Gasschieber
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Gasschieber
Hallo!
Ich grummel gerade ein bißchen vor mich hin. Hätte gerne einen kurzen Gasschieber, aber mein Händler macht Zicken. Wenn ich ihn mitnehme und von jemand anderem einbauen lasse, verfällt die Garantie und wenn er ihn einbaut ("Im Gewährleistungsfall halte ich da natürlich meine Klappe!") wären das rund 40 Euro - die ich nicht habe.
Zudem ist es ja nicht so, dass die Garantie nicht auch verfällt, wenn mein Händler den Gasschieber einbaut...
Wie auch immer: Wo bekomme ich einen kurzen Gasschieber her? Bei meinem Händler müsste ich den nämlich auch zusätzlich kaufen, insofern...
Ich habe hier gelesen, dass irgendwer an seinem Gasschieber einfach fünf Milimeter abgesägt hat. Geht das gut und wenn ja - wo kann ich das möglichst günstig machen lassen??
LG
Mutantin
Ich grummel gerade ein bißchen vor mich hin. Hätte gerne einen kurzen Gasschieber, aber mein Händler macht Zicken. Wenn ich ihn mitnehme und von jemand anderem einbauen lasse, verfällt die Garantie und wenn er ihn einbaut ("Im Gewährleistungsfall halte ich da natürlich meine Klappe!") wären das rund 40 Euro - die ich nicht habe.
Zudem ist es ja nicht so, dass die Garantie nicht auch verfällt, wenn mein Händler den Gasschieber einbaut...
Wie auch immer: Wo bekomme ich einen kurzen Gasschieber her? Bei meinem Händler müsste ich den nämlich auch zusätzlich kaufen, insofern...
Ich habe hier gelesen, dass irgendwer an seinem Gasschieber einfach fünf Milimeter abgesägt hat. Geht das gut und wenn ja - wo kann ich das möglichst günstig machen lassen??
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Hallo, Mutantin,
da will aber einer wieder mal verdienen...
Aber er hat Recht, denn er braucht nicht einmal die Klappe zu halten, wenn er im Gewährleistungsfalle Teile einbaut, die der Hersteller für das Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung stellt - und das macht Kymco, indem der Gasschieber beim Kauf mitgeliefert wird. Das war bei uns so und ist es anscheinend auch bei anderen.
Fraglich ist, was passiert, wenn ein nachgekauftes Teil eingebaut wird, weil das nicht zwingend für den Betrieb in Deutschland vorgesehen sein muss und man sich mit Anpassungen an den deutschen Markt, die nicht zu einem koreanischen Schieber passen müssen, herausredet.
Ebenso ist es, wenn nicht klar ist, was verbaut wurde, weil es z.B. außerhalb der Werkstatt erfolgte. Bei PCs gibt es inzwischen Rechtsprechung, dass die Komponenten wegen des modularen Aufbaues auch durch Dritte montiert werden dürfen. Bei Fahrzeugen, die im Normalfall keiner Veränderung unterliegen (dürfen, s. StVZO), ist aber in dem Bereich kein modularer Aufbau gegeben und damit eine Fremdänderung ein Problempunkt. Es könnte auch ein optisch gleicher Schieber eines anderen Herstellers sein, der Schäden verursacht, weil er andere Eigenschaften (Strömungsführung, Klemmneigung usw.) hat, die nicht offensichtlich sind.
Zur Gewährleistung gibt es aber noch andere Punkte:
Im ersten Halbjahr unterstellt der Gesetzgeber den Fehler beim Gegenstand und der Händler muss den Ausschlussgrund belegen. Ist also etwas kaputt, muss er nachweisen, dass es keine Gewährleistung ist.
In den folgenden 1,5 Jahren muss der Kunde gegenüber dem Verkäufer, der der Gewährleistungspartner ist (nicht der Hersteller!), nachweisen, dass der Fehler von Anfang an als Mangel vorhanden war. Da ist man dann doch von Händler abhängig, denn wer kann das schon, wenn er sich quer stellt. Oft wäre der Preis für den Nachweis viel zu hoch.
Wenn also der Händler den Schieber einbaut, bleibt ihm hier schon mal kein Grund zum Meckern über Teil und Einbau, weil er dann der "Trottel" gewesen wäre. Allein das macht die 40 € überlegenswert, weil dein Händler da wohl seine Chance bewusst sieht. Sorry, die Welt ist manchmal böse, aber bei dem Händler würde ich wohl zahlen oder vor einem Gewährleistungsfall den Schieber wieder zurück tauschen.
