Kennzeichenhalterung
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
Kennzeichenhalterung
Die Kennzeichenhalterung an meinem Dink 50 ist zweigeteilt. Man kann den unteren Teil abschrauben. Am unteren Teil ist nur ein Reflektor, sonst nichts.
Darf ich das Teil abmachen ??? Also den unteren Teil !!!
Darf ich das Teil abmachen ??? Also den unteren Teil !!!
- tjoris
- Profi
- Beiträge: 2838
- Registriert: 01.03.2008, 16:38
- Wohnort: Trennfeld
- Kontaktdaten:
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- tjoris
- Profi
- Beiträge: 2838
- Registriert: 01.03.2008, 16:38
- Wohnort: Trennfeld
- Kontaktdaten:
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- tjoris
- Profi
- Beiträge: 2838
- Registriert: 01.03.2008, 16:38
- Wohnort: Trennfeld
- Kontaktdaten:
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- werner2112
- Profi
- Beiträge: 706
- Registriert: 01.03.2008, 19:03
- Wohnort: Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein Westfalen )
- Kontaktdaten:
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17234
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1166 Mal
- Danksagung erhalten: 1798 Mal
- Kontaktdaten:
Häßlich oder nicht , es ist Teil der Zulassung und man darf es nicht abbauen . Das Katzenauge haben ALLE Fahrzeuge hinten , meistens ist es in das Rücklicht integriert und man sieht es nicht . Hat den Sinn , das man gesehen wird , wenn das Rücklicht defekt ist und man im Dunken fährt . Wäre mir schon wichtig , bevor ich platt gefahren werde ...
MeisterZIP
MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17234
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1166 Mal
- Danksagung erhalten: 1798 Mal
- Kontaktdaten:
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17234
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1166 Mal
- Danksagung erhalten: 1798 Mal
- Kontaktdaten:
Unter Beachtung der StVZO (hier insbesondere §53 Absatz 4 und 5) darf man das.Kymco88 hat geschrieben:Kann ich es denn abmachen wenn ich weiter oben einen neuen Reflektor anklebe ???
Ein Fahrzeug muß nicht absolut 100% original sein, es muß nur innerhalb der zulässigen Spezifikationen bleiben.
Hoppla, auf einmal so obrigkeitshörig und duckmäuserisch!?MeisterZIP hat geschrieben:Schau mal : Du mußt nicht alles verstehen , dich nur dran halten , und schon hast du keinen Ärger ...
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17234
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1166 Mal
- Danksagung erhalten: 1798 Mal
- Kontaktdaten:
Stimmt , aber in diesem Fall gibt es ja einen einzuhaltenden Abstand zwischen Spritzschutzunterkante und Fahrbahnoberfläche , die nicht mehr eingehalten wird . Dazu kommt noch die Gefährdung der nachfahrenden Fahrzeuge durch Steinschlag und damit kann man noch so viele Katzenaugen woanders hinkleben , es bleibt verboten .
MeisterZIP
MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
- Kymco88
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 424
- Registriert: 13.06.2008, 23:23
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
- Ulrich
- Kymco-King
- Beiträge: 5519
- Registriert: 17.07.2008, 17:43
- Wohnort: Ibbenbüren
- Hat sich bedankt: 32 Mal
- Danksagung erhalten: 189 Mal
- Kontaktdaten:
Ähm...,auch, wenn´s nervt, aber da hätte ich mal ´ne Frage:
Gibt es da Unterschiede in den Vorschriften in Bezug auf den Abstand zw. Spritzschutz-Unterkanke und Fahrbahn?
Ich vergleiche da "Super Sport"- oder "Streetfighter"-Maschinen der zornigen Art mit ´nem Roller (egal, wie groß oder stark):
Bei den zornigen Geräten der schaltenden Zunft sehe ich oft als Unterkante das Nummernschild in ´nem schlappen Meter Höhe...und darunter dreht sich ein monströser Reifen, dessen "oberer Totpunkt" sich frei präsentiert.
Bei einem Roller muß aber der Spritzschutz vorhanden sein?
Bis "tief herunter"?
Ganz ehrlich, für mein Gefährt ist mir das egal, aber:
Wird da nicht vorschriftsmäßig mit zweierlei Maß gemessen?
Ist "nur so ein Gedankengang" - dennoch geht´s mir da um die (un)sinnigen Vorschriften/das Prinzip...
Anders ausgedrückt: So manch jugendlicher Sportroller-Fahrer möchte gern sein Gefährt aussehen lassen, wie die "Großen"...
Der darf aber nicht, was bei den "Großen" erlaubt ist?
Für mich technisch nicht erklärbar - und somit auch nicht nachvollziehbar.
Häßlich, oder nicht: Ich sehe es ja nicht während der Fahrt, deshalb ist mir das egal.
Dennoch interessiert das Thema
den Ulrich
Gibt es da Unterschiede in den Vorschriften in Bezug auf den Abstand zw. Spritzschutz-Unterkanke und Fahrbahn?
Ich vergleiche da "Super Sport"- oder "Streetfighter"-Maschinen der zornigen Art mit ´nem Roller (egal, wie groß oder stark):
Bei den zornigen Geräten der schaltenden Zunft sehe ich oft als Unterkante das Nummernschild in ´nem schlappen Meter Höhe...und darunter dreht sich ein monströser Reifen, dessen "oberer Totpunkt" sich frei präsentiert.
Bei einem Roller muß aber der Spritzschutz vorhanden sein?
Bis "tief herunter"?
Ganz ehrlich, für mein Gefährt ist mir das egal, aber:
Wird da nicht vorschriftsmäßig mit zweierlei Maß gemessen?
Ist "nur so ein Gedankengang" - dennoch geht´s mir da um die (un)sinnigen Vorschriften/das Prinzip...
Anders ausgedrückt: So manch jugendlicher Sportroller-Fahrer möchte gern sein Gefährt aussehen lassen, wie die "Großen"...
Der darf aber nicht, was bei den "Großen" erlaubt ist?
Für mich technisch nicht erklärbar - und somit auch nicht nachvollziehbar.
Häßlich, oder nicht: Ich sehe es ja nicht während der Fahrt, deshalb ist mir das egal.
Dennoch interessiert das Thema
den Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
____________
Carpe noctem...
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17234
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1166 Mal
- Danksagung erhalten: 1798 Mal
- Kontaktdaten:
- tim
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 419
- Registriert: 09.04.2008, 13:25
- Wohnort: Bonn
- Kontaktdaten:
Auszug aus §60a der StVZO:MeisterZIP hat geschrieben:Soweit ich weiß , sind es in eingefedertem Zustand 30cm
"Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."
gruss tim
edit: Der Inhalt des §60 StVZO wurde zwischenzeitlich verschoben in die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr". Er ist z.B. nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__27.html . Inhaltlich hat sich aber nix Wesentliches geändert.
Ein Spacemanager ist kein "Himmelskaufmann".
- teibel
- Testfahrer
- Beiträge: 35
- Registriert: 08.05.2008, 20:36
- Kontaktdaten:
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17234
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1166 Mal
- Danksagung erhalten: 1798 Mal
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast