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Bj??-- Kymco yager 50
Verfasst: 07.04.2014, 18:31
von Michael1962
Hallo erst mal....an alle ..
habe mir eine Kymco yager 50 zugelegt ohne Betriebserlaubnis ist von Verkäufer nicht mehr auffindbar ...und ich wollte sie gerne anmelden,,,dazu brauche ich aber ,,,denke ich mal das Bj,
die anderen Nummern habe ich am Fahrzeug ...kann mir jemand sagen wo ich das Baujahr an dem Roller finde ??? und wie man normal weiter vorgeht ,,,
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich im Voraus

Verfasst: 07.04.2014, 18:52
von knigthdevil
für neue Papiere erst zur Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen und dann zum TÜV/Strassenverkehrsamt, neue Papiere ausfertigen lassen.
kostet aber eine kleinigkeit.
Das Bj kannst du vom Verkäufer bekommen bzw. von der Versichrung wo der Versichrt war....die haben alle Daten anhand der Fahrgestellnummer.
evtl. hilft dir das hier ja etwas beim TÜV/Strassenverkehrsamt weiter...Yager und Spacer ist das gleiche Modell, nur die Daten in der ABE weichen leicht ab, soweit mir das Gesagt wurde.
mir fehlten damals bei meinem Spacer auch die Unterlagen und habe die Kopie vom MSA mit meinen Daten vom Roller vervollständigt.
Gab bei den Kontrollen auch nie Theater.
Schreib am besten mal MSA an und frage ganz lieb, ob sie dir auch eine Kopie vom Yager schicken können.
Mit etwas Glück bekommst du auch eine in guter Qäulität und kannst die selbst anfertigen...is ja im Grunde ein Qriginal...nur halt nicht mit deinen Daten...das müsstest du dann ändern.
Ist allerdings Urkundenfälschung, das muss ich hier in aller Deutlichkeit erwähnen...nicht das hinterher Mecker kommt.
Verfasst: 07.04.2014, 23:05
von Michael1962
Das ging aber schnell

...auch erst mal danke knigthdevil ...ja,,,der Verkäufer ist sich ja nicht sicher ,

,wegen Baujahr ...MSA habe ich schon angeschrieben ,,,Laut Fahrgestellnummer ist die zu alt und soll nach nen TÜV fahren,,,, nur wie alt sie ist .das konnte sie mir nicht sagen

...Bild habe ich ja eingestellt,,,,ist sie schon ein Oldtimer

Verfasst: 08.04.2014, 07:21
von MeisterZIP
Der hat wohl noch eine nationale Betriebserlaubnis mit der Fg.Nr. RFBSH10AC.... da musst du zum TÜV , oder im Osten zur DEKRA .
Sobald Fahrzeuge eine COC haben , kann das auch der Importeur ausstellen .
MeisterZIP
Verfasst: 08.04.2014, 08:10
von Michael1962
hallo MeisterZIP ,
nein wie gesagt ,,,ich habe keine Papiere
Was für Kosten kommen da auf mich zu ….grob geschätzt....
Verfasst: 08.04.2014, 08:19
von MeisterZIP
Ich tippe mal auf ca. 100.-
Denk dran , dass der Roller beim TÜ Vggf. gefahren wird , also legal ist ...
MeisterZIP
Verfasst: 08.04.2014, 09:28
von knigthdevil
Der Roller wird ja mit Sicherheit auch mal Versichert gewesen sein beim Verkäufer/Vorbesitzer und/oder kann/will der dir nicht sagen wo das war.
Dann wäre das aber sehr Merkwürdig.
Die Versicherung hat alle relevanten Daten zum Roller, auch das Bj., die Zulassung 25/45/50 KM/h usw.
Fahrgestell Nr. findest du vorne unter der schmalen Kappe im Durchgang und hinten am Rahrem....abschreiben und bei der VRs. anrufen/vorbeigehen und eine Kopie der Daten ausdrucken lassen, dann haste alles.
ist ja nun auch nicht grad ganz Unwichtig
Verfasst: 08.04.2014, 14:41
von Michael1962
hallo MeisterZIP ,
das wird nicht ganz reichen,
muss erst zur Polizei..das die nicht geklaut ist .
Dann Tüv Einzelabnahme machen , Strassenverkehrsamt wo ich die Papiere bekomme.
hallo knigthdevil ,
ja du hast recht,, habe mit dem Verkäufer gesprochen, uns siehe da ,,,Papiere sind da ,,,ABER.... der Sohn rückt die nicht raus, versichert hat der Sohn gemacht und der sagt NIX

die haben streit und ich dazwischen...habe heute dem Verkäufer gesagt ,,,entweder Papiere....oder ich bringe den Roller zurück....mal schauen was jetzt kommt....

