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Kleinen Reservekanister mitführen...

Verfasst: 04.07.2014, 17:23
von ja63
schönen Abend zusammen,

Ich habe mir einen kleinen Resevekanister (1,5 L.) gekauft,nun habe ich gehört das es in einigen Ländern verboten sein soll einen solchen in seinem Roller/Motorrad zu verstauen...was meint ihr dazu?
John :)

Verfasst: 04.07.2014, 17:34
von bigeagle0304
Bei uns in Österreich gibt es ein Sprichwort: Wer viel und lange fragt geht weit in die Irre.

Pack ihn ein (eventuell versteckt) wenn du glaubst ihn zu brauchen und fahr los. 8)

Verfasst: 04.07.2014, 17:42
von Karl 47
Hallo ,

bei uns gibt es den Satz : " Wer nicht fragt bleibt dumm ! "

Laß doch den Hobbyfreund fragen, klären wir das Problem ! Dafür gibt es doch das Forum !

Was er dann daraus macht , liegt bei ihm und in seiner Verantwortung.

Ich finde ein Resevekanister ist nur in der Wüste nötig. Rollerfahrer passen halt gut auf !

Gruß Karl :D :D

Re: Kleinen Reservekanister mitführen...

Verfasst: 04.07.2014, 18:25
von tomS
ja63 hat geschrieben:Ich habe mir einen kleinen Resevekanister (1,5 L.) gekauft,nun habe ich gehört das es in einigen Ländern verboten sein soll einen solchen in seinem Roller/Motorrad zu verstauen...was meint ihr dazu?
Ja, laut ADAC ist das u.a. in Luxemburg verboten! http://www.adac.de/infotestrat/tanken-k ... vPageNFB=1

Verfasst: 04.07.2014, 18:49
von ERZ-Gebirgsjäger
xxx

Verfasst: 04.07.2014, 19:11
von dalung
Anbei die Anmerkung. Was macht ein Bulgare wenn er Sprit für seinen
Rasenmäher braucht??

Verfasst: 04.07.2014, 21:00
von yager200
ERZ-Gebirgsjäger hat geschrieben:Verboten oder nicht verboten!?
Wenn ich vorhabe eine längere Tour zu fahren, fülle ich mir zwei (2) x 1,5 Literflaschen (leer und gesäubert und mit einem Edding gekennzeichnet) Cola/ Orange /Mineralwasser etc. - von Aldi, Lidl...mit Benzin voll, verstaue sie sicher und fahre los.
Der Vorteil dieser Flaschen: Sie sind relativ säurebeständig aus PET hergestellt, sind recht langlebig. Selbstverständlich entsorge ich sie, nach Gebrauch, ordnungsgemäß.

Anbei für die Kritiker: Für alles was ich mache, trage ich auch die Verantwortung. :wink:
genau das ist verboten um andere menschen vor vergiftung zu schützen :roll: aber das weist du ja schon,also nicht puplic machen.

Verfasst: 04.07.2014, 21:18
von Ulrich
In D ist es verboten, ohne Sprit liegen zu bleiben... (zumindestens beim Auto)....
Mann kennt ja die Armaturen ("billigste Schätzeisen") seines Rollers, dennoch:
Was ist, wenn du dich auf der BAB verschätzt hast...?

Also: Entweder "zu früh" tanken, oder eben eine Reserve mit führen...,

meint
der Ulrich

Verfasst: 04.07.2014, 21:19
von Karl 47
Hallo ,

wenn ich eine größere Tour fahre , tanke ich meinen Roller voll und fahre rechtzeitig an die nä. Tanke. Einen "Molotovcocktail" unter der Sitzbank oder im Topcase ist mir zu gefährlich und wie Yager 200 richtig schreibt, in der Form verboten.

@ ERZ Gebj : Verantworung muss man nicht nur tragen wollen, sondern ihr auch gerecht werden können. Könntest Du einen ggf. entstehenden Brand und deren Folgen verantworten bzw. finanziell regeln , wenn er vermeidbar ist ? Deine Haftpflicht Vers. holt sich das Geld bei Dir wieder !!! Ich bin überzeugt das Du das nicht kannst. Deswegen ist das ja auch nicht in das Ermessen jeden einzelnen gestellt, sondern in der dargestellten Form verboten.
Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.
(Quelle ADAC )
Gruß Karl

Verfasst: 05.07.2014, 12:47
von ERZ-Gebirgsjäger
Danke an alle dich mich so konstruktiv kritisieren.
Ich werde eure Ratschläge beherzigen. :wink:

Verboten / sinnlos / gefährlich.

Verfasst: 22.03.2015, 12:29
von Officer Mahoney
Hallo Karl 47,

ob es verboten ist, in oder auf einem Roller einen Reservekanister mitzuführen, müßte ich nachlesen.

