Reifen für 400i
- jesse
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Reifen für 400i
Hallo habe Serie maxxis drauf Hinterreifen ist jetzt fertig 8000 km Vorderreifen noch 5mm Profil will mir den Michelin holen muss ich wohl beide wechseln ????
Gruss Rainer
Gruss Rainer
- Ulrich
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Nach meiner Meinung: Ja...
Ein Zweirad reagiert viel empfindlicher auf die Bereifung als ein Auto - da reicht´s ja wenn die "Gummisäcke" einfach schwarz und rund sind....
Beim Zweirad sind die Reifen feiner auf einander abgestimmt (egal, welcher Hersteller), und so bist Du dann auf der sicheren Seite.
tomS hat da zwar andere Erfahrungen (ist ist offensichtlich damit gut gefahren), dennoch:
Ich habe immer beide Reifen gewechselt, denn:
An den Dingern hängt nicht nur der Spaß am Fahren - sondern auch das Leben...,
meint
der Ulrich
Ein Zweirad reagiert viel empfindlicher auf die Bereifung als ein Auto - da reicht´s ja wenn die "Gummisäcke" einfach schwarz und rund sind....
Beim Zweirad sind die Reifen feiner auf einander abgestimmt (egal, welcher Hersteller), und so bist Du dann auf der sicheren Seite.
tomS hat da zwar andere Erfahrungen (ist ist offensichtlich damit gut gefahren), dennoch:
Ich habe immer beide Reifen gewechselt, denn:
An den Dingern hängt nicht nur der Spaß am Fahren - sondern auch das Leben...,
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2003er GD125, 2015er Xciting 400
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Carpe noctem...
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Kymcos haben keine Reifenbindung. Du darfst da jeden Motorradreifen der passenden Dimension und Mindest-Lastindex/Speedindex fahren. Auch "mischen".
Ob Du es machen willst, musst Du wissen. Müssen jedenfalls nicht.
Zickige Motorräder haben Reifenbindung. Und selbst da ist es nicht ausgeschlossen, verschiedene Marken zu mischen. Wenn der Hersteller so etwas freigibt, wird er es wohl wissen.
Die Amis sind noch viel schmerzbefreiter und montieren auch Pkw-Reifen. Sind billiger und hatbarer.
Hierzulande verboten. Und Vorsicht: Pkw-Felgen sind anders geformt als Motorrad-Felgen, da ist schon der sichere Halt des Reifens auf der Felge fraglich.
Ob Du es machen willst, musst Du wissen. Müssen jedenfalls nicht.
Zickige Motorräder haben Reifenbindung. Und selbst da ist es nicht ausgeschlossen, verschiedene Marken zu mischen. Wenn der Hersteller so etwas freigibt, wird er es wohl wissen.
Die Amis sind noch viel schmerzbefreiter und montieren auch Pkw-Reifen. Sind billiger und hatbarer.
Hierzulande verboten. Und Vorsicht: Pkw-Felgen sind anders geformt als Motorrad-Felgen, da ist schon der sichere Halt des Reifens auf der Felge fraglich.
Zuletzt geändert von tomS am 06.01.2016, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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- mopedfreak
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Nicht einmal das würde ich sagen!
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
Das Verbot der Mischbereifung ist anscheinend für (starke) Krafträder ausdrücklich aufgehoben.
Oder ist das mit der Aufhebung und integrierter Ausnahme nur saublöd formuliert und gemeint war "Satz 2 gilt nicht für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor."?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
(Satz 2 und dessen Aufhebung habe ich hervorgehoben.)(2a) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Das Verbot der Mischbereifung ist anscheinend für (starke) Krafträder ausdrücklich aufgehoben.
Oder ist das mit der Aufhebung und integrierter Ausnahme nur saublöd formuliert und gemeint war "Satz 2 gilt nicht für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor."?
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- Ulrich
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Tja...
Meiner hat an der Hinterhand "Ende"...
Der bekommt jetzt neue "Schuhe", denn ein wenig "Winter" ist noch - und der nächste Frühling kommt so sicher, wie das "Amen" im Tempel...
Die Grill-Saisaon habe ich standesgemäß am 1. 1. begonnen - die Roller-Saison auch...
der Ulrich
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der Ulrich
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