Seite 1 von 1

30er Zone am Werktag

Verfasst: 12.08.2008, 17:31
von Grandma
Moin

Wir haben hier auf dem Deich an der Schule eine 30er Zone die gilt Werktags von 6 bis 22 Uhr. Meine Frage dazu; Werktags, dazu zählt doch auch der Samstag, oder ? Also Jens und ich sind der Meinung ja und halten uns an die 30 kmh. Andere fahren definitiv schneller am Samstag da lang.

Danke für Eure Antwort

Lieben Gruß, Grandma

Verfasst: 12.08.2008, 18:21
von Marflow
Hallo Grandma,

Zitat:
OLG Hamm, 7.3.2001, 2 Ss OWi 127/01 (DAR 2001, 376)

Das bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 StVO gemäß § 39 II StVO angebrachte Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" (Zeichen 1042 - 31 StVO) gilt auch für Samstags. Der Samstag ist auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein "Werktag". Der Irrtum darüber, dass die Beschränkung nicht für einen Samstag gilt, ist ein reiner Subsumtionsirrtum und damit unbeachtlich. Im Falle der Überschreitung der Geschwindigkeit liegt ein fahrlässiger Verstoß vor.


Quelle: http://www.kanzlei-doehmer.de/rsp_01_11.htm

cu
Marflow

Verfasst: 12.08.2008, 21:21
von tomS
Bundesgerichtshof Urteil vom 27. April 2005 AZ VIII ZR 206/04
(es ging um Kündigung einer vermieteten Wohnung, aber auch bei Kündigungsfristen spielen Werktage eine Rolle):
Samstag ist Werktag gemäß BGB §193.

Wer bietet ein höheres Gerichtsurteil? :wink:

Verfasst: 12.08.2008, 22:19
von Marflow
Hallo,

tomS schrieb:
Wer bietet ein höheres Gerichtsurteil?
Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun.
Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, dein Vieh und der Fremde, der in deinen Stadtbereichen Wohnrecht hat.

Kann man das gelten lassen? :wink:

ciao
Marflow

Verfasst: 12.08.2008, 23:52
von roll_on
Hi,

yep, höher geht's nimmer! :P

Verfasst: 13.08.2008, 06:42
von Grandma
Moin

Das ging ja fix :wink: Lieben Dank für Eure Antworten, super :D

Lieben Gruß, Grandma