Aber mal ehrlich, welchen Sinn sollte das haben?

Das Tankstellennetz hier ist ausreichend dicht und ich denke mal, jeder Roller wird eine Reichweite von nicht unter 200 km haben.

Warum sollte man da eine Brandbombe spazieren fahren?

Das ist unsinnig und gefährlich.

Verfasst: 22.03.2015, 13:09
von Fipps
Wie an anderer Stelle schon geschrieben wurde sind Tankanzeigen von vielen
Fahrzeugen über den Daumen gepeilt .Wenn ich GENAU wissen will wieviel es
verbraucht / wie weit ich komme - hilft nur total leerfahren . Danach MUSS ich
nachtanken .Leider sind auf dem " Land " die Tankstellen nicht MEHR so dicht
gesäht wie früher . Folglich muß ich Sprit mitführen ......oder schieben.
Ob ich den dann in einer " Lenor " COLA oder Bier -Flasche mitführe ist das
eine oder andere mal unerheblich .

Verfasst: 22.03.2015, 13:14
von Officer Mahoney
Fipps, auch bei einer sehr ungenauen Tankanzeige kann man doch ungefähr die Reichweite abschätzen.

Dann muß man eben entsprechend oft tanken, bzw. sich einen vollen Reservekanister in die Garage stellen und damit zu Hause tanken.

Das Mitführen eines Reservekanisters halte ich für unsinnig und gefährlich.

Verfasst: 22.03.2015, 13:33
von Fipps
Richtig Mahony : aber ich habe das Wort genau groß geschrieben .

Verfasst: 22.03.2015, 22:52
von Tetra
@ Officer Mahoney
Das Mitführen eines Reservekanisters halte ich für unsinnig und gefährlich.
Das halte ich für reichlich übertrieben, zu einem ist mein Tank bei einem Unfall [oder wie auch immer] ebenfalls mit Benzin gefüllt und wenn ich über Land fahre, ist das Sicherheitsgefühl nicht stehen zu bleiben mit einem Reservekanister wesentlich größer als ohne.

Ps.: Mir ist es schon das ein oder andere mal passiert, dass ich von meiner geplanten Route abweichen musste, um eine Tankstelle aufzusuchen. Was noch dazu kommt, ist das ich nicht an jeder Tankstelle, aus Angst stehen zu bleiben, nachtanken möchte.

Gruß Robert

Verfasst: 23.03.2015, 07:42
von tomS
Der "Ostfriesenspieß" war berüchtigt dafür, mehr als 200km ohne Tankmöglichkeit zu haben.
Wenn dann noch Stau den Durchschnittsverbrauch hochtreibt, können selbst 300km theoretische Reichweite knapp werden.
Und es ist verboten, wegen Spritmangel auf der Autobahn liegen zu bleiben!
Auch im NO Deutschlands gibt's Strassen, wo nicht alle 100km eine Tankstelle ist.
In Frankreich schaut es insbesondere an Feiertagen noch schlechter aus. Wer nicht die französische carte bleue für die Automaten besitzt, kann nur in größeren Städten bei Shell & Co tanken.
Wenn man bedenkt, zu welchem Zweck Reservekanister eine amtliche Zulassung haben, so stellt man fest, dass die Obrigkeit sich der mobilen Mitführung bewusst ist.

Verfasst: 23.03.2015, 10:24
von tunnelzwerg
Wer bitte bekommt es mit, wenn ich "in" meinem Roller einen Reservekanister mitführen :?:
Ich habe das teil ja nicht außen drangeschnallt :!:
Außerdem sind beim Benzin nur die Dämpfe entzündlich :!: :!: :!:

Wenn ich jetzt zum Bäumepflücken gehe habe ich für mein Fichtenmoped auch extra Sprit dabei, welcher natürlich nicht in der Sonne stehen darf & wenn er geschüttelt wurde mus man halt ab & an Druck ablassen :!: :idea: :!:

Laut ADR (Gefahrgutverordnung Transport) gibt es eine sogenannte 1000 Punkte Regelung in der die Freimengen angegeben sind. Beim PKW sind es wohl 20 Liter die ich im Kanister im Auto mitführen darf, also wieso sollte ich im Roller keine 5 Liter Sprit mitführen :?:

Selbst unsere Feuerwerk's Transporter können ohne orange Warntafeln fahren, weil sie alles in Einzelverpackungen transportieren :roll:

Selbst Sprühsahne fällt unter Gefahrgut

Gefahrgutrecht...

Verfasst: 24.03.2015, 10:54
von Officer Mahoney
... ist eine äußerst komplexe und umfangreiche Sache, mit der sich nur einige Spezialisten der Polizei und der BAG auskennen.

Daß man als Rollerfahrer an so einen Spezialisten gerät, ist eher unwahrscheinlich, zumal sie fast ausschließlich LKW auf der Autobahn kontrollieren.

Aber wie ich schon schrieb, ich weiß nicht ob das Mitführen eines Reservekanisters auf dem oder im Roller gesetzeskonform ist.

Ich würde es jedenfalls nicht machen.

Verfasst: 24.03.2015, 11:50
von tomS
Woher weiss man, ob z.B. das mitführen einer Warnweste oder Batterie oder Ersatzglühbirne erlaubt ist?
Was nicht verboten ist, ist erlaubt!

Die ADR erlaubt explizit 60 Liter pro Behälter und 240 Liter pro Beförderungseinheit. Das ist mehr als großzügig für einen Roller, so daß man schon ein anderes Verbot suchen muß - falls es existiert.
(Natürlich wäre bei 240 Liter auf dem Roller an Gefahrenabwehr und Überladung etc. zu denken. Aber bei einem 2 Liter Fuelfriend?)

Es ist auch nicht verboten, einen Fachmann zu fragen, z.B. Officer Burkhard Köhler (Ausbildungsleiter Polizei Berlin).

Verfasst: 24.03.2015, 12:40
von Officer Mahoney
Reservekanister fallen meines Wissens nach nicht unter die ADR.

Verfasst: 03.09.2015, 22:47
von cruiser76
Fakt ist in Luxemburg und in ein paar anderen Ländern ist generell das Mitführen von gefüllten Kraftstoffkanistern verboten und somit egal ob PKW, LKW, oder Moped.
In Deutschland und vielen anderen Ländern darf man sehr wohl einen mitführen sogar für Motorräder gibt es welche mit UN-Zulassung
( z.b. https://www.louis.de/katalog/suche?sear ... ory_id=370 ).
ABER ob man im Falle eines Unfalles wirklich einen dabei haben möchte steht auf einem anderen Blatt.
Ich führe jedenfalls schon (fast ;) )immer einen mit da ich schon viele KM zu Fuß gehen musste bzw. auf Hilfe von anderen angewiesen war und im Ausland um an Kraftstoff zu kommen
z.b. weil keine Tankstellen nachts geöffnet waren oder die Tankanzeige eine an der Klatsche hatte oder ich einfach nicht drauf geachtet habe. :wink:
Deswegen habe ich mir mit angewöhnt auch nach KM zu fahren statt nach Fuel-Anzeige ;)

Selbst die ADR kann man leicht umgehen indem man die Gebindegrößen anpasst.

Ist die Höchstmenge an Kraftstoff, im Fahrzeug und im Kanister erlaubt z.b. 20 Liter Kanister in Deutschland, dann darfst du auch nur 20 Liter in einem 20 Liter Kanister transportieren. gut.
Oder 2x10 laut Gebindegröße auch noch OK..
Du kannst aber den ganzen Kofferraum/Laderaum/LKW voll laden sowieviel reinpasst.
Es kommt auf die Gebindegrösse an. 2x20 oder 4x10 Liter Kanister .. neenee -- pfui -- verboten
machst aber 2x5+1x10Liter oder 4x5L und UMWICKELST jedes Paket mit z.b. Paketband; "Panzerband"; Schnallen; Expander etc. so das es EIN Gebinde ist kannst du dir alles vollhauen bis unters Dach z.b in dieser Konstellation..Kleine Gebindegrößen.
Es kommt auf die Gebindegröße an und nicht auf die Literanzahl.
So ein Schwachsinn finde ich.
Wenn ein Kanister fakelt dann fakeln die anderen in wenigen Sekunden auch. Nicht auszudenken.
Naja, ob das jetzt gerade noch immer gilt weis ich nicht, mein ADR-Schein ist auch schon etwas her.
Verhält sich ähnlich wie mit Munition (Spreng-Brand-Geschosse etc.). Zusammenladeverbot ! :roll:

Jedenfalls würde ich aufm Moped/Motorrad halt nur soviel mitnehmen das ich noch gute 50-? km nach Stillstand weiter komme wo ich halt eben rummfahren will/muss.
Aufm platten Land oder in Osteuropa, Frankreich oder sogar in Deutschland findet man halt nicht immer Tankstellen die nachts geöffnet haben. Tja, Luxusproblem !
Irgendwo findet man aber meistens eine "Quelle" und sei es bei Privatleuten die aushelfen können 8)

Wie immer keine Garantie auf Richtigkeit sondern aus eigener Erfahrung und Recherchen nach bestem Gewissen gepostet :!:

LG
Cruiser