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TGB Bellavita 300

Verfasst: 11.03.2017, 14:36
von roter_roller
Hallo zusammen,


bin relativ neu hier und habe ein Problem mit meinem Roller.

Habe mir eine Bellavita bei einem bekannten Berliner Händler gekauft, nun kommen die Papiere und die Daten der Anzeige stimmen in wichtigen Punkten nicht mit den Papieren überein. Das Fahrzeug war schon viel früher und auch noch im Ausland zugelassen.

Habe ihr auch solche Erfahrungen gemacht. Ware um jede Unterstützung dank bar.


Vielen Dank für eure Mithilfe.

roter_roller....;---)))

Re: TGB Bellavita 300

Verfasst: 11.03.2017, 16:44
von Hamburgo
Moin Moin,

um Dir einen Rat geben zu können, bräuchte es schon präzisere Angaben von Dir.

Was steht in den Papieren? Was stand in der Anzeige bzw. auf dem Bestellformular
oder der Rechnung? Wie nennenswert sind die Abweichungen?

Das Alter des Rollers ist durchaus eine vom Händler zugesicherte Eigenschaft
des Fahrzeugs. Wenn also bspw. diese Eigenschaft einer nennenswerten Abweichung
von der Bestellung bis zur Auslieferung unterliegt, wäre das ein Grund mit dem
Händler zu reden. Bei der Frage, wo der Roller bisher zugelassen war, wäre ich
entspannter. Die Roller kommen alle aus der gleichen Fabrik. Da macht es -zumindest
für mich- keinen Unterschied, ob er nun zuerst in Madrid oder in Hannover zugelassen
wurde.

Mein Rat wäre immer erstmal mit dem Händler zu reden, und ihn auf die Abweichungen
hinweisen. Soweit die Abweichungen wertbeeinflussend sind, ist vielleicht eine
Kaufpreisminderung bzw. eine Gratisinspektion drin, und alle sind wieder glücklich.

Erst wenn keine Einigung möglich erscheint, würde ich über weitere Schritte z.B. eine
Wandlung / Rückgabe nachdenken.

Gruß
Jörg

Re: TGB Bellavita 300

Verfasst: 11.03.2017, 20:26
von Daxthomas
Lass es dir von dem Händler erklären. Das passt schon !!!!
Nun hast du sie ja doch. Also, das warten hat sich ja gelohnt.
Glückwunsch !!
Ist ein gutes Gerät !!

Re: TGB Bellavita 300

Verfasst: 12.03.2017, 08:00
von Vespbretta
Ich gehe mal davon aus, daß deine Bella noch ein Ladenhüter vom letzten Jahr ist ohne ABS. Aber heuer dürfen neue Motorräder >125ccm aber nur mehr MIT ABS erstzugelassen werden. Daher ist deine eine sogenannte Tageszulassung seitens des Händlers mit 0km aus dem letzten Jahr. Somit kann man "Altware" noch legal verkaufen... Deshalb waren letztes Jahr statistisch gesehen so viele Motorradneuzulassungen...
Aber normalerweise und wenn der Händler seriös ist, sollte das schon vor dem Kauf ganz klar kommuniziert sein. Zudem schlägt sich sowas meist auch im günstigeren Preis nieder. Denn offiziell bist du ja dann jetzt schon der Zweitbesitzer. Nur inoffiziell der Erstbesitzer.

Anhand des Fahrgestellbuchstabencodes kann man auch feststellen wie alt der Roller tatsächlich ist. Sprich in welchem Jahr hat er die Fabrik verlassen.
Kann ganz nützlich sein, das zu wissen. Manche Roller stehen zuweilen recht lange in den Läden mancher Händler herum bevor sie verkauft werden.
Und Gummi-/Kunststoffteile altern...

Re: TGB Bellavita 300

Verfasst: 12.03.2017, 08:25
von Daxthomas
Genauso ist es. Machen die meisten die keine Ausnahmegenehmigung haben. Wie soll es sonst gehen ??
Sieht man auch mein Mobile. Da sind einige drin mit Tageszulassung.