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125ccm Führerschein-Regelung überarbeitet?

Verfasst: 30.09.2015, 11:07
von raptorsl
War heute morgen beim Meister, wo ich zwischen drin vorm neuen Downie stand.
Dabei fiel mir der Artikel zum neuen (125er) Downie aus der aktuellen Scooter & Sport ein. Dort steht folgendes:
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Wie Ihr dort lesen könnt würde das bedeuten, dass man jetzt 125er Roller/Motorräder mit dem Auto Führerschein fahren dürfte, wenn man ihn vor dem 01.04.1996 und nicht mehr vor dem 01.04.1980 gemacht hat.

Weiss da jemand mehr zu, hab ich was verpasst, oder ist das nur eine dicke Fehlinfo? :?:
Denn derlei Änderungen sind zumindest mir nicht bekannt :roll: :idea:

Verfasst: 30.09.2015, 11:42
von tomS
Was nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, gilt nicht.
Auch die Webseiten des Bundesministeriums der Justiz wissen (noch) nichts davon, da steht weiterhin "vor dem 1.4.80".
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2 ... age_3.html

Ich habe als ordentlicher Bürger das Bundesgesetzblatt abonniert.
Wenn ich so eine Änderung übersehen habe, sag Bescheid.

Verfasst: 30.09.2015, 21:22
von Butz69
Ich hatte das auch gelesen in dieser Zeitschrift und fragte mich, wieso fahre ich noch 50ccm ;) Jede Fahrschule wird es wissen, einfach mal dort anrufen :)
Muss ich auch mal machen ;)

lg, Ufo

Verfasst: 30.09.2015, 22:31
von Ein_kreuznacher
ich wäre sofort dafür. Habe leider als junger Mensch "vergessen" den 1´er Lappen damals mit zumachen. Jetzt sitze ich auf ner 50´er.

VG
Joachim

Verfasst: 30.09.2015, 23:39
von Ulrich
Fahrschulen wissen das auch nicht immer....

Übrigens:
Mein Fahrlehrer hat sich gestern noch (als er bei mir einkaufen ging) für den "extrem dusseligen" Prüfer (wörtlich: "So ein A....loch!") entschuldigt...

Der ist echt sauer auf die TÜVer hier...

Gelesen habe ich das in der "S & S" auch - aber:
Das glaube ich ebenso wenig, wie den anderen Quatsch, den die verzapfen:

Der Unsinn ist zwar nicht auf dem Niveau, wie ein "Werner"-Booklet, dafür ist es billiger.....

Der wollte einfach mal wieder lachen,
der Ulrich

Verfasst: 01.10.2015, 07:49
von MeisterZIP
Ich glaube auch , dass die sich verschrieben haben .

MeisterZIP

Verfasst: 22.10.2015, 00:17
von raptorsl
Thema hat sich erledigt.
Der Widerruf:

Bild

Verfasst: 22.10.2015, 01:14
von Ulrich
Abgesehen davon:
Eine Nachfrage beim "TÜV" (der ja immerhin für die FS-Prüfungen zuständig ist) hätte auch nichts gebracht:

Ein TÜVer kennt i. d. R. die selbst gemachten Regeln nicht, geschweige denn den Sinn (oder Unsinn), den der Gesetzgeber vorschreibt...

Die halten sich wg. dem so wichtigen Stempel im Papier (des Fahrzeugs) für "Halbgötter in Blau" - ahnlich denen in "Weiß" - oder auch denen in ´ner blauen Uniform, die in wegelagerischer Manier im Gebüsch stehen...,

meint
der Ulrich

Verfasst: 22.10.2015, 01:43
von raptorsl
Btw...
Sorry fürs gekippte Bild. Hab mal wieder vergessen es gerade zu rücken, aber Thema ist ja eh durch :roll:

