Kennzeichenhalterung

Ihr habt Fragen , ob etwas verboten ist oder nicht ? Schaut rein !
Antworten
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Kennzeichenhalterung

Beitrag von Kymco88 »

Die Kennzeichenhalterung an meinem Dink 50 ist zweigeteilt. Man kann den unteren Teil abschrauben. Am unteren Teil ist nur ein Reflektor, sonst nichts.
Darf ich das Teil abmachen ??? Also den unteren Teil !!!
Benutzeravatar
tjoris
Profi
Beiträge: 2838
Registriert: 01.03.2008, 16:38
Wohnort: Trennfeld
Kontaktdaten:

Beitrag von tjoris »

soweit ich weiß muss es dranbleiben.
Bild Opel Vectra 3.2 V6
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

sind vielleicht 10 cm
Benutzeravatar
tjoris
Profi
Beiträge: 2838
Registriert: 01.03.2008, 16:38
Wohnort: Trennfeld
Kontaktdaten:

Beitrag von tjoris »

es geht ja nich um die 10cm sondern um den reflektor, der muss dran sein.
Bild Opel Vectra 3.2 V6
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

Was soll der Reflektor bringen ???
Motrräder haben auch keins, verdammt
Benutzeravatar
tjoris
Profi
Beiträge: 2838
Registriert: 01.03.2008, 16:38
Wohnort: Trennfeld
Kontaktdaten:

Beitrag von tjoris »

müssen sie aber haben. mein mopped hat einen.
Bild Opel Vectra 3.2 V6
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

Hast Recht bei nem Motorrad fällt das nicht so auf. Aber bei nem Roller muss es rausstechen das es fast über den Boden kratzt... :?
Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin

Also ich hatte den unteren Teil an meinen GD ab und kein Hahn krähte danach :wink: Versuch es, gibt es Mecker, machste dat Ding wieder ran. Versuch macht kluch, eben :)

Lieben Gruß, Grandma
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

na ja wenn mich jemand deshalb anhält fragt er vielleicht auch noch ob die drossel noch drinne ist :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Benutzeravatar
werner2112
Profi
Beiträge: 706
Registriert: 01.03.2008, 19:03
Wohnort: Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein Westfalen )
Kontaktdaten:

Beitrag von werner2112 »

Hallo Grandma

Ich habe auch das untere Teil an meiner GD ab gemacht nur war dort kein Reflektor angebracht.
Bei der GD ist das mehr oder weniger ein Spritzschutz
Piaggio TPH 80
Yamaha Drag Star 1100
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

Bei meinem auch, aber es ist halt hässlich
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17234
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1166 Mal
Danksagung erhalten: 1798 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

Häßlich oder nicht , es ist Teil der Zulassung und man darf es nicht abbauen . Das Katzenauge haben ALLE Fahrzeuge hinten , meistens ist es in das Rücklicht integriert und man sieht es nicht . Hat den Sinn , das man gesehen wird , wenn das Rücklicht defekt ist und man im Dunken fährt . Wäre mir schon wichtig , bevor ich platt gefahren werde ...

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

Kann ich es denn abmachen wenn ich weiter oben einen neuen Reflektor anklebe ???
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17234
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1166 Mal
Danksagung erhalten: 1798 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

Kann ich denn einen größeren Zylinder einbauen , wenn ich weiter nur 45 fahren werde ? Gleiche Antwort : Ja !

Ach ja , besser : Klar kannst du das , aber du darfst es nicht .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

Seh ich ein, aber ist doch ohne Sinn !?!
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17234
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1166 Mal
Danksagung erhalten: 1798 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

Was hat heute schon Sinn ...

Schau mal : Du mußt nicht alles verstehen , dich nur dran halten , und schon hast du keinen Ärger . Wenn du dich nicht dran hältst und erwischt wirst , darfst du nicht heulen ...Ende .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
tomS
Profi
Beiträge: 2737
Registriert: 01.03.2008, 08:27
Danksagung erhalten: 34 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von tomS »

Kymco88 hat geschrieben:Kann ich es denn abmachen wenn ich weiter oben einen neuen Reflektor anklebe ???
Unter Beachtung der StVZO (hier insbesondere §53 Absatz 4 und 5) darf man das.
Ein Fahrzeug muß nicht absolut 100% original sein, es muß nur innerhalb der zulässigen Spezifikationen bleiben.
MeisterZIP hat geschrieben:Schau mal : Du mußt nicht alles verstehen , dich nur dran halten , und schon hast du keinen Ärger ...
Hoppla, auf einmal so obrigkeitshörig und duckmäuserisch!? :wink:
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17234
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1166 Mal
Danksagung erhalten: 1798 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

