Reifen
Ja.
Und etwas detaillierter:
Auf meinem 500er hatte ich K66 und K64rear. Hielten ungefähr 10tkm, hatten dann aber schon starken Sägezahn und die Flanken runter.
Aber bei naßkaltem Wetter um Welten besser als die originalen Maxis.

Und etwas detaillierter:
Auf meinem 500er hatte ich K66 und K64rear. Hielten ungefähr 10tkm, hatten dann aber schon starken Sägezahn und die Flanken runter.
Aber bei naßkaltem Wetter um Welten besser als die originalen Maxis.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
- MeisterZIP
- Site Admin
- Beiträge: 17693
- Registriert: 08.02.2008, 15:14
- Wohnort: Meckenheim
- Hat sich bedankt: 1393 Mal
- Danksagung erhalten: 2006 Mal
- Kontaktdaten:
-
- Testfahrer
- Beiträge: 25
- Registriert: 23.11.2015, 14:59
- Kontaktdaten:
Reifen für den Xciting
Laut Hersteller Heidenau ist für den Xciting die Reifenpaarung K64 rear und K81 für vorne eingetragen. Oder eben K66 zusammen.
Die Reifenpaarung K64 rear und K66 ist nicht ratsam und wird von Heidenau auch nicht empfohlen. Rein optisch ist ja schon erkennbar das ein Stollenprofil mit einem sportlichen Straßenreifen keine optimale Lösung ist. Zumal der Xciting jeden Gummi zersägt, was bei dem Stollenprofil des K66 noch krasser ausfällt.
Griso
Die Reifenpaarung K64 rear und K66 ist nicht ratsam und wird von Heidenau auch nicht empfohlen. Rein optisch ist ja schon erkennbar das ein Stollenprofil mit einem sportlichen Straßenreifen keine optimale Lösung ist. Zumal der Xciting jeden Gummi zersägt, was bei dem Stollenprofil des K66 noch krasser ausfällt.
Griso
Ich weiß, dass das nicht empfohlen wird.
Aber das ist eben meine Erfahrung (über 50tkm mit dem Xciting).
Habe mich bewusst für einen fein profilierten Allwetterreifen vorne und einen relativ griffarmen Sommerreifen hinten entschieden, weil ich Vorderradrutscher nicht mag.
Ich fahre das ganze Jahr durch, auch viele Male im Schnee gefahren, alte Leser kennen noch meine Bilder vom hochwinterlichen Schwarzwald auf über 1000m Höhe.
Der K64 rear rutscht bei Glätte, bevor der K66 rutscht. Das ist eine gute Warnung.
Sägezahn war übrigens hinten am K64 rear ausgeprägt, vorne waren v.a. die Flanken runter.
Zudem waren praktischerweise immer beide Reifen gleichzeitig am Ende, ich brauchte weder 2 Termine noch Gummi wegschmeissen. (Ich bin ein Geizkragen.)
Aber das ist eben meine Erfahrung (über 50tkm mit dem Xciting).
Habe mich bewusst für einen fein profilierten Allwetterreifen vorne und einen relativ griffarmen Sommerreifen hinten entschieden, weil ich Vorderradrutscher nicht mag.
Ich fahre das ganze Jahr durch, auch viele Male im Schnee gefahren, alte Leser kennen noch meine Bilder vom hochwinterlichen Schwarzwald auf über 1000m Höhe.
Der K64 rear rutscht bei Glätte, bevor der K66 rutscht. Das ist eine gute Warnung.
Sägezahn war übrigens hinten am K64 rear ausgeprägt, vorne waren v.a. die Flanken runter.
Zudem waren praktischerweise immer beide Reifen gleichzeitig am Ende, ich brauchte weder 2 Termine noch Gummi wegschmeissen. (Ich bin ein Geizkragen.)
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
-
- Testfahrer
- Beiträge: 25
- Registriert: 23.11.2015, 14:59
- Kontaktdaten:
Selbstverständlich. Deswegen habe ich das Bundesgesetzblatt abonniert.
Wie jeder Paragraphenreiter weiß ich, dass es keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt. Eine Verordnung (wie StVO) ist kein Gesetz (wie StVG).
Selbst die schwammige Formulierung in der StVO trat erst zum 4.12.2010 in Kraft. Das war für meinen Xciting schon der 4. Winter.
