Radarkasten das Gesicht des Fahrers erkennbar sein.

Meine Frage nun, wie ist das bei Motorradfahrern mit Helm? Da ist dann beim Integralhelm mit Glück noch die Augenpartie erkennbar, viele fahren aber noch mit Sturmhauben, die Person ist dann überhaupt nicht mehr zu erkennen.

Können also Motorradfahrer in Deutschland sozusagen nicht geblitzt werden?

Und was ist nun wenn ich im Auto theoretisch mit einer Sturmhaube oder einer Maske fahre? 8) Das sollte ja nicht verboten sein oder? Da ist das Gesicht auch nicht erkennbar.

Grüße,

Johnny
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tomS
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Re: Geblitze Motorradfahrer in Deutschland

Beitrag von tomS »

John hat geschrieben:Soweit ich weiß muss ja in Deutschland beim Beweisfoto für eine Geschwindigkeitsübertretung von einem Radarkasten das Gesicht des Fahrers erkennbar sein.
Korrekt.
Meine Frage nun, wie ist das bei Motorradfahrern mit Helm?
Schwierig.
Aber lange machen die Behörden solche Spielchen nicht mit, dann setzt es ein Fahrtenbuch. Bei größeren Ordnungswidrigkeiten (Rote Ampel etc.) schon nach dem ersten Mal.
Können also Motorradfahrer in Deutschland sozusagen nicht geblitzt werden?
Moderne Blitzer können alle Spuren einer Strasse in alle Richtungen gleichzeitig überwachen. Von vorne und hinten.
Primitiver, aber auch wirksam, ist der Aufpasser im Blitzerwagen. Der notiert sich das Kennzeichen.
Und was ist nun wenn ich im Auto theoretisch mit einer Sturmhaube oder einer Maske fahre? 8) Das sollte ja nicht verboten sein oder?
Aufpassen auf StVO §23 (1): "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...."
Eine sichtbehindernde Maske geht also nicht.
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tjoris
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Beitrag von tjoris »

aber die sturmhaube stört doch die sicht im auto nicht ?
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tomS
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Beitrag von tomS »

Meistens stört sie die Sicht nicht. Aber dann ermöglicht sie oft schon wieder den Blick auf für die Wiedererkennung wichtige Gesichtsbereiche, insbes. Auge und Nase.

Die Ohrwascheln läßt Du natürlich auch rausschauen, denn sonst stört sie - zwar minimal, aber überflüssig - das Gehör.

Aber ich kann mir unerwünschte Aufmerksamkeit vorstellen:
Da fährt ein maskierter Mann! :shock:
Ein Handy ist eh in jedem zweiten Pkw griffbereit...
Bei der gründlichen Kontrolle, die dann folgen wird, verlierst Du mehr Zeit, als hättest Du Dich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten. :roll:
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MX-Kusti
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Re: Geblitze Motorradfahrer in Deutschland

Beitrag von MX-Kusti »

Ähh das Fahrtenbuch kann ich doch auch manipulieren, oder ? Ich meine dann schreibe ich meine Fahrten eben hinterher auf und die wo ich geblitzt wurde schreib ich gar nicht.
Nicht alles was 2 Backen hat ist ein Gesicht
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andiz
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Beitrag von andiz »

Im Falle eines auferlegten Fahrtenbuches dürfte der Halter des Fahrzeuges in jedem Falle haften, wenn es zu Verstößen kommt. Denn ansonsten wäre das Fahrtenbuch ja sinnlos, wenn man sich so davor drücken könnte.
Grüße,
Andreas

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tjoris
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Beitrag von tjoris »

also wie ein brief der per einschreiben verschickt wird ^^

zu der sache mit der maske: bin auch schon mal mit sturmhaube in die bank an den schalter gegangen und geld verlangt ^^ dann brav die eigene konto-nummer genannt ^^ wie die geschaut hab das ich von meinem eigenen konto abgehoben hab ^^ :lol:
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John
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Beitrag von John »

Oi das war ja eine schnelle und ausführliche Reaktion ;) Danke.

Trotzdem sind nicht alle Fragen geklärt:

Was ist so ein Fahrtenbuch? Um was gehts da?
(Schon klar, Lastwagenfahrer müssen eines wegen Ruhezeiten usw führen und manche PKW-Fahrer tuns aus Interesse oder Spesenangaben, aber wovon sprichst du?)