Stimmt , aber in diesem Fall gibt es ja einen einzuhaltenden Abstand zwischen Spritzschutzunterkante und Fahrbahnoberfläche , die nicht mehr eingehalten wird . Dazu kommt noch die Gefährdung der nachfahrenden Fahrzeuge durch Steinschlag und damit kann man noch so viele Katzenaugen woanders hinkleben , es bleibt verboten .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
Kymco88
Testfahrer de luxe
Beiträge: 424
Registriert: 13.06.2008, 23:23
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

Beitrag von Kymco88 »

Ist ja gut, ich hab`s verstanden
Benutzeravatar
Ulrich
Kymco-King
Beiträge: 5519
Registriert: 17.07.2008, 17:43
Wohnort: Ibbenbüren
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 189 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Ulrich »

Ähm...,auch, wenn´s nervt, aber da hätte ich mal ´ne Frage:
Gibt es da Unterschiede in den Vorschriften in Bezug auf den Abstand zw. Spritzschutz-Unterkanke und Fahrbahn?
Ich vergleiche da "Super Sport"- oder "Streetfighter"-Maschinen der zornigen Art mit ´nem Roller (egal, wie groß oder stark):

Bei den zornigen Geräten der schaltenden Zunft sehe ich oft als Unterkante das Nummernschild in ´nem schlappen Meter Höhe...und darunter dreht sich ein monströser Reifen, dessen "oberer Totpunkt" sich frei präsentiert.
Bei einem Roller muß aber der Spritzschutz vorhanden sein?
Bis "tief herunter"?

Ganz ehrlich, für mein Gefährt ist mir das egal, aber:
Wird da nicht vorschriftsmäßig mit zweierlei Maß gemessen?

Ist "nur so ein Gedankengang" - dennoch geht´s mir da um die (un)sinnigen Vorschriften/das Prinzip...

Anders ausgedrückt: So manch jugendlicher Sportroller-Fahrer möchte gern sein Gefährt aussehen lassen, wie die "Großen"...

Der darf aber nicht, was bei den "Großen" erlaubt ist?

Für mich technisch nicht erklärbar - und somit auch nicht nachvollziehbar.

Häßlich, oder nicht: Ich sehe es ja nicht während der Fahrt, deshalb ist mir das egal.

Dennoch interessiert das Thema

den Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
Grandma

Beitrag von Grandma »

Moin

Stimmt jetzt wo Ulrich das erwähnt, bei den Dinger sieht man meist zuerst auf dat blanke Hinterrad. Naja, da ist es eingetragen und erlaubt..bei ´nem kleenen Rollerchen :roll:

Lieben Gruß, Grandma
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17234
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1166 Mal
Danksagung erhalten: 1798 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

Soweit ich weiß , sind es in eingefedertem Zustand 30cm , aber TomS kann mich da gerne korrigieren . Damit sind die ganze wilden Umbauten schlichtweg illegal , denn , streng genommen , Gesetz ist Gesetz ...

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
tim
Testfahrer de luxe
Beiträge: 419
Registriert: 09.04.2008, 13:25
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Beitrag von tim »

MeisterZIP hat geschrieben:Soweit ich weiß , sind es in eingefedertem Zustand 30cm
Auszug aus §60a der StVZO:
"Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

gruss tim

edit: Der Inhalt des §60 StVZO wurde zwischenzeitlich verschoben in die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr". Er ist z.B. nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__27.html . Inhaltlich hat sich aber nix Wesentliches geändert.
Ein Spacemanager ist kein "Himmelskaufmann".
Benutzeravatar
teibel
Testfahrer
Beiträge: 35
Registriert: 08.05.2008, 20:36
Kontaktdaten:

Beitrag von teibel »

Hallo,
mal so nebenbei ... wofür gibt es diesen 2-geteilten Spritzschutz (nicht nur bei Kymco) eigentlich, wenn es verboten ist, ihn abzunehmen?
Etwa für Rennzwecke? Wartungsarbeiten? Das macht doch keinen Sinn.
Meiner ist übrigens auch ab :wink:
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17234
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1166 Mal
Danksagung erhalten: 1798 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von MeisterZIP »

@teibel : Es gibt verschiedene Länder und verschiedene Gesetze . Für Deutschland nur das Beste , daher die lange , zweite Ausführung ...

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Antworten

Zurück zu „Legal,illegal ?“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast