E Rechnung ....
Verfasst: 11.11.2024, 10:29
So , ab 2025 wird es lustig und jede Menge offener Fragen bestehen weiterhin ...
Ab 2025 muss jeder Selbstständige in der Lage sein , E-Rechnungen zu erhalten .
E-Rechnungen sind pdf-Dateien , die einen Anhang haben , der elektronisch lesbar ist .
Sprich ( was nirgends steht ) : Man braucht eine email-Adresse .
Soweit , so gut .
Oder irre ich mich da ? Steht nirgends .
Rechnungen im B2B Bereich , also Selbstständiger zu Selbstständigen , werden ab 2025 zur Pflicht .
Beispiel : Der Meister bestellt einen Reifen und bekommt eine Rechnung , die muss "ZUGFerd" fähig sein ( also eine E-Rechnung sein ) . Die kann man dann im pdf Teil ausdrucken und komplett ( pdf und Erweiterung ) kann man sie dann ggf. weiterleiten , an den Steuerberater und/oder das Finanzamt .
Rechnungen an Endverbraucher sind davon ausgenommen .
Rechnungen bis 250.- brutto sind davon ausgenommen ( dazu unten mehr ) .
Firmen mit einem Umsatz mit weniger als 800.000 Euro / Jahr haben eine Befreiung von dieser Pflicht ( E Rechnung verschicken ) bis 2027 .
Ab 2028 muss jede Rechnung ( B2B ) eine E Rechnung sein .
Da sind dann doch Fragen offen :
Ich kaufe ein Paket Klopapier im Edeka , gedacht für die Kundentoilette . Ist also B2B , Edeka an mich . Ich möchte das Klopapier von der Steuer absetzen ( Umsatzsteuer ziehen ) .
Ja , bis 250.- brauche ich keine E Rechnung , aber was ist dann ab 2028 ? Muss ich dann im Edeka meine email-Adresse angeben ?
Weiter geht's : Ich kaufe einen Artikel für 5,99 bei ebay . Gewerblicher Verkäufer .
Woher weiß der , ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin , es also ein B2B Geschäft ist ?
Der Gesetzgeber schreibt hierzu : Jeder muss empfangen können ( email-Adresse ) aber NIEMAND ist dazu verpflichtet , eine Rechnung als E-Rechnung zu verschicken . Derzeit .
Ab 2028 ist man dazu verpfichtet .
Ja , und nun ?
Ich möchte also den Artikel steuerrechtlich nutzen ( Mwst ) , aber der Verkäufer sagt : Nee , ich schicke keine E Rechnung .
Also akzeptiert das Finanzamt die Rechnung nicht . Toll !
Gut , unter 250.- brutto ist das weiterhin ( bisher ) kein Problem , aber was ist dann ab 2028 ?
Bei 5,99 kann ich das ja verschmerzen . Und bei mehr ?
Monatlich kommen bei den Kleinbeträgen schon öfters Summen in der Ust zusammen , die man dann doch gerne erstattet bekommen möchte ...
Das Einzige , was bisher klar ist , sind zumindest bei mir die großen Zulieferer , die haben einem die Option gegeben , ab 2025 Rechnungen im -Rechnungsformat zu schicken . Die kann ich , wie ich das sehe , so an den Steuerberater via mail ( oder USB Stick ) weiterleiten .
Wie schaut das für mich aus :
Jetzt habe ich einen Kunden , der nutzt seinen Roller beruflich , möchte also die Rechnung von , sagen wir mal , 599.- von der Steuer absetzen ( Ust ) .
Derzeit kann ich ihm eine normale Papierrechnung ausstellen und die reicht er ein .
Wie ist das ab 2028 ?
Bekommt der dann eine E-Rechnung via mail ?
Wenn ja , muss ich die Rechnung auch in einem Programm erstellen , was eine E Rechnung erstellen kann . Das geht nicht bei jedem Programm und man stelle sich mal vor , man muss also erstmal ( wenn man zu 99% Endverbraucher hat ) für die wenigen Kunden , die sowas haben möchten , extra ein Programm mieten ( kaufen geht heutzutage nicht mehr ) und dann muss man das auch erlernen , wie es funktioniert und man muss seine ganzen Warenbestände dort erstmal eingeben , wenn man das nicht aus einem anderen Programm exportieren kann ..
Fragen über Fragen , die mir nicht mal der Steuerberater beantworten konnte ...
MeisterZIP
Ab 2025 muss jeder Selbstständige in der Lage sein , E-Rechnungen zu erhalten .
E-Rechnungen sind pdf-Dateien , die einen Anhang haben , der elektronisch lesbar ist .
Sprich ( was nirgends steht ) : Man braucht eine email-Adresse .
Soweit , so gut .
Oder irre ich mich da ? Steht nirgends .
Rechnungen im B2B Bereich , also Selbstständiger zu Selbstständigen , werden ab 2025 zur Pflicht .
Beispiel : Der Meister bestellt einen Reifen und bekommt eine Rechnung , die muss "ZUGFerd" fähig sein ( also eine E-Rechnung sein ) . Die kann man dann im pdf Teil ausdrucken und komplett ( pdf und Erweiterung ) kann man sie dann ggf. weiterleiten , an den Steuerberater und/oder das Finanzamt .
Rechnungen an Endverbraucher sind davon ausgenommen .
Rechnungen bis 250.- brutto sind davon ausgenommen ( dazu unten mehr ) .
Firmen mit einem Umsatz mit weniger als 800.000 Euro / Jahr haben eine Befreiung von dieser Pflicht ( E Rechnung verschicken ) bis 2027 .
Ab 2028 muss jede Rechnung ( B2B ) eine E Rechnung sein .
Da sind dann doch Fragen offen :
Ich kaufe ein Paket Klopapier im Edeka , gedacht für die Kundentoilette . Ist also B2B , Edeka an mich . Ich möchte das Klopapier von der Steuer absetzen ( Umsatzsteuer ziehen ) .
Ja , bis 250.- brauche ich keine E Rechnung , aber was ist dann ab 2028 ? Muss ich dann im Edeka meine email-Adresse angeben ?
Weiter geht's : Ich kaufe einen Artikel für 5,99 bei ebay . Gewerblicher Verkäufer .
Woher weiß der , ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin , es also ein B2B Geschäft ist ?
Der Gesetzgeber schreibt hierzu : Jeder muss empfangen können ( email-Adresse ) aber NIEMAND ist dazu verpflichtet , eine Rechnung als E-Rechnung zu verschicken . Derzeit .
Ab 2028 ist man dazu verpfichtet .
Ja , und nun ?
Ich möchte also den Artikel steuerrechtlich nutzen ( Mwst ) , aber der Verkäufer sagt : Nee , ich schicke keine E Rechnung .
Also akzeptiert das Finanzamt die Rechnung nicht . Toll !
Gut , unter 250.- brutto ist das weiterhin ( bisher ) kein Problem , aber was ist dann ab 2028 ?
Bei 5,99 kann ich das ja verschmerzen . Und bei mehr ?
Monatlich kommen bei den Kleinbeträgen schon öfters Summen in der Ust zusammen , die man dann doch gerne erstattet bekommen möchte ...
Das Einzige , was bisher klar ist , sind zumindest bei mir die großen Zulieferer , die haben einem die Option gegeben , ab 2025 Rechnungen im -Rechnungsformat zu schicken . Die kann ich , wie ich das sehe , so an den Steuerberater via mail ( oder USB Stick ) weiterleiten .
Wie schaut das für mich aus :
Jetzt habe ich einen Kunden , der nutzt seinen Roller beruflich , möchte also die Rechnung von , sagen wir mal , 599.- von der Steuer absetzen ( Ust ) .
Derzeit kann ich ihm eine normale Papierrechnung ausstellen und die reicht er ein .
Wie ist das ab 2028 ?
Bekommt der dann eine E-Rechnung via mail ?
Wenn ja , muss ich die Rechnung auch in einem Programm erstellen , was eine E Rechnung erstellen kann . Das geht nicht bei jedem Programm und man stelle sich mal vor , man muss also erstmal ( wenn man zu 99% Endverbraucher hat ) für die wenigen Kunden , die sowas haben möchten , extra ein Programm mieten ( kaufen geht heutzutage nicht mehr ) und dann muss man das auch erlernen , wie es funktioniert und man muss seine ganzen Warenbestände dort erstmal eingeben , wenn man das nicht aus einem anderen Programm exportieren kann ..
Fragen über Fragen , die mir nicht mal der Steuerberater beantworten konnte ...
MeisterZIP