Wichtige Infos zu neuen Gesetzen 2016

Hier stehen wichtige Infos über grundlegende Funktionen eurer Fahrzeuge : Aufbau und Funktion von Bauteilen , dazu die dementsprechenden Fragen und Antworten . Bitte gleitet hier NICHT in's OT ab , es soll sachlich bleiben !
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MeisterZIP
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Wichtige Infos zu neuen Gesetzen 2016

Beitrag von MeisterZIP »

Ja , die EU ..... und dann noch Deutschland ....

Zum 01.01.2016 gelten mal wieder neue Gesetze und Richtlinien ...Nein , keine geraden Gurken ...

Neufahrzeuge ohne Zulassung , egal welcher Hubraum , müssen ab dem 01.01.2016 neuen Anforderungen entsprechen . Tun sie das nicht , kann man sie NICHT MEHR zulassen ( wir sprechen hier von der Erstzulassung ! ) !

Das bezieht sich auf die Tanks und die Beleuchtung .

Bei den Tanks muss bei Kunststofftanks ein Nachweis bestehen , wie Benzindämpfe aufgefangen und gefiltert werden . Das ist bei Kymco nicht das Problem , weil die Fahrzeuge allesamt Metalltanks haben , inzwischen jedenfalls .
Händler , die also noch uralte Standuhren im Laden haben ( wie z.Bsp. People 2T ) , müssen diese Fahrzeuge also bis zum 31.12.2015 zumindest einmal versichern , damit die Fahrzeuge damit zeitig erstmals in den Verkehr gekommen sind . Ich glaube aber , das sind absolute Ausnahmen und dementsprechend eher unwichtig .

Wichtig ist allerdings die Richtlinie i.B. auf die Beleuchtung .

Die besagt nämlich , dass ALLE Fahrzeuge , die ab dem 01.01.2016 erstmal zugelassen werden ( also nicht nur neu auf den Markt kommende Modelle , sondern auch Fahrzeuge , die bereits auf dem Markt sind und "lediglich" neu beim Händler stehen ) , beim Einschalten von Zündung ODER bei laufendem Motor automatisch Abblendlicht haben müssen . Es gibt also keinen Lichtschalter mehr ( EIN/AUS , ggf. noch mit Standlicht ) .

Beispiel : Kymco Yager GT125 . Das Fahrzeug hat einen Lichtschalter , muss also zumindest via Tageszulassung einmal vor dem 01.01.2016 angemeldet werden .
Dies bezieht sich natürlich nicht nur auf Kymco , sondern auf ALLE Hersteller !

Ich bin ja nicht doof und habe mir überlegt : Einfach den Schalter im Stecker brücken ! Man hat dann zwar noch einen Schalter , aber der ist ohne Funktion , weil das Licht bei eingeschalteter Zündung immer brennt , wenn man den Stecker gebrückt hat .
Das kann man dann beim TÜV etc. mittels §13 STVZO eintragen lassen ( auch bei einem neuen , noch nicht zugelassenen Fahrzeug ) und kann damit das Fahrzeug in den Zustand versetzen , dass es ab dem 01.01.2016 auch haben muss ( man kann es also auch später erstmals zulassen ) .

Ja, hat sich der Meister einfach gedacht , ist einfach zu lösen , spart jede Menge Kosten , denn :

Möchte man ein Fahrzeug zulassen , braucht man die Papiere dazu . Die rückt aber JEDER Hersteller erst raus , wenn das Fahrzeug bezahlt ist ( respektive wird Zug um Zug so verfahren , dass die Papiere erstellt ! und verschickt werden und geichzeitig die Kosten für das Fahrzeug beim Händler abgebucht werden ) .

Das Fahrzeug ist weiterhin NEU , also ohne Eintrag in den Papieren und bekommt bei Übergabe und Erstzulassung zwei Jahre TÜV .
Fahrzeuge mit Tageszulassung verlieren dagegen jeden Tag an Wert , auch wenn sie 0 km drauf haben !

Man bedenke einfach mal einen Händler , der im Winter mal eben für 10 Fahrzeuge oder mehr die Kosten abbuchen lassen muss , weil er alle Fahrzeuge zumindest einen Tag zulassen muss ...