Zum Absägen habe ich die Daten unter http://www.zzip.de/forum/viewtopic.php?t=216 ganz unten gelistet. Aber das würde ich an deiner Stelle lassen. Wenn dir 40 € zu teuer ist, wirst du beim Absägen für Geld wenig sparen. Der Säger muss den Schieber ja auch verbauen und zusätzlich muss er gut kürzen, weil auch das vernünftige Anphasen dazu gehört, damit der Schieber sich nicht verkantet oder Reifen in den Kanal schabt. Außerdem hast du danach keinen originalen Schieber mehr, den du der Polizei nach dem Erwischtwerden oder dem Händler für den Erhalt der Gewährleistung vorzeigen könntest. Kürzen würde ich eher für eine geringe Geschwindigkeitserhöhung nutzen: Der Kompromiss zwischen noch nicht auffallen und schon gut im Verkehr mitschwimmen.
Vielleicht konnte ich dir schon ein wenig helfen
Viele Grüße
Dieter
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Aber er hat Recht, denn er braucht nicht einmal die Klappe zu halten, wenn er im Gewährleistungsfalle Teile einbaut, die der Hersteller für das Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung stellt - und das macht Kymco, indem der Gasschieber beim Kauf mitgeliefert wird. Das war bei uns so und ist es anscheinend auch bei anderen.
Fraglich ist, was passiert, wenn ein nachgekauftes Teil eingebaut wird, weil das nicht zwingend für den Betrieb in Deutschland vorgesehen sein muss und man sich mit Anpassungen an den deutschen Markt, die nicht zu einem koreanischen Schieber passen müssen, herausredet.
Ebenso ist es, wenn nicht klar ist, was verbaut wurde, weil es z.B. außerhalb der Werkstatt erfolgte. Bei PCs gibt es inzwischen Rechtsprechung, dass die Komponenten wegen des modularen Aufbaues auch durch Dritte montiert werden dürfen. Bei Fahrzeugen, die im Normalfall keiner Veränderung unterliegen (dürfen, s. StVZO), ist aber in dem Bereich kein modularer Aufbau gegeben und damit eine Fremdänderung ein Problempunkt. Es könnte auch ein optisch gleicher Schieber eines anderen Herstellers sein, der Schäden verursacht, weil er andere Eigenschaften (Strömungsführung, Klemmneigung usw.) hat, die nicht offensichtlich sind.
Zur Gewährleistung gibt es aber noch andere Punkte:
Im ersten Halbjahr unterstellt der Gesetzgeber den Fehler beim Gegenstand und der Händler muss den Ausschlussgrund belegen. Ist also etwas kaputt, muss er nachweisen, dass es keine Gewährleistung ist.
In den folgenden 1,5 Jahren muss der Kunde gegenüber dem Verkäufer, der der Gewährleistungspartner ist (nicht der Hersteller!), nachweisen, dass der Fehler von Anfang an als Mangel vorhanden war. Da ist man dann doch von Händler abhängig, denn wer kann das schon, wenn er sich quer stellt. Oft wäre der Preis für den Nachweis viel zu hoch.
Wenn also der Händler den Schieber einbaut, bleibt ihm hier schon mal kein Grund zum Meckern über Teil und Einbau, weil er dann der "Trottel" gewesen wäre. Allein das macht die 40 € überlegenswert, weil dein Händler da wohl seine Chance bewusst sieht. Sorry, die Welt ist manchmal böse, aber bei dem Händler würde ich wohl zahlen oder vor einem Gewährleistungsfall den Schieber wieder zurück tauschen.
Zum Absägen habe ich die Daten unter http://www.zzip.de/forum/viewtopic.php?t=216 ganz unten gelistet. Aber das würde ich an deiner Stelle lassen. Wenn dir 40 € zu teuer ist, wirst du beim Absägen für Geld wenig sparen. Der Säger muss den Schieber ja auch verbauen und zusätzlich muss er gut kürzen, weil auch das vernünftige Anphasen dazu gehört, damit der Schieber sich nicht verkantet oder Reifen in den Kanal schabt. Außerdem hast du danach keinen originalen Schieber mehr, den du der Polizei nach dem Erwischtwerden oder dem Händler für den Erhalt der Gewährleistung vorzeigen könntest. Kürzen würde ich eher für eine geringe Geschwindigkeitserhöhung nutzen: Der Kompromiss zwischen noch nicht auffallen und schon gut im Verkehr mitschwimmen.
