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KFZ Steuer

Verfasst: 20.10.2013, 11:19
von dieter-IX-49
Hallo FReunde!
So lange wie ich 125ccm Fahrzeuge fahre habe ich noch keine KFZ Steuer bezahlen brauchen. Jetzt aber für meinen neuen People gti 125 kommt mir ein Steuerbescheid über € 9,- ins haus geflattert. Was sagt Ihr dazu ?
Gr. Dieter

Verfasst: 20.10.2013, 12:49
von Daxthomas
Musste denen auf dem Steueramt erklären. War ein fehler von denen. Passiert öffter.

Verfasst: 20.10.2013, 22:19
von mopedfreak
Hi,

tröste dich, bei mir ist es andersherum. Ich fahre 176ccm und zahle keine Steuer :lol: :roll:
Sorry, ich bin mal wieder unsensibel...
Rede mal freundliche mit den Herrschaften (Damen) vom Amt.

Viele Grüße, Alex

Verfasst: 21.10.2013, 07:42
von gevatterobelix
Hallo Dieter,

erhebe Widerspruch gegen den Steuerbescheid. Verweise dabei auf § 3 (2) FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung):

"Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten: .... c) Leichtkrafträder, ...
"

und § 3 Ziff. 1 KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz):

"Von der Steuer befreit ist das Halten von 1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind; ..."

Überprüfe zuvor in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"), dass da unter Ziffer 5 "Leichtkraftrad" eingetragen ist. So kannst Du eingrenzen, ob der Fehler bei der Kfz.-Zulassungsstelle oder beim Finanzamt liegt. Gesetzlich definiert wird Leichtkraftrad in § 2 Ziff. 10 FZV Begriffsbestimmungen:

"Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3"

Gruß von Gevatter Obelix