Dazu kommen die Zulassungskosten , die Kennzeichen , die Verischerungen , ggf. Kfz-Steuer ( letztere beiden sind gering , aber trotzdem vorhanden , verursachen aber ohne Ende Papier und somit Zeitaufwand . Ggf. müssen Kosten für die Versicherung und die Kfz-Steuer vorgestreckt werden und werden dann wieder nach Abmeldung erstattet ) .

Alles in allem kann da ein Batzen Kohle im Winter auf den Händler zukommen , was nicht jeder mal eben aus der Kaffeekasse ;-) begleichen kann ...

Also gute Idee mit der Umrüstung , Kosten von ca 50.- sind pro Fahrzeug überschaubar .

Wenn da nicht die Institution des Straßenverkehrsamts wäre ...
Denn : Trotz vollkommen legalen und gesetzeskonformem Umbau und Bestätigung des Umbaus ist es immer noch dem Gutdünken JEDES Straßenverkehrsamts überlassen , diese Maßnahme zu akzeptieren oder sie abzulehnen ( wäre der Super GAU , weil das Neufahrzeug dann nicht mehr zugelassen werden kann ! ) .

Ich kann also jedem Händlerkollegen nur empfehlen , sich mit seinem STVA in Verbindung zu setzen und die Maßnahme zeitnah abzusprechen , damit er hinterher keine böse Überaschung gibt !

Im Fall , wo man das Fahrzeug dort zulassen kann , aber das Fahrzeug in einem anderen Kreis zugelassen werden soll , wo sich das STVA aber weigert , kann man immer noch eine Erstzulassung im eigenen Kreis machen ( Tageszulassung ) und dann das Fahrzeug am nächsten Tag auf den Kunden umzumelden , halt in dessen Kreis . Das geht , weil das Fahrzeug ja nur umgeschrieben wird und keine Neuzulassung mehr erforderlich ist .
Dies ist zwar auch ein gewisser Kostenaufwand , aber immer noch preiswerter , als ein Neufahrzeug zu schlachten , weil man es nicht mehr in den Verkehr bringen kann ...

DANKE EU !
DANKE DEUTSCHLAND !

Als ob wir nicht andere Probleme hätten ......

MeisterZIP
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dalung
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Beitrag von dalung »

Moin, das bei den Tanks kann ich nicht verstehen, wenn der Roller z.B. in der prallen Sonne steht, warum soll ein Metalltank sich anders verhalten als ein Kunststofftank, und der letztere hat noch den Vorteil das er nie und nimmer durchrosten kann o.k. EU- Recht halt. :lol:

Beleuchtung: find ich nicht schlecht, nur im Winter den Roller mit allen Verbraucher anlassen, da wird so mancher Kollege den Pannendienst brauchen,
Gottseidank fahr ich noch ein Vergaserfahrzeug, mit Kickstarter dran.

Lg dalung
fragix
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Beitrag von fragix »

Hallo Meister

Gebe Dir vollkommen Recht :D

Diesen Tintenpissern in der EU fällt andauernd etwas ein nur um den Posten behalten zu können und auf unsere Kosten ein super Leben führen.

Ich erinnere mich noch sehr gut daran als ich am "Aufbau" Ost teilnehmen musste. Haben in einer sehr schönen Obstplantage gewohnt. Leider gab die EU den "Befehl" die gesamte Plantage nieder zu machen. Nur weil die verschiedenen Sorten nicht der Norm der EU entsprachen. Solch leckeres Obst habe ich nie wieder finden können. Das nur zu unserem Bürokratismus. :evil:
Gruß von Peter
aus Walstedde

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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

Hat der Gesetzgeber betreffs Licht wirklich gefordert, dass beim Einschalten der Zündung Abblendlicht angehen muss? => Das würde die gerade erst 2013für DE erfolgte TFL-Novelle der StVO für Krafträder (>50ccm mit mehr als 45km/h) wieder aushebeln, die ja nach EU-Recht weiterhin bestand hat.