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Dieter
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Da bin ich anderer Meinung .
Kymco hat zwar den kurzen Schieber mitgeliefert , aber MSA hat jeder Fahrzeugrechnung eines Nexxon den Hinweis beigelegt , daß der Schieber illegal ist und zu entsorgen ist . Weiterhin steht in dem Schreiben , daß der Einbau zum Erlöschen der BE führt Händler , die ihn trotzdem dem Kunden mitgeben , riskieren ihren Händlerstatus und die GW ( NICHT GARANTIE !!! ) auf das Fahrzeug ...
Das nur zur Info .
Jetzt mal zur Praxis : Es stellt kein Problem dar , den Schieber zu kürzen ( man kann übrigens den kurzen Schieber bei Kymco nicht kaufen !!! ) .
Der Nexxon ist durch andere Drosseln noch so kastriert , daß sich das eher auf den Anzug , aber kaum auf die Vmax auswirkt . Aber verboten ist es so oder so . Mir ist das egal , ich lebe mit dem Risiko , es gibt andere Dinge , auf die ich im Leben eher achte ...
MeisterZIP
Kymco hat zwar den kurzen Schieber mitgeliefert , aber MSA hat jeder Fahrzeugrechnung eines Nexxon den Hinweis beigelegt , daß der Schieber illegal ist und zu entsorgen ist . Weiterhin steht in dem Schreiben , daß der Einbau zum Erlöschen der BE führt Händler , die ihn trotzdem dem Kunden mitgeben , riskieren ihren Händlerstatus und die GW ( NICHT GARANTIE !!! ) auf das Fahrzeug ...
Das nur zur Info .
Jetzt mal zur Praxis : Es stellt kein Problem dar , den Schieber zu kürzen ( man kann übrigens den kurzen Schieber bei Kymco nicht kaufen !!! ) .
Der Nexxon ist durch andere Drosseln noch so kastriert , daß sich das eher auf den Anzug , aber kaum auf die Vmax auswirkt . Aber verboten ist es so oder so . Mir ist das egal , ich lebe mit dem Risiko , es gibt andere Dinge , auf die ich im Leben eher achte ...
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Kymco : Born for fun and speed !
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Hallo, MeisterZip,
dann wären wir ja mitten im Rechtsdjungel gefangen. Unser Händler hat den Schieber im Roller gelassen und einen derartigen Hinweis habe ich nicht bekommen. Dass der Schieber nicht der Zulassung entspricht und die Konsequenzen für Sohnemann (16 mit Klasse M) bzw. mich (Alter Sack mit Klasse 1) waren aber klar und wurden nicht weiter betont.
In dem Falle muss ich als Kunde davon ausgehen, dass das Teil zu dem Fahrzeug als technisch nutzbar gehört. Und dann wäre ein Wunsch auf Gewährleistung durchaus diskutabel, denn dafür steht ja der Händler gegenüber dem Kunden gerade - egal was Kymco dem Händler gesagt hat.
Die Konsequenzen für den Händler wären natürlich weniger lustig, weil dem Kunden egal wäre, ob er Gewährleistung oder Schadenersatz bekäme - schließlich kann er davon ausgehen, dass mitgelieferte Teile auch nutzbar sind. Wenn der Händler auch noch seinen Werksstatus verlieren könnte, ist das Belassen des Schiebers schon recht mutig.
Ich will hier aber keine juristische Diskussion darüber vom Zaun brechen. Zum einen sind wir in einem Bereich, in dem Gerichte eine Menge Spielraum finden und zum anderen ist diese Überlegung hoffentlich weit von der Praxis entfernt. Solch einen Streit würde ich mit einem Händler nur führen, wenn es um einen Haufen Geld ginge und das muss mit einem Gasschieber erstmal erreicht werden.
Deinen Praxissatz sehe ich genauso, solange man es selbst oder kostenfrei machen kann. Die Frage war ja leider mit netten Preisen verbunden, die vielleicht vom Arbeitslohn noch passen, aber z.B. in einer Inspektion nebenbei laufen könnten. Bei uns ist die Leistung z.Z. ausreichend, aber Sohnemann wird wohl irgendwann Nachschlag fordern. Dabei steht sogar ein geringeres Absägen zur Debatte, wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe.
