Weiter unten geht man auf die Weiterentwicklungen der EG-Regelungen ein, und dort findet man den Zusatz "für Klasse M", also wohl PKW und aufwärts.Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelassen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.[2]
Nun, ich kann mir gut vorstellen, dass die 183 kg Leergewicht meines Kymco GT 300 nicht meine 75 kg (kicher) Gewicht beinhalten (ist bei meinen anderen Zweirädern auch nicht anders), aber warum nicht ? , Ich meine, woher soll ich das wissen? Gesunder Menschenverstand und Behörden sind im Streitfall nur schwer zu vereinbaren. Selbst wenn klar ist, wie das Leergewicht für "Klasse M" definiert ist, wäre doch interessant, ob meim Mopped wenigstens das Motoröl mitgerechnet wird (Trockenmasse, Leergewicht, Leermasse im fahrfertigen Zustand, ...). Bei Prospekten kann man noch im Kleingedruckten nachschauen, aber in der Zulassungsbescheinigung?
Und abgesehen von der Zulassung ist das "Leergewicht" ja auch für die Leistungsbeschränkungen bei A1 und A2 klar zu definieren.
Ich habe schon versucht, die EG Richtlinien zu durchforsten (wer's selber versuchen will, die Suche nach der Fußnote "(o)" bringt mir keine Erleuchtung sondern bestätigt nur o.a. Aussage).
Na ja, sooo wichtig ist es ja vielleicht nicht.
bis denne ...
compass