Und was bringt es wenn der (menschliche) Blitzer sich die Nummerntafel notiert, das Beweisfoto hat er ja trotzdem nicht, das ist ja der springende Punkt!?

Wisst ihr übrigens auch ab wann das Gesicht des Fahrers als "erkennbar" gilt? Also ab wann gilt so ein Bild als Beweis? Was muss man deutlich erkennen können?

Grüße,

John
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Guck
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Beitrag von Guck »

Fahrtenbuch: Beginn der Fahrt, Ende der Fahrt, Fahrtziel, gefahrende Route. Es ist also / sollte also quasi nachvollziebar sein, wo sich wann der Besitzer des Fahrzeuges aufhielt.
Also bei einem Abgleich Fahrtenbuch und geblitztem Fahrzeug sollte man schon eindeutig als Verursacher der Ordnungwidrigkeit zuzuordnen sein. Wenn mich nicht alles täuscht, kosten allein diese Fahrtenbücher nicht wenig Geld..... Und sollte man mal die Eintragungen vergessen haben und kontrolliert werden auf Einhaltung der Führung des Fahrtenbuches-->dann wird es erst richtig böse teuer.
Oder anders gesagt, das Halten an die StVO ist einfacher, billiger, jedem zuzumuten...Rasen kann schließlich jeder Idiot-->aber die StVO einzuhalten->dazu bedarf es Grips und Verkehrsregeln haben schon einen Sinn :D
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo TomS.

Du hast folgendes geschrieben: "Bei größeren Ordnungswidrigkeiten (Rote Ampel etc.) schon nach dem ersten Mal."

Von einer verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen habe ich ja noch nie etwas gehört. Gilt sowas auch für Autofahrer oder nur für 2-Radfahrer?

Grüße, Mopedfreak
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Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin

Ein ehemaliger Chef von mir musste wegen mehrmaligens Vergehen im Strassenverkehr, er fuhr wohl zu schnell, ein Fahrtenbuch führen.
Es auch vorzeigen, abund wann (glaube wenn er es vergaß vorzuzeigen) kam mal eine Streife vorbei... :wink: und das sogar bei uns auf Arbeit.
Der Chef fuhr einen BMW und Porsche.

Lieben Gruß, Grandma
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Beitrag von tomS »

mopedfreak hat geschrieben:Von einer verpflichtung ein Fahrtenbuch zu führen habe ich ja noch nie etwas gehört. Gilt sowas auch für Autofahrer oder nur für 2-Radfahrer?
Üblicherweise gilt es für alle Kraftfahrzeuge eines bestimmten privaten Halters. Bei Firmenwagen z.B. für die Arbeitsgruppe/Filliale.
Wenn es ein Firmenwagen (da ist das "weiß nicht wer gefahren ist" besonders beliebt) ist, muß das Fahrtenbuch auch von den Angestellten geführt werden - Halter (Chef) haftet für die ordnungsgemäße Führung!
Manipulationen oder Schlampigkeit beim Fahrtenbuch - welches natürlich unangekündigt kontrolliert werden kann - schlagen mit Bußgeld und Flenspunkten zu Buche.
Ganz wichtig ist im Fahrtenbuch natürlich noch der Eintrag des Fahrers selbst für jede Fahrt.
Das Fahrtenbuch selbst ist nicht teuer, nur die amtlichen Anordnungen kosten etwas Geld. Und es ist natürlich lästig.
John hat geschrieben:Und was bringt es wenn der (menschliche) Blitzer sich die Nummerntafel notiert, das Beweisfoto hat er ja trotzdem nicht, das ist ja der springende Punkt!?
Aber dem Halter kann man trotzdem einen Überweisungszettel schicken. Bei <=35 Euro gibt es auch keine Flenspunkte (dem entspräche <=20km/h zu schnell), sehr viele zahlen halt und die Sache ist vergeben und vergessen.
Wer nun aber angibt, partout nicht zu wissen, wer mit seinem Fzg. gefahren ist, kann das ggf. dem Richter erklären (Bußgeldbehörde entscheidet, ob sie das weiterverfolgt. Und die haben Erfahrung mit der Rechtsprechung).
Wenn der Bußgeldbescheid nur 2 Wochen nach der Tat anflattert, sollte man sich normalerweise schon erinnern können. So die gängigen Urteile. Nach 2 Monaten sind die Anforderungen an das Gedächtnis geringer, da können Erinnerungslücken mal passieren. Passiert es öfters: Fahrtenbuch.