Allerdings irritiert mich, dass der Roller mit dem Schieber kaum schneller werden soll. Wurde hier nicht schon öfter etwas anderes gesagt?
Viele Grüße
Dieter
dann wären wir ja mitten im Rechtsdjungel gefangen. Unser Händler hat den Schieber im Roller gelassen und einen derartigen Hinweis habe ich nicht bekommen. Dass der Schieber nicht der Zulassung entspricht und die Konsequenzen für Sohnemann (16 mit Klasse M) bzw. mich (Alter Sack mit Klasse 1) waren aber klar und wurden nicht weiter betont.
In dem Falle muss ich als Kunde davon ausgehen, dass das Teil zu dem Fahrzeug als technisch nutzbar gehört. Und dann wäre ein Wunsch auf Gewährleistung durchaus diskutabel, denn dafür steht ja der Händler gegenüber dem Kunden gerade - egal was Kymco dem Händler gesagt hat.
Die Konsequenzen für den Händler wären natürlich weniger lustig, weil dem Kunden egal wäre, ob er Gewährleistung oder Schadenersatz bekäme - schließlich kann er davon ausgehen, dass mitgelieferte Teile auch nutzbar sind. Wenn der Händler auch noch seinen Werksstatus verlieren könnte, ist das Belassen des Schiebers schon recht mutig.
Ich will hier aber keine juristische Diskussion darüber vom Zaun brechen. Zum einen sind wir in einem Bereich, in dem Gerichte eine Menge Spielraum finden und zum anderen ist diese Überlegung hoffentlich weit von der Praxis entfernt. Solch einen Streit würde ich mit einem Händler nur führen, wenn es um einen Haufen Geld ginge und das muss mit einem Gasschieber erstmal erreicht werden.
Deinen Praxissatz sehe ich genauso, solange man es selbst oder kostenfrei machen kann. Die Frage war ja leider mit netten Preisen verbunden, die vielleicht vom Arbeitslohn noch passen, aber z.B. in einer Inspektion nebenbei laufen könnten. Bei uns ist die Leistung z.Z. ausreichend, aber Sohnemann wird wohl irgendwann Nachschlag fordern. Dabei steht sogar ein geringeres Absägen zur Debatte, wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe.
Allerdings irritiert mich, dass der Roller mit dem Schieber kaum schneller werden soll. Wurde hier nicht schon öfter etwas anderes gesagt?
Viele Grüße
Dieter
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Nur, um mal ein bißchen Klarheit in die Sache zu bringen. Der kurze Gasschieber lag definitiv im Helmfach, als ich mir den Roller angesehen habe. Er wurde erst rausgenommen, als ich den Roller kaufte - war also vorerst beim Original dabei (ob ich ihn benutzen darf oder nicht, sei mal dahingestellt). Nun ist es aber so, dass der Händler mir den Gasschieber verkaufen will - unter der Vorraussetzung, dass nur er ihn einbaut.
Zudem gebe ich nicht viel auf das Schweigen der Händler, wenn sich im Garantiefall Geld machen lässt. Nehmen wir mal an, dass da irgendwas dran ist am Roller und das danach rauskommt, dann bin ich mir zu 99% sicher, dass mein Händler sagen wird, dass da keine Garantie mehr drauf ist, weil der kurze Gasschieber drin ist. Denn wenn er ihn einbaut, das hat er auch schon klar gemacht, dann ohne Rechnung etc, bzw. Rechnung mit einfacher Reparaturangabe. Das wiederum heißt, das ich nichts, aber auch gar nichts in der Hand habe, sollte er auf der Garantie herumreiten.
Zudem will ich den Schieber auch nicht, um wie irre durch die Gegend zu heizen - es geht mir lediglich darum, dass ich am Berg nicht plötzlich mit 30 km/h hochzoggel, weil die Nexxon dort massiv an Geschwindigkeit verliert. Das ist der einzige Gedanke, den ich bei der Geschichte habe.
