LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Hier stehen wichtige Infos über grundlegende Funktionen eurer Fahrzeuge : Aufbau und Funktion von Bauteilen , dazu die dementsprechenden Fragen und Antworten . Bitte gleitet hier NICHT in's OT ab , es soll sachlich bleiben !
Antworten
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17182
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1138 Mal
Danksagung erhalten: 1784 Mal
Kontaktdaten:

LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von MeisterZIP »

Osram bietet jetzt die Lampe H7 auch als legale Nachrüstung für Autos an .

https://www.osram.de/ecat/LED%20Lampen% ... E_DE_eCat/

Was bedeutet das ?

Erstmal nicht viel , wenn man hinter die Kulissen schaut . Der Fahrzeughersteller muss die Lampen freigeben , auch wenn Osram bereits eine Erlaubnis vom TÜV und KBA hat .
Man kann die Lampen zwar kaufen , aber der Einbau ist weiterhin illegal , wenn der Fahrzeughersteller kein grünes Licht gibt .

Aber : Es ist die erste LED-Beleuchtung , die die Option des legalen Betriebs als Nachrüstleuchtmittel bekommen hat . Das ist erst der Anfang .
Ich gehe davon aus , dass ( besonders in der heutigen Zeit , wo Energiesparen ja recht trendy ist ;-) ) die weitergehende Legalisierung der Leuchtmittel voranschreiten wird .
Es wird , da gehe ich davon aus , bald nicht nur andere Fassungen geben , sondern auch eine legale Nutzung für wesentlich mehr Fahrzeuge geben können , also auch im Zweiradbereich .

Gut , nicht billig , aber deutlich besser als alles mit Glühfaden .
Und man muss nicht damit rechnen , dass einem das Fahrzeug auf der Straße stillgelegt wird , denn bei ( illegalen ) Leuchtmitteln versteht der Gesetzgeber keinen Spaß , wenn es erkannt wird .

Warten wir ab und lassen uns überaschen !

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
Frank67
Kymco-King
Beiträge: 5701
Registriert: 14.06.2010, 14:38
Wohnort: Parchim
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 206 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Frank67 »

OSRAM ist nicht der erste Hersteller, der eine Zulassung für ein auswechselbares LED-Leuchtmittel bekommen hat. Da gab es schon einige bzw einen Hersteller in Deutschland (einer davon ist "PROPLAST") mit einem 24V/5W-BA15-Leuchtmittel.
Problem bei Proplast war: Es gab nur diverse LKW-Rückleuchten, die sowohl das herkömmliche BA15-Fadenleuchten-Glühobst als auch mit den ausztauschbaren BA15-LED-Leuchtmitteln betrieben werden durften.

Wie wir sehen, hatt Proplast also sowohl ein LED-Leuchtmittel (leider nur 24V!) hergestellt und gleichzeitig auch Leuchten, die auf das neue LED-Leuchtmitel von Proplast zugelassen sind.

Inzwischen gibt es weitere BA15-LED-Module für Proplast-Leuchten: https://www.proplast-online.de/Produkte/LED-Module/

Wier wir erkennen, ist so ein LED-Modul auf bestimmte Leuchten zugelassen...

Ich hoffe, dass demnächst weitere Anbieter geprüfte und zugelassene LED-Module zum Nachrüsten anbieten werden und dass diese Zulassungen demnächst verallgemenert werden, so dass es keine bestimmten Abhängigkeiten mehr gibt (sondern Modul X auch in der Leuchte von Y verbaut werden kann).



Übrigens hat Osram ja bereits andere verbesserte Leuchtmittel wie z.B. die Halogen-Lampen auf BA20d-Sockel ("X-Racer") oder auch die guten alten Bilux als Halogenbirnen ("Haloroad") in Umlauf gebracht... - Warum also nun nicht auch LED-Module? :wink:
Gruß Frank

Was ist Elektrizität?

Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!