Aber jetzt mal zu Deinen Erfahrungen mit Heidenau Reifen auf Kymco Xciting. (Erfahrung kommt übrigens von fahren.)
Hast Du ähnlich viel oder gar mehr als 50tkm? Muß auch nicht unbedingt sein - aber hast Du überhaupt irgendwelche?
Wenn ja, dann her damit!
Wie jeder Paragraphenreiter weiß ich, dass es keine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt. Eine Verordnung (wie StVO) ist kein Gesetz (wie StVG).
Selbst die schwammige Formulierung in der StVO trat erst zum 4.12.2010 in Kraft. Das war für meinen Xciting schon der 4. Winter.
Aber jetzt mal zu Deinen Erfahrungen mit Heidenau Reifen auf Kymco Xciting. (Erfahrung kommt übrigens von fahren.)
Hast Du ähnlich viel oder gar mehr als 50tkm? Muß auch nicht unbedingt sein - aber hast Du überhaupt irgendwelche?
Wenn ja, dann her damit!
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
- yager200
- Profi
- Beiträge: 1621
- Registriert: 11.09.2008, 16:11
- Wohnort: pforzheim die pforte zum schwarzwald
- Hat sich bedankt: 33 Mal
- Danksagung erhalten: 49 Mal
- Kontaktdaten:
das ist doch alles quark es gibt doch keine reifenbindung mehr und ob ich
vorne oder hinten feines oder grobes profil nehme bleibt jedem selber überlassen.die hauptsache die reifengröße stimmt. wer glaubt daß er auf einem zweirad im winter rumeiern muß/will tut das auf seine eigene verantwortung.wenn man sich da auf die fresse legt ist das allemall teurer als ein knölchen.
am besten reifen kaufen mit lamellen, dann hat man grip bei eis und schnee oder noch besser den roller stehen lassen.
vorne oder hinten feines oder grobes profil nehme bleibt jedem selber überlassen.die hauptsache die reifengröße stimmt. wer glaubt daß er auf einem zweirad im winter rumeiern muß/will tut das auf seine eigene verantwortung.wenn man sich da auf die fresse legt ist das allemall teurer als ein knölchen.
am besten reifen kaufen mit lamellen, dann hat man grip bei eis und schnee oder noch besser den roller stehen lassen.
und immer senkrecht anhalten
-
- Testfahrer
- Beiträge: 25
- Registriert: 23.11.2015, 14:59
- Kontaktdaten:
Fakt ist zum einen, das bei winterlichen Straßenbedingungen ein M+S Reifen verlangt wird. So einfach ist das und da bedarf es doch gar keiner unnötigen Diskussionen.
Und wer zum anderen meint, mit solchen selbst Mischbereifungen bei denen selbst der Hersteller die Hände überm Kopf zusammenschlägt gut unterwegs zu sein, dann mal toi toi toi.
So etwas dann aber tatsächlich auch noch weiter zu empfehlen, das ist dann wirklich noch mal eine ganz andere Hausnummer.
Und wer zum anderen meint, mit solchen selbst Mischbereifungen bei denen selbst der Hersteller die Hände überm Kopf zusammenschlägt gut unterwegs zu sein, dann mal toi toi toi.
So etwas dann aber tatsächlich auch noch weiter zu empfehlen, das ist dann wirklich noch mal eine ganz andere Hausnummer.
- Ulrich
- Kymco-King
- Beiträge: 5519
- Registriert: 17.07.2008, 17:43
- Wohnort: Ibbenbüren
- Hat sich bedankt: 32 Mal
- Danksagung erhalten: 189 Mal
- Kontaktdaten:
Nein, der Tom hat nur seine Erfahrungen mitgeteilt.
Ok, mehrere Winter (und immerhin 50 000 km) sind schon ´ne fundierte Ansage..., könnte mann auch als "Empfehlung" werten.
Ist natürlich auch eine Frage des pers. Stils, sprich: Wie mann unter winterlichen Verhältnissen fährt.
Ich denke:
Die Mischung hat sich der Tom gut überlegt, auch wenn der Hersteller etwas anderes sagt.
Offensichtlich ist er damit "gut gefahren"...,
meint
der Ulrich
Ok, mehrere Winter (und immerhin 50 000 km) sind schon ´ne fundierte Ansage..., könnte mann auch als "Empfehlung" werten.