LG
Mutantin
Zudem gebe ich nicht viel auf das Schweigen der Händler, wenn sich im Garantiefall Geld machen lässt. Nehmen wir mal an, dass da irgendwas dran ist am Roller und das danach rauskommt, dann bin ich mir zu 99% sicher, dass mein Händler sagen wird, dass da keine Garantie mehr drauf ist, weil der kurze Gasschieber drin ist. Denn wenn er ihn einbaut, das hat er auch schon klar gemacht, dann ohne Rechnung etc, bzw. Rechnung mit einfacher Reparaturangabe. Das wiederum heißt, das ich nichts, aber auch gar nichts in der Hand habe, sollte er auf der Garantie herumreiten.
Zudem will ich den Schieber auch nicht, um wie irre durch die Gegend zu heizen - es geht mir lediglich darum, dass ich am Berg nicht plötzlich mit 30 km/h hochzoggel, weil die Nexxon dort massiv an Geschwindigkeit verliert. Das ist der einzige Gedanke, den ich bei der Geschichte habe.
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Der kurze Schieber bringt eine Menge mehr Leistung (knapp 50%) und das merkt man deutlich. Im 3. Gang dreht der Motor in der Ebene mühelos bis Tacho 50 (dann sollte man schalten) und die Höchstgeschwindigkeit steigt von 45 (Tacho 52) auf locker 60 km/h (Tacho 70).
Ich fahre auch Berge gedrosselt hinauf, wo nur 25-30 auf dem Tacho steht, na und? Herunter komme ich die mit Tacho 70, das gleicht sich aus.
Ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt und mich letztendlich gegen diese Maßnahme entschieden (kurzer Schieber liegt bei mir im Schrank).
Das Risiko ist mir zu groß, solange ich keine adäquate Fahrerlaubnis habe. Ich will keine Straftat riskieren, denn selbst wenn man da ohne Verurteilung heraus käme, in den Akten steht das trotzdem. Hinzu kommt, dass ein Erwachsener garantiert nicht so billig bzw. straffrei davon kommt, wie ein 16-jähriger "Ersttäter".
Und wer einen Job im sicherheitsrelevanten Bereich ausübt oder ausüben möchte, sollte sich darüber im klaren sein, dass er diese Pläne oder den Job an den Nagel hängen kann, wenn man erwischt wird. Ist es das wert? ich finde nicht. Nicht für ein paar km/h oder besseren Anzug. Da mache ich lieber Klasse A. Und für diese Ansicht lasse ich mich selbst in meinem Alter als spießig bezeichnen.
Ich fahre auch Berge gedrosselt hinauf, wo nur 25-30 auf dem Tacho steht, na und? Herunter komme ich die mit Tacho 70, das gleicht sich aus.
Ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt und mich letztendlich gegen diese Maßnahme entschieden (kurzer Schieber liegt bei mir im Schrank).
Das Risiko ist mir zu groß, solange ich keine adäquate Fahrerlaubnis habe. Ich will keine Straftat riskieren, denn selbst wenn man da ohne Verurteilung heraus käme, in den Akten steht das trotzdem. Hinzu kommt, dass ein Erwachsener garantiert nicht so billig bzw. straffrei davon kommt, wie ein 16-jähriger "Ersttäter".
Und wer einen Job im sicherheitsrelevanten Bereich ausübt oder ausüben möchte, sollte sich darüber im klaren sein, dass er diese Pläne oder den Job an den Nagel hängen kann, wenn man erwischt wird. Ist es das wert? ich finde nicht. Nicht für ein paar km/h oder besseren Anzug. Da mache ich lieber Klasse A. Und für diese Ansicht lasse ich mich selbst in meinem Alter als spießig bezeichnen.

- Apfelkuchen
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Nein , der Händler hat bei Erhalt der Fzg-Rechnung einen Hinweis bekommen , der Endkunde nicht , weil die Schieber ja entsorgt hätten werden sollen .punkerente hat geschrieben:Hallo, MeisterZip,
dann wären wir ja mitten im Rechtsdjungel gefangen. Unser Händler hat den Schieber im Roller gelassen und einen derartigen Hinweis habe ich nicht bekommen. Dass der Schieber nicht der Zulassung entspricht und die Konsequenzen für Sohnemann (16 mit Klasse M) bzw. mich (Alter Sack mit Klasse 1) waren aber klar und wurden nicht weiter betont.
In dem Falle muss ich als Kunde davon ausgehen, dass das Teil zu dem Fahrzeug als technisch nutzbar gehört. Und dann wäre ein Wunsch auf Gewährleistung durchaus diskutabel, denn dafür steht ja der Händler gegenüber dem Kunden gerade - egal was Kymco dem Händler gesagt hat.
