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Kann mir jemand bei einer Worterklärung helfen???
Verfasst: 05.05.2009, 19:39
von Rapier
Hi all,
Was Bedeutet gerichtlich gesehen. Sicherstellung und Beschlagnahmung?
gruße Rapier
Verfasst: 05.05.2009, 19:45
von Spanner
Verfasst: 05.05.2009, 23:47
von punkerente
Hallo, Rapier,
das Ganze sagt dir vereinfacht nur, dass dir durch eine staatliche Macht wie der Polizei etwas weggenommen wurde und die Begründung dazu in einem Gesetz steht - kleinere Ausnahmen mag es geben.
Was mit den beschlagnahmten Sachen passiert, hängt von verschiedenen Punkten ab. Das kann von der Herausgabe bis zur Vernichtung reichen. Geht es noch um deine Tuningteile für den Agi? Die siehst du wohl eher nicht mehr wieder.
Viele Grüße
Dieter
Verfasst: 06.05.2009, 08:04
von Laser14
Hallo, Rapier!
Sicherstellung: Du wirst gefragt, ob du eine bestimmte Sache freiwillig heraus gibst. Du antwortest "ja" und gibst das betreffende Teil ab.
Beschlagnahme: Dir wirst gefragt, ob du eine bestimmte Sache freiwillig heraus gibst. Du antwortest "nein" und dir wird das betreffende Teil trotzdem weggenommen - nun aber gegen deinen Willen.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Laser14
Verfasst: 06.05.2009, 09:00
von tomS
Bei einer Beschlagnahme (also quasi Sicherstellung trotz Widerspruch) muß ein Richter binnen 3 Tagen über die Zulässigkeit entscheiden.
Das kann die Angelegenheit um diese Frist verzögern (z.B. wird das sichergestellte Möp derweil nicht untersucht), aber wenn der Richter für einen entscheidet, hat man es auch gleich wieder (was sonst Wochen dauern kann). Muß man also abwägen, ob der Richter wirklich einen "übereifrigen" Polizisten annehmen wird.
In beiden Fällen sollte man schriftliches Verzeichnis bekommen, welche Gegenstände sichergestellt/beschlagnahmt wurden.
Wenn es um gröbere Strafsachen geht, besser mit Widerspruch, sonst wühlen sich die Polizisten durch intime Angelegenheiten (manche Sachen dürfen aber gar nicht beschlagnahmt werden) und haben schon "unnötige" Erkenntnisse die vor Gericht nur schwer wieder wegzudiskutieren sind.
Verfasst: 06.05.2009, 18:02
von Rapier
Die Polizei hat jetzt immer noch meine sichergestellte orginale CDI.
Ich möchte gerne wissen ob ich wenn ich meinen Führerschein habe ob ich das eventuell wider bekommen könnte.
Beschlagnahme zur Beweismittelsicherung gem. §§ 94, 98 StPO (Zweck: Sicherung des Strafverfahrens gegen Beweisverlust)
Das trifft zu.
@ all Danke für eure Antworten
Verfasst: 06.05.2009, 19:53
von Apfelkuchen
Hallo,
die Sachen bleiben bis nach einer Verhandlung vor Gericht sichergestellt.
Danach wird entschieden ob Du sie zurück bekommst - ich schätze mal nein - oder ob sie vernichtet werden.
Apfelkuchen

Verfasst: 14.05.2009, 16:57
von Rapier
achso danke
***Entschuldigung für den späten Post. Ich wurde gehacked und mein Computer war danach komplett kaputt

Da ich leider wenig Zeit habe wegen der Schule habe ich an meinem PC mich erst jetzt dran setzen können***
Gruß Rapier