Es gab auch schon "Scherzkekse", die ihre Unwissenheit mit Schizophrenie oder vorher eingenommenen Rauschmitteln etc. begründeten.
Diese Kandidaten dürfen dann ihre Fahrtauglichkeit auf ihre Kosten in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nachweisen.
Wisst ihr übrigens auch ab wann das Gesicht des Fahrers als "erkennbar" gilt? Also ab wann gilt so ein Bild als Beweis? Was muss man deutlich erkennen können?
Da mußt Du einen gerichtlich vereidigten Sachverständigen für morphologische Gutachten fragen.
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John
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Beitrag von John »

Ohkay, also ich fasse mal zusammen ;)

-> Es ist tatsächlich schwierig einen geblitzen Motorradfahrer zur Verantwortung zu ziehen, allerdings bekommt der Fahrzeughalter trotzdem eine Strafverfügung, deren Zahlung er allerdings verweigern kann("Ich weiß nicht wer gefahren ist"), wobei die Chance dass er straflos davonkommt relativ groß ist, sofern es ein geringfügiges Vergehen ist und er das erste Mal erwischt wird.

Das mit dem Fahrtenbuch ist immer noch nicht ganz geklärt.
Ich weiß ja was ein Fahrtenbuch ist, es ist mir allerdings neu dass so etwas verpflichtend auferlegt werden kann. (Gibts bei uns vermutlich gar nicht)

Nach welcher Rechtsgrundlage kann man einem (Motorrad)fahrer ein Fahrtenbuch aufbrummen, wenn gar nicht bewiesen werden kann dass er jemals zu schnell war weil sein Gesicht am Blitzerfoto nie erkennbar war?
Man würde dann ja annehmen dass der Fahrzeughalter auf der Lenker des Fahrzeuges ist, was ja oft nicht der Fall ist.

Eieiei, die Juristerei.

Grüße,

John
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Beitrag von tomS »

John hat geschrieben:Ich weiß ja was ein Fahrtenbuch ist, es ist mir allerdings neu dass so etwas verpflichtend auferlegt werden kann. (Gibts bei uns vermutlich gar nicht)...
Nach welcher Rechtsgrundlage ...
Für die "Piefkes":
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__31a.html

Mit Suchmaschinen findest Du haufenweise Urteile von (Ober-)Verwaltungsgerichten zum Fahrtenbuch.
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Beitrag von OldSch00l »

Wenn das Motorad von hinten geblitzt wird, wie ist dann das Gesicht erkennbar?! :P
DnB 4 LIVE!!!

Super 8 steht für mich für viel Sitzplatz und Beinfreiheit, sehr gutes Aussehen, ein ganz gutes Tempo und ein zu kleines Helmfach ;)
birdie

Blitz von vorne oder von hinten oder beides?

Beitrag von birdie »

Ich muss mal dumm fragen, weil ich schon ewig nicht mehr geblitzt wurde, wie blitzen die denn heute eigentlich?

Ich selbst bin zuletzt vor 16 Jahren von vorne, also ohne Kennzeichen geblitzt worden (Starenkasten), als ich mit dem Motorrad nachts unterwegs war. 130 gefahren, 60 erlaubt, das war vielleicht ein Schreck, als der Blitz geblitzt hat, wie kann man jemanden, der so schnell fährt, nur so erschrecken.

Musste erstmal anhalten und eine rauchen...

Ein Knöllchen gab es damals nicht, der Schreck war auch Strafe genug.

Gruß birdie
tomS
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Re: Blitz von vorne oder von hinten oder beides?

Beitrag von tomS »

birdie hat geschrieben:Ich muss mal dumm fragen, weil ich schon ewig nicht mehr geblitzt wurde, wie blitzen die denn heute eigentlich?
Gibt verschiedene Techniken, auch unsichtbare (IR).
Google mal nach der Anlage im Rennsteigtunnel.
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John
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Beitrag von John »

@Birdie:

Schaumal hier:

http://www.autobahn-blitzer.at/

Da wird alles sehr ausführlich erklärt.

Es gibt meines Wissens nach auch eine ähnliche Seite aus Deutschland.

