auf allen Vieren?
- tim
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auf allen Vieren?
Ein Kollege zeigte mir kürzlich einen Film, in dem ein Autofahrer einen Weltrekord aufstellte, indem er 125 km auf 2 Rädern zurückgelegt hatte. Dabei kam die Frage auf: Ist eigentlich in irgendeinem Gesetz explizit (!!!)vorgeschrieben, dass man mit einem Auto beim Fahren (so gut wie) immer mit allen vier Reifen Bodenkontakt haben muss? Oder wäre es vielleicht sogar völlig legal, in Stuntman-Manier im 45-Grad-Winkel hochgekippt auf 2 Reifen über die Strassen zu eiern?
Wohlbemerkt: Ich interessiere mich nicht für alle die Gesetze, die immer herhalten müssen, wenn etwas nicht explizit geregelt wurde. Mich interessiert eine exakte Vorschrift, die gezielt das oben geschilderte 2-Rad-Fahren verbietet.
gruss tim
Wohlbemerkt: Ich interessiere mich nicht für alle die Gesetze, die immer herhalten müssen, wenn etwas nicht explizit geregelt wurde. Mich interessiert eine exakte Vorschrift, die gezielt das oben geschilderte 2-Rad-Fahren verbietet.
gruss tim
Ein Spacemanager ist kein "Himmelskaufmann".
Kenne kein derartiges Gesetz und für Deutschland kann ich das auch ausschließen.
Wenn jeder beliebige Schwachsinn explizit verboten werden müsste, würden unsere Gesetze nicht nur eine Bibliothek, sondern das Universum füllen.
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"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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§ 1 ist ja ganz nett und dürfte bei beiden Beispielen bei mir auch anzuwenden sein, denn ich kann weder ein Auto auf 2 Rädern noch ein Motorrad auf einem Rad sicher bewegen.
Aber was ist mit Profis, die das nachweislich können und deren Fahrzeuge dabei auch sicher sind? Ich denke an Lenkung, Bremsen, Belastbarkeit der Teile usw.. Wenn jemand es schafft, 125 km in der Haltung zu fahren, dann könnte das schon eine ziemlich sichere Sache sein. Ich sehe da bei der Auslegung durchaus Spielraum, denn es ist das persönliche Verhalten als Maßstab genannt. Aber ob ein Richter so weit gehen würde?
Viele Grüße
Dieter
Aber was ist mit Profis, die das nachweislich können und deren Fahrzeuge dabei auch sicher sind? Ich denke an Lenkung, Bremsen, Belastbarkeit der Teile usw.. Wenn jemand es schafft, 125 km in der Haltung zu fahren, dann könnte das schon eine ziemlich sichere Sache sein. Ich sehe da bei der Auslegung durchaus Spielraum, denn es ist das persönliche Verhalten als Maßstab genannt. Aber ob ein Richter so weit gehen würde?
Viele Grüße
Dieter
Falsche Antwort. Tim fragte nach einem expliziten (!!!) Verbot. Mit drei Ausrufezeichen!Longrider hat geschrieben:StVO §1
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
Wahrscheinlich sind die dabei sicheren und legalen Fahrzeuge, falls sie aus normalen Pkw abgeleitet wurden, alles andere als orginal und müssten erneut typgeprüft werden.punkerente hat geschrieben:Aber was ist mit Profis, die das nachweislich können und deren Fahrzeuge dabei auch sicher sind?
Man denke nur an Vorschriften über die Beleuchtung, wie soll die sowohl vierrädrig als auch zweirädrig fahrend, in allen Neigungswinkeln zwischendrin, in ihren Höhen und Ausrichtungen stimmen!?
Es gibt seit langem serienmäßig Fahrzeuge mit 4 Rädern, von denen 2 einziehbare Stützräder sind. Da müssen selbstverständlich nicht immer alle am Boden bleiben:
http://www.monotracer.com/?page=gallery_brno08&lang=de
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Hallo,
ein "weiteres Problem" ist natürlich die Rennleitung ...
Nur mal so ein Beispiel:
Ich bin über eine gelbe Ampel gefahren und wurde angehalten - Rotlichtverstoß.
Kein Argument nützte etwas - ich bekam den Spruch:
"Wir sind zwei und sind uniformiert ..." - ich durfte zahlen!
Also "Recht haben und Recht bekommen" sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe!!!
Macht euch da mal Gedanken drüber.
Gruß Bandit112
ein "weiteres Problem" ist natürlich die Rennleitung ...
Nur mal so ein Beispiel:
Ich bin über eine gelbe Ampel gefahren und wurde angehalten - Rotlichtverstoß.
Kein Argument nützte etwas - ich bekam den Spruch:
"Wir sind zwei und sind uniformiert ..." - ich durfte zahlen!
Also "Recht haben und Recht bekommen" sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe!!!
Macht euch da mal Gedanken drüber.
Gruß Bandit112
Ich habe (m)eine eigene Bande ...
Während eines Stunts auf weniger Rädern als üblich? Ansonsten trüge das kaum zum Thema bei.Bandit112 hat geschrieben:Ich bin über eine gelbe Ampel gefahren ...
Es gibt bestimmte konkrete Tatbestandsnummern für bestimmte konkrete Vorwürfe.- Rotlichtverstoß.
Aber wo im Bußgeldkatalog steht "Sie fuhren nur mit der Hälfte der vorgesehenen Räder?"
Bisher habe ich noch kein explizites Verbot gesehen und auch keine explizit dafür vorgesehene Strafe.
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Hallo tomS,
die Anzahl der Räder ist bei einem "angeblichen" Rotlichtverstoß unerheblich !!!
Es geht hierbei um etwas ganz anderes ...
Fahr mal mit nem Bike auf dem Hinterrad an einer Polizeistreife vorbei und dann berichte doch bitte mal von deinen Erfahrungen!
Mit freundlichem Gruß Bandit112
die Anzahl der Räder ist bei einem "angeblichen" Rotlichtverstoß unerheblich !!!
Es geht hierbei um etwas ganz anderes ...
Fahr mal mit nem Bike auf dem Hinterrad an einer Polizeistreife vorbei und dann berichte doch bitte mal von deinen Erfahrungen!
Mit freundlichem Gruß Bandit112
Ich habe (m)eine eigene Bande ...
Das ist schon mehrfach (von anderen) ausprobiert worden.Bandit112 hat geschrieben:Fahr mal mit nem Bike auf dem Hinterrad an einer Polizeistreife vorbei und dann berichte doch bitte mal von deinen Erfahrungen!
Ein explizites Verbot wurde bisher nicht gefunden und entweder einfach mündlich verwarnt oder Gummiparagraphen bemüht.
Mir fällt da übrigens noch Krad mit Seitenwagen und Quad ein (ferner sehr sanft gefederte franz. Automobile), wo das "Beinchen heben" gar nicht so unüblich ist.
Stark gewölbte Strasse, mäßige Rechtskurve ...
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