Verfasst: 22.10.2015, 21:02
von Guck
raptorsl hat geschrieben:Btw...
Sorry fürs gekippte Bild. Hab mal wieder vergessen es gerade zu rücken, aber Thema ist ja eh durch :roll:
Och , gibt schlimmeres z.B. kein Bier mehr zu Hause ! :lol:

Verfasst: 23.10.2015, 12:59
von yager200
@guck,nicht falsch verstehen,mancher macht sich halt hoffnungen wegen dem Führerschein.du nur wegen einem bier. :lol:

gruss uwe

Verfasst: 23.10.2015, 16:24
von Guck
Nein, nein-->meine Frau hofft ja auch immer noch auf Erleichterung. Mit 45 km/h durch den Verkehr ist nicht wirklich so prall.

Verfasst: 23.10.2015, 16:32
von Fipps
........................obwohl-----------------------es gäbe schlimmeres, wie wenn manche
die sich auf unseren Strassen rumtreiben die Pappe nochmals neumachen
würden !!!!

Verfasst: 23.10.2015, 17:16
von tomS
Guck hat geschrieben:Nein, nein-->meine Frau hofft ja auch immer noch auf Erleichterung. Mit 45 km/h durch den Verkehr ist nicht wirklich so prall.
Ihr habt dort doch genug 60km/h Zwodaggder.
Und wenn Deine bessere Hälfte den Pkw-Führerschein hat, kaufst Du ihr einfach einen MP3 500 oder so.

Verfasst: 24.10.2015, 04:48
von Guck
tomS hat geschrieben:
Guck hat geschrieben:Nein, nein-->meine Frau hofft ja auch immer noch auf Erleichterung. Mit 45 km/h durch den Verkehr ist nicht wirklich so prall.
Ihr habt dort doch genug 60km/h Zwodaggder.
Und wenn Deine bessere Hälfte den Pkw-Führerschein hat, kaufst Du ihr einfach einen MP3 500 oder so.
Theoretisch alles richtig toms; aber Du weißt doch sicher; Fauen haben so ihren eigenen Kopf. :wink:

Und meine Frau wollte kein Schaltmoped; also nichts mit Simson (ich hatte es versucht!!!). :shock:

MP3 500 -->sicher toll-->nur wieder zweispurig. In Berlin wird das Abstellen eines einspurigen Fahrzeuges bei entsprechend breitem Fußweg geduldet.
MP3 oder ähnliches-->ist dann wieder nicht so toll, weil meine Frau dann nur für die Parkgebühren arbeitet. Geldmäßig ist es leider im Wach- und Sicherheitsgewerbe nicht so prall. :(

Außerdem würde sie bestimmt auf Grund des Gewichtes dieses Fahrzeug ablehnen-->siehe oben: Frauen haben so ihren eigenen Kopf ! :lol:

Meine Frau ist ja nicht so ein Weichei wie ich; sie fährt bei Wind und Wetter zur Arbeit, auch im Winter (12 943 Km in 3 Jahren ). :D



Bild


Bild

Selbstverständlich nur mit Genehmigung meiner GGG abgebildet. :lol:

Verfasst: 27.10.2015, 19:38
von Ulrich
Was´n...?
Die Bilder sind doch "stimmig":
Durchgängiges Konzept: Rot und Weiß auf schwarzem Grund...

Klar, Frauen sind übertrieben selbstkritisch:
Was für ihre Männer völlig ok ist, ist für sie selbst noch lange nicht "gut"...

Daher ist meine "CC" auch nur äußerst selten und widerwillig auf Fotos zu sehen. Sie "versteckt" sich lieber hinter der Kamera...,

grinst
der Ulrich

Verfasst: 02.11.2015, 12:57
von raptorsl
Mal nebenbei....

Hat jemand den Leserbrief in der aktuellen S&S zu dem Thema gelesen?
Der Vorschlag klingt gut und vernünftig.

Weg mit den Fuffys. Bis 16/zum A1-Schein die Dinger auf 60km/h beschränken. Ab dann der übliche Drill mit den 15 PS und den A1 in die Klasse B integrieren.

