Hoffnungsschimmer in Sachen Strafverfolgung?

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andiz
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Hoffnungsschimmer in Sachen Strafverfolgung?

Beitrag von andiz »

Wie in der Westfälischen Rundschau am Montag zu lesen war, fordern NRW's Staatsanwälte eine Entrümpelung des Strafrechts. Gründe dafür seien zum einen hohe Aktenberge aufgrund von zu wenig Personal bei zu vielen Klagen, die eigentlich ins Zivilrecht gehörten, sowie zum anderen würden manche Delike als Straftaten behandelt, die eigentlich als Ordnungswidrigkeiten zu zu verfolgen seien.
Genannt wurden u.a. Mundraub, Herunterladen von Musik aus dem Internet, Missbrauch von Notrufnummern und, man höre und staune: [...] wer Mopeds aufmotzt, dass sie schneller als 25 km/h fahren können [...] bzw: [...]Wer mit 14 Jahren sein Moped aufmotze, sei noch lange kein Straftäter [...].

Hoffentlich sieht man das auch in Bezug auf die 45km/h-Begrenzung bei Klasse M so. Also ein Hoffnungsschimmer für die Zweiradler, die sich zur eigenen Sicherheit über ein unsinniges Gesetz hinwegsetzen und unnötig kriminalisiert werden? Wir werden sehen.

Ich meine, so lange jemand mit B oder M-Schein Simson mit 60 km/h fahren darf, sollte niemand als Straftäter da stehen, dessen entdrosselter Roller nicht deutlich schneller, als 60 fährt. Zumals es hier in meinen Augen um spitzfindige Fahrzeugdefinitionen geht. Eine Fahrberechtigung sollte sich nach der Fähigkeit (erteilte Fahrerlaubnisklasse) des Führerscheininhabers richten und nicht danach, wie schnell ein Fahrzeug zugelassen wurde. Sowas als OWi zu verfolgen, wäre in Ordnung, aber nicht mehr.
Grüße,
Andreas

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tomS
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Re: Hoffnungsschimmer in Sachen Strafverfolgung?

Beitrag von tomS »

andiz hat geschrieben:Eine Fahrberechtigung sollte sich nach der Fähigkeit (erteilte Fahrerlaubnisklasse) des Führerscheininhabers richten und nicht danach, wie schnell ein Fahrzeug zugelassen wurde.
Dem ist auch so! Klasse M berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern.
Welches Kleinkraftrad wie schnell fahren darf, das ist die komplizierte Regelung. Da gibt es (je nach Herkunft und Inbetriebsetzung) 40, 45, 50 und 60km/h als Obergrenzen, bei deren Übersteigung aus dem Kleinkraftrad ein (Leicht-)Kraftrad wird, und damit FE-Klasse A(1) erforderlich.
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andiz
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Beitrag von andiz »

Ja, eben darum sind ganzen Definitionen je nach Zulassungszeitraum sind ja das Problem. Man hat die Berechtigung für Kleinkrafträder, und die differieren in ihrer Höchstgeschwindigkeit zwischen 40 und 60 km/h. Und es ist schließlich der blanke Unsinn, dass man mit einer 45er, die 50 fährt, dann ohne FE da steht, mit einer mit 50 oder 60 km/h BBH zugelassenen Kiste jedoch nicht.
Es kann doch niemand behaupten, dass es gleich anspruchsvoll für den Fahrer wäre, wenn er eine 60er mit 60km/h bzw. eine 45er mit 45km/h fährt. Und darum geht es ja schließlich.
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Beitrag von werner2112 »

Der selbe Schwachsin ist doch das zum beispiel mein Arbeitskollege der jetzt 63 jahre alt ist und seinen Führerschein klasse 3 +1 mit 18 gemacht hat aber seitdem nie auf einem 2Rad gesessen hat,jeder zeit auf eine Maschiene egal wie groß die ist damit fahren darf.
Aber ich der seid 1992 Roller fährt mit klasse 3 also nur PKW 1983 gemacht , nur 50er fahren darf.
Wo bleibt denn da die Prxis der nie fahrer.
warum nicht für fälle wie mir ,da gibt es zieg davon einfach eine prctische prüfung machen und fertig.
Denn die theorie habe ich doch wohl lange genug mit 0 Punkten in Flensburg
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rollern
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Beitrag von rollern »

werner2112 hat geschrieben: warum nicht für fälle wie mir ,da gibt es zieg davon einfach eine prctische prüfung machen und fertig.
Deshalb ja von MeisterZIP die Unterschriftenaktion! Also tatkräftig unterstützen. :lol:
werner2112 hat geschrieben: Denn die theorie habe ich doch wohl lange genug mit 0 Punkten in Flensburg
Sorry Werner, das Argument zieht nicht. Dann könnte ja jeder, der ein paar Jahre ohne Führerschein Auto gefahren ist auch sagen, gebt mir jetzt einen Führerschein, schließlich bin ich bisher nie aufgefallen!? :roll:
Gruß rollern :-)
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Beitrag von tomS »

werner2112 hat geschrieben:Der selbe Schwachsin ist doch das zum beispiel mein Arbeitskollege der jetzt 63 jahre alt ist und seinen Führerschein klasse 3 +1 mit 18 gemacht hat aber seitdem nie auf einem 2Rad gesessen hat,jeder zeit auf eine Maschiene egal wie groß die ist damit fahren darf.
Nach der neuesten Fahrerlaubnisrichtlinie gelten die Führerscheine eh nur noch begrenzt. Zwar mit langen Übergangsfristen, aber wir werden es noch erleben.

Aber das ist dann wieder anderen Leuten nicht recht, die millionen Kilometer als Geschäftreisende abgerissen haben und nun erneut ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen.

Ein willkommener Nebeneffekt ist übrigens, daß (politisch) unliebsame Personen besser ausgeschlossen werden können.
Piloten müssen jetzt schon regelmäßig (auf ihre eigenen Kosten) nachweisen, daß sie keine Terroristen geworden sind. Sonst wird die Lizenz nicht verlängert.
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Beitrag von Apfelkuchen »

Nach der neuesten Fahrerlaubnisrichtlinie gelten die Führerscheine eh nur noch begrenzt[quote]

Wo soll das denn stehen? Ich ( 39 ) habe Klasse A 2007 gemacht. Unbefristet und bis zum Lebensende gültig.

Wer will den denn nachträglich noch befristen? :?:
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Beitrag von Apfelkuchen »

[quote]Nach der neuesten Fahrerlaubnisrichtlinie gelten die Führerscheine eh nur noch begrenzt[quote]

Wo soll das denn stehen? Ich ( 39 ) habe Klasse A 2007 gemacht. Unbefristet und bis zum Lebensende gültig.

Wer will den denn nachträglich noch befristen? :?:
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Beitrag von tomS »

Apfelkuchen hat geschrieben:Wer will den denn nachträglich noch befristen? :?:
Die stets um unser Wohl besorgten Politiker.
Hier kurz zusammengefaßt:
http://www.motorradonline.de/archiv/rec ... 252907.htm

Die Richtlinie 2006/126/EG wurde übrigens schon 2006 beschlossen. Tu mal nicht so überrascht. :roll:
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Beitrag von Apfelkuchen »

Motorrad- und Auto-Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gelten je nach Mitgliedsland maximal zehn bis
15 Jahre.
Das gilt für Führerschein die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden!
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Beitrag von tomS »

Apfelkuchen hat geschrieben:Das gilt für Führerschein die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden!
Genau und die alten Führerscheine laufen aus. Spätestens 2033 ist mit der alten Karte endgültig Schluß.
Und die meisten Leute merken es gar nicht, was unsere Volksvertreter mit uns machen und wiegen sich in trügerischer Sicherheit.
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Beitrag von Apfelkuchen »

ja im Jahr 2033.. das sind ja noch ein paar Tage 8)
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Beitrag von tomS »

Apfelkuchen hat geschrieben:ja im Jahr 2033.. das sind ja noch ein paar Tage 8)
Da steht "spätestens". Das kann auch früher heißen.

Weißt Du, wann E10 (Ethanol) spätestens im Sprit eingeführt werden sollte? Deutschland prescht vor! :idea:
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