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Funkdrosseln

Verfasst: 04.08.2008, 23:45
von Mutantin
Hallo!

Habe in einem anderen Forum etwas gelesen, was mich sehr, sehr stutzig gemacht hat, und zwar war dort die Rede von sogenannten Funkdrosseln. EIn übereifriger Student bot sich auch an, diese bei jedem einzubauen, der dies wolle.
Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe: Ich drücke auf einen Knopf und solange ich den drücke, fährt mein Roller (okay, meiner nicht ^^) 120 km/h. Lasse ich diesen Knopf los, drosselt der Roller und fährt erlaubte Geschwindigkeit.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich das für einen irren Schwachsinn halte, der in meine geliebte Nexxon nie hineinkommen wird, stellt sich doch die Frage nach der rechtlichen Lage. Drosseln raus - klarer Fall. Aber "vortäuschen", dass Drosseln drin sind (oder ist das kein Vortäuschen??) fällt doch dann unter Vertuschung?? *confuse*
Zudem frage ich mich, wie sicher das denn ist. Ich meine, wenn mein Roller 120 fährt, will zumindest ich garantiert beide Hände am Lenker haben und doch nicht mit einer Hand auf irgendeinem Knopf rumdrücken?!

Mutantin

Verfasst: 04.08.2008, 23:51
von tjoris
der typ hat garantiert nur getrollt (sich wichtig gemacht)
die funkdrosseln die ich kenn entfernen einfach nur die drehzahlbegrenzung. und da muss man nix dauerhaft drücken. aber 120 wird er damit nicht laufen, höchstens das was er halt max. läuft.

Verfasst: 05.08.2008, 00:10
von Mutantin
"Hi rene ich bin Mechaniker und kann dir sagen nimm alles raus an drosseln!! Weil 1. fährt er schneller und 2. kannst du dir ne funkdrossel einbauen. Das funktioniert so betätigst du die fernbedinung dann fährt er so schnell wie er kann, bei nicht drücken der fernbedienung ist er auf die geschwindigkeit gedrosselt wie du es eingestellt hast!!! Als beispiel meiner fährt gedrosselt 55km/h und per knopfdruck 113km/h. Also an die arbeit!!!"

Mal rauskopiert - ich erinnere mich, dass SternTV auch mal was zu dem Thema gebracht hat, insofern scheint das nicht ganz so an den Haaren herbeigezogen zu sein.
Aber selbst Drehzahlbegrenzung aufheben ist doch nicht legal. Zudem... kann sein, dass da jetzt ein Denkfehler seitens mir vorliegt.
Wenn ich so ein Ding an meiner Nexxon hätte, die ja eigentlich so angelegt ist, dass die Drehzahl nicht überziehen kann - dann zerschieße ich mir mit dem Ding doch den kompletten Motor?!
Jetzt habe ich noch einigermaßen die Kontrolle über meine Drehzahl, da ich ja auch selbst schalte.
Ein Automatikroller dagegen würde sich doch komplett selbst ins Bein schießen!

Mutantin

PS: Ist das sowas wie das hier?? http://www.zzip.de/forum/viewtopic.php?t=1105

Verfasst: 05.08.2008, 07:30
von MeisterZIP
Also erstmal gibt es nur zuschaltbare Drosseln für Zweitakter , nicht für Viertakter .

Dann muß man folgendes bedenken : Erstmal müssen die serienmäßigen Drosseln entfernt werden , dann die zuschaltbare Drossel rein . Die Endgeschwindigkeit richtet sich also nach dem Tuningzustand .
113 sind viel für einen 50er , halte ich zwar für möglich , aber :

Hat man beispielsweise sehr leichte Variorollen drin , kann eine zuschaltbare Drossel nichts bringen , weil sie bereits beim Beschleunigen so drosselt , daß der Roller nicht vom Fleck kommt .

Das wäre in so einem Fall auch so ...

Daß die Dinger verboten sind , muß ich nicht erklären ...

Warum baut man sie trotzdem ein ? Ganz einfach : Poizeikontrolle . Der Roller wurde nicht geblitzt , also kann man getrost den Roller den Polizisten zu einer Probefahrt übergeben , er läuft dann wieder langsam ...
Konsequenz : Viel Ärger gespart ...

MeisterZIP

Verfasst: 05.08.2008, 08:50
von tomS
Theoretisch kann man beliebige Schalter für elektronische Drosseln einbauen (per Funk oder noch raffinierter mit RFID-Chip in der Schuhsohle...).
Und man kann das Tuning auch technisch sinnvoll betreiben. Aber legal wird es dadurch nicht.

Wie der Meister schon sagte, müssten erst die Serien-Drosseln raus.
Diese Serien-Drosseln sucht ein Gutachter. Er weiß ja, welche wo sein müssen. Wenn auch nur etwas fehlt oder nicht die geforderten Maße hat...

Ausserdem reicht eine eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit in der Ebene (gemessen per Laser, Radar oder hinterherfahren) auch zur Verurteilung, da braucht's gar keinen Gutachter.
Im "Gesetz" (genauer: FZV) steht 45km/h. Basta.

Verfasst: 05.08.2008, 09:40
von Mutantin
Interessant, diese Geschichte mit Zweitaktern hat er gar nicht erwähnt. Zudem dachte ich mir fast, dass das so aussieht. Außerdem ist die Polizei ja nicht blöd, die wissen ja wohl auch, wie man eine Funkdrossel erkennt und aktiviert.

LG

Mutantin

Verfasst: 05.08.2008, 11:12
von Kymco88
So einfach sind die Dinger nicht zu erkennen, sind recht klein