Bild:
Kommt es den Händlern denn nicht preislich günstiger ein kleines TFL nach ECE-R87 bei Neufahrzeugen nachzurüsten?
(ggf. MSA/Kymco dahin drängen, Nachrüstsätze für bestehende Neufahrzeuge an die Händler auszuliefern, um die Tageszulassung und damit verbundene Wertverluste zu vermeiden; Nachrüstsatz z.B.: 1 "Mini-TFL" nach ECE-R87 + Kabelsatz, womit die elektrische Verbindung zu Klemme 15, 31 (am Z-Schloss) und "Sensor" nach Klemme 57 (Lichtschalter) hergestellt werden)
Gruß Frank

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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Wie geschrieben , man kann machen , was man will , es ist immer im Ermessensspielraum des entsprechenden Straßenverkehrsamts , dies zu akzeptieren oder nicht !
Selbst eine Eintragung oder sogar eine Einzelabnahme ist für jedes STVA individuell entscheidbar ...

DAS ist das Problem , nicht eine ggf. sinnvoll und preiswert durchführbare Umrüstung ! Ich könnte echt kotzen ....

Meiner Meinung nach ein schlecht laufender Witz , dass die das so handhaben können , wie sie wollen , echt gnadenlose Willkür !

MeisterZIP
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

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"Gesendet von einem C-64 mit DOS1.0 auf Breitband-UKW"
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hi,

was passiert mit allen Neufahrzeugen die jetzt von Kymco aus per Schiff nach Europa únterwegs sind, was passiert mitt allen Neufahrzeugen im Lager in Weiden? Wird bei allen die rechte Schalterarmatur ausgewechselt?
Den Scahlter kann man später sicherlich wieder nachrüsten, weil ich bei Kymco keine "intelligente" Lichtsteuerung (Licht erst bei laufenen Motor an) zum nachrüsten erwarte...

Viele Grüße, Alex
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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Ich gehe davon aus , dass betroffene Lagerfahrzeuge entweder

- Teil eines Kontingents sind , für die der Importeur beim KBA eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen hat ( gibt es , aber nur in kleinen Stückzahlen , da werden natürlich erstmal die Lagerfahrzeuge beim Importeur gemeldet ...)
- oder via Tageszulassung auf den Importeur die Problematik umgehen .

Aber all das fände ich ja recht unproblematisch , wenn die Händler vor Ort mittels eines kleinen chirurgischen Eingriffs die "AHO" Richtlinie erfüllen könnten ( AHO = Automatic Headights ON ) , dies mittels Eintragung bestätigen und ALLE STVA dies auch akzeptieren würden .
Nur : Ist der Mitarbeiter im STVA schlecht gelaunt , kann er dir einen Strich durch die Rechnung machen , womit dein Neufahrzeug nur noch ein Ersatzteilträger ist .... KOTZ !

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Schrauberfile
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Beitrag von Schrauberfile »

Ja was wäre da z.B. beim meinem Agility City 16+ Modell, der ja lt. Papiere das LED "Tagfahrlicht" hat.

Da braucht es dann ja weiterhin einen Schalter für Abblendlicht, oder soll da beides leuchten.

Das dürfte die kleine 6AH Batterie dann aber nicht lange packen, oder der Kunde darf jeden Abend ans Ladegerät.

Licht ist zwar mehr als wichtig und für uns Zweiradfahrer sicherlich überlebens wichtig, denn gestern Abend hab ich wieder einen Rollerfahrer in der Kreuzung liegen gesehen, alles gut beleuchtet und trotzdem hat der PKW-Fahrer ihn beim Links-Abbiegen umgefahren.

Ein Hoch auf unsere EU-Bürokraten.


Grüße Helmut
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

Da fehlen also wieder mal exakte Durchführungsbestimmungen, wie Bestandsware für die Erfüllung der neuen Vorschriften nachzurüsten ist, damit das auch von jedem STVA akzeptiert werden muss...


