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Aus und Zufahrt freihalten !! So gehts !!
Verfasst: 21.02.2013, 17:37
von schulzrudi
Hallo zusammen !
An die Leute welche sich schon oft über Parkschlafmützen geärgert haben
welche die eigene Zu/Ausfahrt zugeparkt haben.
Hab mal ein richtig nettes Schildchen.
Habs beim Gassigang mit Hündchen gefunden!!

Verfasst: 21.02.2013, 19:55
von sasisoli
Klasse!

Verfasst: 27.02.2013, 06:04
von Erika
Verfasst: 27.02.2013, 10:13
von Massimo
Klasse

, dem schließ ich mich an
Verfasst: 27.02.2013, 14:36
von Waschtel
Verfasst: 27.02.2013, 23:29
von Ulrich
Dann hast Du die Karre falsch geparkt/stehst der arbeitenden Bevölkerung "im Weg"...
Nichts für ungut, aber:
Die Gedankenlosikeit/Bequemlichkeit mancher Leute geht wirklich auf "keine Kuh-Haut":
Die fahren bis auf 20 cm auf ´ne Wand zu, auf der RIESENGROSS ein Schild des absoluten Haltverbotes ist---,
glotzen durch die Frontscheibe darauf - um es dennoch zu ignorieren...
Wenn ich dann den Stapler 20 cm dahinter "geparkt" habe, ist das Geschreie natürlich groß...
Meine Antwort:
"Dieses Schild lernt mann in der Fahrschule - und das gilt auch für Fahrzeuge über 50 000 €..."
schüttelt den Kopf
der Ulrich
(der nicht mehr zwingend freundlich sein muß..)
Verfasst: 19.03.2013, 21:13
von risingpower
Sagt mal, wenn wir hier schon beim Thema Parken sind: Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass manche Leute, die eine gewisse Summe für ihr Auto bezahlt haben glauben, dass sie damit auch das Recht erworben haben bestimmte Schilder (ob das ein 30 km/h Schild in der Ortschaft oder auch ein Halte oder sogar Parkverbot ist) zu ignorieren. Aber darauf will ich gar nicht hinaus.
Was mich viel mehr interessiert. wo darf ich meinen Roller hinstellen? Was ich noch glaube zu wissen von der Fahrschule ist das genau da erlaubt, wo ich auch Autos parken darf. Aber ich beobachte immer öfter, dass Motorräder und besonders Roller auf Bürgersteigen, in Fußgängerzonen und in Halteverboten stehen und diese Plätze als generelle Parkplätze nutzen. gibt es da nu inoffizielle Regeln, bei denen die Ordnungshüter generell ein Auge zudrücken, oder hat der Gesetzgeber diesbezüglich etwas geändert?
Verfasst: 19.03.2013, 21:48
von Lanzelutz
das Schild gefällt mir Super
wie ist das eigentlich mit ner Parkuhr, da ich ja langsam wieder anfange Roller zu fahren - ist es mir nicht mehr so ganz erinnerlich
Lanzelutz
Verfasst: 19.03.2013, 23:22
von T-Rex
In vielen Städten wird das Parken von Motorrad/Roller auf breiten Bürgersteigen toleriert, wenn niemand dadurch behindert wird.
Bei Parkplätzen mit dem
Zusatzzeichen "1048-10 nur Personenkraftwagen" bin ich mir nicht sicher, ob man hier sein motorisiertes 2Rad parken darf. In Berlin-Marzahn, wo Bekannte wohnen, sind die Parkplätze vor dem Wohnblock mit den Zusatzzeichen "1048-10 nur Personenkraftwagen" und "1046-12 nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas" ausgestattet.
Verfasst: 20.03.2013, 14:51
von mopedfreak
Hi T-Rex,
sehr interessant. Ich bin der meinung, dass man auf den Parkplätzen mit 1048-10 auch ein Krad abparken kann/darf, nur keine Fahrzeuge über 3,5 to.
Auf Parkflächen die mit 1046-12 gekennzeichnet sind dürfen dann eben nur (Klein)Krafträder Parken.
Wie manche wissen, bekam ich in Oslo einen Gelbe Plasteschnipsel an den Lenker. Tja, wie es der zufall will wanderte meine Cousine nach Norwegen aus und ihr Freund entzifferte mir das Knöllchen. Wir haben Verbotswidrig mit den Krädern auf einem PKW-Stellplatz gestanden.
Viele Grüße, Alex
Verfasst: 29.03.2013, 17:36
von schulzrudi