DAS ist Elektrizität!
Benutzeravatar
Frank67
Kymco-King
Beiträge: 5701
Registriert: 14.06.2010, 14:38
Wohnort: Parchim
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 206 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Frank67 »

So, einige Recherche später, habe ich folgende Informationen:

LED-Scheinwerfer (nur Scheinwerfer! - Keine anderen Leuchten):
https://www.autoteileprofi.de/ratgeber/ ... erfer-2068

Hier wird der Absatz ""Der Umbau - ..." interessant:
Bei Retrofit-LED-Scheinwerfern behalten Sie ihr altes Gehäuse, wechseln aber die handelsüblichen Glühbirnen durch LED-Birnen aus. Diese sind entweder direkt kompatibel mit den alten Spannungsversorgungssystemen oder kommen mit Adapterstücken, die direkt an die alten Stecker geklemmt werden können. Falsch machen können Sie hier nur wenig, da der Einbau im Prinzip genauso funktioniert wie beim typischen Birnenwechsel. Dies ist aber nicht immer der Fall, da es auch aktiv gekühlte Retrofit-LED-Scheinwerfer gibt, die beispielsweise über einen Lüfter verfügen, der ebenfalls mit Strom versorgt werden muss. Beachten Sie hier unbedingt die Einbauhinweise des Herstellers, dann sollte im Normalfall nichts schiefgehen.
(Auszug aus dem eben verlinkten Artikel)

Heißt das, dass ich auch andere (gesockelte) LED-Module einfach in einen anderen SW-Typ bauen darf? - Zumindest entnehme ich das diesem Artikel.

...und denke: NEIN! Lieber vom TÜV/Dekra abnicken Lassen, bevor ich umbaue. (Damit bin ich auf der sicheren Seite!)

Ähhhhmmm - Würde das auch für die anderen Leuchten gelten (Glühlampe raus und gesockelte LED-Module rein?)

Auch hier sagen alle Quellen, dass im Bereich der EU (und Deutschland) nur fest verbaute (/eigentlich keine austauschbaren) LED-Module in einer Einzel- bzw Multifunktionsleuchte verbaut werden dürfen.

=================

Ich bin jetzt kein Rechtsverdreher - ABER:

Da Osram ja nun bereits ein H7-gesockeltes LED-Retrofit-Leuchtmittel anbietet, müssten ja alle H7-Scheinwerferhersteller ihre alten Scheinwerfer mit dem LED-H7-Leuchtmittel prüfen lassen...
(Das wird sicherlichg nicht geschehen, sondern eher aktuelle Produkltionen von SW werden ggf darauf geprüft)

ABER der Artikel sagt auch aus:
Es gibt aber Ausnahmen: Zwei Prüfzeichen, die garantieren, dass das Teil in Kombination mit dem vorgesehenen Fahrzeug alle Richtlinien und Bestimmungen einhält.

Das „ECE“ oder manchmal auch „E-Prüfzeichen“ stammt wie die Bestimmungen selbst ebenfalls von einer europäischen Kommision. Zu erkennen ist es am aufgedruckten E, das sich in einem Kreis oder Kasten befindet. Häufig wird dahinter eine Zahl angeführt, die für den herausgebenden Staat steht. Eigentlich obsolet, aber immer noch gerne verwendet wird die „ABE“, die allgemeine Betriebserlaubnis. Sie garantiert ebenfalls die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, stammt aber ausschließlich aus Deutschland. Beide Symbole stellen sicher, dass sie die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug durch die Montage der LED Scheinwerfer nicht verlieren. Eine Vorführung beim TüV bzw. der DEKRA ist daher nicht erforderlich.


Das hieße ja jetzt, dass LED-Leuchtmittel -oder auch LED-Modul genannt- mit aufgedrucktem E-Prüfzeichen verbaut werden könnten und nicht dem TÜV vorgestellt werden müssen.