Das muss man jetzt nur noch unseren gewählten Repräsentanten klar machen.
Dann wäre die 45km/h-Gefährdung gleich mit Teil der Geschichte.

Verfasst: 02.11.2015, 15:14
von jojo78
raptorsl hat geschrieben:Mal nebenbei....

Hat jemand den Leserbrief in der aktuellen S&S zu dem Thema gelesen?
Der Vorschlag klingt gut und vernünftig.

Weg mit den Fuffys. Bis 16/zum A1-Schein die Dinger auf 60km/h beschränken. Ab dann der übliche Drill mit den 15 PS und den A1 in die Klasse B integrieren.

Das muss man jetzt nur noch unseren gewählten Repräsentanten klar machen.
Dann wäre die 45km/h-Gefährdung gleich mit Teil der Geschichte.
Wäre ich sofort dafür... Vielleicht würde sich der eine oder andere wenn er mit dem B Schein 125er fahren kann dann doch ein Roller kaufen. Die meisten schreckt doch die niedrige Geschwindigkeit ab.

Verfasst: 02.11.2015, 17:07
von MeisterZIP
Könnt ihr vergessen ... ich glaubt doch nicht , dass in diesem Land EU-Recht gebrochen oder gar ausgehebelt würde ???
Oder Deutschland einen NATIONALEN Alleingang macht ???? Neeeeeee .....

:lol: :lol: :lol:

MeisterZIP

Verfasst: 02.11.2015, 17:16
von raptorsl
Schon klar Meister, aber die Idee ist gut.

Verfasst: 02.11.2015, 17:17
von MeisterZIP
Ich weiß :wink:

Gerade drum machen die Deppen da oben es nicht .... :idea:

MeisterZIP

Verfasst: 02.11.2015, 17:27
von raptorsl
Well...
Vielleicht sollten wir nach kleineren Motoren und noch weniger Speed verlangen :roll: :wink: :P

Verfasst: 02.11.2015, 18:52
von Ulrich
Außerdem ist unsere "Bunte Republik" auch noch für eine andere "Macke" bekannt:
Mal angenommen, die EU bastelt eine Regel, die in einer bestimmten Frist (meistens mehrere Jahre) von den Ländern um zu setzen ist - und diese Regel ist etwas freiheitlicher, als das, was bis dahin in der "BRD" üblich war...

Die "Bananen-Republik Deutschland" wartet garantiert bis zum allerletzten Tag der Frist, und setzt dann widerwillig und zähneknirschend um...

Bestes Beispiel: Die FS-Regelung "A2"...,

schüttelt den Kopf
der Ulrich

Verfasst: 02.11.2015, 19:12
von tomS
Oder auch umgekehrt und Deutschland setzt die verlangte stringente Regel partout nicht um.
Beispiel A2-Motorräder dürfen original max. die doppelte Motorleistung haben.
Und während das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland noch läuft, werden die deutschen (ahnungslosen) Motorradfahrer im Ausland wegen dieser Straftat (immerhin gilt die A2 Fahrerlaubnis nicht für eine gedrosselte S1000RR & Co!) belangt.
Auch die lokalen 50 und 60km/h Ausnahmen für Kleinkrafträder haben die deutschen Betonköpfe noch nicht abgeschafft.
Ich könnte noch so manche lokale Erleichterung aufzählen, aber Ihr wollt doch sicher nur Schlechtes über Deutschland hören.

Verfasst: 02.11.2015, 19:33
von Ulrich
Interessantes Detail das ich auch nicht kannte.
In den TÜV-Unterlagen is nur die Rede von "mindestens 400 ccm, max. 48 PS", und einem bestimmten Leistungsgewicht...
Die Ausnahme-Regelung, die z. B. den DT300 mit 33 PS betrifft, fehlt in der Unterlage komplett...
Auch die Prüfer kennen zumeist diese Regel nicht.
Ein hiesiger Prüfer ließ prompt meinen Prüftermin platzen, als ich mit einem DT300 dort auflief...,

schüttelt den Kopf
der Ulrich

Verfasst: 03.11.2015, 10:32
von elgreco111
Hallo !

Zur Info:
So schauts bei uns in Ö aus:

neu seit 16.03.2015


Die Ausbildung für das Motorrad wurde mit 16.03.2015 gesetzlich neu gestaltet.
Es stehen dir folgende Möglichkeiten offen, um die Freiheit auf 2 Rädern zu erlangen:

Klasse AM:

Mit der Klasse AM kannst du Mopeds (bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum) und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Mopedautos) lenken. Die Ausbildung kannst du bereits mit 14 ½ beginnen
und beinhaltet den Mopedtheoriekurs sowie 8 Fahrlektionen. Bei der Mopedtheorieprüfung beantwortest du
vorgegebene Fragen im multiple choice Verfahren auf einem Fragebogen. Es ist keine Praxisprüfung, kein Erste
Hilfe Kurs oder ärztliche Untersuchung notwendig. Kurse für Moped finden laufend in allen Zaunschirm
Standorten statt.

Code 111:

Wenn du den B Führerschein mindestens 5 Jahre durchgehend besitzt, kannst du dir den Code 111 in den
Führerschein eintragen lassen. Dafür mußt du nur 6 Fahrlektionen (keine Prüfung) in der Fahrschule besuchen
und kannst danach Motorräder bis 125 ccm Hubraum und 15 KW Leistung lenken. Der Code 111 wird in
Österreich, Italien, Spanien, Portugal (ab 25 Mindestalter) und Tschechien (nur Automatik) anerkannt.

Klasse A1:

Die neue Führerscheinklasse A1 kann bereits ab 15 ½ begonnen werden und wird mit 16 ausgestellt. Mit A1
kannst du Motorräder bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Leistung lenken. Theoriekurs Grundwissen und Klasse
A und 14 Fahrlektionen sowie Computer,- und Praxisprüfung sind vorgeschrieben. Eine ärztliche Untersuchung
ist ebenfalls erforderlich. Der A1 Motorradführerschein ist perfekt mit der L17 Ausbildung kombinierbar und du
kannst die Prüfungen für B (L17) und A1 gleichzeitig ablegen. EU weite Anerkennung!

Klasse A2:

Für alle ab 18 gibt’s den Führerschein der Klasse A2. Mit A2 darfst du Motorräder bis 35 kW Leistung lenken,
wobei das bike maximal von der doppelten Motorleistung (70 kW) gedrosselt werden darf. Du kannst mit der
Ausbildung ab 17 ½ (gleichzeitig mit B) beginnen und bist mit 18 mobil auf 2 Rädern. 14 Praxiseinheiten!

Klasse A:

Ab 24 kann man bereits den großen A Führerschein ohne Leistungsbegrenzung erwerben. Ausbildungsbeginn
ab 23 ½, danach startet die große Freiheit. Theoriekurs, 14 Fahrlektionen, Computer,- und Praxisprüfung sowie
eine ärztliche Untersuchung sind vorgeschrieben. Ab einem Alter von 39 sind 16 Praxiseinheiten (Förderung
möglich!) erforderlich.

Update von A1 auf A2 oder von A2 auf A

Willst du von einer Motorradklasse auf die nächste höhere Klasse wechseln, mußt du die kleinere
Motorradklasse bereits mindestens 2 Jahre (von A1 direkt auf A 4 Jahre) besitzen und die
Mehrphasenausbildung absolviert haben. Danach hast du 2 Wahlmöglichkeiten:
Entweder absolvierst du 7 Fahrlektionen (ohne Prüfung) oder du machst eine praktische Fahrprüfung auf einem
Motorrad der höheren Klasse.

