Wenn ich mir ne Huddel leih.....

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xxl
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Wenn ich mir ne Huddel leih.....

Beitrag von xxl »

Hallo,

wenn ich mir ne Huddel leih, und die ist friesiert. Was passiert bei einer Kontrolle?

Fallbeispiel: Ich fahre normalerweise einen Roller, 2 Takter, 50km/h Zulassung. Geswchwindigkeit 'echte' 55KM/H. Der springt mal wieder nicht an (rein hypothetisch). Daher leihe ich mir die Huddel der Freundin. 4-Takter, 80er Satz, auch echte 55km/h. Also kein Unterschied für mich beim Fahren. Den Roller habe ich natürlich ohne ihr Wissen genommen. Nun werde ich kontrolliert, und weiß von nichts....

Wie würde dieser Fall ausgelegt werden, wie wären die Folgen für Fahrer und Besitzerin????


LG

Chris
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HyJack
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Beitrag von HyJack »

Also, bei einer Kontrolle werden die 80ccm wohl kaum auffallen, wenn die Vmax passt. Es sei denn, es gibt noch anderes, was die Beamten zu einer Sicherstellung bewegen ließe - etwa einen Unfall...
Aber 4-Takter, die sind doch eher alle neuer Bauart und dürften dann nur 45km/h.
Dann wird die Manipulation sicher bemerkt. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Es bleibt auf alle Fälle Fahren ohne FE ohne Vorsatz, wenn Du den passenden Führerschein nicht hast. Wenn doch, bleibt immer noch die Tatsache, das dieser Roller nichts im Strassenverkehr zu suchen hätte, also erlöschen der BE, ev. auch Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung. Bei einem Unfall kann es da finanziell ungemütlich werden.

Der Ausgang ist individuell abhängig, was so alles passierte, die Umstände und dem Richter, wenn es soweit kommt. Vermutlich wird man auch davon ausgehen, daß Du den Verleiher entsprechend fragen müßtest - auch wenn es jemand bekanntes ist.

Ev. kannst Du auch mal auf der Site www.rollertuningpage.de suchen, da gibt es schon x diskutierte Fälle, und es sind da auch die fundierten Aussagen von Motorradpolizisten zu lesen.

LG
Zuletzt geändert von HyJack am 04.10.2009, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
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tjoris
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Beitrag von tjoris »

hmm angenommen du wirst normal kontrolliert, also: fahrzeugschein/coc, ausweis, führerschein.

dann geh ich mal davon aus das du nicht mehr gerade wie ein milchbubi aussiehst, da werden dich die freundlichen beamten fragen: wie schnell fährt der denn, dann sagst du,ich nehms mal an, 50km/h.

dann gibts 2 möglichkeiten:
1. ja sie wissen schon das sie zu schnell waren, 45 sind erlaubt wir haben hier 53,2314km/h. kommen sie dann und dann auf die dienststelle so und so und führen sie den roller gedrosselt vor.

2. sie wissen schon das sie zu schnell gefahren sind? aber sie sind ja nicht 16, da drücken wir mal beide augen zu.

so vermute ich könnte es ablaufen. kann aber auch ganz anders kommen.

angenommen die grünen bekommen wind davon das was gemacht wurde.
hmmm wäre ja dann deinerseits fahren ohne versicherungsschutz, fahren ohne gültige fahrerlaubniss (nehm ich mal an) und noch ein oder 2 sachen die mir aber grade nicht einfallen.
damit wärst du als fahrer erstmal der blöde.
wies mit deiner freundin ausschaut weiß ich nicht, ich meine mal was davon gehört zu haben das jeder fahrer sich VOR fahrtantritt über den zustand des fahrzeuges zu informieren hat. wäre dem so, wärst du wohl allein schuld sein.

wie gesagt, die ganze theorie hier fußt auf vermutungen und halbwissen :lol:
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HyJack
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Beitrag von HyJack »

tjoris hat geschrieben: dann gibts 2 möglichkeiten:
1. ja sie wissen schon das sie zu schnell waren, 45 sind erlaubt wir haben hier 53,2314km/h. kommen sie dann und dann auf die dienststelle so und so und führen sie den roller gedrosselt vor.

2. sie wissen schon das sie zu schnell gefahren sind? aber sie sind ja nicht 16, da drücken wir mal beide augen zu.

so vermute ich könnte es ablaufen. kann aber auch ganz anders kommen.
...könnte natürlich sein. Dummerweise ist es so, daß wenn hier tatsächlich FOF vorliegt, sich die Beamten selbst strafbar machen wenn sie "Augen zudrücken" (Strafvereitelung im Amt). Daher würde ich in so einem Fall nie auf sowas hoffen. Und bei Erwachsenen gibt es kein Diversionsverfahren. Außerdem entfällt bei Manipulation jegliche Toleranz - Also bei 50 resp. 45 ist Schluß.

