Hallo, ich möchte einen BMW C1 Roller ins Ausland verkaufen. Der Roller ist noch fast neu.
Der Käufer wollte ihn ungesehen für vernünftiges Geld kaufen.
Was muß ich beachten, damit ich nicht ohne Roller und Kohle da stehe?
Er wollte das Geld überweisen, und den Roller abholen, sobald das Geld auf meinem Konto sei.
Kann er das Geld nach abholen des Rollers irgendwie zurückbuchen lassen?
Wer kennt sich aus?
Rollerverkauf ins Ausland
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Ich weiß zwar nicht WER und WOHIN der Roller geht und WOHER das Geld kommt, ABER es gibt genügend Beispiele beim Autokauf, dass die eingezahlten Schecks sich etwas später als ungedeckt herausstellten oder als gefälscht. Dann wurde das Geld etwas später zurückgebucht und Geld und Auto waren weg. Oftmals wird auch zuviel Geld überwiesen, mit der Bitte das zuviel gezahlte Geld bar dann dem Autoabholer zu übergeben ..ansonsten siehe wie vorher.... Der Täter hat dann aber inzwischen sein Auto (Roller) sehr schnell abgeholt und ist über alle Berge.
Soll er doch bei Abholung das Geld Dir bar in die Hand geben .......Dann kannste es gleich einzahlen und völlig locker und entspannt den Verkauf anschließend abwickeln.....
Ich würde mich auf so eine Sache jedenfalls nicht einlassen.
hatte nochmals bei Eduard Zimmermann nachgeschaut, leider im Moment dazu nichts mehr gefunden (oder zu unklug angestellt)
Soll er doch bei Abholung das Geld Dir bar in die Hand geben .......Dann kannste es gleich einzahlen und völlig locker und entspannt den Verkauf anschließend abwickeln.....
Ich würde mich auf so eine Sache jedenfalls nicht einlassen.
hatte nochmals bei Eduard Zimmermann nachgeschaut, leider im Moment dazu nichts mehr gefunden (oder zu unklug angestellt)
E10 ? Essen gehört auf den Tisch und nicht in den Tank !
Gerade ins Ausland nur abgemeldet verkaufen!
Und Guck hat schon Recht. Schecks und Lastschriften etc. lassen sich zurückbuchen.
Sogar Überweisungen kann man auf dem Weg leiten und gleichzeitig das Konto leer räumen, so daß die Überweisung schließlich doch zurückgebucht wird.
Im Inland macht man sich damit unbeliebt und hat bald einen Schufa-Eintrag. Einem evtl. betrügerischen Ausländer natürlich völlig egal.
Und Guck hat schon Recht. Schecks und Lastschriften etc. lassen sich zurückbuchen.
Sogar Überweisungen kann man auf dem Weg leiten und gleichzeitig das Konto leer räumen, so daß die Überweisung schließlich doch zurückgebucht wird.
Im Inland macht man sich damit unbeliebt und hat bald einen Schufa-Eintrag. Einem evtl. betrügerischen Ausländer natürlich völlig egal.
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(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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Noch mal ein Link dazu :
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?p ... 4&id=64425
Klar, hier wird es um Autos gehen, aber das Prinzip geht auch bei allen anderen Sachen
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etwas angelehnt zum Thema
Etwas angelehnt zum vorherigen Thema: Online-Bezahldienste
Die sieben Todsünden beim Surfen
5. Todsünde: Sie nutzen leichtfertig Bezahldienste und TreuhandservicesIm Zusammenhang mit Treuhanddiensten und Online-Bezahlverfahren gibt es vor allem zwei Gefahren:
Der Datenschutz eines Bezahldienstes wird missbraucht: Sie bezahlen etwa eine bei Ebay ersteigerte Ware über Western Union oder Moneygram. Mit Hilfe einer Transaktionsnummer und eines vereinbarten Kennwortes kann sich der Empfänger bei diesen Diensten das Geld unbürokratisch in bar ausbezahlen lassen. Dabei wird seine Identität nicht dokumentiert. Wenn Sie nun beispielsweise die Ware nicht erhalten, lässt sich nicht verfolgen, an wen das Geld gegangen ist. Entsprechend betont etwa Western Union, dass ihr Geldtransferdienst nicht für Geschäfte zwischen Unbekannten vorgesehen und geeignet ist.
Der vorgeschlagene Dienst existiert nur kurzfristig oder nur zum Schein: Wenn ein Geschäftspartner den Geldtransfer ausschließlich über einen bestimmten Bezahldienst abwickeln will, sollten Sie misstrauisch werden. Gerade bei teuren Waren kommt es vor, dass ein angeblicher Kaufinteressent eine attraktive Summe bietet, die er über einen bestimmten Treuhanddienst bezahlen will. Doch an Ihr Geld kommen Sie nicht: Entweder ist der Dienst unerreichbar oder der Zugang (und damit das Einziehen des Betrags) funktioniert nicht mehr. Es gibt mittlerweile mehrere tausend obskure Online-Treuhanddienste. Prüfen Sie deshalb immer als Erstes, ob der vorgeschlagene Dienst bekannt und seriös ist oder ob es bereits in der Vergangenheit etliche Beschwerden gab. Oft werden solche Geldtransfer-Unternehmen nämlich einzig und allein zu Betrugszwecken gegründet und nach kurzer Zeit wieder geschlossen. Eine tagesaktuelle Datenbank mit Screenshots zu allen Diensten finden Sie bei escrow-fraud.
Tipp: Die Abwicklung über einen seriösen Treuhandservice kann gerade bei hochwertigen Waren sinnvoll sein. Bei Ebay-Geschäften sollten Sie unbedingt den Ebay-Treuhandservice nutzen.
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Der vorgeschlagene Dienst existiert nur kurzfristig oder nur zum Schein: Wenn ein Geschäftspartner den Geldtransfer ausschließlich über einen bestimmten Bezahldienst abwickeln will, sollten Sie misstrauisch werden. Gerade bei teuren Waren kommt es vor, dass ein angeblicher Kaufinteressent eine attraktive Summe bietet, die er über einen bestimmten Treuhanddienst bezahlen will. Doch an Ihr Geld kommen Sie nicht: Entweder ist der Dienst unerreichbar oder der Zugang (und damit das Einziehen des Betrags) funktioniert nicht mehr. Es gibt mittlerweile mehrere tausend obskure Online-Treuhanddienste. Prüfen Sie deshalb immer als Erstes, ob der vorgeschlagene Dienst bekannt und seriös ist oder ob es bereits in der Vergangenheit etliche Beschwerden gab. Oft werden solche Geldtransfer-Unternehmen nämlich einzig und allein zu Betrugszwecken gegründet und nach kurzer Zeit wieder geschlossen. Eine tagesaktuelle Datenbank mit Screenshots zu allen Diensten finden Sie bei escrow-fraud.
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