Grüße,

John
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propermr
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Beitrag von propermr »

John hat geschrieben:Ohkay, also ich fasse mal zusammen ;)

Nach welcher Rechtsgrundlage kann man einem (Motorrad)fahrer ein Fahrtenbuch aufbrummen, wenn gar nicht bewiesen werden kann dass er jemals zu schnell war weil sein Gesicht am Blitzerfoto nie erkennbar war?
Man würde dann ja annehmen dass der Fahrzeughalter auf der Lenker des Fahrzeuges ist, was ja oft nicht der Fall ist.

Eieiei, die Juristerei.

Grüße,

John
Darum soll er dann ja ein Fahrtenbuch führen, weil dann darin steht wer an welchem Tag wo gefahren ist.
Dann ist halt nichts mehr mit, " ich weiß nicht mehr wer ".
__________

LG
Swen
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Apfelkuchen
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Beitrag von Apfelkuchen »

Hallo

Also wenn ein Mopedfahrer von vorne geblitzt wird, hat er im Regelfall " Glück" gehabt. Vorne haben wir kein Nummernschild.


Bild


Anders sieht es bei diesen "Fallen" aus. Du wirst von vorne geblitzt, aber der Aufpasser sitzt im Auto. Wenn er "aufpasst" kann er das Kennzeichen notieren. Oft genug lesen die Jungs aber oder machen eine "Augentherapie"

Bild


Beim Lasern, springt der Polizist sofort auf die Strasse. Gleiches gilt für Messungen mit einem Anhalteposten in einiger Entfernung.

Dann gibt es noch Providafahrzeuge die Dich filmen.
usw. usw..


Das Beste ist : IMMER LANGSAM FAHREN. Schont den Geldbeutel und ist gut für die Gesundheit.
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Geblitze Motorradfahrer in Deutschland

Beitrag von Pame »

Moin zusammen,

in Schleswig-Holsten (sicher auch anderswo) gibt es noch die Besonderheit eines Kombis, aus dem heraus während der Fahrt geblitzt wird. Der wird gerne dort eingesetzt, wo auf Kraftverkehrsstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 100 kmh oder auf Autobahnabschnitten Beschränkungen auf 120 kmh eingerichtet sind.

Im Land zwischen den Meeren bedeutet dies: Erhöhte Aufmerksamkeit u.a. auf der A210 (Rendsburg - Kiel) oder der A21 (Kiel - Bargteheide).
Die blitzen euch auch von vorn und haben danach alle Zeit der Welt, das Kennzeichen zu notieren. Augentherapie machen die während der Fahrt weniger.

Ansonsten denkt aber lieber an das Apfelkuchen-Zitat:

Das Beste ist : IMMER LANGSAM FAHREN. Schont den Geldbeutel und ist gut für die Gesundheit.

Viele Grüße von Pame
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Beitrag von OldSch00l »

Hi,

also ich wurde schon zweimal mit 45 in der 30er Zone geblitzt, von ner aufgestellten Kamera, weiß nicht wo die dann saßen, auf jeden habe ich dann sofort Licht am Roller ausgemacht (war Abends) und bin um die Ecke gefahren und abgehauen, habe bis jetzt noch keinen Strafzettel, hatte wahrscheinlich Glück gehabt und die haben nicht aufgepasst!
DnB 4 LIVE!!!

Super 8 steht für mich für viel Sitzplatz und Beinfreiheit, sehr gutes Aussehen, ein ganz gutes Tempo und ein zu kleines Helmfach ;)
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Beitrag von tjoris »

das lichtausmachen hättest du dir sparen können ^^ die holen da abends meistens den film aus der kamera, live sind die da nicht dabei.
ich bin auch schon zwei mal geblitzt worden (60 in der 50er zone) aber als ich s gemerkt hab wars schon vorbei ^^
das is jetz gut ein jahr her, also denk ich da da nix mehr kommen wird ^^
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Beitrag von CBR1000F »

Hallo tjoris,
ich bin auch schon zwei mal geblitzt worden (60 in der 50er zone) aber als ich s gemerkt hab wars schon vorbei ^^
das is jetz gut ein jahr her, also denk ich da da nix mehr kommen wird ^^
Dann wird da auch nix mehr kommen, Verkehrsverstöße verjähren nach 3 Monate.

Gruß

Hans
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Beitrag von Apfelkuchen »

Wenn die Euch von Vorne geblitzt haben, kann ja nichts passieren. Oder habt ihr vorne ein Kennzeichen? :D
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