Wenn der Händler so doof ist , dem Kunden den Schieber mit zu überlassen oder gar ohne eine Einverständniserklärung seitens des Kunden einzubauen , ist er selber schuld , wenn er hinterher Ärger bekommt , Kymco/MSA ist aus dem Schneider und der Händler kann zahlen .
MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
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Sodele, nach langem Hin und Her und einem Gespräch mit der Polizei am Verkehrssicherheitstag kam es zu folgender Erklärung.
Wenn ich mit dem Roller bergauf ein Verkehrshindernis bin (und das bin ich in Ibbenbüren und 15 km/h bergauf), dann darf ich dies als Fehler werten und ihn beheben. Wenn dadurch der Roller in der Ebene schneller wird, heißt das für mich, vernünftig fahren.
Da für mich die einzige Möglichkeit, am Berg mehr Geschwindigkeit zu bekommen, der Gasschieber ist...
Daher ist seit der Reparatur wegen Liegenbleiben auch der Gasschieber drin - wobei ich in der Ebene eh nur 50 fahre, weil er bei höherer Geschwindigkeit nicht mehr so schön klingt...
Mutantin
Wenn ich mit dem Roller bergauf ein Verkehrshindernis bin (und das bin ich in Ibbenbüren und 15 km/h bergauf), dann darf ich dies als Fehler werten und ihn beheben. Wenn dadurch der Roller in der Ebene schneller wird, heißt das für mich, vernünftig fahren.
Da für mich die einzige Möglichkeit, am Berg mehr Geschwindigkeit zu bekommen, der Gasschieber ist...
Daher ist seit der Reparatur wegen Liegenbleiben auch der Gasschieber drin - wobei ich in der Ebene eh nur 50 fahre, weil er bei höherer Geschwindigkeit nicht mehr so schön klingt...
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Ich kenne keinen Anstieg, den ich gedrosselt nicht mindestens mit 20 lt. Tacho herauf fahren kann (und das ist eine steile Auffahrt bei uns zum parkplatz zum Kaufland). Ansonsten komme ich eigentlich nie unter 25 km/h laut Tacho. Ein technischer Mangel ist das in meinen Augen auch nicht, denn wo keine Leistung ist, kann auch nicht mehr kommen. Man kann die Physik nicht außer Kraft setzen.
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Erklär uns doch, warum in Zeiten der Pfennigfuchserei extra ein Teil mitgeliefert wird, nur um ein Schreiben mitzuliefern, in dem steht, daß das Teil illegal und zu entsorgen sei.MeisterZIP hat geschrieben:Kymco hat zwar den kurzen Schieber mitgeliefert , aber MSA hat jeder Fahrzeugrechnung eines Nexxon den Hinweis beigelegt , daß der Schieber illegal ist und zu entsorgen ist .
Verdient Kymco zu viel an den Fahrzeugen?
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Hallo Thomas,
es ist wohl so, dass Kymco die Fahrzeuge für den europäischen Markt in der "Standardkonfiguration" ausliefert und die Händler die Fahrzeuge per langem Gasschieber nachträglich drosseln müssen.
Aufgrund der geringen Stückzahlen, die in Europa in dieser Fahrzeuggattung verkauft werden (zumindest im 50ccm-Bereich) finde ich dies wirtschaftlich die sinnvollste Lösung.
es ist wohl so, dass Kymco die Fahrzeuge für den europäischen Markt in der "Standardkonfiguration" ausliefert und die Händler die Fahrzeuge per langem Gasschieber nachträglich drosseln müssen.
Aufgrund der geringen Stückzahlen, die in Europa in dieser Fahrzeuggattung verkauft werden (zumindest im 50ccm-Bereich) finde ich dies wirtschaftlich die sinnvollste Lösung.
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Nach meiner Rechtskenntnis werden Fehler, die über ein normales Maß hinaus gehen, nach BGB mit den Mitteln der Reparatur durch den Verkäufer, Minderung oder Wandlung aus der Welt geschafft. Die Do-It-Yourselve-Behebung eines Mangels würde jedoch eine Gewährleistung aufheben.Mutantin hat geschrieben:Sodele, nach langem Hin und Her und einem Gespräch mit der Polizei am Verkehrssicherheitstag kam es zu folgender Erklärung.
