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Kofferträger

Verfasst: 25.06.2016, 17:02
von Rudi Regenbogen
Servus,

ich würde meinem Downtown gerne seitliche Kofferträger verpassen. Ein befreundeter Schlosser hat da auch schon einige Ideen. Daran möchte ich dann, zum reisen, gerne Givi-Koffer, die ich von meinem Motorrad noch habe, anbringen. Ist das erlaubt? :?: :?: :?:

Verfasst: 25.06.2016, 18:52
von Masterjack
Klar aber die Gesamtbreite sollte beim Zweirad unter 1m bleiben, Seitenkofferträger gbt es ja von Kymco als Originalzubehör fur einige Xciting Modelle auch.

Da gibts rechtlich keine Unterschiede zw. Roller und Motorrad.

Fur die Stabilität der Konstruktion sind Fahrer und Halter verantwortlich.

Verfasst: 25.06.2016, 23:12
von Ulrich
Wenn Dein "Metaller" das stabil konstruiert, und gut ausführt, dürften selbst dem "arglistigsten TÜVer" die Argumente aus gehen...

Ggflls. setzt ihr euch mit dem TÜVer mal vorher zu einem klärenden Gespräch zusammen:
Dabei kommen oft noch interessante Details heraus...

So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite...,

meint
der Ulrich

Re: Kofferträger

Verfasst: 19.08.2016, 12:25
von MeisterZIP
Nun ja, 1m ist recht schmal ...Gibt es da einen link zum entsprechenden Gesetz ?

Im übrigen halte ich Kofferträger für nicht eintragungspflichtig , insofern kann man etwas gut selber Gebautes auch problemlos draufschrauben . Ich habe nämlich noch nie ein Teilegutachten bekommen , wenn ich einen Kofferträger bestellt und verbaut habe ...
Das nennt sich dann , soweit ich weiß , ein nicht eintragungspflichtiges Anbauteil .

MeisterZIP

Re: Kofferträger

Verfasst: 19.08.2016, 13:18
von Daxthomas
Ein Metaller kann es 100mal besser als die Chinesen oder wo die sonst in massen Produziert werden.
Ich hab WOMO - Fahrer in der Kundschaft, die sich schon selbst an's WOMO Halter gescheißt hatten und die auch ohne Probleme Tüv bekommen haben.
Kommt halt auch immer auf den Tüv an wie mit allem.

Re: Kofferträger

Verfasst: 19.08.2016, 21:18
von Ulrich
Äh, Dax...
(Knuff in die Seite)
Lies noch mal Deinen Text...
Also, ich kaufe ein "w"...,
sonst hast Du gleich alle WoMo-Fahrer auf den Schlips getreten....

Ich habe kein WoMo - mir reicht mein "Plastik-Gaul",
:D
der Ulrich

Re: Kofferträger

Verfasst: 22.08.2016, 02:42
von Glenn
MeisterZIP hat geschrieben:Nun ja, 1m ist recht schmal ...Gibt es da einen link zum entsprechenden Gesetz ?
Die zulässige Maximalbreite von 1m gilt für Mofas und 50'er - Rudi's Downtown gilt als "Kraftrad" und darf somit gemäß §32, Abs. 9, Satz 1a StVZO bis zu 2m breit sein:
§32 StVZO hat geschrieben:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:

1. allgemein ... 2,55 m,

[...]

3. bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,

[...]

(9) bweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:

1. Breite:

a. bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,

b. bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,
Meine Xciting ist auch breiter als 1m:

Bild

Grüße

Re: Kofferträger

Verfasst: 22.08.2016, 07:38
von MeisterZIP
Danke für die Infos !

MeisterZIP