Winterreifen für GT300i

Hier steht alles zum neuen Großradler von Kymco mit dem 300er 4V-Einspritzer . Komm rein !
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uwe_GT300
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Winterreifen für GT300i

Beitrag von uwe_GT300 »

Hallo

es gibt tatsächlich nur von Continental den Move 365 als
Winterreifen für unsere People. Das sind die einzigen Reifen mit M+S Kennung.
Den Metzeler Wintec gibt es nicht als 140/70-16.

Dann wäre da noch der Heidenau K66, der allerdings kein Winterreifen ist. Da gibt es im Ernstfall Probleme nit dem Versichtungsschutz.

Was fahrt Ihr für einen Winterreifen?
Soll nicht heissen, dass ich bei Schnee fahre, aber wenn es kalt ist schon.

Gruss Uwe
Uwe, seit 4/2015 mit People GT300i
Fipps
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Beitrag von Fipps »

ICH meine mal in einem Link von Gevatter Obelix gelesen zu haben , dass es
nicht auf das Eis & Schnee Zeichen , ankommt sondern auf das Profil des Reifens . Es MÜSSEN nur geeignete Reifen sein . Wer weiss was genaueres ???
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Fipps,

zwischenzeitlich hat sich hieran nichts geändert:
http://zzip.de/forum/viewtopic.php?t=11 ... hresreifen

Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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uwe_GT300
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Beitrag von uwe_GT300 »

Hallo Gevatter

doch es hat sich etwas geändert, so wie ich schon oben geschrieben habe.
Es gibt von Conti den Move 365 als Winterreifen mit M+S Kennung in der passenden Grösse für den People.

Es ist aber richtig, das M+S Kennung Pflicht ist.

Gruss Uwe
Uwe, seit 4/2015 mit People GT300i
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Uwe,

da habe ich mich bezüglich der auf dem Markt hinzugekommenen Angebote von Reifen mit M+S-Kennzeichnung unpräzise ausgedrückt.
Rein rechtlich ist mir aber gegenüber meinen früheren Ausführungen keine Veränderung bekannt. Auch nicht diese:
uwe_GT300 hat geschrieben:Es ist aber richtig, das M+S Kennung Pflicht ist.
Kannst Du mir hierzu bitte die rechtliche Grundlage nennen?

Gruß von Gevatter Obelix
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uwe_GT300
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Beitrag von uwe_GT300 »

Hallo Gevatter

hier einer von vielen Links, die sagen M+S ist Pflicht bei winterlichen Srassenverhältnisse. Ansonsten ist ein Punkt fällig.

http://www.motorradonline.de/recht-und- ... cht/396936

Wenn man also morgens bei trockener Strasse ins Büro fährt, und auf der Heimfahrt liegt Schneematsch herum, bist Du rechtlich auf der Verliererseite.

Aber es gibt ja zum Glück einen Anbieter für die People. Ich wollte in meiner Anfrage auch nur wissen, ob es vielleicht noch eine Alternative zu Conti gibt.

Gruss Uwe
Uwe, seit 4/2015 mit People GT300i
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Uwe,

mit dem recht alten Link nennst Du keine aktuelle gesetzliche Grundlage dafür, das eine Pflicht für eine M+S-Kennzeichnung für wintertaugliche Bereifung für motorisierte Zweiräder besteht. Das kannst Du auch gar nicht, weil sich da zwischenzeitlich, wie ich schon oben geschrieben habe, keine rechtliche Veränderung ergeben hat. Ich zitiere hier zum allgemeinen Verständnis noch einmal auszugsweise:
gevatterobelix hat geschrieben:

Zu diesem Thema hat der Bundestag die Petititon 15595 abschließend beraten und beschlossen:

"Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitestgehend
entsprochen wird.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, motorisierte Zweiräder von der
"Winterreifenpflicht" nach § 2 Abs. 3a Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
zu befreien bzw. nur eine allgemeine Grobstollenbereifung gesetzlich
vorzuschreiben. Hierzu liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche
Petition mit 950 Mitzeichnungen und weitere sachgleiche Eingaben vor.
Alle Petitionen werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass dabei nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen Folgendes angeführt: Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenregelung sei grundsätzlich sinnvoll. Für motorisierte Zweiräder gäbe es aber kaum Winterreifen, die der gesetzlichen Anforderung nach Wintertauglichkeit – Kennzeichnung Schneeflockensymbol oder M+S-Reifen - entsprächen. Viele Fahrer verwendeten daher im Winter handelsübliche Reifen mit grobstolligem Profil. Diese eigneten sich gut für den Wintereinsatz. Da die erforderliche Kennzeichnung jedoch nicht gegeben sei, würden Bußgeldbescheide ausgestellt, obwohl wintertaugliche Reifen genutzt würden. Für Mofas gäbe es gar keine speziellen Winterreifen. Sie würden wie Fahrräder vor allem auf Radwegen gefahren, daher sollten sie wie diese von jeder Reifenvorschrift befreit werden. In diesem Zusammenhang sei darauf aufmerksam zu machen, dass Bürger, die auf die Nutzung von Zweirädern angewiesen seien, im Übrigen ganzjährig Versicherungsbeiträge entrichten. Die Winterreifenvorschrift schließe sie jedoch zeitweise von der Nutzung ihres Fahrzeuges aus, was faktisch einem Fahrverbot gleichkäme. Es sei wichtiger, dass Reifen in der Praxis den Winterlichen Anforderungen tatsächlich genügen würden, anstatt auf einer theoretischen Kennzeichnung zu beharren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die einzelnen Zuschriften verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen: Die "Winterreifenpflicht" ist am 4. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt
Teil 1 Seite 1737) mit der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Seitdem lautet § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14. Mai 1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17. Februar 2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Die Vorschrift verpflichtet demnach alle Kraftfahrer, bei den genannten
Wetterverhältnissen nur mit Reifen mit groben Profilrillen und/oder
Stollen zu fahren. Betroffen von dieser Pflicht sind alle
Kraftfahrzeuge, demnach auch motorisierte Zweiräder. M+S-Reifen
(englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) erfüllen die
genannten Anforderungen als Winterreifen. Zugelassen sind aber auch
Ganzjahresreifen. Entscheidend ist das Profil der Lauffläche und die
Struktur der Reifen, da sie auf Matsch, frischem oder schmelzendem
Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten müssen als normale
Reifen. Es trifft zu, dass nicht für alle motorisierten Zweiräder
Reifen mit diesen Eigenschaften auf dem Markt vorhanden sind. Die Annahme in den Eingaben, wonach eine gesetzliche Kennzeichnung festlege, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist oder nicht, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Die Wintertauglichkeit hängt einzig und allein von der Ausstattung der Reifen mit groben Profilrillen ab. Sind diese vorhanden, droht dem Zweiradfahrer kein Bußgeldbescheid.

Der Petitionsausschuss schließt sich dem Hinweis des BMVBS an, dass im
Interesse der Sicherheit der Zweiradfahrer und der übrigen
Verkehrsteilnehmer bei winterlichen Straßenverhältnissen generell von
der Nutzung motorisierter Zweiräder abgesehen werden sollte.
Der Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen der Petition, Winterreifen
unabhängig von einer gesetzlichen Kennzeichnung nach tatsächlicher
Wintertauglichkeit zu nutzen, bereits Rechnung getragen wird. Einer
Befreiung von Reifenvorschriften für Mopeds kann er nicht zustimmen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition
weitestgehend Rechnung getragen wird."
Daraus ergibt sich die von Dir schon betonte situative Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiradfahrzeuge, jedoch nicht, dass wintertaugliche Bereifung für diese als solche (beispielsweise mittels M+S-Zeichen) gekennzeichnet sein muss.

Gruß von Gevatter Obelix
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