Und das hieße wiederum, das ich dann ja auch andere gesockelten LED-Module -auch wenn für DE verboten- ganz "legal" in Einzel- und Mehrfunktionsleuchten verwenden könnte, wenn die Helligkeit und die abgestralte Lichtfarbe des LED-Leuchtmittels -auch LED-Modul genannt- (bzw der Lichtaustrittscheibe) der jeweiligen Leuchtenfunktion entspricht? => Fragt sich, ob der Gesetzgeber nun z.B. eine gesockeltes BA15-LED-"Birne" als "LED-Modul" oder -weil für andere "Funktionen"/Leuchten als für einen Scheinwerfer verwendet- als "Leuchtmittel" zählt.

oder anders gefragt:
Ist nun eine gesockelte H7-LED-Birne etwas anderes, als eine gesockelte BA15-LED-Birne mit einer Helligkeit von 5W (BA15s) bzw. 5/21W (BA15d)?
Ist das Eine nun ein austauschbares LED-Modul und das Andere ein austauschbares LED-Leuchtmittel?


Letztendlich: Da man die Aussagen verschiedener Quellen fehlerhaft deuten kann, ist der sicherste Weg, wenn man TÜV und Dekra dazu befragt!
Gruß Frank

Was ist Elektrizität?

Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!


DAS ist Elektrizität!
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17182
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1138 Mal
Danksagung erhalten: 1784 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von MeisterZIP »

Sei dir sicher , dass 99% der Prüfer davon keine Ahnung haben ....
Wenn , dann sollte man sich höchstens mal einen Spezialisten beim TÜV raussuchen , der sich damit wirklich auskennt .

Ich glaube , der ganze Hickhack dahinter ist darauf zurückzuführen , dass da mächtig Lobby im Hintergrund werkelt und versucht , hier eine Innovation zu verzögern , weil man halt den Chinesen ( das sind die meisten Anbieter ) hier keine Handbreit entgegenkommen möchte .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
RollerTobi
Profi
Beiträge: 601
Registriert: 19.11.2019, 03:31
Hat sich bedankt: 83 Mal
Danksagung erhalten: 102 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von RollerTobi »

Das vorgegebene Prüfverfahren für LED-Leuchten und „normale“ Leuchtmittel mit Scheinwerfern ist leider ein anderes.
Daher müssen die Scheinwerfer beide Prüfverfahren nach den entsprechenden Vorgaben durchlaufen.
Erfüllt eine LED die Vorgaben der H7 im gleichen Verfahren ist das zwar eigentlich scheinbar ok, nicht aber nach den Zulassungsvorgaben, warum auch immer.

Scheinwerfer und Leuchtmittel müssen zusammen freigegeben werden. Daher ist eine Nachrüstlösungen für alle Scheinwerfer eher sehr unwahrscheinlich. Der LED-Hersteller kann da prüfen was er will wenn der Scheinwerferhersteller nicht im Boot ist.

Ein Ergebnis sind die üblichen LED-Scheinwerfer die nur als komplette Einheit verkauft werden ohne normal tauschbares Leuchtmittel. Auch wird dadurch die Helligkeitsmessung beeinflusst. Bei diesen LED-Scheinwerfer wird am Glas vorne gemessen und dadurch natürlich eine geringere Stärke gemessen als direkt am Leuchtmittel wie es z.B. bei austauschbaren Xenonbrennern der Fall ist. Dadurch gibts auch Xenons mit und ohne Scheinwerferwaschanlagenpflicht = billiger für den Hersteller aber ggf weniger Licht auf der Straße.

Bei den o.g. LED-Austauschleuchtmittel sehen wir also genau das diese sich an die oben genannten Anforderung halten.
Die Brenner wurden mit den Scheinwerfer der in der Anlage genannten Fahrzeugmodelle in Kombination nach einem zweiten Prüfverfahren geprüft. Funktionieren werden sie also wohl auch in anderen.
Vermutlich arbeiten diese PKW-Hersteller eh mit Osram zusammen und so war der kleine Dienstweg möglich.
Zusätzlich sind es ältere Modelle (z.B. der alte Mondeo) um keine Konkurrenz zu teuren Ab-Werk-Scheinwerfern dieser Hersteller zu sein die es eben mit H7 oder extrem teueren LED ab Werk zu bestellen gibt. Da soll keiner billig umrüsten.

Ist also auch viel Politik 🥱
Lieben Gruß :D
Tobi


Aktuell:
Kymco AK550
Benutzeravatar
MeisterZIP
Site Admin
Beiträge: 17182
Registriert: 08.02.2008, 15:14
Wohnort: Meckenheim
Hat sich bedankt: 1138 Mal
Danksagung erhalten: 1784 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von MeisterZIP »

RollerTobi hat geschrieben: 06.10.2020, 18:00 Zusätzlich sind es ältere Modelle (z.B. der alte Mondeo) um keine Konkurrenz zu teuren Ab-Werk-Scheinwerfern dieser Hersteller zu sein die es eben mit H7 oder extrem teueren LED ab Werk zu bestellen gibt. Da soll keiner billig umrüsten.

Ist also auch viel Politik 🥱
Das ist meiner Meinung nach der springende Punkt ...
Hier sieht man mal wieder ( wenn es das ist ... ) , dass der hochgepriesene Umweltfaktor dann doch dem schnöden Mammon geopfert wird ...

Aber um beim Thema zu bleiben : Ich habe inzwischen diverse China-LED's ausprobiert . Man lernt ja aus Erfahrung und mir ist da der TÜV egal , ich möchte einfach nur das technisch Manchbare ausprobieren , um zu erkennen , ob es Sinn macht oder nicht .

Bisher war keine auch nur annähernd der originalen Beleuchtung gleichzusetzen .
Hier kann man nur sagen : Man wird gesehen , sieht aber selber nix .

MeisterZIP
Kymco : Born for fun and speed !
Benutzeravatar
Bastian90
Testfahrer de luxe
Beiträge: 338
Registriert: 31.12.2016, 22:09
Wohnort: Bergisch Gladbach
Hat sich bedankt: 83 Mal
Danksagung erhalten: 29 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Bastian90 »

Ist eine nette Sache für Autos. Für meinen Roller habe ich diesen LED Scheinwerfer im Auge, hat ein Kollege drauf und das teil ist Bombe.
Der Preis ist zwar saftig dafür bekommt man aber auch was geboten, Abblend und Fernlicht dank Shuttertechnik.

> https://www.highsider-germany.de/produk ... am-542525/

Passt so ziemlich an jedes Zweirad, natürlich muss der Originalscheinwerfer dann seinen Dienst Einstellen. Ich möchte den gesamten
Scheinwerfer in das Gehäuse von meinem Scheinwerfer pflastern, dafür muss natürlich alles raus, Birne, Reflektor etc. Auf Amazon
gibt ein Video zu diesem Scheinwerfer, der hat zwar 2 (Erlaubt ist nur einer) aber Taghell.
»»»» Kymco Yager 50 - EZ01 - 45.000Km. :mrgreen: ««««
Bild
Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten...
Benutzeravatar
UweF
Profi
Beiträge: 1119
Registriert: 10.08.2011, 11:03
Wohnort: Nürnberg
Hat sich bedankt: 35 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von UweF »

Warum sollte nur einer erlaubt sein?
Gruß Uwe

Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
Benutzeravatar
Bastian90
Testfahrer de luxe
Beiträge: 338
Registriert: 31.12.2016, 22:09
Wohnort: Bergisch Gladbach
Hat sich bedankt: 83 Mal
Danksagung erhalten: 29 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Bastian90 »

Laut TÜV sind zwei Highsider-Scheinwerfer am Motorrad nicht erlaubt. Verstehen kann ich das auch nicht, trotzdem verbauen einige Zwei.
Ich denke mal die Blauen wissen das auch nicht, die juckt ja meistens nur das E-Prüfzeichen :D.
»»»» Kymco Yager 50 - EZ01 - 45.000Km. :mrgreen: ««««
Bild
Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten...
Benutzeravatar
mopedfreak
Kymco-King
Beiträge: 6949
Registriert: 29.02.2008, 18:27
Wohnort: Rabenau bei Dresden
Hat sich bedankt: 251 Mal
Danksagung erhalten: 496 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von mopedfreak »

Hi,

Typgenehmigtes Fahrzeug nach StVzO: 1 Abblendlich, nach EG: 2x Abblendlicht.