Ich selbst darf noch die "alte" 50km/h-Riege fahren, dennoch bleibt mein neuer 4-Takter brav bei 45. Das Risiko einer Vorstrafe (geschweige denn, mindestens ein Monatsgehalt) kann ich mir nicht im Traum leisten.

Soll keine Panikmache sein, aber leider ist es so. Mir persönlich ware es lieber, wir hätten die Regelung der ehemaligen DDR (60km/h) übernommen wie das Sandmännchen. Aber leider hätte es auch selbst dann die EU wieder zerrissen.

LG
Jochen
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Re: Wenn ich mir ne Huddel leih.....

Beitrag von tomS »

In deinem Beispiel passiert Dir nichts, wenn Du vom größeren Zylinder nichts gewußt hast und nach normalen Laien-Sachverständnis nichts wissen musstest. Bei einer kurzfristigen Miete schraubt man ja auch nicht am Leihroller herum.
Natürlich wird die Polizei erst mal eine Strafanzeige fertigen, muß sie ja. Sie kann (für den Staatsanwalt) schon draufschreiben, daß sie eine Einstellung anregt.
Aber für den Halter läuft es nicht so glimpflich ab.
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xxl
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Beitrag von xxl »

Hi Tom,

was genau wären die Folgen für den Halter? Er ist ja nun nicht ohne Führerschein gefahren. Außerdem hätte er bei meinem Beispiel auch niemandem dazu ermutigt. Dann wäre es ja schon strafbar ein friesiertes Moped zu besitzen.

Ist es nicht wie beim Waffengesetz, das man einen Gasrevolver zuhause besitzen darf, fürs mitnehmen braucht man dann einen Schein?!

LG


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Beitrag von tomS »

xxl hat geschrieben:was genau wären die Folgen für den Halter? Er ist ja nun nicht ohne Führerschein gefahren. Außerdem hätte er bei meinem Beispiel auch niemandem dazu ermutigt.
Nicht unbedingt ermutigt, aber zugelassen. Guckst Du:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...
Darum lässt sich der professionelle Fahrzeugverleih zu 99.9% auch den passenden Führerschein zeigen.

Sollte jemand einen ermutigen, gegen StVG §21 zu verstoßen, kommt auch eine Mittäterschaft in Betracht.
Dann sind nicht nur Fahrer und Halter, sondern auch die anstachelnden "Freunde" straffällig geworden. Nicht so leicht beweisbar wie in den anderen Fällen, aber rein theoretisch...
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Beitrag von xxl »

Hi Tom,

jetzt habe ich mir aber einfach die Schlüssel aus der gemeinsamen Wohnung geschnappt, und bin gefahren, ohne um Erlaubnis zu fragen. Die Freundin war zu dem Zeitpunkt auch nicht daheim. Die Frage der Erlaubnis ist auch nie erläutert worden, da ja eigentlich jeder sein eigenes Möp hat. Un nu?

LG


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Beitrag von tomS »

Das könnte noch einmal gutgehen.

Wobei ein 80er Satz - wie will man den denn erklären? - und keiner in der Familie hat den passenden Führerschein, könnte den Argwohn der Ordnungshüter wecken und sie in der Nachbarschaft nach brauchbaren Zeugenaussagen forschen lassen.
Das wird ein Katz- und Mausspiel, in dem die uniformierten Gegenspieler deutlich geübter sind.

Ein Amtsrichter braucht auch keine 100% sicheren mathematischen Beweise, er muß nur von der Schuld hinreichend überzeugt sein.
Schon setzt's was.


Wenn's Pkw/Motorrad vom Papa ist, den sich der 17-jährige in einer Nacht- und Nebelaktion (zum ersten Mal!) "ausleiht", ist es plausibler.

Wie auch immer: Es würde nur einmal funktionieren. Dann muß der Schlüssel sicher verwahrt werden. Sogar vor dem eigenen Ehepartner.
Zuletzt geändert von tomS am 04.10.2009, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von xxl »

Hi Tom,

einmal reicht ja auch erst einmal. Außerdem ist es ja nun auch keine Mördermaschine, die 100 läuft. Ich habe dazu noch etwas interessantes entdeckt. Auf der Rollertuningpage sind erfahrungsberichte meist Jugendlicher, die erwischt wurden. Meistens waren es entweder auffällige Möps oder auffälliges fahren.

http://www.rollertuningpage.de/44-verke ... 65-83.html

Die Konversationen sind zwar bisweilen recht niveaulos, aber interessant ist auch, das meistens die Folgen nicht wirklich tragisch sind. Und bei geschwindigkeiten bis 110KM/H.


LG


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Beitrag von tomS »

Du bist aber kein Jugendlicher mehr. Bei Dir kommt zwingend Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung.

Ist natürlich Deine Sache, was Du riskieren willst.
Aber jemanden dazu ermuntern möchte ich nicht.
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