Irgendwo sitzt doch immer ein:

Bild
(Quelle: http://www.papagei.com/fileadmin/_proce ... cfa335.jpg)

(...wiehernder Amtsschimmel)
Gruß Frank

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uwe_GT300
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Beitrag von uwe_GT300 »

Bei meiner Honda SH300 und der Vespa GTS gab es schon seit Jahren keinen Lichtschalter mehr. Bei meiner People bin ich deshalb im Sommer schon öfters ohne Licht gefahren, da ich es nicht gwohnt war, Licht einschalten zu müssen. Somit eine durchaus sinnvolle Richtline. ABER: Auch ich bin froh, dass ich den People ohne Licht starten kann, das ist dem Startvorgang im Winter bestimmt eine Hilfe, obwohl Honda und Vespa im Winter nie (also seit x-Jahren) keine Probleme hatten.
Ich bin schon erstaunt, wenn ich hier im Forum lese, wie oft die Roller (Downtown ..) ein Winterstartproblem haben. Beim Auto starten die Motoren, auch wenn die Batteriespannung bis auf 6V absingt, wenn der Starter orgelt. Das ist extra so spezifiziert. Da war ich schon wundert zu lesen (vom Meister), dass es eine Abschaltschwelle vom Steuergerät bei Batteriespg von kleiner 11.5V gibt.
Uwe, seit 4/2015 mit People GT300i
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Bei den 50er Peugeots ab 04 auch nicht mehr. Die wussten es !! :D
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Beitrag von MeisterZIP »

Ja , Licht automatisch an ist gut , noch besser , wenn der Motor läuft .

Der Punkt ist , dass es keine einheitliche Regelung der STVA gibt und das regt mich auf ! ALLES wird geregelt , aber die dürfen nach Gutdünken den Daumen heben oder senken , das ist einfach unfassbar !

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Beitrag von Frank67 »

Tja, das wäre grundsätzlich nicht verkehrt, wenn das Licht erst dann angeht, wenn der Motor nach dem Start selbstständig läuft...
...oder wenigstens direkt beim Startvorgang auf Standlicht runterschaltet (wie manche Autos es auch machen).

(Es ist ja kein Problem, ein öffnendes Kfz-Relais parallel zum Anlasserrelais zu klemmen, das beim Startvorgang die Stromversorgung für den Scheinwerfer (noch vor dem Abblendschalter) unterbricht)
Gruß Frank

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Beitrag von dalung »

Meister sei doch froh, das du kein Piaggio- Vespa Händler bist, den die haben allesamt Tanks aus Kunststoff, kenn einen Händler der hat 2. göttliche im Schaufenster stehen, "Vespa 946 " , ja der darf die demnächst auseinanderschrauben, oder eben kurz Zulassen, der MP 3 müsste auch einen Kunststofftank haben, und die ganzen GTs wenn ich mich nicht Irre.

Lg dalung
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Beitrag von Masterjack »

EU Entscheider fahren im Winter nicht Roller, deshalb gibt's auch kein bekanntes Problem.. im Sommer sicher auch nicht..
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Beitrag von tomS »

Es ist doch klar, dass irgendwann eine neue Abgasnorm in Kraft tritt oder ABS Pflicht wird usw.
Jeder Händler verderblicher Ware hat das Problem, dass sie irgendwann nur noch weggeworfen oder kostenpflichtig entsorgt werden kann.
Der Discounter gibt dann in den letzten Tagen lieber noch einmal 30% Rabatt obendrauf als kostenlos der Tafel zu geben oder kostenpflichtig ganz wegzuschmeissen.
Fahrzeughändler schweben doch eh auf Wolke 7, weil z.B. die ABS-Pflicht erst 2016 in Kraft tritt, aber schon 2012 bekannt gegeben wurde. Kein Brot oder Banane hält solange.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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Euro 4 und ABS-Pflicht für Motorräder

Beitrag von gevatterobelix »

Hallo,

in diesem Artikel wird nochmals grob beschrieben, welche gesetzlichen Neuregelungen zur Zulassung neuer motorisierter Zweiradfahrzeuge ab 2016 bzw. 2017 in Kraft getreten sind bzw. in Kraft treten:
http://www.motorradonline.de/recht-und- ... der/710466

Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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Re: Wichtige Infos zu neuen Gesetzen 2016

Beitrag von gevatterobelix »

Hallo,

es ist nicht mehr lange hin, dann befinden wir uns im Jahr 2017. Hier wird nochmals etwas ausführlicher erläutert, was sich für uns bezüglich EURO 4-Norm, etc. ändern wird: http://www.motorradonline.de/recht-und- ... ibt/757766

Gruß von Gevatter Obelix
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