Ist natürlich auch eine Frage des pers. Stils, sprich: Wie mann unter winterlichen Verhältnissen fährt.
Ich denke:
Die Mischung hat sich der Tom gut überlegt, auch wenn der Hersteller etwas anderes sagt.
Offensichtlich ist er damit "gut gefahren"...,
meint
der Ulrich
2003er GD125, 2015er Xciting 400
____________
Carpe noctem...
____________
Carpe noctem...
- mopedfreak
- Kymco-King
- Beiträge: 7110
- Registriert: 29.02.2008, 18:27
- Wohnort: Rabenau bei Dresden
- Hat sich bedankt: 308 Mal
- Danksagung erhalten: 586 Mal
- Kontaktdaten:
Hi,
ich hatte auf dem Satelis 400 als erste Bereifung den K63 + K64 rear drauf., Eine Reifenparung die Heidenau für das Fahrzeug empfohlen hat. Der Vorderreifen schmierte immer zuerst weg...
Das dazu.
Auf dem Yager GT 125 hatte ich als letzte Bereifungpaarung vorn den K62 und hinten den Maxxis MC6029, sprich den Originalen. Ergebnis: Die Kiste fuhr sich anständig und sauber, ohne rutscher..
Zu Winertauglichen Reifen und deren Gesetzteslage kann sicherlich Gevatter Obelix was dazu sagen.
Viele Grüße, Alex
ich hatte auf dem Satelis 400 als erste Bereifung den K63 + K64 rear drauf., Eine Reifenparung die Heidenau für das Fahrzeug empfohlen hat. Der Vorderreifen schmierte immer zuerst weg...
Das dazu.
Auf dem Yager GT 125 hatte ich als letzte Bereifungpaarung vorn den K62 und hinten den Maxxis MC6029, sprich den Originalen. Ergebnis: Die Kiste fuhr sich anständig und sauber, ohne rutscher..
Zu Winertauglichen Reifen und deren Gesetzteslage kann sicherlich Gevatter Obelix was dazu sagen.
Viele Grüße, Alex
- gevatterobelix
- Profi
- Beiträge: 3224
- Registriert: 20.08.2008, 15:26
- Wohnort: Radeburg in Sachsen
- Hat sich bedankt: 398 Mal
- Danksagung erhalten: 349 Mal
- Kontaktdaten:
Hallo,
der Alex hat´s sich gemerkt, dass ich da schon mehrfach was dazu geschrieben habe:
Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert
worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Zu diesem Thema hat der Bundestag die Petititon 15595 abschließend
beraten und beschlossen:
"Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitestgehend
entsprochen wird.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, motorisierte Zweiräder von der
"Winterreifenpflicht" nach § 2 Abs. 3a Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
zu befreien bzw. nur eine allgemeine Grobstollenbereifung gesetzlich
vorzuschreiben. Hierzu liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche
Petition mit 950 Mitzeichnungen und weitere sachgleiche Eingaben vor.
Alle Petitionen werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass dabei nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes angeführt: Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenregelung sei grundsätzlich sinnvoll. Für motorisierte Zweiräder gäbe es aber kaum Winterreifen, die der gesetzlichen Anforderung nach Wintertauglichkeit – Kennzeichnung Schneeflockensymbol oder M+S-Reifen - entsprächen. Viele Fahrer verwendeten daher im Winter handelsübliche Reifen mit grobstolligem
Profil. Diese eigneten sich gut für den Wintereinsatz. Da die
erforderliche Kennzeichnung jedoch nicht gegeben sei, würden
Bußgeldbescheide ausgestellt, obwohl wintertaugliche Reifen genutzt
würden. Für Mofas gäbe es gar keine speziellen Winterreifen. Sie würden
wie Fahrräder vor allem auf Radwegen gefahren, daher sollten sie wie
diese von jeder Reifenvorschrift befreit werden. In diesem Zusammenhang sei darauf aufmerksam zu machen, dass Bürger, die auf die Nutzung von Zweirädern angewiesen seien, im Übrigen ganzjährig
Versicherungsbeiträge entrichten. Die Winterreifenvorschrift schließe sie jedoch zeitweise von der Nutzung ihres Fahrzeuges aus, was faktisch einem Fahrverbot gleichkäme. Es sei wichtiger, dass Reifen in der Praxis den Winterlichen Anforderungen tatsächlich genügen würden, anstatt auf einer theoretischen Kennzeichnung zu beharren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die einzelnen Zuschriften verwiesen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Vorschrift verpflichtet demnach alle Kraftfahrer, bei den genannten