Verfasst: 03.11.2015, 12:25
von MeisterZIP
tomS hat geschrieben: Auch die lokalen 50 und 60km/h Ausnahmen für Kleinkrafträder haben die deutschen Betonköpfe noch nicht abgeschafft.
"Lokal" ist gut ;-)

Nun ja, das ist doch das Gleiche wie mit dem 125er Lappen ... Es nennt sich Besitzstandswahrung ...
Man kann ja schlecht den Leuten nach Jahrzehnten verbieten , ihr Fahrzeug weiter zu fahren ...
Aber man kann den neuen Interessenten genug Steine in den Weg legen , die den Einstieg vermiesen ...

MeisterZIP

Verfasst: 03.11.2015, 13:14
von Schrauberfile
Hallo Meister ZIP,
... Es nennt sich Besitzstandswahrung ...
Man kann ja schlecht den Leuten nach Jahrzehnten verbieten , ihr Fahrzeug weiter zu fahren ...
Doch, deutsches Beamtentum kann dies sehr wohl.

Schau dir nur die Regelung für den alten Klasse 2 an.

Den durftest du nur weiter nutzen, wenn du ab 50 einen Gesundheitsnachweis vorlegt hast, sonst war er futsch. Da gibt es auch keine Möglichkeit dies irgendwann außerhalb der Fünf-Jahresfrist nachzuholen.

Und da das so gut geklappt hat, hat man dann einfach noch die Module nachgeschoben, heißt LKW-Fahrer/Berufskraftfahrer müssen Schulungen für viel Geld (bis 500,-€) nachweisen (war im Januar bei so einer), damit sie hinter der Zugmaschine auch einen Anhänger setzen dürfen. Das witzige dabei ist dann sogar, daß dies auch für Fahrer eines 7,49 t Fahrzeuges (Zug) gilt.

Das liegt nach meiner Meinung daran das die LKW-Führerscheinbesitzer es einfach geschluckt haben, anstatt zu Hauf vor Gericht zu ziehen und auf die Besitzstandwahrung zu pochen.

Was nützt einem der Klasse 2 wenn man damit mangels "Gesundheitsattestes" nicht mehr fahren darf. Wir wollen doch mal festhalten, LKW-Fahrer bauen keine Unfälle zu hauf weil ihr Herz still steht sondern weil sie vollkommen übermüdet - dank stundenlangem monotonen Fahrens - sind.

Freuen dürfen sich die Fahrschulen und eben die Verkehrsämter, die wieder Geld verdienen.

Genauso ist es mit dem Schwachsinn bei den 125ern. Wenn ich einen Porsche mit 300km/h bewegen kann, na warum kann ich dann keinen Roller mit 150 km/h fahren können.

Und eins möchte ich auch klarstellen, ich bin sehr wohl dafür das die inzwischen bis zu 200PS und noch mehr starken Zweirad-Raketen nicht unbedingt was in den Händen von "jungen" Fahranfängern zu suchen haben.

Aber ein Roller!


Gruß Helmut

Verfasst: 03.11.2015, 13:18
von MeisterZIP
Recht hast du , man lernt nie aus :lol:

MeisterZIP

Verfasst: 03.11.2015, 14:05
von UweF
Schrauberfile hat geschrieben:Hallo Meister ZIP,
... Es nennt sich Besitzstandswahrung ...
Man kann ja schlecht den Leuten nach Jahrzehnten verbieten , ihr Fahrzeug weiter zu fahren ...
Doch, deutsches Beamtentum kann dies sehr wohl.

Schau dir nur die Regelung für den alten Klasse 2 an.

Den durftest du nur weiter nutzen, wenn du ab 50 einen Gesundheitsnachweis vorlegt hast, sonst war er futsch. Da gibt es auch keine Möglichkeit dies irgendwann außerhalb der Fünf-Jahresfrist nachzuholen.
Genau das ist die größte Frecheit daran. Wenn einer beim Bund den 2er gemacht hat und ausser den paar Hundert Kilometern beim Bund danach 30 Jahre keinen LKW mehr gefahren ist, aber seine Gesundheitsprüfung gemacht hat, der darf sich jederzeit in einen 40 Tonner setzen und auf die Menschheit los gehen. Ich habe ca eine Million Kilometer unfallfrei mit dem LKW hinter mich gebracht und hatte leider mit 55 Jahren nicht das Geld für die Gesundheitsprüfung, Kartenführerschein und Fahrerkarte, was du ja dann auch alles haben musst und zusammen auch ohne die zusätzlichen Module schon an die 250 - 300 Euro kostet. Für mich gibt es keine Möglichkeit mehr diese Gesundheitsprüfung noch nachzuholen, schon etwas lächerlich....

Verfasst: 04.11.2015, 11:14
von jojo78
Schrauberfile hat geschrieben:

Und eins möchte ich auch klarstellen, ich bin sehr wohl dafür das die inzwischen bis zu 200PS und noch mehr starken Zweirad-Raketen nicht unbedingt was in den Händen von "jungen" Fahranfängern zu suchen haben.

Aber ein Roller!


Gruß Helmut
Naja ist eigentlich egal ab 25 Jahren darf man direkt ohne Drossel sich ne Rakete zulegen. Ist in meinen Augen auch Schwachsinn aber gut.

Verfasst: 04.11.2015, 13:06
von Schrauberfile
Hallo Uwe,

genauso sah es bei mir ja auch aus.

ich hab ende der 70er beim Bund alle möglichen Fahrerlaubnisse erworben und als mein Zeit dort abgelaufen war, bin ich für einige Jahre in den Int. Fernverkehr gegangen. Da kamen dann etliche KM zusammen wie du dir denken kannst.

Aus gesundheitlichen Gründen (Knie, Rücken) ging es dann leider nicht mehr und ich wechselte in meinen zuerst erlehrnten Beruf zurück.

Jetzt als Frührentner kommt die leidige Notwendigkeit etwas neben der mikrigen Frührente dank massiver Rentenkürzungen durch Schröders dreisäulen Politik bei der Rente zu tun.

Ich hab sogar das unglaubliche Glück gehabt einen Minijob zu finden wo ich tägl. 2 Std. etwas Wagenpflege betreibe (Aussaugen/Waschanlage fahren/Halle parken) und ab und an eine Überführungsfahrt nach Paris/Brüssel. Da manche Fahrzeuge eben mit dem Autotransporter abgeholt werden müssen (2 Fahrer) ist ein Klasse 2 schon gut muss aber eben nicht sein. Allerdings könnte ich hier auch locker Nebenjobs erhalten wo ein Klasse 2 erforderlich ist, nur der ist weg.

Aber für den Autotransporter (mit Hänger) muss ab 2015 sogar der Nachweis der Module (5 Stück) vorliegen, sonst darf man gewerblich keinen Hänger mehr fahren.

Und genau wie du sagst, die Gesundheitsprüfung kosten je nachdem wo man hin geht zwischen 100-200€, dann der neue Führerschein und ebenfalls die Fahrerkarte. Alleine für die Eintragung der Module auf den Führerschein werden locker 100,-€ notwenig, eben Plus der Fahrschulkosten für die 5 Module (je Modul 80-100€).

Hier geht es lediglich um Genierung von neuen Einnahmequellen, für den Staat (Steuern u. Gebühren) und den Unternehmern (Fahrschulen), bringen tut es im Endeffekt nichts.

Auch die Gesundheitprüfung bringt nichts, denn einen Herzinfarkt kann man jederzeit bekommen da ändert die Gesundheitsprüfung nichts dran.

Ist das selbe wie mit dem TÜV, denn der gibt auch keine Garantie dafür das dein Auto nicht nach verlassen des Hofes ein technisches Problem bekommt.


Grüße Helmut