Viele Grüße, Alex
Bild-GT200i
Bild-NC750X
Bild-Sat400
Benutzeravatar
UweF
Profi
Beiträge: 1119
Registriert: 10.08.2011, 11:03
Wohnort: Nürnberg
Hat sich bedankt: 35 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von UweF »

Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden. Die Leuchtkraft der Lampen muss gleich sein.
Gruß Uwe

Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
Benutzeravatar
Bastian90
Testfahrer de luxe
Beiträge: 338
Registriert: 31.12.2016, 22:09
Wohnort: Bergisch Gladbach
Hat sich bedankt: 83 Mal
Danksagung erhalten: 29 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Bastian90 »

Ich werde irgendwann eine Bestellen und in das Gehäuse der Original Funzel bei meinem Yager Einbauen... Natürlich muss die
alte Funzel inkl. Teller/Reflektor raus, Scheibe kann ja bleiben da es keine Streuscheibe ist :D.

Der Preis ist schon Stolz, ich wüsste nicht woe ich 2 Anbauen soll :oops:
»»»» Kymco Yager 50 - EZ01 - 45.000Km. :mrgreen: ««««
Bild
Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten...
Benutzeravatar
UweF
Profi
Beiträge: 1119
Registriert: 10.08.2011, 11:03
Wohnort: Nürnberg
Hat sich bedankt: 35 Mal
Danksagung erhalten: 66 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von UweF »

Du musst ja auch keine 2 anbauen, es ging nur darum dass eben zwei Scheinwerfer erlaubt sind entgegen deiner Vermutung.
Gruß Uwe

Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
Benutzeravatar
gevatterobelix
Profi
Beiträge: 3115
Registriert: 20.08.2008, 15:26
Wohnort: Radeburg in Sachsen
Hat sich bedankt: 343 Mal
Danksagung erhalten: 282 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von gevatterobelix »

Hallo,

kleine Aktualisierung des Themas:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... h7-lampen/
Da scheint sich wohl auch eine Nachrüstlösung für motorisierte Zweiräder anzubahnen. Mit Sicherheit aber wohl nur für Volumenmodelle.

Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
Benutzeravatar
Bastian90
Testfahrer de luxe
Beiträge: 338
Registriert: 31.12.2016, 22:09
Wohnort: Bergisch Gladbach
Hat sich bedankt: 83 Mal
Danksagung erhalten: 29 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Bastian90 »

UweF hat geschrieben: 13.10.2020, 11:27 Du musst ja auch keine 2 anbauen, es ging nur darum dass eben zwei Scheinwerfer erlaubt sind entgegen deiner Vermutung.
Ich habe das bei Amazon gelesen weil der Tüv bei nem Quad gemeckert hat :twisted: . Das 2 Scheinwerfer kein muss sind
ist natürlich klar, zumindest in meinem Fall. Ich habe derzeit die Osram X-Racer drin und die sind schonmal Welten besser
wie die Standard Ba20d 35/35W Funzel.

Mal schauen wann es mir in den Finger Juckt und ich das teil Kaufen werde :D ggf. Denke ich noch über einen Umbau nach
damit ich den Scheinwerfer mit einem Elektro-Motor Umstellen kann (Höhe).
»»»» Kymco Yager 50 - EZ01 - 45.000Km. :mrgreen: ««««
Bild
Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten...
Frikko
Crashtest-Dummy
Beiträge: 15
Registriert: 22.03.2023, 18:03
Wohnort: HD
Hat sich bedankt: 3 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Frikko »

Ist zwar lange nichts geschrieben worden, das Thema aber m.E. immer noch sehr wichtig. Bei meinem alten Chinakracher habe ich einen Highsider Abblendscheinwerfer verbaut. Seither traue ich mich auch nachts auf die Straße. Wie solche lichttechnisch fehlkonstruierten Roller überhaupt eine Zulassung bekommen konnten, ist mir absolut rätselhaft. Nach wie vor ist aber eine H4 Birne im ordentlich konstruierten Scheinwerfer meines GD 125i wesentlich heller und hat ein wesentlich größeres Leuchtfeld. Da vermisse ich gar nichts. Eine Osram Durostar Birne rein und jetzt ist hoffentlich für lange Zeit Ruhe.

