jetzt mal rein hypothetisch
- xxl
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jetzt mal rein hypothetisch
Hi,
ich verfolge jetzt seit ein paar Tagen diese Rubrik. Steht doch letztendlich die Frage zur Debatte, wie weit entkorke ich meine Yager. Im Moment läuft sie mit Rückenwind 53KM/H (GPS Messung). Mache ich sie schneller, würde ich dann ja ohne Führerschein fahren und habe eine Huddel ohne Betriebserlaubnis und was weiss ich sonst noch alles.
Jetzt die Hypothese:
Wäre es dann nicht besser, gleich ne 125er zu fahren, die dann auch eine Betriebserlaubnis hat und man beruft sich einfach auf das Europarecht? Nach meiner Sicht hätte man ja gegen weniger Vorschriften verstoßen, als wenn man mit ner entkorkten Fuffi unterwegs ist.
Aber wie gesagt: das soll ein Diskussionsanstoß sein. Tun werde ich das natürlich nicht.
ich verfolge jetzt seit ein paar Tagen diese Rubrik. Steht doch letztendlich die Frage zur Debatte, wie weit entkorke ich meine Yager. Im Moment läuft sie mit Rückenwind 53KM/H (GPS Messung). Mache ich sie schneller, würde ich dann ja ohne Führerschein fahren und habe eine Huddel ohne Betriebserlaubnis und was weiss ich sonst noch alles.
Jetzt die Hypothese:
Wäre es dann nicht besser, gleich ne 125er zu fahren, die dann auch eine Betriebserlaubnis hat und man beruft sich einfach auf das Europarecht? Nach meiner Sicht hätte man ja gegen weniger Vorschriften verstoßen, als wenn man mit ner entkorkten Fuffi unterwegs ist.
Aber wie gesagt: das soll ein Diskussionsanstoß sein. Tun werde ich das natürlich nicht.
- norky
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Du lebst immer noch in der "Bananenrepublik"-Deutschland.
Und hier gilt das das Recht der BRD, in diesem Fall, vor geht.
Die Geschichte mit dem PKW-Führerschein und der 125er ist in der BRD zur Zeit noch nicht gültig.
Europa gibt etwas vor, mit einer Frist zum Umsetzen in den jeweiligen Ländern.
Bis zum Ablauf der Frist können die Länder es umsetzten, müssen es aber nicht.
Erst nach Fristablauf kann sich da "Klage-technisch" etwas bewegen.
Bis dahin gilt:
Du verstößt gegen Gesetze der BRD und wirst nach diesen bestraft.
Und hier gilt das das Recht der BRD, in diesem Fall, vor geht.
Die Geschichte mit dem PKW-Führerschein und der 125er ist in der BRD zur Zeit noch nicht gültig.
Europa gibt etwas vor, mit einer Frist zum Umsetzen in den jeweiligen Ländern.
Bis zum Ablauf der Frist können die Länder es umsetzten, müssen es aber nicht.
Erst nach Fristablauf kann sich da "Klage-technisch" etwas bewegen.
Bis dahin gilt:
Du verstößt gegen Gesetze der BRD und wirst nach diesen bestraft.
Zuletzt geändert von norky am 26.10.2008, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
- xxl
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- norky
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Ab 19.01.2013 greift das folgende Regelwerk:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 180060.pdf
Auf Seite 7 steht oben links:
"Die Mitgliedsstaaten können...festlegen...Krafträder der Klasse A1 fallen unter dem Führerschein der Klasse B"
Dies dürfte die "österreichische" Variante sein.
Wobei ein Pflicht zur Umsetzung in Verbindung mit "können", recht schwammig ist. Also diese Sonderregelung wohl nie in der BRD umgesetzt wird.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 180060.pdf
Auf Seite 7 steht oben links:
"Die Mitgliedsstaaten können...festlegen...Krafträder der Klasse A1 fallen unter dem Führerschein der Klasse B"
Dies dürfte die "österreichische" Variante sein.
Wobei ein Pflicht zur Umsetzung in Verbindung mit "können", recht schwammig ist. Also diese Sonderregelung wohl nie in der BRD umgesetzt wird.