Verfasst: 08.04.2014, 14:55
von MeisterZIP
TÜV kostet ca 60.- . STVA 30.- . Polizei kostet nix .
MeisterZIP
Verfasst: 08.04.2014, 15:38
von Michael1962
hallo MeisterZIP ,
erst mal danke ,,,werde aber noch abwarten,,was der Verkäufer mir sagt ...
Verfasst: 08.04.2014, 22:03
von knigthdevil
also ganz ehrlich, so eine Kasperei würde ich gar nicht mitmachen.
Entweder sofort die Papiere oder Geld zurück, ansonsten sofort Anzeige erstatten.
Verkäufer ist Verpflichtet dir die Papiere auszuhändigen wenn vorhanden und du einen ordentlichen Kaufvertrag zum Roller hast, der Rechtskräftig ist.
Ich hoffe doch, das du einen hast und der Verkaüfer auch die Veräußerungsrechte dafür hat...sonst bist du der Gearschte und der Sohn kann den Roller nähmlich als Gestohlen melden...dann hast du richtig Theater damit...und die Kohle uU. futsch.
Was der Verkäufer und Sohn sonst miteinander haben, kann dir dabei vollkommen egal sein...das ist deren Angelegenheit, nicht deine.
Lass dich da unter gar keinen Umständen auf irgendetwas ein...mach da richtig druck oder wenn nicht anders, mit der Polizei...sollen die das Klären.
Unterschlagung ist kein Kavaliersdelikt..das kann richtig Teuer werden.
Verfasst: 09.04.2014, 08:58
von Michael1962
hallo knigthdevil,
ja sicher habe ich ein Kaufvertrag, nur Verkäufer sind beide. Ich versuche es erst mal im gutem.
Und habe den ne frist von 14 tage gegeben....Würde ja schon lieber den Roller haben,,Wenn aber nicht anders ,,,werde ich schon mein Geld bekommen,,,,
Verfasst: 09.04.2014, 09:40
von knigthdevil
na gut, das musst du selbst wissen, wie lange du drauf Warten willst und eine gütliche Einigung ist immer besser, als gleich mit der Keule an die Türe zu Klopfen.
Ich würde denen Natürlich auch jetzt schon ganz klare Ansagen geben, was nach Ablauf der Frist abgeht.
Ich Persöhnlich würde da allerdings nur eine Frist zur Aushändigung von max. 3-5 Tagen setzen, ansonsten käme für mich dann auch noch ein Wirtschaftlicher Nutzungsausfall anhand der fehlenden Unterlagen hinzu.
Wie Gesagt, rein Rechtlich und mit ordentlichem Kaufvertrag sind die Papiere umgehend Auszuhändigen.
Die Streitigkeiten zwischen den Verkäufern wegen der Versicherung sind für dich nicht Interessant, da du den Roller, -wenn ich das so richtig Verstanden habe-, mit der Versicherung erworben hast...also Gekauft wie Gesehen.
Wenn die Papiere in der Anzeige oder beim Verkaufsgespräch mit Aufgeführt waren (Roller inkl. Papiere evtl. zzgl. Zubehör zb.) ist dieses somit auch dann dein Eigentum, denn dafür hast du ja Bezahlt.
Selbst wenn da jetzt zb. noch 1000,00 € mit im Roller gelegen hätten, oder irgend etwas anderes Wertvolles, wäre dies nun dein rechtliches Eigentum, wenn der Verkäufer dies nicht vor der Veräußerung dort entnimmt und somit weiter gibt (Eigentumsverzicht).
Also mein Rat daher, gib denen nicht zuviel Zeit, mache aber Freundlich und Bestimmend klar, das du dass so nicht mitmachst und ggf. rechtliche Schritte einleitest..Polizei, Anwalt, Nutzungsausfall und wiederbeschaffung neuer Papiere...usw.
Aus der Nummer kommen die so leicht nicht raus....es sei denn, du hättest Unterschrieben, das beim Verkauf keine Papiere vorhanden waren...dann haste Pech und kannst nur auf Einsicht vom Verkäufer hoffen.