Das mit den LEDs ist zumindest bei Nachrüstung immer noch mau und wird wohl auch nix mehr .....
New G-Dink 125i
Benutzeravatar
Frank67
Kymco-King
Beiträge: 5701
Registriert: 14.06.2010, 14:38
Wohnort: Parchim
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 206 Mal
Kontaktdaten:

Re: LED-Abblendlicht erstmals legal nachrüstbar

Beitrag von Frank67 »

Frikko, die Frage betreffs der schwachen Scheinwerfer liegft auch in den ccm-Klassen. So waren selbst bis zu den 125-ern nur 35W erlaubt. Klar das das viel zu wenig ist, wenn man 125 km/h fährt...
Dazu kommt noch, das Scheinwerfer nicht gleich Scheinwerfer ist und manche das Licht nicht richtig gebündelt und dafür ungeheuerlich gestreut haben.

Die LED-Scheinwerfer haben wie die DE-Scheinwerfer Optiken vor den LEDs, die mehr oder weniger gut das Licht bündeln/richten.
Aber da hier die Optiken eine sehr scharfe Hell-Dunkel-Grenze haben, entfällt das Streulicht eines herkömmlichen H4-/H7-Scheinwerfers. Beim H4-/H7-SW ist diese Hell-Dunkel-Grenze mehr oder weniger stark "verwaschen", so dass man keine aprupten Grenzen hat und das Umfeld noch mit ausgeleuchtet wird.
Ein LED-SW dagegen hat sehr scharfe Hell-Dunkel-Grenzen, wodurch man eher ment, dass dieser SW weniger Licht bringen würde, was aber eine Wahrnehmnungstäuschung ist, da das Lichtfeld wesentlich intensiver ausgeleuchtet wird, als beim H4/H7-SW.

Klar, auch bei den LED-SW gibt es welche, die besser oder schlechter sind. Die einen leuchten etwas heller die anderen etwas schwächer, einige unzugelassenen SW streuen auch etwas mehr.

Bei den SW mit Abblende und Fernlicht täuscht auch, das das Abblendlicht an bleibt und nur der Fernbereicht zusätzlich ausgeleuchtet wird, wenn man Fernlicht fährt. Da entsteht auch gerne der Eindruck, dass das Fernlicht schwach erscheint.
Würde der vordere ausgeleuchtete Bereich gedimmt beim FL, merkt man aber seinen Fehler bei der Einschätzung des Lichts.

Man sollte -bevor man nachrüstet- verschiedene Scheinwerfer tresten können, um so den Richtigen für sich zu finden.

Klar gibt es auch H4- oder H7- Birnen mit LED-Technik zum Um-/Nachrüsten, die mehr oder weniger gute Ausleuchtung bringen...
Auch die BA15-Sockel lassen sich mit LEDs nachrüsten. Aber hier muß man auf die LED-Ausrichtung in der Lampe achten: Steht die Birne in Leuchtrichtung, ist (bei kleineren Austrittsflächen) natürlich eine LED-Birne mit stehenden LEDs besser geeignet, als eine mit Rundum-Anordnung. Steht sie aber in einem Reflektor von ausreichender Größe, wird durch eine 360°-Ausleuchtende LED-Birne die Fläche besser ausgeleuchtet, als eine nach oben gerichtete LED-Birne.
Auch solte die Farbe der LED-Birnen berücksichtigt werden: Bessder bei Rück-Bremsöichtern ist eine Rot-Leuchtende LED-Birne und für Blinker amber/Orange.
Setzt man hier Tageslichtfarbene LED ein, kann das resultierende Licht einen bei roten Abdeckungen Lila-, bei gelben Abdeckungen grünlichen Schimmer haben.
Gruß Frank

Was ist Elektrizität?

Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!


DAS ist Elektrizität!
Antworten

Zurück zu „Technische Grundlagen/Informationen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste