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Bremslicht anzapfen

Verfasst: 07.03.2009, 08:26
von mj-audio
Guten Morgen zusammen,
wo kann man beim GD am Besten das Bremslicht "anzapfen"? Kann mir einer die Farben der beiden Leitungen nennen?

Verfasst: 07.03.2009, 10:41
von ccmskates
Hallo Michael, es gibt keinen besten Punkt (habe ich zumindest nicht gefunden, aber das heißt ja nichts) wo man die Leitung anzapfen kann. Alles ziemlich eng und kurz gehalten, ich habe meine Leitung kurz vor dem Bremslicht angezapft. Farben weiß ich leider nicht mehr.

Gruß Bernd

Verfasst: 07.03.2009, 12:31
von MeisterZIP
gelb/blau ist das Bremslicht , grün das Massekabel .

MeisterZIP

Verfasst: 09.03.2009, 09:34
von xenonx
Hi,

darf ich mal ganz naiv fragen wofür man das Bremslicht anzapfen könnte?

LG

Verfasst: 09.03.2009, 09:54
von MeisterZIP
Um ein Zusatzbremslicht anzuschließen ...

MeisterZIP

Verfasst: 09.03.2009, 10:23
von mj-audio
Genau so ist es,
ich habe mir für mein Givi-Topcase ein Zusatzbremslicht gekauft und werde dies nun nach Meister Zip's Hinweis anschalten.

Verfasst: 09.03.2009, 22:08
von Ulrich
...und wenn das Nummernschild mit Led-Schrauben angeschraubt ist, kann man das gleich mit dran hängen...

meint
der Ulrich

Verfasst: 16.10.2010, 12:22
von klimperman
Hi an alle :-) Habe auch ein Givi Topcase ,das E-460 .da kann man auch eine Zusatzbremsleuchte einsetzten ! Wie schaut es mit dem Gesetz aus?alles im grünen Bereich ?

Verfasst: 16.10.2010, 14:31
von h0lzfaeller
Solange die Anbauteile ein E Prüfzeichen haben, kannst Du alles an Deinem Roller verbauen.

Verfasst: 17.10.2010, 09:16
von Masterjack
Leider nicht, es ist an Zweirädern sinnigerweise nur ein Bremnslicht erlaubt...

Germanistan=Paragraphenland

siehe auch hiier

www.v-stromforum.de/viewtopic.php?t=2156

Verfasst: 18.10.2010, 08:28
von MeisterZIP
Hmm, würde ich nicht so sehen ... schau als Bsp mal den alten Piaggio Super Hexagon an , der hat auch zwei getrennte Bremsleuchten ...

Ich würde mal den TÜV fragen .

MeisterZIP

Verfasst: 18.10.2010, 18:10
von klimperman
Hallo, danke für die Anteilnahme :-) Also, auf dem Givi 460 E Topcase wo jetzt die Blende mit dem Reflektor sitzt,wo von hinten die Zusatzleuchte dann durchscheint ist ein E- Zeichen drauf !!!Ist die Frage ob sie erlischt nach dem Einbau !

Verfasst: 18.10.2010, 18:14
von MeisterZIP
Givi Deutschland hat die Leuchte dafür nicht im Angebot , das wird seinen Grund haben . Was die Legalität angeht : Lies meinen letzten Beitrag :lol: ..

MeisterZIP

Verfasst: 18.10.2010, 22:04
von h0lzfaeller
Also im §53 Abs.2 steht drin, dass bei einem Kraftrad das eine Geschwindigkeit von 50 kmh nicht überschreitet keine Bremsleuchte Vorschrift ist.
Dann steht da halt noch drin das an einem Krad nur eine Bremsleuchte zulässig ist.
Wie ist das dann bei dem Piaggio Super Hexagon?
Sind das getrennte Bremslichter oder befinden die sich in einer gemeinsamen Beleuchtungseinheit?

Also ich würde es darauf ankommen lassen. und einen Schalter mit verbauen, falls die Staatsgewalt sich doch angesprochen fühlen sollte würde ich erst einmal auf das e-Prüfzeichen verweisen und wenn es nicht hilft halt den Schalter betätigen.

Oder Du machst eine Zusatzrückleuchte daraus, die halt mit der normalen Beleuchtung leuchtet.
Davon steht nix im Text des §53, dort wird in dem Zusammenhang halt nur auf eine Bremsleuchte verwiesen.

Hier ist mal der gesamte Text zu §53 Abs.2:

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an

1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

2.Krankenfahrstühlen,

3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.

Grujß, Mario

Verfasst: 19.10.2010, 23:05
von Ulrich
Ich argumentiere so:
Topcase ist nicht "Teil des Fahrzeugs", da ohne Werkzeug in Sekunden lösbar (Die Verkabelung des Bremslichtes im Topcase ist per Stecker/Kupplung gemacht).
Topcase ist auch kein "Zubehör" das Eintrag oder "ABE" benötigt.... -

daher:
Topcase ist "Ladung" (!) - und die ist ordnungsgemäß gesichert!

Neulich wurde mein Fahrzeug nämlich äußerst argwöhnisch vom Auge des Gesetzes beäugt ("Allgemeine Verkehrskontrolle"), und (wie erwartet) gefiel dem Uniformierten das Bremslicht nicht...

Er konnte jedoch meiner Argumentation folgen, und so ließ er mich zweifelnden Blickes fahren... ;-)

Äh, ja, zum TÜV fahre ich natürlich ohne Topcase...., dann gibt´s da auch nix zu meckern,

grinst
der Ulrich