Wenn ich mit dem Roller bergauf ein Verkehrshindernis bin (und das bin ich in Ibbenbüren und 15 km/h bergauf), dann darf ich dies als Fehler werten und ihn beheben.
Man stelle sich vor, ein Radio-Empfänger der High-End-Klasse für einen 4-stelligen Preis empfängt nach Meinung des Kunden nicht gut genug und dieser Kunde könnte jetzt einfach an dem Gerät herumbasteln, weil ihm gute Freunde sagen, wie es ginge. Klingt doch irgendwie absurd...
Und wir sollen selbst entscheiden dürfen, wann ein Fahrzeug wo ein Verkehrshindernis ist und den Fehler durch selbstständige Änderung der für die Zulassung relevanten Teile beheben dürfen? Der Vergaser ist in seiner Konfiguration mit der Abnahme der Modellreihe so festgelegt, dass höchstens der Hersteller etwas ändern kann - welche Klimmzüge er dazu machen muss, weiß ich nicht. Aber wir selbst dürfen mit Sicherheit nichts ändern.
Es bleibt fraglich, ob du dein Fahrzeug als Mangelexemplar reklamierst und dein Händler auf Gewährleistung etwas machen kann (und will). Allerdings wird das wohl nicht den Gasschieber, sondern Ventileinstellungen oder vielleicht auch den Austausch von Motorteilen gegen zulässige Neuteile betreffen.
Ich selbst habe vor ca. 15 Jahren einen 125er Piaggio-Roller gewandelt, weil er mit jeder Reparatur langsamer wurde und noch ein paar zusätzliche Macken hatte. Es war eine nagelneue Modellreihe und der Vergaser war ein Problemfall. Piaggio liefert in der Zeit mehrere veränderte Vergaser-Varianten, die alle die Probleme nicht behoben, aber meinem Fahrzeug nicht bekamen. Von anfänglichen guten 95 km/h blieben am Ende knappe 80 km/h über. Hierbei ging es aber nicht um Verkehrshindernisse, sondern um mängelfreien Gebrauch und der 125er war nicht gedrosselt, auch wenn er zum Schluss so fuhr.
Mich schüttelt es, wenn ich daran denke, was der Polizist da sagt. Am Verkehrssicherheitstag gesteht er einem Bürger zu, eigenständig zu entscheiden, wie er Gesetze und Regeln einhält?Mutantin hat geschrieben:...Gespräch mit der Polizei am Verkehrssicherheitstag...
Wenn dadurch der Roller in der Ebene schneller wird, heißt das für mich, vernünftig fahren.
Dir, liebe Mutantin, traue ich das zu - kein Thema. Aber ich denke an ein paar Postings im Agility-Bereich, die aus der unreifen Sturm-Und-Drang-Liga stammten. Wenn die dieses lesen oder gar von einem Polizisten hören, nehmen sie das als legalen Freifahrtschein zum Entfernen der Mofa-Drossel und nach kurzem Warten zu jeder weitern Tuningmaßnahme, weil sie irgendwo einmal langsamer als ein anderer waren und der warten musste. Und mit Sicherheit finden sie alle, dass auch 85 km/h noch vernünftig sind - mit 15 und einem 50er-Roller, der ansonsten ungewartet 12,5 Jahre auf den inzwischen rissigen Originalreifen hat...
Mein Sohn fährt seinen Nexxon immer noch gedrosselt (ich habe den kurzen Schieber bei meinen Rollerteilen). Aber die Fahrgeräusche, die auch mich etwas stören, würden ihn nicht abhalten. Er ist wegen des Führerscheines vorsichtig und das finde ich gut - den Schieber würde ich nämlich rausrücken, wie ich an anderer Stelle schon sagte.Mutantin hat geschrieben:...wobei ich in der Ebene eh nur 50 fahre, weil er bei höherer Geschwindigkeit nicht mehr so schön klingt...
Viele Grüße
Dieter
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Hallo Dieter,
alles gut und schön und mit Hand und Fuß was Du schreibst,
aber glaub mir, ich bin öfter in Ibbenbüren und wenn Du dort wohnen würdest hätte Dein Sohn auch den kurzen drin, das wäre sicherer für ihn als wenn er am Berg im Weg "rumsteht" (was er mit dem "langen" tut) und irgendwann von hinten plattgemacht wird.