Wetterverhältnissen nur mit Reifen mit groben Profilrillen und/oder
Stollen zu fahren. Betroffen von dieser Pflicht sind alle
Kraftfahrzeuge, demnach auch motorisierte Zweiräder. M+S-Reifen
(englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) erfüllen die
genannten Anforderungen als Winterreifen. Zugelassen sind aber auch
Ganzjahresreifen. Entscheidend ist das Profil der Lauffläche und die
Struktur der Reifen, da sie auf Matsch, frischem oder schmelzendem
Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als normale
Reifen. Es trifft zu, dass nicht für alle motorisierten Zweiräder
Reifen mit diesen Eigenschaften auf dem Markt vorhanden sind. Die Annahme in den Eingaben, wonach eine gesetzliche Kennzeichnung festlege, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist oder nicht, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Wintertauglichkeit hängt einzig und allein von der Ausstattung der Reifen mit groben Profilrillen ab. Sind diese vorhanden, droht dem Zweiradfahrer kein Bußgeldbescheid. Der Petitionsausschuss schließt sich dem Hinweis des BMVBS an, dass im
Interesse der Sicherheit der Zweiradfahrer und der übrigen
Verkehrsteilnehmer bei winterlichen Straßenverhältnissen generell von
der Nutzung motorisierter Zweiräder abgesehen werden sollte.
Der Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen der Petition, Winterreifen
unabhängig von einer gesetzlichen Kennzeichnung nach tatsächlicher
Wintertauglichkeit zu nutzen, bereits Rechnung getragen wird. Einer
Befreiung von Reifenvorschriften für Mopeds kann er nicht zustimmen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition
weitestgehend Rechnung getragen wird."
Ich persönlich habe daraus meine Schlussfolgerung gezogen und verzichte wieder auf den saisonalen Reifenwechsel. Ich fahre nun wieder ganzjährig Allwetterreifen von Heidenau auf meinem Roller. Ich denke, die Winter hier im Erzgebirgsvorland sind doch etwas ausgeprägter, als beispielsweise im Ruhrgebiet und trotzdem bin ich über Jahre mit grobstolligen Allwetterreifen immer gut durch die Winter gekommen. Ich habe mir übrigens die Typenblätter meiner Bereifung und den Beschluss zur Petititon 15595 ausgedruckt und führe diese für den (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle immer mit. Ebenso den Ausdruck der Antwortmail des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf meine speziellen Anfragen:
" ... Frage 1:
Ist die Kennzeichnung eines für winterliche Straßenverhältnisse
geeigneten Motorrad-/Rollereifens ... durch M+S-Aufschrift oder Schneeflockesymbol vorgeschrieben, um die Wintertauglichkeit z.B bei Verkehrskontrollen beweisen zu können?
Antwort:
Eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann den
Überwachungsbehörden aber als Indiz dienen, um einen M+S-Reifen zu
identifizieren.
Frage 2:
Wird der Text oder die Kommentierung des § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO
geändert werden?
Antwort:
Die „Winterreifenpflicht“ soll weiter präzisiert werden. Dafür sollen
in der StVZO insbesondere definierte Kriterien für „Winterreifen“
(Alpine-Symbol) festgelegt werden. Dies war bislang nicht möglich, weil
eine einheitliche Definition für "Winterreifen" nicht vorlag. Da diese
nun in der UN-Regelung Nr. 117 in Form des Alpine-Symbols sowohl für Pkw als auch für Lkw festge-schrieben ist, kann eine entsprechende
Ausrüstungspflicht eingeführt werden.
Frage 3:
Werden Bußgeldstellen / Polizei vom Abschluss und Inhalt der Petititon
15595 in Kenntnis gesetzt?
Antwort:
Eine Mitteilung an Länderbehörden erfolgt nicht. ..."
Um kurz und knapp zusammenzufassen: Der ganzjährige Betrieb mit Reifen ohne M+S-Kennzeichnung, die ein grobstolliges Profil aufweisen, ist auch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte möglch, ohne das man dadurch ordnungswidrig handelt. Dem entsprechen beispielsweise die K66 von Heidenau. Ich persönlich würde aber mit einem so schweren und leistungsstarken Roller, wie dem Xciting 400i ABS nicht bzw. nur ausnahmsweise bei den genannten winterlichen Bedingungen mit diesen Reifen fahren wollen. Für diesen Zweck wäre die saisonale Umrüstung auf Heidenau K66 M+S Snowtex empfehlenswert und für reinen Sommerbetrieb die Kombination aus K81/K64 rear. Ich hoffe, dass die ausführliche Ausgangsfrage von Rainer damit wenigstens teilweise beantwortet worden ist und auch Griso
Gruß von Gevatter Obelix
der Alex hat´s sich gemerkt, dass ich da schon mehrfach was dazu geschrieben habe:
Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert
worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Zu diesem Thema hat der Bundestag die Petititon 15595 abschließend
beraten und beschlossen:
"Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitestgehend
entsprochen wird.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, motorisierte Zweiräder von der
"Winterreifenpflicht" nach § 2 Abs. 3a Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
zu befreien bzw. nur eine allgemeine Grobstollenbereifung gesetzlich
vorzuschreiben. Hierzu liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche
Petition mit 950 Mitzeichnungen und weitere sachgleiche Eingaben vor.
Alle Petitionen werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass dabei nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes angeführt: Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenregelung sei grundsätzlich sinnvoll. Für motorisierte Zweiräder gäbe es aber kaum Winterreifen, die der gesetzlichen Anforderung nach Wintertauglichkeit – Kennzeichnung Schneeflockensymbol oder M+S-Reifen - entsprächen. Viele Fahrer verwendeten daher im Winter handelsübliche Reifen mit grobstolligem
Profil. Diese eigneten sich gut für den Wintereinsatz. Da die
erforderliche Kennzeichnung jedoch nicht gegeben sei, würden
Bußgeldbescheide ausgestellt, obwohl wintertaugliche Reifen genutzt
würden. Für Mofas gäbe es gar keine speziellen Winterreifen. Sie würden
wie Fahrräder vor allem auf Radwegen gefahren, daher sollten sie wie
diese von jeder Reifenvorschrift befreit werden. In diesem Zusammenhang sei darauf aufmerksam zu machen, dass Bürger, die auf die Nutzung von Zweirädern angewiesen seien, im Übrigen ganzjährig
Versicherungsbeiträge entrichten. Die Winterreifenvorschrift schließe sie jedoch zeitweise von der Nutzung ihres Fahrzeuges aus, was faktisch einem Fahrverbot gleichkäme. Es sei wichtiger, dass Reifen in der Praxis den Winterlichen Anforderungen tatsächlich genügen würden, anstatt auf einer theoretischen Kennzeichnung zu beharren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die einzelnen Zuschriften verwiesen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in
Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Vorschrift verpflichtet demnach alle Kraftfahrer, bei den genannten
Wetterverhältnissen nur mit Reifen mit groben Profilrillen und/oder
Stollen zu fahren. Betroffen von dieser Pflicht sind alle
Kraftfahrzeuge, demnach auch motorisierte Zweiräder. M+S-Reifen
(englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) erfüllen die
genannten Anforderungen als Winterreifen. Zugelassen sind aber auch
Ganzjahresreifen. Entscheidend ist das Profil der Lauffläche und die
Struktur der Reifen, da sie auf Matsch, frischem oder schmelzendem
Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als normale
Reifen. Es trifft zu, dass nicht für alle motorisierten Zweiräder
Reifen mit diesen Eigenschaften auf dem Markt vorhanden sind. Die Annahme in den Eingaben, wonach eine gesetzliche Kennzeichnung festlege, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist oder nicht, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Wintertauglichkeit hängt einzig und allein von der Ausstattung der Reifen mit groben Profilrillen ab. Sind diese vorhanden, droht dem Zweiradfahrer kein Bußgeldbescheid. Der Petitionsausschuss schließt sich dem Hinweis des BMVBS an, dass im
Interesse der Sicherheit der Zweiradfahrer und der übrigen
Verkehrsteilnehmer bei winterlichen Straßenverhältnissen generell von
der Nutzung motorisierter Zweiräder abgesehen werden sollte.
Der Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen der Petition, Winterreifen
unabhängig von einer gesetzlichen Kennzeichnung nach tatsächlicher
Wintertauglichkeit zu nutzen, bereits Rechnung getragen wird. Einer
Befreiung von Reifenvorschriften für Mopeds kann er nicht zustimmen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition
weitestgehend Rechnung getragen wird."
Ich persönlich habe daraus meine Schlussfolgerung gezogen und verzichte wieder auf den saisonalen Reifenwechsel. Ich fahre nun wieder ganzjährig Allwetterreifen von Heidenau auf meinem Roller. Ich denke, die Winter hier im Erzgebirgsvorland sind doch etwas ausgeprägter, als beispielsweise im Ruhrgebiet und trotzdem bin ich über Jahre mit grobstolligen Allwetterreifen immer gut durch die Winter gekommen. Ich habe mir übrigens die Typenblätter meiner Bereifung und den Beschluss zur Petititon 15595 ausgedruckt und führe diese für den (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle immer mit. Ebenso den Ausdruck der Antwortmail des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf meine speziellen Anfragen:
" ... Frage 1:
Ist die Kennzeichnung eines für winterliche Straßenverhältnisse
geeigneten Motorrad-/Rollereifens ... durch M+S-Aufschrift oder Schneeflockesymbol vorgeschrieben, um die Wintertauglichkeit z.B bei Verkehrskontrollen beweisen zu können?
Antwort:
Eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann den
Überwachungsbehörden aber als Indiz dienen, um einen M+S-Reifen zu
identifizieren.
Frage 2:
Wird der Text oder die Kommentierung des § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO
geändert werden?
Antwort:
Die „Winterreifenpflicht“ soll weiter präzisiert werden. Dafür sollen
in der StVZO insbesondere definierte Kriterien für „Winterreifen“
(Alpine-Symbol) festgelegt werden. Dies war bislang nicht möglich, weil
eine einheitliche Definition für "Winterreifen" nicht vorlag. Da diese
nun in der UN-Regelung Nr. 117 in Form des Alpine-Symbols sowohl für Pkw als auch für Lkw festge-schrieben ist, kann eine entsprechende
Ausrüstungspflicht eingeführt werden.
Frage 3:
Werden Bußgeldstellen / Polizei vom Abschluss und Inhalt der Petititon
15595 in Kenntnis gesetzt?
Antwort:
Eine Mitteilung an Länderbehörden erfolgt nicht. ..."
Um kurz und knapp zusammenzufassen: Der ganzjährige Betrieb mit Reifen ohne M+S-Kennzeichnung, die ein grobstolliges Profil aufweisen, ist auch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte möglch, ohne das man dadurch ordnungswidrig handelt. Dem entsprechen beispielsweise die K66 von Heidenau. Ich persönlich würde aber mit einem so schweren und leistungsstarken Roller, wie dem Xciting 400i ABS nicht bzw. nur ausnahmsweise bei den genannten winterlichen Bedingungen mit diesen Reifen fahren wollen. Für diesen Zweck wäre die saisonale Umrüstung auf Heidenau K66 M+S Snowtex empfehlenswert und für reinen Sommerbetrieb die Kombination aus K81/K64 rear. Ich hoffe, dass die ausführliche Ausgangsfrage von Rainer damit wenigstens teilweise beantwortet worden ist und auch Griso
mit ergänztem Wissen davon profitieren kann.Griso hat geschrieben:Fakt ist zum einen, das bei winterlichen Straßenbedingungen ein M+S Reifen verlangt wird. ...
Gruß von Gevatter Obelix
Gelten Messerverbotszonen auch für Schuldunfähige?
- jesse
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 301
- Registriert: 15.02.2015, 15:30
- Wohnort: Pfalz
- Hat sich bedankt: 11 Mal
- Danksagung erhalten: 28 Mal
- Kontaktdaten:
Reifen für 400i
Hallo noch mal Danke für die guten Antworten werde mir die Heidenau für 2016 aufziehen.
gruß Rainer (Pälzer)
gruß Rainer (Pälzer)
- Frankenpower
- Testfahrer de luxe
- Beiträge: 225
- Registriert: 28.06.2013, 11:57
- Wohnort: Zirndorf
- Danksagung erhalten: 2 Mal
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast