Fahren mit 50er auf Seiten- bzw. Mehrzweckstreifen

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OldGrandPa
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Fahren mit 50er auf Seiten- bzw. Mehrzweckstreifen

Beitrag von OldGrandPa »

Hallo Leute!

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Best regards
OldGrandPa
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tomS
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Beitrag von tomS »

Allgemeine Regel (StVO §2 (1)):
Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Solange also nichts anderes amtlich angeordnet ist (und solche phantasievollen Schilder wie auf Deinem Bild sind keine amtlichen Verkehrszeichen (*)), ist die Rechtslage klar.
Räumt der einbiegende Traktor Dich auf dem Seitenstreifen ab, hast Du Mitschuld, weil Du dort als Durchgangsverkehr nichts zu suchen hast.
Nicht einmal uneingeschränkt mit dem Fahrrad (ist ja auch ein Fahrzeug), es sie denn §2 (4) trifft vollumfänglich zu.

(*)
Amtliche Schilder zum (Nicht-)Befahren des Seitenstreifens sind Zeichen 223.1-3, allenfalls noch als Zusatzzeichen wie 1013-50.

"Mehrzweckstreifen" ist in Deutschland ein undefiniertes Phantasiewort.
Wohl kommt dieser Begriff in der österreichischen StVO vor, auch in §2.
Aber hier ist "Toitschland". :wink:
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OldGrandPa
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Beitrag von OldGrandPa »

Hallo!

Habe meinen Beitrag gelöscht!

Tschau...
OldGrandPa
Zuletzt geändert von OldGrandPa am 23.05.2009, 03:09, insgesamt 1-mal geändert.
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tomS
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Beitrag von tomS »

Die werden wichtigeres zu tun gehabt haben, als einen harmlosen Rollerfahrer 5 Euro aufzubrummen.
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step
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Beitrag von step »

Ich kenne den "Mehrzweckstreifen" eher aus Berlin. Wo manchmal auf einer drei- oder vierspurigen Fahrbahn die rechte Fahrspur mit diesem versehen ist, als Radweg. Wenn dort kein Rad fährt dann fahr ich da halt mit dem Auto. Oder dem Roller eben. Deswegen ist die Linie ja auch gestrichelt.

Zwischen den einzelnen Singener Ortsteilen gibts an den Verbindungsstraßen oft Standstreifen mit weit über einem Meter Breite und durchgezogener Linie. Trotzdem fahr ich da lieber auf dem Streifen, als mich auf der eigentlichen Spur durch waghalsige Manöver abdrängen zu lassen. Bei erlaubten 70 km/h für mich besser so. Die Polizei hat mich da mindestens dreimal "überholt" und keiner hat mich auch nur eines auffälligen Blickes gewürdigt. Ich denke mal es ist ok so - wenn auch verboten normalerweise.

Ich denke es kommt immer drauf an wie man rüberkommt. Polizisten sollten auch eine gewisse Menschenkenntnis haben, und wenn man nicht sonderlich auffällig ist, dann hat man auch seine Ruhe in solch einem Fall.

Grüße
Stephan
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punkerente
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Beitrag von punkerente »

Das ist vergleichbar mit der Nutzung eines separaten Radweges neben gut frequentierten Bundesstraßen. Wir haben solch eine Straße von Süden Richtung Kiel: Ein Radweg für beide Richtungen und diverse Koppel-Ausfahrten.

Obwohl ein 45er dort formell nichts verloren hat, hat noch kein Polizist deshalb reagiert, solange man die Fußgänger und Radfahrer nicht überheblich ärgert. Vielmehr finden sie es aus verkehrtechnischer Sicht sogar besser - ich habe privat mit einigen darüber geplaudert. Selbst als ich mit meinem 125er hinter Malte dort fuhr - ich wollte ihn nicht mit 45 auf der Straße "begleiten" oder ihn gar selbst auf diese zwingen - hat die Polizei nicht gezuckt.

Unsere "Vielzweckstreifen" zwischen Lübeck und Neumünster würde ich aber mit einem 45er meiden, denn dort fahren auf recht kurvigen Strecken die Lkw, um die Straße überholfreudiger zu machen. Wenn da "plötzlich" ein Moped im Weg ist, kommen sie nicht risikolos wieder auf die normale Fahrbahn - bei der Vorstellung läuft es mir gerade kalt den Rücken runter - aber das ist von den Geflogenheiten der jeweiligen Straße abhängig.

Viele Grüße
Dieter
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