Gruß Peter
alles gut und schön und mit Hand und Fuß was Du schreibst,
aber glaub mir, ich bin öfter in Ibbenbüren und wenn Du dort wohnen würdest hätte Dein Sohn auch den kurzen drin, das wäre sicherer für ihn als wenn er am Berg im Weg "rumsteht" (was er mit dem "langen" tut) und irgendwann von hinten plattgemacht wird.
Gruß Peter

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Klar, Peter,
das kann ich absolut verstehen. Würde ich keinen 125er haben, sondern mit einem Nexxon fahren, würde ich vielleicht auch den kurzen Schieber nutzen und hoffen, dass alte und angegraute Klasse-1-Besitzer nicht auf die Rolle müssen. Und auf jeden Fall hätte ich getestet, wie der Roller mit kurzem Schieber fährt.
Da ich selbst in einer Behörde arbeite (Ist das eigentlich paradox?
), wird mir jedoch schlecht bei dem Gedanken, den die Polizei da geäußert hat...
Viele Grüße
Dieter
das kann ich absolut verstehen. Würde ich keinen 125er haben, sondern mit einem Nexxon fahren, würde ich vielleicht auch den kurzen Schieber nutzen und hoffen, dass alte und angegraute Klasse-1-Besitzer nicht auf die Rolle müssen. Und auf jeden Fall hätte ich getestet, wie der Roller mit kurzem Schieber fährt.
Da ich selbst in einer Behörde arbeite (Ist das eigentlich paradox?

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Dieter
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Nun, es ging ja nicht darum, dass ich selbst an dem Roller herumschraube, sondern dass der Händler das einschätzen und den Fehler, sofern er einen sieht, behebt. Und die Steigung in Ibbenbüren ist mit der Nexxon definitiv nicht zu schaffen - wenn die Ampel unten rot ist, erst recht nicht. Eher läuft mir der Roller heiß...
Mutantin
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Was gibt's denn da für Steigungen in Ibbenbüren? War seit meiner Kindheit nicht mehr dort und die Erinnerungen verblassen.
Hier bei mir in der Pfalz (Falkenstein/Donnersberg) sind ausgeschilderte 25% das höchste der Gefühle und mein Rekord waren offizielle 32% im Halltal (Karwendel/Tirol).
Hier bei mir in der Pfalz (Falkenstein/Donnersberg) sind ausgeschilderte 25% das höchste der Gefühle und mein Rekord waren offizielle 32% im Halltal (Karwendel/Tirol).
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hier in der umgebung gibts von 3-19% alles.
offroad, also betonplattenwege, auch bis rund 29%
und das macht weder mit auto, nocht mit trecker, noch mit roller oder motorrad spass.
in würzburg gibts auch so einen berg. hat an die 24%. da geht der verkehr aber komischwerweise fast ganz locker drüber.
@mutantin: dein problem kenn ich, wenn der speed erstmal weg ist, is essig mit schnell wieder wegkommen.
offroad, also betonplattenwege, auch bis rund 29%
und das macht weder mit auto, nocht mit trecker, noch mit roller oder motorrad spass.
in würzburg gibts auch so einen berg. hat an die 24%. da geht der verkehr aber komischwerweise fast ganz locker drüber.
@mutantin: dein problem kenn ich, wenn der speed erstmal weg ist, is essig mit schnell wieder wegkommen.
- punkerente
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Hallo, Mutantin,Mutantin hat geschrieben:Nun, es ging ja nicht darum, dass ich selbst an dem Roller herumschraube, sondern dass der Händler das einschätzen und den Fehler, sofern er einen sieht, behebt. Und die Steigung in Ibbenbüren ist mit der Nexxon definitiv nicht zu schaffen - wenn die Ampel unten rot ist, erst recht nicht. Eher läuft mir der Roller heiß...
Mutantin
daran zweifle ich ja nicht. Allerdings sehe ich auch keinen Grund, warum der Händler deshalb den Schieber als Reklamation einbauen sollte. Er gehört dort in Deutschland nicht hinein und mithin muss er auch nicht verbaut werden. Hier liegt eindeutig kein Fehler an dieser Stelle vor, sondern nur ein Wunsch nach mehr Leistung.
Versteh mich nicht falsch: Ich will hier nicht den Moralapostel spielen - dafür beuge ich selbst zu oft in vergleichbarem Rahmen das Recht. Das alles geht nicht gegen dich.
Viele Grüße
Dieter
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