Zuletzt geändert von norky am 26.10.2008, 17:31, insgesamt 2-mal geändert.
Re: jetzt mal rein hypothetisch
Das stimmt. Aber nützt Dir wenig, da Erlöschen Betriebserlaubnis "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist und bei der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis eh nicht mehr behandelt wird.xxl hat geschrieben:Wäre es dann nicht besser, gleich ne 125er zu fahren, die dann auch eine Betriebserlaubnis hat ...
Nach meiner Sicht hätte man ja gegen weniger Vorschriften verstoßen, als wenn man mit ner entkorkten Fuffi unterwegs ist.
Ferner bestünde bei einer 125er die Strafe, daß Du den Roller nicht mehr wieder bekommst. Du dürftest ihn ja eh nicht fahren.
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- Crashtest-Dummy
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Da wird sich im Vergleich zu jetzt gar nichts ändern:
"Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen
in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der
Klasse B."
Und vor allem hier:
"Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die
Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber
zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist."
Also exakt dieselbe Regelung wie jetzt - die Mitgliedsländer können, müssen aber nicht. Und die Kann-Regelung gilt nicht europaweit.
"Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen
in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der
Klasse B."
Und vor allem hier:
"Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die
Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber
zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist."
Also exakt dieselbe Regelung wie jetzt - die Mitgliedsländer können, müssen aber nicht. Und die Kann-Regelung gilt nicht europaweit.
- Apfelkuchen
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Also exakt dieselbe Regelung wie jetzt - die Mitgliedsländer können, müssen aber nicht. Und die Kann-Regelung gilt nicht europaweit.
Tja Deutschland kann diese Regelung einführen, macht es aber nicht. Also alles beim Alten. Kein 125ziger mit dem PKW Führerschein ( bis auf die bekannten Ausnahmen mit dem ganz altem FS )
Apfelkuchen
__________________________________________
Welchen Gesetzesentwurf?
Die 3.EU-Fahrerlaubnisrichtlinie verpflichtet nur die Mitgliedsstaaten. Der einzelne Bürger kann daraus keinerlei direkte Rechte ableiten.
Ausserdem hat norky schon richtig betont, das den Mitgliedsstaaten nur erlaubt wird, ihrerseits ihren Bürgern zu erlauben...
Die Mitgliedsstaaten sind aber nicht dazu verpflichtet.
Im übrigen keine Änderung zu vorher. Auch bisher wäre es Deutschland (und anderen Staaten) schon erlaubt gewesen, seinen Bürgern zu erlauben ... haben sie aber nicht erlaubt.
Im Gegensatz zu anderen Staaten.
Was sich ändert, ist z.B. die 80km/h Grenze für A1-Minderjährige. Fällt bekanntlich weg.
Und neue Fahrerlaubnis-Klassen AM und A2.
Ach, lest doch selber...
aber gründlich!
Die 3.EU-Fahrerlaubnisrichtlinie verpflichtet nur die Mitgliedsstaaten. Der einzelne Bürger kann daraus keinerlei direkte Rechte ableiten.
Ausserdem hat norky schon richtig betont, das den Mitgliedsstaaten nur erlaubt wird, ihrerseits ihren Bürgern zu erlauben...
Die Mitgliedsstaaten sind aber nicht dazu verpflichtet.
Im übrigen keine Änderung zu vorher. Auch bisher wäre es Deutschland (und anderen Staaten) schon erlaubt gewesen, seinen Bürgern zu erlauben ... haben sie aber nicht erlaubt.
Im Gegensatz zu anderen Staaten.
Was sich ändert, ist z.B. die 80km/h Grenze für A1-Minderjährige. Fällt bekanntlich weg.
Und neue Fahrerlaubnis-Klassen AM und A2.
Ach, lest doch selber...
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Ich habe mal einen angehenden Anwalt gefragt, er sagte mir das EU Richtlinien in nationales Recht umgewandelt werden müssen.tomS hat geschrieben:
Ausserdem hat norky schon richtig betont, das den Mitgliedsstaaten nur erlaubt wird, ihrerseits ihren Bürgern zu erlauben...
Die Mitgliedsstaaten sind aber nicht dazu verpflichtet.
