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Seitliche katzenaugen

Verfasst: 07.11.2023, 17:33
von bofrost-0815
Sind die seitlichen Katzenaugen am 50er eigentlich Pflicht ?
Der Heckreflektor ist Pflicht das weiß ich. Beim 125er sind die Orangen auch Pflicht. Aber am Kymco ?
Meinem Sohn gefällt der Bürzel hinten nicht und ich zieh in Erwägung den Kennzeichenhalter etwas zu kürzen. Da würden dann aber die seitlichen leuchten eventuell weg fallen.
Ich möchte es vielleicht oberhalb des Kennzeichens schneiden. Heck Reflektoren mit E Prüfzeichen hab ich noch da.
Das kein Problem
Ist das zulässig ?

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 07.11.2023, 18:29
von Daxthomas
Wow, dann kürzt er aber viel. Ich würde es lassen. Der ganze Dreck fliegt hoch und wirklich, bei einem Yup.... ?

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 07.11.2023, 19:05
von bofrost-0815
Daxthomas hat geschrieben: 07.11.2023, 18:29 Wow, dann kürzt er aber viel. Ich würde es lassen. Der ganze Dreck fliegt hoch und wirklich, bei einem Yup.... ?
Die Jugend von heute
Wenn er das Geld gehabt hätte dann wär es ein speedfight oder aerox geworden. Aber ich hab gesagt da bist bei jeder Kontrolle dabei. Er darf ja mit 15 nur 45kmh fahren.
Und ich finde den Kymco grundsolide und gut.
Ich selbst hatte Jahre lang 2 Peugeot SV 50 bj 1992.
Aktuell fahre ich eine Vespa Primavera 125S bj21 als Daily Driver und eine Vespa V50 von 1968.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 07.11.2023, 19:07
von bofrost-0815
Hat der yup eigentlich irgendwelche Schwachstellen oder Kinderkrankheiten?

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 06:27
von Daxthomas
Nein, nix der ist Problemlos solange die Ölpumpenwelle nicht einläuft.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 07:54
von MeisterZIP
Das Entfernen der Katzenaugen wie auch das Kürzen des Hecks lässt die Betriebserlaubnis erlöschen und hat eine Anzeige zur Folge . Davon abgesehen spritzt dann alles bei Regen auf deinen Rücken und ( Dreck und Steine ) auf die nachfolgenden Fahrzeuge .

MeisterZIP

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 08:12
von bofrost-0815
MeisterZIP hat geschrieben: 08.11.2023, 07:54 Das Entfernen der Katzenaugen wie auch das Kürzen des Hecks lässt die Betriebserlaubnis erlöschen und hat eine Anzeige zur Folge . Davon abgesehen spritzt dann alles bei Regen auf deinen Rücken und ( Dreck und Steine ) auf die nachfolgenden Fahrzeuge .

MeisterZIP
Hab ich ihm auch gesagt.
Ihn stört eigentlich nur der untere bürzel.

Danke für eure Hilfe.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 08:21
von MeisterZIP
Und auch das ist verboten , nicht nur wegen dem dann fehlenden hinteren Reflektor .

MeisterZIP

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 08:23
von dalung
Darf man in seinem Fall nicht entfernen.
Wegen dem Rückstrahler anders sieht die Sache z.B. beim GD 125 aus, ich kam neulich in eine PK da sagte die Polizei ist okay, da ein Rückstrahler vorhanden sein muss wenn das Rücklicht in der Nacht ausfällt, bei meinem GD hab ich auch den Lappen weckgeschraubt, wenn juckt das, schauen wir uns die ganzen Motorräder an und deren Umbauten

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 08:30
von MeisterZIP
Sorry , das ist Schmarrn .
Jedes Fahrzeug , was nicht der BE entspricht , wird vom findigen ( und nicht von deinem netten , aber ahnungslosen Polizisten ) gnadenlos zur Anzeige gebracht . Es gefährdet nicht nur die hinterher fahrenden Verkehrsteilnehmer , es ist auch verboten .
Wir bauen hier regelmäßig Schutzblechverlängerungen und Katzenaugen an Fahrzeuge , die wegen Anzeigen und Mängelkarten aus dem Verkehr gezogen werden , nur weil es sooooo schick aussieht .

Und ein kleiner sidekick : Ich habe schon Leute gehabt , die wegen sowas angehalten wurden und dann hat die Polizei noch ganz andere Sachen gefunden ... Das alles kann man sich sparen .

Also : Lasst es sein .
Besonders bei jugendlichen Fahrern kann sowas gerne mal zu eine Führerscheinsperre führen ...

MeisterZIP

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 09:24
von bofrost-0815
Das mit dem roten Reflektor ist mir klar. Ich habe noch etliche aus dem Kfz Bereich mit e-Prüfzeichen da.
Des Weiteren auch noch so ein Kennzeichen Halter

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 11:37
von Ferdi7_3
bofrost-0815 hat geschrieben: 07.11.2023, 17:33 Sind die seitlichen Katzenaugen am 50er eigentlich Pflicht ?
Der Heckreflektor ist Pflicht das weiß ich. Beim 125er sind die Orangen auch Pflicht. Aber am Kymco ?
Meinem Sohn gefällt der Bürzel hinten nicht und ich zieh in Erwägung den Kennzeichenhalter etwas zu kürzen. Da würden dann aber die seitlichen leuchten eventuell weg fallen.
Ich möchte es vielleicht oberhalb des Kennzeichens schneiden. Heck Reflektoren mit E Prüfzeichen hab ich noch da.
Das kein Problem
Ist das zulässig ?
Die seitlichen Katzenaugen sind meiner Erinnerung nach Pflicht (Teil der Typengenehmigung ab Euro 4 ?).

Grundsätzlich kannst du mit dem Roller machen was du willst. Dazu finde ich das reaktive Gerufe echt albern, “bloß nichts anzufassen”. Man muss dabei eben nur seinen Kopf benutzen um nicht die BA zu verlieren.

Natürlich kannst du den Spritzschutz des Rollers so kurz machen wie du willst. Der Rückstrahler ist vorgeschrieben und sollte dann Teil deiner neuen Lösung sein.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 11:42
von MeisterZIP
Ferdi7_3 hat geschrieben: 08.11.2023, 11:37 Natürlich kannst du den Spritzschutz des Rollers so kurz machen wie du willst.
Was für ein Unfug !
Die Stvo schreibt den Abstand des unteren Ende des Spritzschutzes , gemessen vom Schwingendrehpunkt ( oder beim Roller die Motoraufhängung ) , parallel zur Fahrbahn gemessen , im betriebsbereiten Zustand explizit vor . Weicht man davon ab , erlöscht die BE ( nicht BA ) .

Das führt zu einer Anzeige und besonders bei jugendlichen Nutzern kann das schwerwiegende Konsequenten haben !

MeisterZIP

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 13:49
von Daxthomas
So isses und es sieht wirklich beim Yup sch.... aus. Und wenn man ihn mal verbimmeln will, kann man dann erstmal ein Original Teil wieder besorgen. Denn die wo nen Yup fahren sind meistens etwas ältere Leutz. Und die wollen sowas sicher nicht. So lassen wie er sit, Hübsch machen und fahren.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 13:51
von MeisterZIP
Das Heck gibt's eh nicht mehr .... gerade nachgeschaut .

MeisterZIP

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 20:33
von bofrost-0815
Ja wir schauen mal.
Im Moment steht nur noch der Rahmen mit Motor da. Der Rest ist quasi alles abgebaut.
Reifen werden grad in der Werkstatt montiert
Morgen Luftfilter und Variorollen samt Riemen neu. Alles sauber machen und kontrollieren.
Getriebeöl wechseln.
Plastikteile hab ich heut 2 Schichten lackiert. Morgen dritte Schicht und dann Klarlack 2 Schichten . Mal auf das Ergebnis gespannt.
Tacho Glas hab ich heute poliert von außen und innen. Sieht aus wie neu. Alle Chromteile poliert.
Bremsflüssigkeit wechseln steht noch an.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 08.11.2023, 20:55
von Ferdi7_3
MeisterZIP hat geschrieben: 08.11.2023, 11:42 Was für ein Unfug !
...
Da kann ich nur zurückgeben. Die StVO enthält solche Regelungen nicht.
Wenn du die StVZO meinst, deren §36a formuliert nur auf Erforderlichkeit “hinreichend wirkender Radabdeckungen”.
Demzufolge kann er den störenden Bürzel aber sowas von abmachen.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 09.11.2023, 08:13
von MeisterZIP

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 10.11.2023, 00:53
von Frank67
Ich zitiere gerne : Dekra: "Lichttechnische einrichtungen" ausgabe 2006

Unter Punkt 2.10 finden wir einen Hinweis auf "Rückstrahler hinten" (Seite 24).
Weiterhin finden wir hier unter "Sonstiges" einiges Wichtiges zu den Radabdeckungen.
Auf Seite 25 oben finden wir unter Punkt "2.11 Weitere Leuchten nach EWG" einen Hinweis, dass seitliche Rückstrahler (gelb, rund) Vorhanden sein können ... - Aber die Broschüre betrifft "Krafträder" und nicht "Kleinkrafträder", wozu auch der 50ccm-Roller zählt: hier sind seitliche runde gelbe Rückstrahler erforderlich

Suchen wir im WEB weiter, finden wir einen Eintrag vom "Institut für Zweradsicherheit" vom 17.08.2023...

Daraus entnehmen wir z.B. :
Fahrzeug-Seite: ..., sind die seitlichen passiven Beleuchtungseinrichtungen erst für neuere Kraftradgenerationen vorgeschrieben. Vereinfacht gesagt betrifft es alle Fahrzeuge die nicht mehr nach EURO 3, sondern nach EURO 4 (Stichtag: 1. Januar 2017) und höher homologiert wurden.

Außerdem wissen wir, dass die beim Kauf vorhandenen "Signaleinrichtungen" - zu denen auch die seitlichen Rückstrahler zählen - nicht entfernt werden dürfen...
Wenn wir diese also nicht entfernen dürfen, so können wir sie aber wo anders hinsetzen, wo sie genau so gesehen werden.Beachtet dabei bitte die Anbauvorschriften.

Re: Seitliche katzenaugen

Verfasst: 10.11.2023, 16:47
von Ferdi7_3
MeisterZIP hat geschrieben: 09.11.2023, 08:13 https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... ene-masse/

MeisterZIP
Danke, ich kenne den Artikel, finde ihn aber wertlos. Der ist bereits über zwanzig Jahre alt und enthält keine nachvollziehbare Quelle (Verweis zwar auf den §36a StVZO, der jedoch keine dieser angeblichen Anforderungen enthält).