Krankenwagen ohne Martinshorn mit Sonderrechten unterwegs?

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mopedfreak
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Krankenwagen ohne Martinshorn mit Sonderrechten unterwegs?

Beitrag von mopedfreak »

Hallo an die Experten,

nicht falsch verstehen, Sonderrechte hat der RTW schon, aber wie weit?
Gestern passiert: Ich stehe wegen einer Rot zeigenden LZA an einer Kreuzung. RTW ohne Martinshorn von hinten kommend. Ich habe mich dann erschrocken, weil ich das Blaulicht im Sonnenlicht nicht gesehen habe. Der Querverkehr hat dem RTW kaum beachtung geschenkt.
Warum wird das Martinshorn nicht dauernd (außer vlt. Nachts) laufen gelassen?
Mich hatte auch vor längerer zeit mal ein RTW angehupt weil ich ihm keine beachtung geschenkt (unabsichtlich) habe. Martinshorn an und gut wäre es doch.

Viele Grüße, Alex
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xj6-andi
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Beitrag von xj6-andi »

Weil manche Patienten nicht noch zusätzlichen Stress durch den Lärm gebrauchen können . :wink:

.... aber das Blaulicht zu übersehen ist doch eine Kunst !!! :oops:

Viele Autofahrer fahren stur mit Tunnelblick nach vorne , da wundert mich eh nichts mehr .

Also schön die Augen auf beim Fahren :shock: und den Blick auch mal kreisen lassen. :!:
Gruß

Andi
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hi,

so laut habe ich das Martinshorn im RTW gar nicht empfunden, da war der Brummige Motor und das klappernde Inventar lauter.
Aber das wäre natürlich ein grund.
Das Blaulicht kann man leicht übersehen wenn der RTW z.B. aus der Sonne oder dem toten Winkel kommt. Kreise lase ich meine Augen bei der vorwärtsfahrt kaum. Klar, ab und an schaue ich schon in den Rückspiegel, aber Fahrtrichtung =Hauptblickrichtung.
Zumindest an Kreuzungen oder wen auf einspurigen Straßen Fahrzeuge überholt werden müssen, sollte das Martinshorn doch warnen.

Viele Grüße, Alex
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

In meiner Region wird auch nicht permanent mit Martinshorn gefahren, wenn der Verkehr es erlaubt (die Straßen/Fahrspuren frei sind).

Die RTW-Fahrer lassen es aber trotzdem beim Ranfahren an Kreuzungen "jodeln" oder die verkehrssituation es erfordert (um sich ihre "Rettungsgasse"/"Fahrspur" freizumachen)


Das Nichtbenutzen des Martinshornes ist meist auch Rücksichtnahme der "Besatzung" auf Ruhezeiten in Wohngebieten.

Falsche Rücksichtnahme führt aber an Kreuzungen öfters mal zu bösen Unfällen mit dem "normalen" Verkehr, weil die Einsatzfahrzeuge übersehen werden.
(auch wird selbst das eingeschaltete Martinshorn "überhört"!)

Selbst im Einsatz mit Sondersignalen haben die Besatzungen der Einsatzfahrzeuge die StVO zu befolgen: "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" - müssen sich also davon überzeugen, dass sie wahrgenommen wurden... egal ob mit oder ohne Martinshorn.
Gruß Frank

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tomS
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Beitrag von tomS »

Unterschied Blaulicht mit/ohne Martinshorn steht doch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__38.html
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Thomas,

danke Dir, wußte doch das auch dich verlass ist. §1 war der fall, der RTW war aber mit §2 unterwegs.

Viele Grüße, Alex
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

Der 2. Fall (ohne Martinshorn) ist ja gerade die "falsche Rücksichtnahme" der RTW-Besatzung...

Normalerweise sollen sie auf dem Weg zum Einsatzort (oder die Rücktour bei akuter (Lebens-)Gefahr) mit Horn fahren...
Gruß Frank

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