- tim
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Wie definierst Du denn "angehenden Anwalt"? Ein Erstsemester?derohne hat geschrieben: Ich habe mal einen angehenden Anwalt gefragt, er sagte mir das EU Richtlinien in nationales Recht umgewandelt werden müssen.
Denn so pauschal hat er schlicht Unrecht. Es bleibt den EU-Staaten nämlich meist selbst überlassen, wie und wieweit sie EU-Richtlinien umsetzen. . . . Vom Wann einmal ganz zu schweigen.
gruss tim
Ein Spacemanager ist kein "Himmelskaufmann".
So unrecht hat er gar nicht.
Die EU-Richtlinien müssen spätestens zu einem bestimmten Stichtag (steht in der jeweiligen Richtlinie) umgesetzt werden.
EU-Verordnungen sind unmittelbar verbindlich.
EG-Vertrag (den Deutschland bekanntlich unterzeichnet hat), Kapitel II, Artikel 249
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/da ... 03301.html
Nicht fristgerechte Umsetzung einer EG-Richtlinie wird durch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Staat bestraft.
Und auch ein Privatmensch kann deswegen u.U. gegen seinen Staat klagen.
Da saß Deutschland schon unrühmlich oft auf der Anklagebank.
Die EU-Richtlinien müssen spätestens zu einem bestimmten Stichtag (steht in der jeweiligen Richtlinie) umgesetzt werden.
EU-Verordnungen sind unmittelbar verbindlich.
EG-Vertrag (den Deutschland bekanntlich unterzeichnet hat), Kapitel II, Artikel 249
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/da ... 03301.html
Nicht fristgerechte Umsetzung einer EG-Richtlinie wird durch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Staat bestraft.
Und auch ein Privatmensch kann deswegen u.U. gegen seinen Staat klagen.
Da saß Deutschland schon unrühmlich oft auf der Anklagebank.
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Letzteres. (Oder einfach nicht gelesen )
Norky hat am 26.10.2008, 17:16 schon verlinkt und hier ist Artikel 6, 3 noch einmal komplett zitiert:
(Habe ich 23.06.2009, 13:22 auch noch einmal geschrieben und gründliches lesen ... *duck und weg*)
Norky hat am 26.10.2008, 17:16 schon verlinkt und hier ist Artikel 6, 3 noch einmal komplett zitiert:
Können ist nicht müssen.3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen
in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als
15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der
Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr
vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der
Klasse B.
(Habe ich 23.06.2009, 13:22 auch noch einmal geschrieben und gründliches lesen ... *duck und weg*)
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So, da klinke ich mich mal ein.
Wie ist das denn als Österreicher in Deutschland?
Darf ein Österreicher in Deutschland mit einer in Deutschland zugelassenen 125er fahren?
Oder mal anders, darf ein Österreicher in Deutschland mit einer in Österreich zugelassenen 125er fahren?
Kommt es da auf den Hauptwohnsitz des Österreichers an?
Oder gilt die EU Richtlinie lediglich auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates?
Dann dürfte ein Österreicher, der in Österreich wohnt nicht mit einer in Österreich zugelassenen 125er in Deutschland umherfahren.
Wie ist das denn als Österreicher in Deutschland?
Darf ein Österreicher in Deutschland mit einer in Deutschland zugelassenen 125er fahren?
Oder mal anders, darf ein Österreicher in Deutschland mit einer in Österreich zugelassenen 125er fahren?
Kommt es da auf den Hauptwohnsitz des Österreichers an?
Oder gilt die EU Richtlinie lediglich auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates?
Dann dürfte ein Österreicher, der in Österreich wohnt nicht mit einer in Österreich zugelassenen 125er in Deutschland umherfahren.
Im Prinzip ja. Passende Fahrerlaubnis vorausgesetzt.h0lzfaeller hat geschrieben:Darf ein Österreicher in Deutschland mit einer in Deutschland zugelassenen 125er fahren?
Nur als Tourist. Sonst Steuervergehen, egal ob es ein Österreicher ist oder ein Deutscher oder ...Oder mal anders, darf ein Österreicher in Deutschland mit einer in Österreich zugelassenen 125er fahren?
Für's Steuerrecht schon. Aber wiederum egal, ob Österreicher oder...Kommt es da auf den Hauptwohnsitz des Österreichers an?
Erst eine in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie gilt (in eben jenen Nationen), wie schon zigfach erklärt.Oder gilt die EU Richtlinie lediglich auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates?
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- andiz
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Ich sage mal so: Vor 2013 wird sich da ohnehin nichts bewegen. Und da unsere Politiker ja so sehr um unsere Sicherheit besorgt sind , kann ich mir vorstellen, dass die Richtlinie hier bei uns nicht umgesetzt wird. Gut, es kann auch anders kommen, aber wir leben in Deutschland....
Das heißt für Viele also 4 Jahre hoffen und dann am Ende möglicherweise trotzdem mit leeren Händen da stehen. 4 Jahre, in denen man längst den Führerschein gemacht haben könnte (dauert nur 2-3 Monate), 4 Jahre, in denen man die Freiheit auf 2 Rädern hätte genießen können, ohne gejagtes Objekt zu sein, 4 Jahre des lebens, in denen man sich eine andere Welt eröffnet hat, denn man darf ALLES fahren, was 2 Räder hat.
Ich habe mal so ähnlich gedacht, das mit dem Warten auf die eventuelle Freigabe der 125er für die Klasse B. Aber ich lebe doch heute, ich will noch was vom Leben haben und nicht einfach auf den Tod warten (um es mal überspitzt auszudrücken). Also habe ich den A-Schein gemacht und bereue es keine Sekunde! Jeder Cent war es wert und hat mir mehr gebracht als ein Urlaub, oder eine nicht unbedingt nötige Anschaffung. Man schafft sich sogar ein kleines Privileg, was einem so schnell niemand mehr nehmen kann. Und viel Geld habe ich auch nicht zur Verfügung, solange ich mit meinem Studium nicht fertig bin, nur mal so als Hinweis.
Später mit Job kommt noch der Segelflugschein und höchstwahrscheinlich noch die PPL-A. Da spare ich lieber an Fahrzeugen und hole mir stattdessengebrauchte Schätze mit wenig Wertverlust. Ich brauche keine materiellen Vorzeigeobjekte für mein Ego. Und denkt dran: Man lebt nur 1x...
Das heißt für Viele also 4 Jahre hoffen und dann am Ende möglicherweise trotzdem mit leeren Händen da stehen. 4 Jahre, in denen man längst den Führerschein gemacht haben könnte (dauert nur 2-3 Monate), 4 Jahre, in denen man die Freiheit auf 2 Rädern hätte genießen können, ohne gejagtes Objekt zu sein, 4 Jahre des lebens, in denen man sich eine andere Welt eröffnet hat, denn man darf ALLES fahren, was 2 Räder hat.
Ich habe mal so ähnlich gedacht, das mit dem Warten auf die eventuelle Freigabe der 125er für die Klasse B. Aber ich lebe doch heute, ich will noch was vom Leben haben und nicht einfach auf den Tod warten (um es mal überspitzt auszudrücken). Also habe ich den A-Schein gemacht und bereue es keine Sekunde! Jeder Cent war es wert und hat mir mehr gebracht als ein Urlaub, oder eine nicht unbedingt nötige Anschaffung. Man schafft sich sogar ein kleines Privileg, was einem so schnell niemand mehr nehmen kann. Und viel Geld habe ich auch nicht zur Verfügung, solange ich mit meinem Studium nicht fertig bin, nur mal so als Hinweis.
Später mit Job kommt noch der Segelflugschein und höchstwahrscheinlich noch die PPL-A. Da spare ich lieber an Fahrzeugen und hole mir stattdessengebrauchte Schätze mit wenig Wertverlust. Ich brauche keine materiellen Vorzeigeobjekte für mein Ego. Und denkt dran: Man lebt nur 1x...
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Gratuliere das du es dir obwohl du nicht viel Geld zur Verfügung hast leisten konntest. Ich kann es mir nicht leisten.andiz hat geschrieben:Ich sage mal so: Vor 2013 wird sich da ohnehin nichts bewegen. Und da unsere Politiker ja so sehr um unsere Sicherheit besorgt sind , kann ich mir vorstellen, dass die Richtlinie hier bei uns nicht umgesetzt wird. Gut, es kann auch anders kommen, aber wir leben in Deutschland....
Das heißt für Viele also 4 Jahre hoffen und dann am Ende möglicherweise trotzdem mit leeren Händen da stehen. 4 Jahre, in denen man längst den Führerschein gemacht haben könnte (dauert nur 2-3 Monate), 4 Jahre, in denen man die Freiheit auf 2 Rädern hätte genießen können, ohne gejagtes Objekt zu sein, 4 Jahre des lebens, in denen man sich eine andere Welt eröffnet hat, denn man darf ALLES fahren, was 2 Räder hat.
Ich habe mal so ähnlich gedacht, das mit dem Warten auf die eventuelle Freigabe der 125er für die Klasse B. Aber ich lebe doch heute, ich will noch was vom Leben haben und nicht einfach auf den Tod warten (um es mal überspitzt auszudrücken). Also habe ich den A-Schein gemacht und bereue es keine Sekunde! Jeder Cent war es wert und hat mir mehr gebracht als ein Urlaub, oder eine nicht unbedingt nötige Anschaffung. Man schafft sich sogar ein kleines Privileg, was einem so schnell niemand mehr nehmen kann. Und viel Geld habe ich auch nicht zur Verfügung, solange ich mit meinem Studium nicht fertig bin, nur mal so als Hinweis.
Später mit Job kommt noch der Segelflugschein und höchstwahrscheinlich noch die PPL-A. Da spare ich lieber an Fahrzeugen und hole mir stattdessengebrauchte Schätze mit wenig Wertverlust. Ich brauche keine materiellen Vorzeigeobjekte für mein Ego. Und denkt dran: Man lebt nur 1x...
- andiz
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Man muss eben schauen was einem wichtig ist und dafür dann eben sparen und im Gegenzug auf andere Dinge verzichten. Beim Motorrad war es eben so, dass ich mir eine günstige, gebrauchte Maschine zugelegt habe und das gesparte Geld in den Führerschein inverstiert habe.
Ich kann mir derzeit keinen Urlaub und auch kein Auto leisten. Essen gehen ist nur alle Jubeljahre mal drin. Die Dinge die ich besitze werden immer gut gepflegt, damit ich lange etwas von habe. Und auch sonst achte ich sehr genau darauf, was ich wofür ausgebe. Man kann mit deutlich weniger Geld auskommen, als viele denken.
Wenn ich mir etwas nicht leisten kann, und das auf absehbare Zeit, dann muss ich halt mit dem zufrieden sein, was ich habe. Da kann ich nicht hoffen, dass mir das irgendwann einmal einfach so den Schoß fallen wird. Auf den Führerschein bezogen glaube ich nicht, dass unser Staat die Fahrerlaubnis der Klasse A1 einfach so in Klasse B integrieren wird. 10 Fahrstunden, Motorradtheorie und ein Fahrsicherheitstraining sollten es in meinen Augen als Erweiterung schon sein. Das wäre dann problemlos unter 500 EUR möglich.
Ich kann mir derzeit keinen Urlaub und auch kein Auto leisten. Essen gehen ist nur alle Jubeljahre mal drin. Die Dinge die ich besitze werden immer gut gepflegt, damit ich lange etwas von habe. Und auch sonst achte ich sehr genau darauf, was ich wofür ausgebe. Man kann mit deutlich weniger Geld auskommen, als viele denken.
Wenn ich mir etwas nicht leisten kann, und das auf absehbare Zeit, dann muss ich halt mit dem zufrieden sein, was ich habe. Da kann ich nicht hoffen, dass mir das irgendwann einmal einfach so den Schoß fallen wird. Auf den Führerschein bezogen glaube ich nicht, dass unser Staat die Fahrerlaubnis der Klasse A1 einfach so in Klasse B integrieren wird. 10 Fahrstunden, Motorradtheorie und ein Fahrsicherheitstraining sollten es in meinen Augen als Erweiterung schon sein. Das wäre dann problemlos unter 500 EUR möglich.
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